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Tür eingefahren und Unfallflucht

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 26. November 2005 um 10:39

Hallo Leute,

mir hat irgendein A******** oder eine A************ mein geparktes Fahrzeug angefahren. Fahrertür eingedrückt - schliesst nicht mehr richtig. Verursacher nicht da .... Naja, Vollkasko dachte ich. Nun will die Versicherung, dass ich zu einem Vertragskorossenpanscher gehe, der das macht. Der hat mich heute angerufen (am Samstag) wollte das Auto abholen und einen Ersatzwagen hinstellen. Ich sollte eine Kostenübernahme unterschreiben. Ich dachte nur so nicht. Nun zur Frage:

Wie soll ich mich verhalten? Da die Tür den Seitenairbag hat wollte ich das bei DC machen lassen, alleine schon wegen der Rostkulanz, die dann für die Tür nicht mehr gelten würde (Aussage DC).

Was kann das kosten und auf was sollte ich bei der Reparatur achten?

Grüße Anachon

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14 Antworten

Also ich würde es auch bei DC machen lassen.

Aber da es ein Kaskoschaden ist und in D weitgehend Vertragsfreiheit herrscht, kann es durchaus sein, dass du mir deiner Versicherung nur Rep´s in Partnern der Versicherung machen zu lassen.

Ein Blick in die Bedingungen machen dich da sicher schlauer als eine Frage hier, wo wir ja noch nicht mal wissen, welche Gesellschaft du gewählt hast. Frage doch einfach nochmal bei der Vers. nach.

Zahn

Hallo Anachon,

Beileid für Deine kaputte Tür und GANZ BESONDERES Beileid zu Deiner Versicherung.

Vergangenen Sommer ist einer in meine Tür hinten rechts gedonnert. Ich sofort zu DC, die riefen sofort bei der Versicherung an. Sofortiges Ergebnis:

1. kein Gutachter, kein Foto

2. es kommt eine neue Tür rein

3. es wird alles bei DC gemacht

4. ich bekomme solange ein Ersatzauto.

Deine Versicherung ist unseriös. Bevor Du irgendwas unterschreibst, gehe zu einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens ..!

Hast Du Dich schon bei der Polizei gemeldet wegen der Unfallmeldung und des Strafantrages wegen Unfallflucht ? SOFORT machen, KEINE Zeit verlieren ..! Sonst freut sich Deine Versicherung.

Hast Du schon Dein Auto fotographiert und eine Tageszeitung danebengelegt, beispielsweise die mit den großen Buchstaben wegen des Datums ?

Ergänzung:

die Tür hinten rechts kostet 1500 oder 1600 Teuros.

Ergänzung - 2:

bei der Reparatur auf den Rostschutz achten:

- sind alle Nähte abgedichtet (das bezweifle ich bei meiner Reparatur)

- ist innendrin ein Wachs aufgetragen

Zitat:

Original geschrieben von bella macchina

Deine Versicherung ist unseriös. Bevor Du irgendwas unterschreibst, gehe zu einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens ..!

Das würde ich im vorliegenden Fall auch empfehlen.

Nie und niemals Geschäfte mit der Versicherung machen !

Es gibt drei große Verbrecher in Deutschland !

Die Versicherungen , die Banken und die Kirchen ...meine MEINUNG und ERFAHRUNG !!!

 

Ausserdem sollte jeder eine Rechtsschutzversicheung für das Auto haben ....

Genauso wichtig wie eine Versicherung für das Fahrzeug ;)

 

Andi

Hallo zusammen,

wer bei einem Vollkaskoschaden im Vorfeld einen Rechtsanwalt bemüht, muß diesen auch selbst zahlen.

Dies stellt nämlich nur eine Rechtsberatung dar und ist bei einer Rechtsschutzversicherung nicht versichert.

Etwas anderes ist es, wenn ein Schaden entstanden ist, und man Forderungen gegen die eigene Versicherung hat.

 

Gruß

Enrico

Hallo enrico303,

Zitat: "Etwas anderes ist es, wenn ein Schaden entstanden ist, und man Forderungen gegen die eigene Versicherung hat.

".

Geht es hier um etwas anderes ?

 

Bei dem von mir erwähnten Schaden wollte mich die Versicherung über den Tisch ziehen -> Rechtsanwalt.

Ergänzung:

von wem sich mein Rechtsanwalt sein Geld holte, weiß ich nicht. Jedenfalls nicht von mir.

Du brauchst nicht immer zu ERGÄNZEN !

Wenn du auf "bearbeiten" Klickst geht es auch .....

 

Andi

@ bella macchina

zum besseren Verständnis:

Du bringst Deinen Wagen in die Werkstatt, angenommen mit Motorschaden. Jetzt gehst Du aber vorher zu einem RA und fragst den, was Du denn machen sollst, wenn sie Dir einen falschen Motor einbauen.

Diese Beratung zahlst Du selbst.

Jetzt bauen sie Dir aber tatsächlich einen falschen Motor ein.

Du gehst zu einem RA, diese Beratung zahlst Du auch selbst.

Sie bauen Dir einen falschen Motor ein, Du reklamierst, Werkstatt streitet aber ab. Jetzt erst zahlt Deine Versicherung.

Bei einem Haftpflichtschaden zahlt natürlich der Schuldige den RA der Gegenseite. Die Schuldfrage wird oft allerdings erst durch ein Gericht geklärt werden können.

Bei einem Vollkaskoschaden zahlst Du zuerst einmal den RA selbst. Dies zahlt auch keine Rechtsschutzversicherung.

Gruß

Enrico

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