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Unfall Dauer Schadensregulierung
Hallo zusammen,
ich hatte Anfang des Monats einen Unfall. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Die Schuld liegt eindeutig bei den anderen beiden Unfallbeteiligten, die hatten einen Unfall und der eine hat den anderen in mich reingeschoben, ich stand die ganze Zeit.
Das Auto habe ich von einem Sachverständigen begutachten lassen. Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden, auch mit 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht mehr zu reparieren.
Das Gutachten ist jetzt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht, damit Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ausgezahlt wird. Auto wurde inzwischen zum höchsten im Gutachten eingeholten Angebot für den Restwert verkauft.
Habt ihr da Erfahrungen, wie lange sich die Versicherungen Zeit lassen mit so einer Regulierung und auch ob die Versicherungen öfters den Wiederbeschaffungswert anzweifeln? Hab da einfach zu wenig Erfahrung.
Das Gutachten haben sie seit ca. 3 Wochen und es kam bisher nichts von denen. Ich könnte aber das Geld relativ gut gebrauchen (wer nicht :P ).
LG
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58 Antworten
So so, irgendwie lese ich aber auch immer mal wieder hier, dass es auch mit Anwalt nicht wirklich vorwärts geht, dass sich Geschädigte eben nicht "zurücklehnen" können...
Sicherlich wird man das lesen und wird es das auch geben ... Gibt genug Fälle, die nicht eindeutig, tatsächlich strittig sind, aber auch dann sollte man dem Anwalt nicht dazwischen funken...
Und dann soll es , ich nenne es mal, weniger gute Anwälte geben .. das wär dann tatsächlich Pech ...
Meine Empfehlung daher, wenn man keinen guten Anwalt kennt, fragt die Gutachter, die kennen oftmals gute, oder arbeiten oftmals mit welchen Zusammen und dann läuft das eigentlich...
ch kann dir sagen, dass sich so etwas sehr lange hinziehen kann. Ich hatte auch einen Unfall, bei dem der Gegner zu 100 % schuld war (ein LKW ist mit 80 km/h in mich hineingefahren, weil ein Reifen geplatzt ist). Ich habe den Tipp erhalten, das über DSR24 abzuwickeln. Praktisch kümmern sie sich von Anfang bis Ende um alles. Trotz der Beteiligung eines Anwalts musste ich 101 Tage warten, bis das Geld ausgezahlt wurde. Jetzt, nach 160 Tagen, sind wir immer noch dabei, die Nutzungsentschädigung geltend zu machen... das zeigt, wie lange so etwas leider dauern kann, und am Ende kann man nichts dagegen tun, sondern muss einfach warten. Mehr als mit Anwalt geht ja auch kaum.
Ich denke, am Ende geht es eher um die gegnerische Versicherung und wie schnell sie das hinter sich bringen möchten. Ob mit Anwalt oder ohne spielt dabei kaum eine Rolle. Die Versicherungen wissen selbst ganz genau, wie das Geschäft abläuft, und es ist quasi eine Grauzone, wann der Schaden bezahlt werden muss.
Zitat:
Trotz der Beteiligung eines Anwalts musste ich 101 Tage warten, bis das Geld ausgezahlt wurde.
Das klingt ja heiter. ;-)
Ich persönlich hab jetzt die Situation, dass ich ein neues Auto finanziert habe und von daher wäre es jetzt nicht so schlimm, wenn es sich etwas zieht. Hauptsache ich bekomme es am Ende.
Aber - ohne jetzt Anwalt der Entrechteten spielen zu wollen - gibt es sicher mehr als genug Menschen, die nicht einfach mal so in der Lage sind sich ohne die Zahlung der Versicherung einen Ersatz zu besorgen, egal ob Direktzahlung oder Finanzierung. Für die ist es eigentlich "eine Frechheit", wenn man sie so lange warten lässt. Aber gut, anderes Thema.
@tartra
Zitat:
in solchen Fällen, eigene Gutachter + Anwalt
Ja, der Gutachter war ein freier Gutachter, den ich gewählt habe (auf Empfehlung von Werkstatt).
Das ist schon mal gut mit dem Gutachter ...
Tja, das ist halt so mit Entschädigungen ... versuch das mal in anderen bereiche da rennen Leute auch Jahre ihrem Geld hinterher ... da finde ich es beim Auto noch harmlos...
Aber ja, die Erfahrung habe ich auch gemacht ... es ist immer gut ein eigenes Polster zu haben, um die Zeit bis zum Geldeingang zu überbrücken... Man kann wohl auch Kreditkosten geltend machen, sofern man Geld angewiesen ist, aber das geht dann tatsächlich nur mit Anwalts Hilfe ...
Zitat:
.. Man kann wohl auch Kreditkosten geltend machen, sofern man Geld angewiesen ist, aber das geht dann tatsächlich nur mit Anwalts Hilfe ...
Und man muss es zuvor der gegnerischen Haftpflicht zusammen mit seinen Gesamtforderungen angekündigt haben. Warnschuss vor den Bug sozusagen. Wenn die ablehnen - kann man auch seine vorgerichtlichen Anwaltskosten mit auf die Forderungsliste setzen - natürlich brav plus die obligatorische "5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" taggenau (Start ist stets Datum Übergabe Forderung dh Bekanntgabe an diese Haftpflicht, nicht Datum Unfall!). Taktik der Versicherung im Gegenzug - Mürbemachen, Hinhalten ...
Zitat:
@Whirrun_of_Bligh schrieb am 31. März 2024 um 20:13:32 Uhr:
Aber - ohne jetzt Anwalt der Entrechteten spielen zu wollen - gibt es sicher mehr als genug Menschen, die nicht einfach mal so in der Lage sind sich ohne die Zahlung der Versicherung einen Ersatz zu besorgen, egal ob Direktzahlung oder Finanzierung.
Mein Anwalt hat der gegnerischen Versicherung gleich am Anfang von sich aus mitgeteilt, dass ich nicht vorfinanzierungsfähig bin. Wie Darkhexlein geschrieben hat, ist so ein Hinweis gleich am Anfang wichtig. Das hat dann dazu geführt, dass die Versicherung 14 Tage mehr Ausfallentschädigung bezahlt hat.
Zitat:
@tartra schrieb am 31. März 2024 um 20:25:33 Uhr:
Man kann wohl auch Kreditkosten geltend machen, sofern man Geld angewiesen ist, aber das geht dann tatsächlich nur mit Anwalts Hilfe ...
So hat die gegnerische Versicherung auch argumentiert, warum sie nur 14 Tage zusätzliche Ausfallentschädigung bezahlt, denn irgendwann sind die Kreditzusatzkosten günstiger als die Ausfallentschädigung. Eigentlich ein Scheinargument, denn man weiß ja nicht, wann die Versicherung bezahlt, denn das teilt sie einem ja nicht im Vorfeld mit. Hat man dann einen Kredit aufgenommen und die Versicherung zahlt dann doch zeitnaher als erwartet, dreht sie die Argumentation um und weigert sich die Zusatzkosten für den Kredit zu übernehmen, weil die zusätzlichen Ausfallkosten günstiger gewesen wären.
Egal, ich war mit der zusätzlichen Ausfallentschädigung von 14 Tage zufrieden.
Gruß
Uwe
Bei mir ist es ganz ähnlich. Unfall Anfang Januar. Ein Anwalt hat denen inzwischen eine Frist gesetzt. Ich denke die Bewertungen der Versicherung sprechen für sich https://de.trustpilot.com/review/neodigital.de
Zitat:
@UTrulez schrieb am 1. April 2024 um 13:34:50 Uhr:
Bei mir ist es ganz ähnlich. Unfall Anfang Januar. Ein Anwalt hat denen inzwischen eine Frist gesetzt. Ich denke die Bewertungen der Versicherung sprechen für sich https://de.trustpilot.com/review/neodigital.de
eine Frist ist am Ende nichts sagend. Mein Anwalt hat bestimmt 5-6 Fristen gesetzt und es hat am Ende niemand gejuckt
Man könnte den Versicherungen ganz schnell mit einem Gesetz das Verzögerungstaktik-Handwerk legen. Zahlt eine Versicherung nicht innerhalb von 2 Wochen, wird pro Monat eine Strafe in Höhe von 20% fällig. Klar gäbe es wohl auch dann Schlupflöcher.
Ja, das wäre eine Möglichkeit, und ich würde das auch begrüßen. Leider gibt es hier gesetzlich nichts in dieser Hinsicht. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Im Jahr gibt es über 2,4 Millionen Unfälle, und es gibt keine Gesetze dazu? Das ist schon traurig. Es würde schon helfen, wenn bei jeder abgelaufenen Frist Mahnkosten anfallen würden. Dadurch würden einige Versicherungen früher zahlen als ohne, schließlich müssen wir ja auch bei jeder abgelaufenen Frist bei einer Rechnung Mahnkosten zahlen. Warum also nicht auch die Versicherungen? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Viele sind auf das Geld der Versicherung angewiesen, und man muss teilweise einfach viel zu lange warten, obwohl die Schuldfrage oft von Anfang an klar ist. Die Versicherungen wissen ja auch, dass sie sich ewig Zeit lassen können.
Eigentlich einfach zu verstehen, schaut euch die Lobby der Versicherungswirtschaft an ... da traut sich kaum ein Politiker ran ... da sind milliardenschwere Konzerne dabei ... die passen schon auf, das Gesetze nicht zu ihren Ungunsten ausfallen ...
Wir lesen hier halt oftmals von den Fällen, wo es ander Versicherung liegt, wahrscheinlich, weil wir kennen dann nur die Sicht der Schreiber hier...
Das sowas wie Versicherungsbetrug gibt und etliche Unfälle nicht eindeutige Schuldfragen sind... Ich bin der letzte der Versicherungen in schutz nimmt und ihre Hinauszögerungstaktik ist schon mies, aber vonn Kundenseite ist auch einiges fraglich...
Aktuell beißt sich die BaFin die Zähne an Lebensversicherungen aus, mit ungewissen Ausgang...
Also als Nachtrag:
Ich hatte nach dem Wochenende dann einen Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit der Abwicklung beauftragt. Der meinte, dass die Versicherung sich sowieso nach Rechtsprechung 4 bis evt. sogar 6 Wochen Zeit lassen darf das Gutachten zu überprüfen. Er hat daher dann die Zahlung für Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert + Gutachterkosten mit einer Frist von 2 Wochen gefordert, so dass dann nach Ablauf der Frist so ca. die 5-6 Wochen rum sind.
Die Versicherung hat ihm zumindest mal zurückgeschrieben, dass sie seine Beauftragung zur Kenntnis genommen haben und von einer Schuld ihrer Versicherungsnehmerin ausgehen.
Jetzt halt mal warten, wie es weitergeht.
Das Auto hab ich ja zum Restwert an ein Autohaus, wo es hingeschleppt wurde nach dem Unfall verkauft, Vertrag ist unterschrieben, Zulassungsbescheinungen usw. beim Autohaus, aber Geld ist von denen nach 2 Wochen auch noch nicht da. Irgendwie muss man gefühlt Geld, das man bekommen soll, immer hinterherrennen, während wenn man welches Zahlen soll, das immer sofort sein muss. :P
Nö, eigentlich nicht ... Geld/Rechnungen was man zahlen soll, hat man oftmals Fristen die man ausreizen kann...macht bei den meisten Privaten kaum Sinn, da es eh unverzinst auf Girokonten liegt... daher zahlen etliche gleich sofort ... muss man aber nicht...
Das der Ankauf von AH nach 2 Wochen noch nicht bezhalt wurde ist aber merkwürdig ... sowas geht innerhalb von 1-2 Werktagen... wenn Sie überweisen, da solltest du noch mal anklopfen, das klingt bereits nach vergessen?
Zitat:
@tartra schrieb am 10. April 2024 um 10:59:27 Uhr:
Nö, eigentlich nicht ... Geld/Rechnungen was man zahlen soll, hat man oftmals Fristen die man ausreizen kann...
Ich schrieb auch "gefühlt"... aber man kann es so oder so sehen. Wenn ich ne Rechnung bekomme, habe ich ein Zahlungsziel von 2 Wochen oder 1 Monat oder so. Ich wäre froh, wenn die Versicherung das auch hätte. Aber ja, die reizen es natürlich aus, bei denen geht's kombiniert um viel Geld. Trotzdem nervig. ;-)
Zitat:
Das der Ankauf von AH nach 2 Wochen noch nicht bezhalt wurde ist aber merkwürdig ... sowas geht innerhalb von 1-2 Werktagen...
Das Autohaus hat heute auf meine Mail reagiert, dass der zuständige letzte Woche Urlaub hatte und das Ganze jetzt mit Freigabe der Geschäftsleitung in der Buchhaltung liegt und umgehend überwiesen wird.
Kann schon sein, dass sie es vergessen hatten oder halt als nicht so priorisiert angesehen haben. Vielleicht auch weil sie Hoffnung hatten, dass ich bei ihnen ein neues kaufe/finanziere. Hatte aber eine andere Marke im Auge gehabt und dankend abgelehnt. ^^