Umbau Sitzbanksysstem vom Facelift Modell auf alten Caddy

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

heute habe ich gelesen das im anstehenden Facelift Modell die zweite Sitzreihe ausgebaut werden kann. Warum das jetzt erst kommt ist mir unerklärlich.

Ich persönlich bin mit den hier im Forum vorgestellten Vorschlägen wie man im "alten" Caddy seine Sitzbank ausbaufähig machen kann nicht richtig glücklich.
Umso mehr würde es mich interessieren ob das die nun am Facelift eingeführte Technik auf vorherige Modelle übertragbar ist.

Weiß einer von Euch hierüber schon etwas ?

Gruß
Peter

Beste Antwort im Thema

Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert.
Es gibt hier bisher wenige objektive und richtige Aussagen.
Ich bin seit Jahren im Bereich der Fahrzeugkontruktion tätig und habe selten soviel Unsinn gelesen.

Die Rücksitzbank eines Caddys ist kein Bestandteil der Karosserie und hat keinen Einfluss auf die Steifigkeit der Gleichen.

Wie schon richtig erwähnt wurde, wäre sich spätestens im geklappten Zustand nicht mehr in der Lage nennenswerte Scherkräfte aufzunehmen.

Wie mir ein Freund aus der Marketingabteilung des Konzerns mitteilte, lag der einzige Grund der Verschraubung in der günstigerern Fertigung. Ein Ausbausystem jeglicher Art ist deutlich teurer als eine Fixierung auf bisherige Weise.

Der Caddy wurde parallel zum Touran unter der Prämisse gut, praktisch, günstig entwickelt.
Dass manche sich danach in den Caddy verschaut und ihn als praktisches Familienfahrzeug entdeckt haben ist eine, für Volkswagen erfreuliche Randerscheinung.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat es im Rohbau, im Bezug auf die Sitzbank keine Änderungen gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Nachrüstung möglich ist.

Der Ausbau einer Sitzbank inklusive des integrierten mechanischen Rückhaltesystems stellt im Übrigen kein Problem dar und führt nicht zum Verlust der BE.

In zum Beispiel einem VW Transporter der Generation T5 sind ebenfalls Sitze mit 3Punkt Sicherheitsgurten in den Bänken verbaut. Die Sitzzahl ist in den Papieren mit bsp.8 angegeben. Es ist keine andere mögliche Sitzzahl vermerkt.
Dennoch ist es legal möglich Bänke nach belieben zu entfernen inklusive Rückhaltesystem.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass jeder vorhandene Sitz mit einem zugelassenen Rückhaltesystem (siehe Homologation) ausgestattet ist. Wenn er ausgebaut ist, braucht es auch kein RHS.

Keine legale Möglichkeit des Ausbaus besteht bei Sitzen mit pyrotechnischem Rückhaltesystem (Seitenairbag). Dies führt dann tatsächlich zum Verlußt der Bertriebserlaubnis (BE).Diese sind in der 2.Sitzreihe des Caddy nicht vorhanden.

Zur Erklärung des Begriffs Homologation:

Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, teilweise noch ergänzt durch die StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung), genannt werden.
Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/46/EG.
Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs beziehen.
Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden.
Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Die Europäische Typzulassung ist eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.

Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.

Die Grundlage der Entscheidungen der Prüforganisationen ist die Typgenehmigung und die deutsche StVZO.

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Intersessant hier im Caddy Forum.
Da werden Halbwahrheiten und Behauptungen gesteut.
Wenn man dann mit gesundem Menschenverstand dran geht fühlen sich manche gleich angegriffen.

Und das Beste: Niemand wurde beleidigt durch mich, keiner wurde beschimpft oder der Lüge bezichtigt.
Statt dessen gibt es das Prädikat "Stänkerfritze" wenn auch durchgestrichen (siehe Beitrag des Herrn Blue Caddy).

Ihr solltet mal überlegen wofür ein Forum da ist. Sicherlich nicht dazu andere zu belehren.

Übrigens: Die Beschreibung eines Bolzens kommt aus einem technischen Handbuch im Maschinenbau welches ich im Studium benötigte und extra hierfür nochmal aufgeschlagen habe.

Moin bmwkn, warum auf einmal so empfindlich...?

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn


Intersessant hier im Caddy Forum.
Da werden Halbwahrheiten und Behauptungen gesteut.
...

Du selbst hast doch hier falsche Behauptungen aufgestellt:

Zitat:

...Es ging einzig und allein um die Aussage: Wenn die Sitzbank raus ist, verzieht sich das Auto.😰...

Wo bitte soll das denn stehen?

Und jetzt beschwerst Du Dich darüber, wenn das jemand richtig stellt. 

Da frage ich mich spontan, ob beim

Stänkerfritze

der Strich nicht vielleicht doch besser gelöscht werden sollte😉.

Tekas

Den Stänkerfritzen lassen wir mal hier im Raum stehen, denn der scheint zumindestens teilweise ganz angebracht zu sein.

Sicherlich ist Ihr Kontakt mit 150 Volkswagen im Fuhrpark Ihres Arbeitgebers eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die Sie dank des Studiums wahrscheinlich erstklassig meistern.

Das hierfür noch Bücher über Maschinenbaukunde und Bolzen zur Verfügung stehen, finde ich genauso toll.

Zitat:

Ihr solltet mal überlegen wofür ein Forum da ist. Sicherlich nicht dazu andere zu belehren.

Aber auch nicht dazu um sich die geistigen Ergüsse von Leuten anzuhören die anscheinend nur ihre eigene Meinung für hundertprozentig richtig halten.

Gerne sind viele hier im Forum bereit sich neues Fachwissen anzueignen, jedoch ist es müßig wenn gebetsmühlenartig immer wieder durchgekaut werden muß was mittlerweile längst bekannt ist.

Fakt ist, das sich die Demontage der 2. Sitzreihe nicht mit den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben etc. deckt.

Gruss GG

Naja...
Ich hab´s ja gewusst.....
Da kann ich nur noch mal Wiki zitieren:
"...ist das Trollen für den Autor ein Spiel, in welchem das einzige Ziel das Erregen von möglichst erbosten und abschweifenden Antworten ist. ..."
Sei´s drum.
Alex, stell mal das Schild auf.

Aber BTT:
Vom (sowieso) No Go mal abgesehen: ich habe mir mal den Printkatalog besorgt,
dort ist (wenn auch klein) die Sitzreihe ausgebaut zu sehen.
Die Halterungen scheinen die gleichen zu sein,
wie sie schon jetzt an der Hinterseite der Bank vorhanden sind.
Umrüsten hieße demzufolge Fahrzeugboden aufschneiden,
die Vertiefungen mit den Haltern einschweißen....

Ich denke einfach: für so was sehr Fragwürdiges etwas zu viel Aufriß. 😉

Gruß Ulf

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Also unser "Blitzercaddy" hier im ERZ-Kreis hat auch keine Sitzbank mehr drin. Nur einen alten Drehsitz auf zwei Schienen. Was aber nicht original VW ist.

mfg Sven

Wir werden sehen.
Sobald die Ersatzteilliste mit allen Blechteilen bei VW für den neuen Caddy verfügbar ist (wird noch wenige Wochen dauern), werde ich sie sichten.

Dort zeigt sich ob es Änderungen in der Bodengruppe gegeben hat.

Wenn die Theorie einiger hier vertretenen Personen richtig ist, muss folgerichtig bei jetzt herausnehmbarer Sitzbank, die Bodengruppe steifer sein, stimmts?

Dann könnte ja die neue Sitzbank leichter werden, da die Bodengruppe die Stabilität jetzt selbst bringt und sich nicht mehr auf die immer eingebaute Sitzbank verlassen muss, das spart VW das jetzt im Boden verbaute Geld und schont den Rücken.

Folgerichtig kann nicht nachgerüstet werden.

P.S. Zitat Grins Grins: Fakt ist, das sich die Demontage der 2. Sitzreihe nicht mit den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben etc. deckt.

Und genau das ist eben nicht Fakt! Das ist die Meinung einzelner. Andere sagen das Gegenteil.

Sollte sich die Bodengruppe nicht verändert haben, kann der Eine oder Andere sich ja mal überlegen, ob der bisher erschwerte Ausbau der 2.Sitzreihe nur etwas mit dem Sparwillen von VW und nicht mit der Machbarkeit und meiner Ansicht übrigens auch Legalität zu tun hatte. Aber das ist ja das Thema im anderen Tread.

Jetzt darf wieder gehackt werden

Ein weiterer Grund könnten die Befestigungsschrauben sein die Makroversiegelt sind. Andere Schrauben und schon würde es passen. Das mit der zusätzlichen Versteifung ist noch nicht ganz klar, ob die im Vergleich zum Kasten fehlt. Wir sind dran.

Zitat:

Jetzt darf wieder gehackt werden

Vielleicht wäre das weniger der Fall wenn manche Leute nicht ständig auf Ihrer festgefahrenen Position beharren würden.

Das ich auch nicht Dr. Allwissend bin ist mir schon klar, jedoch sollte die gesamte Diskussion in diesem Thema mal doch zum Nachdenken anregen.

Um weitere festgefahrene Situationen zu vermeiden, überlasse ich Ihnen und Ihrem Wissen in diesem Fall komplett das Ruder. Zumindestens in diesem Thread.

Gottseidank gibt es die Möglichkeit weitere Erläuterung durch Sie ausblenden zu können. Da ich von der Variante bisher sehr wenig Gebrauch gemacht habe liegt nicht nur an meiner Toleranz.

Ihnen einen angenehmen Start in die neue Woche.

Gruss GG

Hey bmwkn,

probier doch mal bitte folgendes:

2. Sitzreihe ausbauen, zum TÜV oder Dekra fahren, denen erzählen Sie, dass sie die Anzahl der Sitzplätze in deinem Fahrzeugschein auf 2 beschränken sollen, da du die Sitzbank nicht mehr verbauen möchtest, wenn sie nicht selbst darauf kommen, mal das Problem mit dem verstärkten Boden beim Kasten hinweisen.......dann werden die "Grau/Grünkittel mal in ihren technischen Unterlagen wühlen.......Antwort dann bitte hier posten......die meisten hier kennen sie.😉 

Zitat:

...
zum TÜV oder Dekra fahren ...

Viel zu kompliziert! Einfach in die Homologation Nr. E1*2001/116*0252*060308700A und ff. Ausgabe 04/2004 auf Seite 357 im Abschnitt 12.III.1.25 Punkt C nachlesen! Dann braucht auch keine Bolzen und Schrauben mit oder Studium befestigen und/oder entfernen oder ersetzen! Und gegen die Entfernung eines Rückhaltesystemes hat der Gesetzgeber sicher auch etwas geschrieben!

... aber vieleicht bin ich ja nur der "Klugscheisser" der überhaupt keine Ahnung!

CADDYHOOD R.I.

Zu dem einfachem Klick sage ich CADDYHOOD R.I. hiermit zusätzlich
" Dankeschön ".

Gruss Mario

Puhhh endlich Ruhe
Danke Sir Reifenkönig!
bin ja ganz froh das es auch ohne mein Schild!
ging

gruß Alex

Besteht eigentlich eine kleine Chance,
dass ich mit Ende August/Anfang September einen Caddy mit leicht ausbaubarer
2. Sitzreihe (also das Patent vom FL-Caddy) bekomm?
Bestellt habe ich Ende Mai, bis heute keine definitive Produktionswoche ...

Naja, das ist ja kein Modelljahreswechsel..
Wenn Du den "Alten" bestellt hast, bekommst Du den auch.

Ich habe gestern in dieser Sache beim TÜV vorgesprochen und die Bitte geäußert,
einmal in die oben genannte Homologation einsehen zu dürfen.

Mir wurde daraufhin zugesichert, sich meiner Frage anzunehmen.

Heute kam dann auch eine Antwort.
Die dem TÜV vorliegende ABE für den Caddy umfasst 54 Seiten,
aber von Sitzen, die nicht augebaut werden dürfen, steht da nichts drin.

Alle mit dieser Frage befassten TÜVler sind sich einig, der Sitz kann ruhig ausgebaut werden.
Er gehört auch nicht zum Crashverhalten.

Gruß
HNV

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