Unfall gemacht..wohl kein Versicherungsschutz

Ihr lieben..ich bin am Ende..sorry, dass ich euch damit nerven muss aber mir ist die Sache so unendlich unangenehm, dass ich es nicht mal meiner Familie erzählt habe..

Ich bin 34 und weiblich. Ich habe zwei Jobs und bin grade umgezogen.
Könnte länger werden..entschuldigt..

Heute ist mir beim rückwärts raussparken ein Unfall passiert, ich habe ein vorbeifahrenden Wagen rangiert. Dumm gelaufen aber gut es ist wie es ist und ändern konnte ich es nicht mehr.

Die Polizei kam der Unfall wurde aufgenommen. Bis hierhin war ich noch sehr ruhig. Dann rief ich meine Versicherung Allsecure an und meldete den Schaden. Dieser wurde aufgenommen und am ende des Gesprächs sagte mir die Dame am Telefon das meine Versicherung nicht gedeckt ist. Ich dachte sie macht scherze. Mein Jahresbeitrag wurde am Anfang des Jahres abgebucht. Aber es ist etwas anderes wohl..

Zwischendurch habe ich mal einen Brief bekommen, dass ich meinen Kilometerstand mitteilen soll. Das hab ich per Mail gemacht. Darauf wurde aber nicht reagiert und mir wurde eine riesen Summe abgebucht. Ich rief an und fragte wofür die Abbuchung ist. Die Versicherung sagte mir das es eine Schätzung sei. Ich konnte nachweisen das ich meinen km Stand mitgeteilt habe. Es war ok. Ich sagte ich brauche das Geld Bitte schnell zurück woraufhin mir die Versicherung sagte wenn die es zurück buchen dauert es einige Tage. Wenn es schnell gehen soll soll ich es zurück buchen lassen. Das tat ich. Ein Fehler da mein lastschrifteinzug erlisch. Das war mir so nicht bewusst.

Ich bekam lt. Versicherung eine neue Neuberechnung per Post und Mahnung. Ich bin null nachlässig. Suche und suche finde keine Mahnung.

Mein Versicherungsschutz ist wohl erlischt weil der Betrag (Neuberechnung) von 130 Euro nicht abgebucht und auch nicht überwiesen wurde sagte mir die Versicherung am Tel. Ich war fertig mit den Nerven und bin es immer noch. Habe auf anraten der Versicherung direkt überwiesen. Ob es noch durchgeht wird geprüft. Aber ich habe das Gefühl er versuchte mich nur zu beruhigen oder am Telefon los zu werden..wer hat schon nerven für ein Häufchen Elend..

Ich bekam Stunden später einen Anruf von Allianz (habe gelesen das Allsecure ein Tochterunternehmen von Allianz ist). Die Dame sagte mir der Unfallgegner hat sich gemeldet. Sie hat mir angeraten mich bei seiner Versicherung zu melden und auch Schadenersatz zu fordern weil auch er zugegeben hätte das er fuhr und nicht parkte. Ist das ok wenn ich das mache? Oder stelle ich mir ein Bein?

Ich erzählte ihr von meinem nicht vorhandenen Versicherungsschutz und sie sagte keine sorge sie sind versichert und Schutz besteht weil die Mahnung erst heute rausgegangen wäre. Ich hab vor Freude geheult. Ich wusste ich habe keine Mahnung im Briefkasten gehabt.

Doch jetzt frage ich mich ob die das von Allianz dies eigentlich so genau wissen kann. Ich bin fix und fertig wieder und habe eine so große Angst. Nie und nimmer hätte ich mich um die 130 Euro gedrückt. Habt ihr Erfahrungen? Kann es sein, dass ich doch etwas Glück habe?

Ich danke euch! LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hannover-Karl schrieb am 22. Juli 2016 um 19:08:54 Uhr:


Es kommt mal wieder verdammt viel Mist aus Berlin.

Vertragsbruch seitens der Versicherung in diesem Falle?

Ziemlich absurd, solche Behauptungen!

Pass mal auf du dumme Frettchenfresse. Die TE hat schon stress genug, da braucht es nicht einen Hampelmann wie dich der sich hier an einem Nachmittag zwei neue Accounts erstellt um die TE einzuschüchtern.

Wenn dein kleiner Pillemann nur noch funktioniert, wenn du hier andere Leute terrorisieren kannst, dann geh zu Psychosoktor oder nimm dir ein stabiles Hanfseil mit nem Henkersknoten.

Und jetzt halt deine Schandmaul und lass die TE zufrieden!!

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Zitat:

@jazzy1982 schrieb am 23. Juli 2016 um 15:31:31 Uhr:


....
Meint ihr nicht ich sollte erstmal einen netten Brief aufsetzen?

NEIN sollst Du NICHT!

Da Du in diesem Punkt so hartnäckig um Bestätigung fragst, hier mal eine Rückfrage: Hast Du denen etwa schon so einen netten Brief geschrieben?

Nein hab ich nicht ehrlich

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2016 um 12:09:22 Uhr:



Ob man Beratungshilfe beim Amtsgericht oder beim Anwalt beantragt, ist letztlich egal.

Nö.

Es ist nicht egal, wo man Beratungshilfe beantragt.

Wenn der Anwalt den Beratungshilfeantrag stellt, kann er zunächst keine weiteren Kosten verlangen. Allerdings kann der RA mit der Beratung so lange zu warten, bis das Amtsgericht die beantragte Beratungshilfe bewilligt hat, insbesondere dann, wenn der Mandant mit seinem Einkommen im Grenzbereich liegt.
Will man schnelle Beratung haben, muss mit RA eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden für den Fall, dass keine Beratungshilfe gewährt wird. Dann gibt es aber das Risiko, die Beratung selbst zahlen zu müssen, wenn Beratungshilfe abgelehnt wird.

Will man schnell Klarheit, ob Beratungshilfe gewährt wird, sollte man sich den Beratungsschein direkt beim Amtsgericht selbst holen. Dann erhält man bei Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen den Beratungsschein direkt und kann sofort zum Anwalt gehen. Oder die Ausstellung des Beratungsscheins wird abgelehnt und man kann dann immer noch über das Aufsuchen eines RA gegen Bezahlung der Beratungsgebühr entscheiden.

O.

Zitat:

@jazzy1982 schrieb am 23. Juli 2016 um 16:54:07 Uhr:


Nein hab ich nicht ehrlich

Und du bist auch nicht Mitglied eines Automobilklubs, der gratis helfen würde (Erstberatung Anwalt in der Nähe).

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@go-4-golf
Deine Meinung sei Dir unbenommen. Die Handhabung in der Praxis sieht aber oft ein wenig anders aus. Selbstredend wird ein Anwalt (oder seine Gebührenfee) sofort ausrechnen können, ob das passt oder nicht. Wenn es nicht passen sollte, kann man sich direkt gegen eine Beratung entscheiden. Der "Zeitvorteil" liegt also doch eher beim Aufsuchen des Anwalts. Wüsste auch nicht, dass das schon mal jemand mit einer Rechnung garniert hätte, geschweige denn, dass das so ohne weiteres ginge. 😉 Mangels Relevanz mag ich aber den Korrinthenweitkackwettbewerb nicht fortführen. 😛

Zitat:

@jazzy1982 schrieb am 23. Juli 2016 um 15:40:05 Uhr:


Wenn die Mahnung für 1.300 Euro am 20.06 rausgeht und die Korrektur von 130 Euro am 21.06.

Nach meiner Logik geht es sich um die 130 Euro. Und dafür kam ja noch keine Mahnung.

Sehe ich hier etwas falsch?

Diese knappe Aufeinanderfolge der Mahnungen, hat etwas mit der Bearbeitung und Zeit zu tun.

Immer die letzte Nachricht gilt, egal was vorher mitgeteilt wurde.

Ansonsten rate ich Dir, erst mal nicht so viele Gedanken machen am WE, die Sache wird sich aber nur in der Schadenabteilung klären und nicht in Hotline, da dort meist keine Fachleute sitzen.

Und wie schon andere hier gepostet haben, wenn 50/50, dann auf jeden Fall schriftliche Ansprüche bei der anderen Versicherung anmelden, ohne Höhe des Schadens. Die melden sich dann schon bei Dir.

Hallo..in diesem Fall ist die letzte Nachricht vom 21.06.2016 die, dass der Betrag auf 130 Euro korrigiert wurde.

Also müsste doch eigentlich die Mahnung vom 20.06.2016 nichtig sein..oder habe habe ich da einen denkfehler?
Bei der Schadensmeldung bei Allsecur wurde mir auch gesagt ich soll schnellstmöglich den offenen Betrag von 130 € überweisen. Von den 1.030 € war keine Rede mehr.

Deswegen hat die von Allianz doch bestimmt auch gesagt das alles ok mit meiner Versicherung ist weil noch keine Mahnung über die 130 € raus ist. Denke ich hier falsch?
Dieser Ansatz ist für mich ein hoffnungsschimmer..oder hängen die sich jetzt wirklich an die vermeintliche Mahnung?

Ich nehme mir alles was ihr schreibt wirklich zu herzen und werde es befolgen.

Ich versuche mich abzulenken danke 🙂 und nicht daran zu denken aber irgendwie klappt das nicht so :-/

Jetzt legst Du dir bitte eine Wärmflasche unter deine Decke, nimmst eine Faustan-Tablette mit reichlich Baldriantee zu dir und ein Eisbeutel kommt auf's Köpfchen. Ausschlafen. Und nicht vergessen, das Handy und den Computer abzuschalten. Sonst drehst Du ja hier noch völlig durch. 😉

Haha 🙂) schon passiert..Für mich kommt jede Hilfe zu spät

Also, für die Wärmflasche ist es zu heiß aber Baldrian dürfte noch drin sein 🙂

Ich versuchs mal 😉 wundert euch nicht wenn ihr dennoch was neues von mir hört..Ansonsten wünsche ich euch noch ein schönes Wochenende

Dir auch 🙂

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Juli 2016 um 11:26:24 Uhr:



1. Durch die angeführte Rücklastschrift erlöscht die erteilte Einzugsermächtigung nicht . Es muss andere Gründe geben.

Rein Rechtlich vermutlich nicht, sagt aber nichts darüber aus was bei der Versicherung intern geregelt ist. Wenn dort die Regelung gilt das bei einer Rücklastschrift automatisch die Einzugsermächtigung erlischt ist das bei diesem Laden eben so. Die Frage ist ob die Leute der Callcentren das wissen.
Aber wenn der Versicherungsschutz weg wäre müssten Sie ja die Zulassungsstelle informieren das der Schutz am Tag X erlischt und dann kommt ja erst mal ein freundlicher Brief der Zulassungstelle, der ja wohl nicht eingetrudelt ist und so lange hat man mal noch Schutz.
Das eine Versicherung nicht erfreut ist zahlen zu sollen obwohl noch Beiträge offen sind ist klar, aber kein Grund nicht zu zahlen. Ausser man will den Versicherten einschüchtern so das Er alles akzeotiert was die wollen.
Solches Chaos kommt oft dadurch das man diverse Abteilungen auslagert und an externe Firmen vergibt deren Qualifikation dann oft hinter dem Preis zurückstecken muss.
Der AG einer Bekannten hat zb die Buchhaltung an eine externe Firma auf den Philipinen ausgelagert. Jetzt haben die Leute in den Büros doppelte Arbeit weil Sie das Chaos dieser Firma nebenbei korrigieren müssen. Könnte mir vorstellen das Versicherungen im Sparwahn gleiche Schritte gehen.

Was den Nachvogel angeht. Der hat seine beruflichen Erfahrungen mit Unfällen, 😁😁 verteilt bei leichteren Fällen dann auch mal einen kostenpflichtigen Rüffel. Das Firmenfahrzeug ist an den komischen blauen Lampen auf dem Dach zu erkennen.

Ich will Lösen......Feuerwehrmann

😁 😁

😁 Die schreiben keinen kostenpflichtigen Rüffel, also leicht daneben.

Ich möchte nochmal lösen..... THW Fahrer 🙂

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 23. Juli 2016 um 21:25:33 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Juli 2016 um 11:26:24 Uhr:



1. Durch die angeführte Rücklastschrift erlöscht die erteilte Einzugsermächtigung nicht . Es muss andere Gründe geben.

Rein Rechtlich vermutlich nicht, sagt aber nichts darüber aus was bei der Versicherung intern geregelt ist. Wenn dort die Regelung gilt das bei einer Rücklastschrift automatisch die Einzugsermächtigung erlischt ist das bei diesem Laden eben so. Die Frage ist ob die Leute der Callcentren das wissen.
Aber wenn der Versicherungsschutz weg wäre müssten Sie ja die Zulassungsstelle informieren das der Schutz am Tag X erlischt und dann kommt ja erst mal ein freundlicher Brief der Zulassungstelle, der ja wohl nicht eingetrudelt ist und so lange hat man mal noch Schutz.
Das eine Versicherung nicht erfreut ist zahlen zu sollen obwohl noch Beiträge offen sind ist klar, aber kein Grund nicht zu zahlen. Ausser man will den Versicherten einschüchtern so das Er alles akzeotiert was die wollen.
Solches Chaos kommt oft dadurch das man diverse Abteilungen auslagert und an externe Firmen vergibt deren Qualifikation dann oft hinter dem Preis zurückstecken muss.
Der AG einer Bekannten hat zb die Buchhaltung an eine externe Firma auf den Philipinen ausgelagert. Jetzt haben die Leute in den Büros doppelte Arbeit weil Sie das Chaos dieser Firma nebenbei korrigieren müssen. Könnte mir vorstellen das Versicherungen im Sparwahn gleiche Schritte gehen.

Was den Nachvogel angeht. Der hat seine beruflichen Erfahrungen mit Unfällen, 😁😁 verteilt bei leichteren Fällen dann auch mal einen kostenpflichtigen Rüffel. Das Firmenfahrzeug ist an den komischen blauen Lampen auf dem Dach zu erkennen.

Woher hast Du das? § 117 VVG umgeschrieben worden?

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