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Tiefer Kratzer auf dem Dach - an alle Verhandlungsprofis unter euch

Renault Megane II (M)
Themenstarteram 14. Oktober 2011 um 20:34

Hallo,

habe mir vor 7 Wochen einen gebrauchten Megane gekauft. Natürlich den Wagen vorher angeschaut, Probe gefahren, unter den Wagen geblickt usw. Erst bei der zweiten Sicht des Autos / Preisverhandlung eine Woche später ist mir ein tiefer Kratzer auf dem Dach aufgefallen. Der zieht sich von vorne bis hinten durch. Mir wurde mitgeteilt, dass mit einem Lackstift das schon weggeht. Noch eine Woche später, will den Wagen abholen, sehe ich den Kratzer immernoch, lieblos mit dem Lackstift überzogen. Der Kratzer ist so tief, das gibt definitv Rost. Ich dachte mir tatsächlich, ja so naiv war ich in dem Moment, dass ich den Kratzer mit waschen, polieren und nochmals mit dem Lackstift wegbekomme. Der geht aber nicht weg. Habe in der Zwischenzeit dem Verkäufer meine Besorgnis mitgeteilt, aber zu einem Kontakt / einer Reaktion kam es nicht. Wie schätzt ihr die Lage ein. Welchen Tipp habt ihr für mich, damit ich mit dem Verkäufer entsprechend verhandlen kann? Da ich beruflich in letzter Zeit sehr viel zu tun hatte, komme ich erst nächste Wo dazu zum AH zu fahren und nochmals wg. dem Kratzer zu verhandeln.

Vielen Dank für eure Infos.

Grüsse

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9 Antworten
am 15. Oktober 2011 um 6:10

Also, wenn du als Privatperson bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug kaufst, kannst du mindestens 1 Jahr Gewährleistungsrechte wegen Mängeln geltend machen.

Du musst dann dem Händler die Gelegenheit geben den Mangel innerhalb einer von dir gesetzten Frist zu beheben. Ist es nicht möglich oder weigert er sich kannst du den Kaufpreis entsprechend dem Mangel mindern bzw vom Vertrag zurücktreten (ein Profi kann das sicher leicht beheben, so dass erheblichkeit des Mangels sicher nicht vorliegt, allerdings willst du das sicher auch nicht).

Aber, wie es halt so ist kommt es darauf an was vereinbart wurde und bei ungünstigen Formulierungen (Händler wissen ja worauf es ankommt) kann sowas schwierig werden.

ist der Kratzer als Mangel im Kaufvertrag direkt aufgeführt (wenn ja, dann liegt schon garkein Mangel iS des Gesetzes vor, weil du den ja bei Vertragsschluss kanntest) oder steht da sowas drin wie "gekauft wie gesehen"?

Rein theoretisch könnte man sich auch auf die Aussage des Händlers stüzen, wonach der Mangel leicht zu beheben sei. Da dies scheinbar nich so ist, liegt ein ein Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Beschaffenheit vor.

Aber wie gesagt, mündliche Äußerungen, sofern du keinen Zeugen hattest, werden schwer zu beweisen sein.

Händler sind auch nur Menschen mit denen man reden kann und muss. Schildere deinen Unmut und fordere ihn auf den Mangel zu beheben oder dir einen Teil des Kaufpreises zu erstatten.

kannst uns ja auf dem Laufenden halten....

Sehe de keine Chance auf eine Einigung, wozu auch ?

Das Fahrzeug wurde mit Kratzer im Dach gekauft, der Händler versprach das er diesen mit einem Lackstift ausbessert......hat er getan.

Der TE hätte gleich bei Vertragsunterzeichnung drauf bestehen müssen das das Dach neu lackiert wird, denn mit nem popeligen Lackstift kriegste keinen tiefen Kratzer ( und dann noch in der Länge ) vollständig entfernt.

Mit Gewährleistungsrechten hat das nix zu tun, kannst ja auch keine verunfallte Möhre kaufen und hinterher kommen das der Schaden noch behoben werden soll.

Aber vielleicht hast du ja Glück und der Händler beteiligt sich an den Kosten der Lackierung ;)

Morgen Morgen

Jeder Airbrusher füllt Dir das für einen kleinen Pfennig wieder auf !

Dein Verkäufer hat Dich doch nicht arglistig getäuscht ...... Du hast nur den Kratzer nicht gesehen

Gruß

Themenstarteram 15. Oktober 2011 um 17:39

Danke für eure Tipps. Ich werde nä Woche schauen, dass ich mich mit dem AH irgendwie einige. Der Wagen war nicht ganz billig. Das mit dem Kratzer geht wirklich nicht, hab keine Lust nächstes Jahr schon zuzusehen, wie die Farbe abgeht. Meine Frau war dabei, als der Verkäufer meinte, dass wird mit dem Lachstift ausgebessert. Und hier geht es los: Für mich Laien ist ausbessern ausbessern, so dass man nichts mehr sieht. Und ausserdem: Es gibt einen 96 - Punkte Check der von Renault vorgegeben wird und zusammen mit der 7Sterne Qualität muss der Wagen vor dem Verkauf entsprechend gecheckt sein.

Also drückt mir die Daumen.

Ich gebe euch Bescheid.

Grüsse

Wie du schon selber sagst: ausbessern heißt ausbessern d.h. da pinselt eben jemand ein bischen im Kratzer rum damit das nackte Blech geschützt ist......mehr nicht.

Für dein Unwissen kann das Autohaus aber auch nix, die haben doch genau das gemacht was ausgemacht war......mit nem Lackstift ausgebessert :confused:

Übrigens hat der 96 Punkte Check nix mit nem popeligen Kratzer zu tun, hier gehts um den technischen Zustand des Fahrzeugs und nicht dem optischem, auch wenn`s hart ist, du hättest entweder einen anderen Megane kaufen sollen ( ohne Kratzer ) oder im KV festhalten müssen das der Kratzer "beseitigt" wird statt ausgebessert.

So haste jetzt die A...Karte gezogen :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Sehe de keine Chance auf eine Einigung, wozu auch ?

 

Mit Gewährleistungsrechten hat das nix zu tun, kannst ja auch keine verunfallte Möhre kaufen und hinterher kommen das der Schaden noch behoben werden soll.

Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn die Ist- von der Sollbeschaffenheit abweicht. Das kann bei einem Unfallwagen, der als solcher deklariert wurde ebenfalls der fall sein. Von daher stimmt deine Aussage so nicht.

Das AH hat versprochen den kratzer auszubessern. Für eine Durchschnittsperson bedeutet dies, dass der Schaden behoben wird (ob durch komplette Lackierung oder professionelle Ausbesserung ist hierbei unerheblich). Gewährleistung setzt immer voraus, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (Übergabe des Autos) bereits besteht und das ist hier wohl unzweifelhaft.... Wenn jedoch der Kratzer Bestandteil des KV wurde und er vielleicht sogar deswegen weniger bezahlt hat als für einen solchen Wagen ohne kratzer üblich, dann wird das natürlich nichts mit Gewährleistung (so auch dein Beispiel mit dem Unfallwagen).

 

Und, seit wann versteht man unter "Ausbesserung" das Drübermalen mit Klarsichtstift um so gegen Rost zu schützen? Ich meine, wenn ich mit dem AH über ausbesserung rede, dann will ich immer, dass der Schaden hinterher behoben ist und bei einem optischen Schaden heißt das, dass der Kratzer nicht mehr erkennbar ist....

Da würde mein Beitrag einfach so doppelt gepostet....WTF?

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 20:33

Hab mich heute bei einer Anwaltshotline schlau gemacht, es sieht sehr gut aus für mich. Habe die Sachlage genau erzählt und bekam die Infos, die ich brauche. :)

Zitat:

Original geschrieben von Tlauner

Hab mich heute bei einer Anwaltshotline schlau gemacht, es sieht sehr gut aus für mich. Habe die Sachlage genau erzählt und bekam die Infos, die ich brauche. :)

möchtest du deine Erkenntnis vielleicht mit uns teilen? Ich würde nämlich gerne wissen was gesagt wurde ... ganz abstrakt natürlich...

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