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Unfall auf Landstrasse

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 14:16

Hallo Liebe Motortalker,

Mein Kumpel (Fahrer) und ich hatten letztens einen Unfall auf der Landstrasse.

Unfallhergang-->

Wir fuhren auf einer Landstraße (70 erlaubt) es wurde langsam dunkel und ca 2-300 m nach einer Rechtskurve gab es eine Wendemöglichkeit mit einer Einbuchtung auf der rechten Seite(keine durchgezogene Linie), die wir in Anspruch nahmen. Als mein Kumpel dann das Wendemanöver durchführen wollte bemerkte er dann das es in einem Zug nicht reicht und wollte nochmal zurückfahren, wo ich schon das Fahrzeuglicht von links sah das noch mindestens 200m entfernt war, weswegen ich mir nicht weiter Sorgen machte. Nachdem max 2m rückwärtsfahren schaltete mein Kumpel wieder in den Vorwärtsgang und wollten gerade wieder losfahren dann geschah es. Das ankommende Fahrzeug ist ungebremst in uns reingedonnert genau mittig zwischen Vordertür und Hintertür (auf der Rechten Fahrspur). Ich bete zu Gott das wir ein stabiles Fahrzeug hatten und das andere Fahrzeug ein kleines war. Wie durch ein wunder haben wir alle es unverletzt bis auf ein paar Prellungen überlebt.

Nun zu meiner Frage wie seht ihr da die Schuldverhältnisse?

Danke im Vorraus

MfG

Nachtstreicher

Beste Antwort im Thema

Ich glaube Du hast die Entfernungen falsch eingeschätzt. Waren es wirklich 200 Meter ? Dann hättet ihr 8 Sekunden Zeit gehabt kurz rückwärts und wieder vorwärts zu fahren, 21, 22, 23, 24 , 25, 26, 27, 28, wenn das andere Fahrzeug 100 Kmh drauf hatte. Das ist ne lange Zeit.

Bei 70 Kmh sind es ca. 11 Sekunden.

Es wird weniger als 200 Meter gewesen sein.

Du schreibst von ungebremst. Welcher Wahnsinnige hat so wenig Überlebenswillen das er ungebremst irgendwo reindonnert ?

Und von der Geschwindigkeit her sind leichte Verletzungen (Prellungen) eher unwahrscheinlich.

Ich sage es nicht gerne, aber Dein Bericht passt nicht.

Egal, so missglücktes Wendemanöver wird ein Großteil der Schuld auf Deinem Kumpel haften lassen.

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Ich (rein persönliche Meinung) sehe es so, daß der andere gepennt hat und euch übersehen hat, somit SOLLTE er die volle Schuld tragen, ABER

Es wird wahrscheinlich entweder auf 50/50 oder 75/25 zu euren Gunsten ausgehen, weil ihr ja rückwärts gefahren seid, was eine Erhöhung der Betriebsgefahr darstellt und er euch schlichtweg durch nicht sichtbare Scheinwerfer übersehen haben könnte, somit fällt fahrlässig und grob fahrlässig fast flach...

HTC

Zunächst ein mal toi toi toi ... nur Blechschaden.

Gab es eine Einschätzung der Polizei? (ich weiß, dass die nicht über Schuldfragen entscheiden).

Was gab der Unfallgegner zu Protokoll? Warum hat er euch nicht gesehen? Wie lange hat der Wendevorgang gedauert? Wie war der Straßenverlauf? Wie weit konntet ihr in den entgegenkommenden Straßenverkehrt Einblick nehmen?

70 km/h bei 200m sind etwa 10 Sekunden.

Persönlich würde ich eher sagen "Warum wendet man in der Dämmerung auf einer Landstraße und fährt nicht weiter bis zum nächsten Parkplatz, Ort, Einfahrt etc." Mein Tipp wäre 50:50 wenn nicht sogar 25:75% zu euren Ungunsten.

Für mich wäre eine Einbuchtung unter den genannten Umständen keine Wendemöglichkeit und schon gar nicht wenn ich nicht auf einen Zug wenden könnte.

am 27. Januar 2014 um 15:33

Na da teile ich nicht die Einschätzung von HTC. Hier wird es für deinen Kumpel mit dem höheren Anteil an Schuld ausgehen.

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 15:34

Hi und danke ja nur 2 mal Totalschaden und paar Prellungen,

was der Unfallgegner ausgesagt hat weiss ich nicht, warum sie uns nicht gesehen hat weiss ich auch nicht meine Vermutung ist, es wurde dunkel das Fahrzeug hat ne dunkelblaue Farbe und sie war schätzungsweise 40J. alt mit Brille entweder deswegen oder sie war schlichtweg unaufmerksam weswegen auch immer. Straßenverlauf wie beschrieben sie kam aus einer Rechtskurve und dann gings mind 200m geradeaus womit unsere Sichtweite auch geklärt sein sollte. Warum wir da wenden wollten und nicht weiter gefahren sind weiss ich auch nicht im nachhinein ist man schlauer. Die Einbuchtung ist doch extra fürs wenden gedacht also Steinpflasterstelle wo ein Fahrzeug reinpasst in der Breite. Bin mir grad nicht sicher ob das ne Bushaltestelle war aber glaube es nicht werde heute Abend nochmal vorbei fahren ohne zu wenden! Das Fahrzeug ist nen Caravan gewesen weshalb es nicht gereicht hat zumindest nicht diesmal od mein Kumpel hat es schlichtweg schlecht kalkuliert.

MfG

Nachti

Vielleicht war es auch eine Nothaltebucht o.Ä.

Wäre mir eigentlich neu, dass auf Landstraßen Wendemöglichkeiten gebaut werden... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nachtstreicher

Die Einbuchtung ist doch extra fürs wenden gedacht also Steinpflasterstelle wo ein Fahrzeug reinpasst in der Breite. Bin mir grad nicht sicher ob das ne Bushaltestelle war aber glaube es nicht werde heute Abend nochmal vorbei fahren ohne zu wenden! Das Fahrzeug ist nen Caravan gewesen weshalb es nicht gereicht hat zumindest nicht diesmal od mein Kumpel hat es schlichtweg schlecht kalkuliert.

Das mit der extra gepflasterten Stelle als Wendemöglichkeit konstruierst du aber jetzt in den Fall hinein. Gerade die Pflasterung weist m. E. eher auf eine Bushaltestelle hin. Da haben es beide Parteien an der notwendigen Sorgfalt walten lassen. Ob 50:50 oder 25:75 wird der Richter entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Na da teile ich nicht die Einschätzung von HTC. Hier wird es für deinen Kumpel mit dem höheren Anteil an Schuld ausgehen.

Ist zu vermuten, kommt wie immer auf viele weitere Details der tatsächlichen Situation an, aber als jemand der wendet, hat man nicht unerhebliche Anforderungen zu berücksichtigen:

Zitat:

§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Ich empfehle hierzu auch mal die Lektüre des folgenden Threads:

http://www.motor-talk.de/.../...undesstrasse-landstrasse-t3899169.html

Der beschreibt so ein Szenario aus der Sicht desjenigen, der auf den Wendenden zufährt.

den hatte ich auch eben in der Verlinkung gesehen und durchgeblättert. Schade, dass der TE dort nicht nochmals den Ausgang schildert.

Mein Bruder hatte auch schon so einen Vorfall,weil irgendwelche Vollpfosten meinen mitten in der Nacht auf der Landstrasse wenden zu müssen.

Beide Autos Totalschaden,alleinige Schuld hat der Kollege vom Wenden bekommen.

Die Gefahrenlage bei solchen Wendemanövern entsteht oftmals dadurch, daß die Fahrer den Wendekreis ihres Fahrzeuges nicht kennen bzw. wenn sie ihn kennen, diesen dann falsch in Bezug zur Straßenbreite am Ort des Wendemanövers einschätzen, so daß anstatt eines Wendemanövers in einem Zug (wofür die Zeit bis zum Eintreffen des Gegenverkehrs noch ausreichen würde) ein mehrzügiges Wendemanöver daraus wird.

Ich hab auch mal auf der Landstraße "gewendet" indem ich auf die Schotterstraße rechts rausgefahren bin und anschließend links voll eingeschlagen und rausgefahren bin. Erlaubt waren 70 und der Abstand zum Fahrzeug welches hinter mir fuhr bevor ich rausgefahren bin war sehr groß. Dieser Mistkerl kam echt mit weit über 120 Sachen auf mich zu sodass ich nur noch auf die Wiese ausweichen konnte um meinen Arsch zu retten weil der Wendekreis nicht gereicht hat. Aber ich denke wenn es gekracht hätte dann wäre es meine Schuld gewesen, auch wenn der Andere unaufmerksam und zu schnell gefahren ist, man darf nicht durch ein Wendemanöver oder Rückwärtsfahren die Spur eines anderen blockieren.

Sehe leider für dich den Nachteil.

Zitat:

Original geschrieben von Nachtstreicher

Vermutung ist, es wurde dunkel das Fahrzeug hat ne dunkelblaue Farbe und sie war schätzungsweise 40J. alt mit Brille entweder deswegen oder sie war schlichtweg unaufmerksam weswegen auch immer.

Dazu eine Frage, hattet ihr Licht an?

Ich denke, daß der wendende die alleinige Schuld trägt. Das Geradeausfahren der Frau dürfte im Gegensatz zum Wendenden keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.

Der wendende hat sich 2x verschätzt. 1x beim wendekreis, zum anderen bei der Entfernung zum nahenden Fahrzeug.

Bei der 40jährigen kann ich kein schuldhaftes Verhalten sehen, außer, daß sie Euch bei Dunkelheit nicht rechtzeitig gesehen hat.

Und ungebremst ist sie sicher nicht in Euch reingefahren, sonst hätte es wohl zumindest schwerverletzte gegeben.

Gruß Berti

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