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Unfall mit EU-Ausländer. Wo kann ich mich zum weiteren Ablauf informieren?

Themenstarteram 27. Juli 2016 um 14:51

Hallo zusammen,

5,5 Jahre bin ich mit alten Klapperkisten durch die Gegend gefahren, ohne, dass es passiert ist. Dann habe ich mir vor 5 Monaten einen neuen Ford Fiesta ST gekauft und lange hat es nicht gedauert, bis ein LKW mir den Spiegel platt fahren musste .. Gott sei Dank hat er auf mein Hupen reagiert, sonst wäre das wohl mein geringstes Problem gewesen.

Es ist mein erster Unfall generell, mein Vater ist natürlich passenderweise im Urlaub. Und dazu war es ein LKW Fahrer als Litauen mit einem zweiten Fahrer dabei (ich war allein unterwegs, und der nette Herr hinter mir, der eine perfekte Exklusivsicht auf den Unfall hat, meinte wohl nicht, mal eben stehen bleiben zu können, um seine Rufnummer zu hinterlassen ..), beide sprachen weder deutsch noch englisch.

Also direkt die Polizei gerufen. Die haben alles aufgenommen und meine Version des Unfallhergangs wurde auch bestätigt durch die LKW Fahrer.

Bin dann zu meinem Ford-Händler, die einen Sachverständigen angefordert haben. Der hat sich mein Auto angeschaut und meinte, dass man die Lackschäden mit Glück so rauspolieren kann ohne zu lackieren. Da bin ich auch grundsätzlich voll dafür, weil es für mich nichts schlimmeres gibt, als einzelne Teile nachzulackieren. Außerdem war eine Schramme im Plastik, die man wohl lt. seiner Aussage ggf. auch beheben kann, ohne das komplette kleine vordere Fenster ersetzen zu müssen.

Auch das ist in meinem Interesse. Nur habe ich nun etwas Angst, dass das Gutachten bzw. die Summe zu gering ausfällt und die Schäden dann so halb behoben werden, aber eben nicht komplett und ich hinterher dann noch etwas sehe.

Aber darum geht es mir nun primär nicht, das scheint soweit anzulaufen. Ich muss nun morgen den Spiegel erstmal intakt setzen lassen auf meine Kosten, kriege die Kosten aber erstattet, sobald mit der Versicherung alles klar ist und dann die endgültige Reparatur ansteht.

Was meine Frage wäre:

Soweit ich weiß, habe ich kein Recht auf ein Leihwagen für die Zeit, wo mein Auto repariert wird, weil ich nur sehr wenig fahre und meine Arbeit nur paar Kilometer entfernt ist.

Es gibt aber anscheinend ansonsten die Möglichkeit, pauschale Kosten für die PKW-Ausfallzeit anzufordern. Außerdem entstehen mir ja auch anderweitige Umkosten, allein durch die Zeit, die ich nur heute investieren musste, durch Telefonate, durch Briefe, usw.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Gibt es sonstige Anlaufstellen, wo ich solche Sachen in Erfahrung bringen kann? Ich muss ja meine Rechte kennen, um sie an entsprechender Stelle einfordern zu können. Das tu ich aber im Moment leider nicht ..

Danke im Voraus.

 

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Beste Antwort im Thema

Was interessiert mich, welcher EU-Ausländer mit in Deutschland an die Karre fährt? Überhaupt nicht. Das Recht am Unfallort ist hier entscheidend, also deutsches Recht. Abwicklung erfolgt über eine deutsche Versicherung, wie oben bereits geschrieben. Ob in Litauen Anwaltskosten, Leihwagen usw. erstattet werden, ist daher auch uninteressant.

Nur wenn mir im EU-Ausland ein Deutscher in die Karre fährt (also beide ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben) wird eine Ausnahme gemacht. Dann ist wegen des Schadensersatzes nicht das Recht am Unfallort, sondern deutsches Recht anzuwenden (EU-Richtlinie).

In beiden Fällen kann ich, wenn nicht gezahlt wird, auch in Deutschland die Versicherung verklagen.

Und da auf der Gegenseite Fachleute sitzen, die täglich nichts anderes machen, wäre jeder Verkehrsteilnehmer schön blöd, wenn er mit derartigen Sachen keinen Anwalt beauftragen würde.

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Themenstarteram 27. Juli 2016 um 18:36

Das ist dann im Prinzip negativ, oder nicht? Weil nun keine deutsche Versicherung den Schaden reguliert und mit der litauischen Versicherung abrechnet, sondern ich bzw. der Gutachter mit dem Gutachten sich direkt an die litauische Versicherung wenden muss?

Du meldest den Schaden dem deutschen Grüne Karte Büro. Die benennen einen deutschen Versicherer, der als Korrespondenzversicherer nach deutschem Recht den Schaden reguliert und sich den Schadenaufwand von dem litauischen Versicherer wieder holt.

Kannst Du hierüber machen: Klick

Themenstarteram 27. Juli 2016 um 19:06

Vielen Dank, das mach ich dann mal.

Blöde Frage, ich weiß:

aber sollte der Gutachter praktisch das Gleiche tun, um das Gutachten an entsprechende Versicherung schicken zu können, bekommen wir die gleichen Infos, also den gleichen Versicherer mitgeteilt, oder?

Nicht, dass hinterher durch Überschneidungen alles über verschiedenste Stellen läuft usw.

Entscheide mal lieber nach dem Gespräch mit dem Anwalt, ob Du da selbst diese unklugen Verwirrungen starten solltest oder nicht ;)

Normalerweise sollte der Gutachter wissen, dass er das Gutachten nicht nach Litauen schicken soll.

Sobald das "grüne Karte Büro" einen Versicherer benannt hat,

wisst ihr beide, wo man Ansprüche stellt.

Besser noch, Du folgst dem Rat von paul und das Gutachten wird zum Anwalt geschickt.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 27. Juli 2016 um 21:06:40 Uhr:

Vielen Dank, das mach ich dann mal.

Blöde Frage, ich weiß:

aber sollte der Gutachter praktisch das Gleiche tun, um das Gutachten an entsprechende Versicherung schicken zu können, bekommen wir die gleichen Infos, also den gleichen Versicherer mitgeteilt, oder?

Nicht, dass hinterher durch Überschneidungen alles über verschiedenste Stellen läuft usw.

Wenn Dir das Büro Grüne Karte noch keinen Versicherer benannt hat, an wen willst Du was wohin schicken? An den litauischen Versicherer etwa?

Themenstarteram 27. Juli 2016 um 20:18

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Juli 2016 um 21:59:30 Uhr:

 

Wenn Dir das Büro Grüne Karte noch keinen Versicherer benannt hat, an wen willst Du was wohin schicken? An den litauischen Versicherer etwa?

Nein, mir geht es um folgendes:

Im Moment ist der Gutachter ja schon aktiv. Ich gehe mal davon aus, dass er bei dem Grüne Karte Büro anfragen wird, um zu wissen, wohin das Gutachten gehen soll.

Wenn jetzt noch eine zweite Partei aktiv wird, egal ob ich oder mein Anwalt, und jemand von uns eine zweite Anfrage an das Grüne Karte Büro startet, weil wir ja nicht wissen, was der Gutachter wann getan hat, dann stellt sich halt die Frage, ob wir die gleiche Auskunft bekommen oder uns dann ein zweiter, deutscher Versicherer zugeteilt wird.

Dann würde der reine Kfz-Schaden durch Deutsche Versicherung A reguliert, und alles drum herum (Anwaltskosten, Leihwagen, etc.) durch Versicherung B.

 

Vielleicht denke ich im Moment zu kompliziert. Deswegen lass ich das nun auch gut sein, rufe morgen beim Anwalt an, und wenn mit ihm alles klar ist, rufe ich noch beim Gutachter an und lass ihn das Gutachten zum Anwalt schicken.

Und dann soll sich der Anwalt um alles kümmern.

am 28. Juli 2016 um 7:34

- Post gelöscht, sorry, hatte nicht zu Ende gelesen... :-)

Anwalt ist der richtige Weg!

Themenstarteram 28. Juli 2016 um 16:34

Ich war heute beim Anwalt. Er kümmert sich nun um alles weitere.

Die Reparatur des Spiegels habe ich durchführen lassen, und die Kosten damit praktisch vorgestreckt.

vernünftig :)

Themenstarteram 28. Juli 2016 um 16:53

Der Reparatur habe ich letztendlich aber auch nur mit Zähneknirschen zugestimmt ;)

Im Moment fühle ich mich eher wie jemand, der einen Unfall verursacht hat, als umgekehrt. Ich habe gestern und heute Lauferei ohne Ende gehabt, ich hab Schaden an meinem Auto, den ich von meinem Geld reparieren lassen muss (auch, wenn ich es irgendwann - hoffentlich - zurück bekomme).

Ärgerlich ist sowas immer ;)

Ohne Risiko zu eigenen Lasten kann man nun mal nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das läuft unter ganz normalem Alltagsrisiko.

Auch wenn hier einige der Meinung sind, dass das Unfallland Deutschland entscxheidend ist, passt das natürlich auf die Ansprüche nach deutschem Recht. Das gilt aber nicht für die Gegenseite, die über ihr eigenes nationales Recht versichert ist. Und da dürfte es schwer werden, über die dort landestypischen Ansprüche etwas zu bekommen.

Da sich aber der Anwalt drum kümmert, wird der sich mit der in Deutschland stellvertretend tätigen Versichrung schon einigen.

Da gibt es nichts zu einigen. Im Rahmen des Grüne Karte-Abkommens verpflichten sich die Versicherer der teilnehmenden Länder Schadenersatzansprüche nach den Gesetzen des Landes zu ersetzen, in dem der Schaden eingetreten ist. Der Versicherer, der das nicht will, dürfte keine Grüne Karte ausgeben.

Das litauische Schadenersatzrecht spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle, würde wohl nur dann eine Rolle spielen, wenn hier in Deutschland zwei Litauer zusammenstoßen.

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