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Unfall -- ohne Blinker von Bundesstraße links abgebogen

Themenstarteram 6. Februar 2015 um 11:01

Hallo zusammen,

folgendes Szenario; ich möchte auf eine Bundesstraße einbiegen fahre langsam an die Straße heran ca. 10-15 km (fahre mit einer GPS Kamera auf der alles dokumentiert ist) .

Von links kommt ein PKW, diesen lasse ich vorbei. Von rechts kam auch ein PKW ohne zu blinken, somit dachte ich, dass diese geradeaus weiter fährt.

Ich drehte mich nach rechts um ob hinter diesem PKW Platz zum Einfädeln ist fuhr immer noch sehr langsam weiter. Als ich wieder nach vorn schaute stand der PKW welchen ich zuvor ohne zu blinken wahrgenommen hatte vor mir, da er abbog. Kurz vor dem Zusammenstoß hat ich eine Geschwindigkeit von 1km/h. der andere PKW rammte mich mit seiner Fahre und Beifahrertür an meiner vorderen Stoßstange.

Diesen Zusammenhang habe ich aber erst später am Computer "geschnallt". Vor Ort nach dem Unfall war ich so perplex, dass ich mir zu 100% die Schuld gab, ich dachte ich habe ihn übersehen.

Habe jedoch kein Schuldgeständnis unterschrieben – Polizei war nicht da.

Ich werde dies so an meine Versicherung weitergeben --- Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden.

Wie ist hier die Meinung

Beste Antwort im Thema

Also nach der Schilderung hast du Schuld. Man darf sich halt nicht drauf verlassen ob Leute blinken oder nicht blinken. Vorfahrt ist Vorfahrt und die hatte der Abbieger genauso wie derjenige den du vor die Stoßstange gefahren bist. Da ist es auch unerheblich wie schnell/langsam du auf die Fahrspur gerollt bist.

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1/3

Warst du noch auf deiner Spur und er hat dich beim abbiegen geschnitten oder schon in die Bundesstraße reingefahren?

Also nach der Schilderung hast du Schuld. Man darf sich halt nicht drauf verlassen ob Leute blinken oder nicht blinken. Vorfahrt ist Vorfahrt und die hatte der Abbieger genauso wie derjenige den du vor die Stoßstange gefahren bist. Da ist es auch unerheblich wie schnell/langsam du auf die Fahrspur gerollt bist.

wenn Du nachweisen kannst, dass der andere nicht geblinkt hat, bekommt er einen Schuldanteil von 1/3

am 6. Februar 2015 um 11:21

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 6. Februar 2015 um 12:18:07 Uhr:

Also nach der Schilderung hast du Schuld. Man darf sich halt nicht drauf verlassen ob Leute blinken oder nicht blinken. Vorfahrt ist Vorfahrt und die hatte der Abbieger genauso wie derjenige den du vor die Stoßstange gefahren bist. Da ist es auch unerheblich wie schnell/langsam du auf die Fahrspur gerollt bist.

Nein, die Frage des Vorredners war genau die richtige.

Es kommt darauf an, wo er sich zum Zeitpunkt des Unfalls befunden hat.

Denn das entscheidet über die Frage, ob der andere Verkehrsteilnehmer die Kurve einfach zu knapp weggeschnitten hat oder er zu früh in den Kreuzungsbereich eingefahren ist.

gruss

Stell das Video von deiner Kamera mal ein, dann kann man das besser beurteilen.

Zitat:

@Bim Bam Boris schrieb am 6. Februar 2015 um 12:22:55 Uhr:

Stell das Video von deiner Kamera mal ein, dann kann man das besser beurteilen.

der te ist gut beraten hier keine näheren details (ggf. sogar kennzeichen u.ä.) aus dem zu erwartendem gerichtsverfahren einzustellen...

und was die angeblichen 1kmh, der gps-kamera angeht...über deren 'beweisbare genauigkeit' wird ihn sicherlich noch sein anwalt aufklären ^^

Ende der 80er hatte ich mal einen ähnlichen Unfall. Der blinkte (dunkel, Regen) rechts auf die Autobahnauffahrt, ich wollte links auf die selbige. Dann hätte er Vorfahrt gewähren müssen (Verkehrsinsel).

Ich fuhr an, realisierte aber, dass er doch geradeaus fuhr und bremste wieder bis zum Stillstand. Dann streifte er mich an der vorderen Ecke über seine komplette Fahrzeuglänge.

Damals hab ich 100% Schuld bekommen. Inzwischen soll die Rechtslage anders sein. Zumindest eine Teilschuld. Vieleicht. Nicht drauf wetten.

als erstes stelle keine videos ein datenschutzrechtlich könnte das in die hose gehen.es kommt niemals darauf an wohin jemand will sondern woher der kommt.kommt der andere von rechts kanns mir schnuppe sein ob der abbiegt oder nicht.einen anwalt zu rate ziehen ist eine gute idee--wieso dann aber das schuldanerkenntnis?

@ Bim Bam Boris

Vorsicht mit der (Aufforderung zur) Veröffentlichung von Dashboard-Videos, Datenschutz !

Es sei denn, es sind alle Videoerkannbaren damit einverstanden.

am 6. Februar 2015 um 11:49

Wie schafft er es mit Fahrer und Beifahrertuer an deine Stosstange zu kommen? :D

Ansonsten, Vorfahrt genommen, Pech. Passiert, niemanden was passiert und das leben geht weiter.

Macht doch daraus keinen Staatsakt. Es ist doch nur etwas Blechschaden passiert. Der TE hat einfach nicht richtig hingeschaut. Dafür zahlt er seine Stoßstange. Der Schaden am anderen Auto interessiert doch gar nicht, auch wenn er vermutlich recht hoch (beide Türen) ausfällt, da durch die Versicherung gedeckt.

Nächstes mal besser aufpassen. Und wegen dem Video würde ich mir nicht ins Hemd machen. Etwas entspannter an die Sache rangehen... fertig. ;)

Falls es zu einer Verhandlung kommt, wird der gegnerische Anwalt schon dafür sorgen, dass das Dashcam-Video nicht als Beweis zugelassen wird. Dafür gibt es ja mittlerweile ein entsprechendes Urteil.

Ich würde hier nicht unbedingt auf Teilschuld tippen, eher auf ein Verwarnungsgeld für den TE, den Rest übernimmt die Verkehrs-RS.

Der Blinker kann beim Linksabbiegen ganz schnell durch eine leichte, unbewusste Lenkradkorrektur wieder ausgeschaltet werden.

Ich denke nicht, dass man dem Unfallgegner daraus einen Strick drehen kann.

Für detaillierte Erfolgsaussichten empfehle ich den Anwalt des Vertrauens.

Nur wenn er dich auf dich auf deiner Spur geschnitten hat weil er zu eng abgebogen ist, könntest du davon kommen, das musst du aber auch nachweisen können, vermutlich ohne das Video.

In dem Fall, Versicherung und fertig. Stoßstange lackieren. Ist halt nächstes mal nur 4Sterne statt 5Sterne Urlaub :)

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