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Unfall (mit Gutachten nicht einverstanden)

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 28. August 2014 um 13:35

Hallo zusammen,

Ich hatte einen Unfall mit meinem A6,bei dem ich nicht schuldig bin.

Nun hab ich ein Gutachten erstellen lassen,bin mit dem gennanten Schadenswert aber nicht einverstanden und würde deshalb gerne ein 2tes Gutachten einholen.

Mein Frage lautet nun: Wer muss diesen 2ten Gutachter bezahlen ? Den ersten zahlt ja selbstverständlich der Unfallverursacher...aber was ist wenn ich ein 2ten möchte ?

Danke für Eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

ich sehe es ähnlich wie Benny. Der Schaden kommt recht gut hin.

 

Aus dem Gutachten kannst Du normal den Umfang der Arbeiten inks. Preisen rauslesen.

 

Fast alle Gutachter arbeiten heutzutage mit einer Software, dort werden die beschädigten Bereiche/Teil markiert und die Software kennt die entsprechenden Teilenummern samt Preis und Richtarbeitszeiten, Wertminderung geht in die Kalkulation auch gleich mit ein.

 

Bei den Teilen kann der Gutachter noch zwischen Orginalteilen und Aftermarketteilen wählen, das war es dann auch schon.

 

Grüße

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Kann nur raten in jedem Fall zum Rechtsanwalt. Wenn Du keine Schuld hast zahlt die gegnerische Versichung den RA. Bei meinem Unfall diesen Jahres (komplette rechte Seite erneuert) wollte die Versichung auch einen Teil einbahalten (Sorgsamspflicht und so...). Mein RA meinte ob wir vor Gericht gehen sollten,ich sagte ja, zuerst mal nur drohen. Es ging noch um 250€! Die Versicherung hat danach anstandlos bezahlt. Ohne RA wäre ich auf dem Betrag sitzengeblieben.

Themenstarteram 28. August 2014 um 15:19

Also,es handelt sich um ein A6 avant 2,0tdi(2011 S-line,60tkm).

Der Wiederbeschaffungswert wird auf 22.000 Euro beziffert.(ich hab ihn vor 7 monaten für 21500 € und 8000 km weniger gekauft).

Der Restwert beträgt laut Gutachten 10.600 €

Wertminderung 1100€.

Als Schaden müssen beide Türen auf der Fahrerseite ausgetauscht werden.Der seitliche Heckbereich muss ausgebeult und lackiert werden (oder gleich neues Teil),das selbe gilt für den FrontSeiten Bereich.Quasi wurden ALLE Teile der Fahrerseite beschädigt ! Als Reperaturkosten werden 9500 € Netto genannt.

Dies erscheint mir ,vorallem im Hinblick auf mein ersten Unfall,wenig.Denn der erste Unfall wurde von einem anderen Gutachter auf 4000 @ beziffert,und da musste ein eher kleiner Bereich (hinten links auf der Seite) "nur"ausgebeult und lackiert werden (bzw. neues Teil).

Da ich mich mit diesen Dingen nicht sonderlich gut auskenne,kann ich nur aufgrund der Verhältnisse der 2 Unfälle,urteilen.und dies erscheinr mir relativ unverhältnissmässig.

am 28. August 2014 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von Audipredator

 

Ist ein anderer Unfall !

Ohh.... Danke !

War der andere nicht gerade erst im Mai ?? :eek:

Ja, dürfte sich wohl um keinen Glückspilz handeln :(

Themenstarteram 28. August 2014 um 15:30

Allerdings,und bei beiden Unfällen stand ich an einer Roten Ampel.

Foto-2
Foto-3

da du freie werkstattwahl hast, geh zu einem audi zentrum und lass es ordnungsgemäss reparieren, die rechnen das dann schon mit der versicherung ab.

Phil

am 28. August 2014 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Schick34

Allerdings,und bei beiden Unfällen stand ich an einer Roten Ampel.

Hast mein aufrichtiges Mitgefühl und ich hoffe für dich es kommt zu einem guten Ende.

Ich find die Reperaturkosten auch etwas zu wenig... Ein Kollege von mir hatte mal ein ähnlichen Unfall auf der Rechten Seite er hat ca. 11.500€ bekommen neuer Koti beide Türen Neu und er hat eine neue hintere Seitenwand bekommen. Der Halbe Wagen wurde neu lackiert um den Farbunterschied nicht zu sehen, war ein 2006er Avant und vor 1,5 Jahren

am 28. August 2014 um 16:54

empfehle das Versicherungs - Forum

Gruß Wolfgang

am 28. August 2014 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von Schick34

Also,es handelt sich um ein A6 avant 2,0tdi(2011 S-line,60tkm).

Der Wiederbeschaffungswert wird auf 22.000 Euro beziffert.(ich hab ihn vor 7 monaten für 21500 € und 8000 km weniger gekauft).

Der Restwert beträgt laut Gutachten 10.600 €

Wertminderung 1100€.

Als Schaden müssen beide Türen auf der Fahrerseite ausgetauscht werden.Der seitliche Heckbereich muss ausgebeult und lackiert werden (oder gleich neues Teil),das selbe gilt für den FrontSeiten Bereich.Quasi wurden ALLE Teile der Fahrerseite beschädigt ! Als Reperaturkosten werden 9500 € Netto genannt.

Dies erscheint mir ,vorallem im Hinblick auf mein ersten Unfall,wenig.Denn der erste Unfall wurde von einem anderen Gutachter auf 4000 @ beziffert,und da musste ein eher kleiner Bereich (hinten links auf der Seite) "nur"ausgebeult und lackiert werden (bzw. neues Teil).

Da ich mich mit diesen Dingen nicht sonderlich gut auskenne,kann ich nur aufgrund der Verhältnisse der 2 Unfälle,urteilen.und dies erscheinr mir relativ unverhältnissmässig.

Hi,

so wie ich es sehe, kommt der Preis schon ziemlich gut hin.

Du darfst die 4000€ deines ersten Unfall nicht als Maß nehmen, welches du mit Faktor 4 rechnest um auf deine vier defekten Bauteile zu kommen.

Die Seitenwand hinten links auszubeulen bzw. zu ersetzen ist der größte Aufwand und damit sind es auch die höchsten Kosten. Die Türen werden lediglich ersetzt und lackiert. Dabei werden jedoch nur die eigentlichen Türen aus Blech genommen, die Zierleisten außen, die Scheibenrahmen, die Scheiben, die Lautsprecher, Türverkleidungen, etc. pp. werden von deinem Fahrzeug genommen. Auch beim Kotflügel ist es ein zu tauschendes Blechteil welches nur noch lackiert werden muss.

Wenn wir also von 4000€ für die hintere Seitenwand ausgehen, dann bleiben 5500€ für zwei Türen und einen Kotflügel sowie die Arbeit. Gehen wir mal von 600€ je Tür und 400€ den Kotflügel aus, dann bleiben noch 3900€ für den Lackierer und den Monteur.

Zudem wird dich die Instandsetzung des Schadens bei einem freien Karosseriebauer über den Daumen gepeilt 3000 - 4000€ kosten.

Gruß,

Benny

Hallo,

 

ich sehe es ähnlich wie Benny. Der Schaden kommt recht gut hin.

 

Aus dem Gutachten kannst Du normal den Umfang der Arbeiten inks. Preisen rauslesen.

 

Fast alle Gutachter arbeiten heutzutage mit einer Software, dort werden die beschädigten Bereiche/Teil markiert und die Software kennt die entsprechenden Teilenummern samt Preis und Richtarbeitszeiten, Wertminderung geht in die Kalkulation auch gleich mit ein.

 

Bei den Teilen kann der Gutachter noch zwischen Orginalteilen und Aftermarketteilen wählen, das war es dann auch schon.

 

Grüße

Themenstarteram 28. August 2014 um 20:14

Nach erneuter Rücksprache mit dem Gutachter,konnte er mir erklären wie genau diese Summe Zustande kommt.

Insbesondere haben auch meine beiden Vorposter schon das wesentliche Angesprochen,Hauptsächlich geht es halt darum,das die Türen nicht besonders teuer sind zum ersetzten,im Vergleich zum Blech Schaden im hinteren Bereich.Ausserdem ist es wohl so das zu den 9500 Euro Netto kosten,der Wertverlust von 1100 Euro + Ausfallzeit (ca 10x65Euro)dazu kommt.also über 11k dann.

Ausserdem wäre der Restwert jetzt auf 13600 euro (von 10600)gestiegen,da ein Händler interesse an dem Waagen hätte,und diesen Betrag bieten würde.Somit wäre ich mit dem Gesamtbetrag zufrieden.Da ich nicht vorhabe den waagen zu behalten.Jetzt muss ich "nur" noch diese Forderung mit einem RW bei der Versicherung geltend machen.

Danke an alle.

Mir scheint der Preis eigentlich OK, hatte vor zwei Jahren ebenfalls einen Unfall und da wurde die komplette rechte Seite neu gemacht (Türen, Kotflügel, spiegel, Griffe, etc), sowie angrenzende Bauteile lackiert. Der Schaden wurde auf knapp 9000 betitelt...

Wenn ich meinen von damals vergleiche mit deinem, dann muss ich zugeben das meiner schlimmer aussah - wundert mich nicht, denn bei 120 erst ein Reh mitgenommen und auf Grund dessen in die Leitplanke gekracht... :(

Aber wie immer, alle angeben ohne Gewähr ;)

am 29. August 2014 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von Schick34

Nach erneuter Rücksprache mit dem Gutachter,konnte er mir erklären wie genau diese Summe Zustande kommt.

Insbesondere haben auch meine beiden Vorposter schon das wesentliche Angesprochen,Hauptsächlich geht es halt darum,das die Türen nicht besonders teuer sind zum ersetzten,im Vergleich zum Blech Schaden im hinteren Bereich.Ausserdem ist es wohl so das zu den 9500 Euro Netto kosten,der Wertverlust von 1100 Euro + Ausfallzeit (ca 10x65Euro)dazu kommt.also über 11k dann.

Ausserdem wäre der Restwert jetzt auf 13600 euro (von 10600)gestiegen,da ein Händler interesse an dem Waagen hätte,und diesen Betrag bieten würde.Somit wäre ich mit dem Gesamtbetrag zufrieden.Da ich nicht vorhabe den waagen zu behalten.Jetzt muss ich "nur" noch diese Forderung mit einem RW bei der Versicherung geltend machen.

Danke an alle.

Verstehe ich jetzt nicht ganz, wenn Du das Auto eh nicht behalten willst, kann Dir die Schadenshöhe und der Restwert je eigentlich vollkommend egal sein!

Für dich ist nur der Wiederbeschaffungswert interessant!

Da ein Händler in der Restwertbörse ein Gebot abgegeben hat, muß es jetzt schnell gehen, da dieses Gebot nur 2 Wochen bindend ist!

Die Summe 13600€ zu 22000€ also 8400€ bekommst zu abzggl. mwst. von der Versicherung ausbezahlt!

Wenn du dann halbwegs zeitnah ein anderes KFZ für mehr als 8400€ (glaub ich) kaufst, dann bekommst Du auch die mwst. wieder zurück!

Ich denke RA brauchst da nicht, da die Versicherung sich eh freuen wird, das Du das Angebot des Aufkäufers annimmst!

am 29. August 2014 um 7:23

Ich verstehe nicht, wie man als Laie auf den Anwalt welcher einem zusteht freiwillig verzichten kann bzw. warum manche User einem vom Gang zum Anwalt abraten. Es geht hier immerhin um 22.000€.

Gruß,

Benny

am 29. August 2014 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme

Ich verstehe nicht, wie man als Laie auf den Anwalt welcher einem zusteht freiwillig verzichten kann bzw. warum manche User einem vom Gang zum Anwalt abraten. Es geht hier immerhin um 22.000€.

Gruß,

Benny

Weil diese ständige Anwaltsgerenne nur alle unsere Versicherungen in die Höhe treibt, und sich die Anwälte über die Dummheit Ihrer Klienten ins Fäustchen lachen!

Solange die Versicherung den Schaden nach Gutachten begleicht, und nichts anfechtet, ist ein RA doch fehl am Platz... Gutachter schickt Gutachten zur Versicherung, wenn diese wie in 90% der Fälle die akzeptiert, was soll denn da ein Anwalt??? Sollte die Versicherung wieder erwarten das Gutachten nicht akzeptieren, so kann man immer noch nen RA dazuziehen...

Bei Personenschäden sieht es da anders aus, da ist RA fast Pflicht, aber nicht bei Blechschäden...

Ein Rechtsanwalt soll in meinen Augen mein Recht da durchsetzten, wo es mir unrechtmäßig verwehrt wird, nur um ein Gutachten weiterzuleiten braucht es noch lange keinen RA...

Meine persönliche Meinung, die bis jetzt auch 100% zufriedenstellend funktioniert hat!

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