Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
(F)FW-LKW mit 120? Dachte, das schaffen nur die Flughafen-FWen.Egal, jetzt gehts ins Bett.
Aber sicher. Mit 500 PS und nicht gedrosselt...................
Und so schwer sind die nicht.
Aber ist eh egal, auch wenn er so wie ich mit 85 daherkommt, kann er an dem Micra nicht vorbei.
Und wenn der vielleicht Klaustrophobie hat oder einfach nur ängstlich ist....................
Das!!!!!!!!!!! ist dann wirklich richtig gefährlich.
Michi
Zitat:
Original geschrieben von michi m.
Aber ist eh egal, auch wenn er so wie ich mit 85 daherkommt, kann er an dem Micra nicht vorbei.
Und wenn der vielleicht Klaustrophobie hat oder einfach nur ängstlich ist....................
Das!!!!!!!!!!! ist dann wirklich richtig gefährlich.
Michi
Ist die "fiktive" Feuerwehr die Rechtfertigung für die geschilderte Nötigung? 😉
lg Werner
Zitat:
Original geschrieben von Ebitda
Ist die "fiktive" Feuerwehr die Rechtfertigung für die geschilderte Nötigung? 😉Zitat:
Original geschrieben von michi m.
Aber ist eh egal, auch wenn er so wie ich mit 85 daherkommt, kann er an dem Micra nicht vorbei.
Und wenn der vielleicht Klaustrophobie hat oder einfach nur ängstlich ist....................
Das!!!!!!!!!!! ist dann wirklich richtig gefährlich.
Michilg Werner
Es erklärt nur noch deutlicher, was der Micrafahrer mit seiner Nötigung anrichten kann.
Ich!!!! habe mit erlauben Licht und Hupzeichen darauf aufmerksam gemacht, dass ich überholen möchte.
So wie es in der STVO steht, noch dazu in der erlaubten Geschwindigkeit.
Aber es freut mich Werner, dass du jetzt auch einen besseren Überblick bekommst.
Michi
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Hallo,
ist nicht so, das die Lichthupe nur gerechtfertigt gewesen währe, wenn er danach mit 80km/h weiter gefahren währe?
Denn macht er die Lichthupe und fährt dann schneller (hier passiert dann also eine Gesetztesübertretung) ist die nicht per Gesetzte abgedeckt. Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.
Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.
MFg Marcell
Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.
Lichthupe = Ankündigung einer Überholabsicht.
Was er dann danach macht, ob er 80, 100 oder 200 fährt, ist alleine sein Bier. Woher soll der Micra fahren wissen, wie schnell er nach dem überholen fahren will?
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lichthupe = Ankündigung einer Überholabsicht.Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.Was er dann danach macht, ob er 80, 100 oder 200 fährt, ist alleine sein Bier. Woher soll der Micra fahren wissen, wie schnell er nach dem überholen fahren will?
gut möglich das ich da grade einen Denkfehler habe. Gibet dazu einen Link??? Nicht böse gemeint, möchte nur eine Quelle habe 😉.
MFG MArcell
Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
gut möglich das ich da grade einen Denkfehler habe. Gibet dazu einen Link??? Nicht böse gemeint, möchte nur eine Quelle habe 😉.
wo steht in der STVO, dass ich gegen sie verstoßen darf um andere leute von ihren verstößen abzuhalten? das ist schlichtweg selbstjustiz und die ist nicht ohne grund in unserem rechtsstaat verboten.
Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
gut möglich das ich da grade einen Denkfehler habe. Gibet dazu einen Link??? Nicht böse gemeint, möchte nur eine Quelle habe 😉.Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
Lichthupe = Ankündigung einer Überholabsicht.Was er dann danach macht, ob er 80, 100 oder 200 fährt, ist alleine sein Bier. Woher soll der Micra fahren wissen, wie schnell er nach dem überholen fahren will?
MFG MArcell
Heißt die Quelle nicht STVO?
Lichthupe = Ankündigen einer Überholabsicht (oder Warnung vor akuter Gefahr, hier nicht relevant). Ist das Überholen dann nicht möglich ist für evtl. ursächliche Übertretungen der StVO die Rennleitung zuständig.
Die Wahl der Fahrgeschwindigkeit ist ausschließlich Sache des fahrzeugsführers. Verstößt er dabei gegen geltende Vorschriften ist das ebenfalls in der Zuständigkeit der Rennleitung.
Für Selbstjustiz in welcher Form auch immer, umgangssprachlich "Oberlehrertum" genannt gibt es keine legitimierende Quelle.
oesterreichdeutschlandZitat:
Original geschrieben von michi m.
Wir Ösis sind das Schlusslicht in Punkto Sicherheit? Boah, das hab ich gar nicht gewusst.Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Ich wuerde es euch goennen.
Schliesslich laufen TL und sicherheit sichtlich auseinander:
Deutschland gehoert zu den guten, OE ist am letzten platz in der EU.Tja...
Es ist das paket das zaehlt von flensburg ueber TUEV, bis hin zum strassenbau.willy
Tuev gibt es bei uns auch, jährlich. Nennt sich Pickerl.
Flensburg gibt es bei uns auch.
Strassenbau, okay. Unsere Strassen sind wirklich nicht mit Vorbildwirkung.
Aber dass wir so schlecht sind?Immerhin, sieht man das krass, dann ist ein jeder TL Befürworter jemand, der auch höhere Unfallzahlen in Kauf nimmt.
Weiss schon, es gibt keine Nachweise.
Aber die Indizien sprechen schon mehr als nur kräftig dafür.
Gefährlich sind eigentlich nur die Sturböcke und Oberlehrer.
Michi
Sind zwei verschiedene quellen die nicht vergleichbar sind, aber sich nicht widersprechen.
Bin gerade in eile, bis spaeter (deswegen ungeschmueckt)
willy
Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
...
Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.
...
Sowas nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Nötigung😉
... wozu auch das dichte Auffahren gehört.
Gruss TAlFUN
der eine sieht es als nötigung, wenn jemand schneller fahren will/kann als er selbst und verlangt, dass die freiheit anderer an einem angemessenen abstand zu seinem rear bumper endet, ein anderer braucht eine quelle dafür, dass es ihn nix angeht was ich heute abend (oder in 2 stunden, oder in 2 minuten) machen werde.
mir war vor dem thread gar nicht bewusst, mit wie vielen vögeln man sich die strasse teilt und wieviel gefahrenpotenzial davon ggf. ausgeht.
und es sind viel mehr als die, die den weg in's "tuner- und spoilerforum" finden.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von talfun
Sowas nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Nötigung😉Zitat:
Original geschrieben von DieselFan84
...
Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.
...
... wozu auch das dichte Auffahren gehört.Gruss TAlFUN
ahh ok, ist mir wohl entfallen. Vielen Dank 🙂.
MFg MArcell
Zitat:
Original geschrieben von talfun
Sowas nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Nötigung😉
... wozu auch das dichte Auffahren gehört.
nanana.....hier wird wieder EINIGES durcheinander geworfen.
Zitat:
Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).
wäre also durchaus zu klären, ob das was michi m. da getan hat wirklich nötigung war oder "nur" eine ordnungswidrigkeit. muss er selbst was zu sagen.
Zitat:
Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.
zu guter letzt noch ganze andersherum:
Zitat:
Bei hartnäckigem Langsamfahren auf der linken Spur, plötzlichem Ausscheren nach links oder bei sonstiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn kann ein Autofahrer wegen Nötigung verurteilt werden. Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 2b Ss 1/00)
Zitat:
Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)
man sieht: nötigung kann man sowohl nach vorne ALS AUCH nach hinten begehen, auch wenn sich das im volk noch nicht so ganz durchgesprochen hat!