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Überführung des Autos nach dem Kauf

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 16:40

Hallo Community, am Samstag habe ich vor beim Händler ein Fahrzeug zu besichtigen und es sehr wahrscheinlich zu kaufen. Soweit ich weiß, Händler geben dem Käufer Überführungskennzeichnen damit man das Auto von A nach B fahren kann. Das Auto kann ich erst im Januar zulassen, es gibt keine Termine mehr für dieses Jahr beim Verkehrsamt. Darf ich auf einem öffentlichen Parkplatz mit roten Kennzeichen stehen? Hab auch gehört, das nur 5 Tage dies genutzt werden darf? Falls die Frage im falschem Gebiet, dann sorry.

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8 Antworten

Moin!

Rote Händler-Kennzeichen sind eben für Händler...

Die kannst Du quasi gar nicht/nie nutzen.

Was Du brauchst und evtl. auch meinst, sind Kurzkennzeichen (5Tage)...

Auf öffentlichem Grund darf kein Auto ohne Weiteres ohne Zulassung/Versicherung stehen; auf einem Privatgrundstück sieht das natürlich anders aus...

Zur Not gibt es auch Zulassungsdienste; die bekommen ggfs. schneller/einfacher Termine beim Amt...;-)

Keinesfalls wird Dir der Händler seine roten (Händler-Kennzeichen geben. Du kannst vor Ort Kurzzeitkennzeichen besorgen oder solche mitbringen. Dafür brauchst Du aber die Papiere wenigstens in Kopie einschl. HU-Bericht. Wo Du das Auto abstellst nach Ablauf der Kennzeichen ist Dir überlassen, es darf aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr sein. Bedenke, dass die KZK in der Regel auch nur Haftpflichtversicherung bieten und nach Ablauf gar keine mehr.

Alternativ kann man das Fahrzeug ohne Zulassung auf Privatgrund abstellen, entweder auf einem Stellplatz oder in einer zur Verfügung gestellten Garage oder Halle. Diese Möglichkeiten sollte man aber auf jeden Fall vor dem Kauf abklären, um anschließend nicht in die Verlegenheit zu kommen, das Fahrzeug verbotswidrig ohne Zulassung auf öffentlichem Grund abstellen zu müssen.

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 17:28

Danke für die Infos!

Hallo

Kannst du das Auto nicht beim Händler stehenlassen bis zum Zulassungstermin?

Eventuell gegen einen kleinen Betrag für die Kaffeekasse oder das beim Kauf mit aushandeln.

Oder ist die Anfahrt zu weit?

MfG

Didi2708

Die roten Kennzeichen wird der Händler nicht geben, schon gar nicht bis Januar.

 

Wie bereits gesagt wurde, den Wagen bis zur Zulassung beim Händler stehen lassen oder und einen Zulassungsdienst beauftragen.

 

Die haben idr mehr Möglichkeiten als der 0815 Kunde

Je nach Fahrzeugwert solltest du das Auto nur zugelassen und auch nur mit bestätigtem Kaskoschutz (sofern gewünscht) überführen.

Wie oben schon geschrieben bieten KZK idR nur Haftpflichtschutz - ebnso die evB sofern nicht direkt Kasko mit abgeschlossen und bestätigt wurde.

Im allerdümmsten Fall könnte also bei der Überführung bzw. auch beim Abstellen zu Hause ein Totalverlust entstehen.

am 10. Dezember 2020 um 11:46

Kenne die Problematik mt den Terminen auf dem KfZ-Amt.

Hier gibt es z.B. auch die Möglichkeit in Bürgerbüros (ohne Termin) ein KfZ umzumelden. Da muss man also keine 3 Wochen warten. Allerdings bekommt man dannn keine Wunschkennzeichen.

Wenn das wichtig ist könnte man ggf. das Auto jetzt ummelden und 3 Wochen später nochmal auf die Wunschkennzeichen ummelden. Die Extra-Kosten dürften bei 50€-100€ liegen. Da lohnt sich dann wohl auch gleich ein Zulassungsdienst zu beauftragen. Die können dir idR innerhalb von 2-3 Tagen das Auto mit Wunschkennzeichen ummelden.

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