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TFSI 2.0 Kulanz/Klage Ölverbrauch 2 Fragen

Audi A5 8F Cabriolet
Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 22:05

Guten Abend hier!

Ein altes, oft erwähntes Thema hier, die Problematik mit den TFSI-Motoren und dem Ölverbrauch. Wir haben seit kurzem einen A5 - gebraucht gekauft bei Audi - und sind da unwissend rein geraten. Er braucht, abgesehen von viel Sprit (12-13l), auch eben viel ÖL!

Mich würde interessieren ob ...

a. Jemand bereits einen Kulanzantrag eines älteren Audi´s (unser Wagen ist ein A5 Cabrio 2.0 TFSI aus 2011) durchbekommen hat und eine teure Reparatur zum Teil oder gar ganz von Audi erstattet bekommen hat und

b. Ob es jemanden hier gibt, der den Klageweg gewählt hat und wie das ausgegangen ist?

Freue mich über Antworten auf meine 2 Fragen! :)

 

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 18. Dezember 2016 um 21:44:08 Uhr:

... ruhig Brauner :)

So schnell erledigt sich das nicht. Den genauen Ölverbrauch habe ich noch nicht exakt ermittelt, gelaufen hat er 60 TSD.

Das ist ja großes Kino...

Kulanzantrag bei Audi stellen wollen bezüglich Kostenübernahme und nicht mal genau wissen warum, d.h. wieviel Öl er verbraucht. :rolleyes:

Oder sind schon wieder Ferien?!

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Was bedeutet "er braucht viel Öl" ?

Es ist so almaehlig so weit gekommen mit den schlechten TFSI Modelle das jemand eine Klage beginnt das dieses Schrott nicht mehr verkauft werden darf. Es ist reine Taeuschung die Karren zum Verkauf an zu bieten.

VW/AUDI sollte die alle zurueck nehmen zu einem fairen Preis.

Vielleicht sind die Russen darin interessiert. Die haben ja noch schlimmeres.

am 7. Dezember 2016 um 5:28

Erst einmal, was verbraucht er an Öl?

Dann was hat er runter?

Hast du Audi/Werkstatt schon darauf angesprochen?

Warum klagen, wenn man auch bei Audi anfragen kann.;)

Der Händler ist in der Pflicht. (Sachmangelhaftung)

Händler ansprechen, Ölverbrauchsmessung durchführen, ab 0,5 L/1000km hat er nachzubessern.

am 7. Dezember 2016 um 17:32

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 7. Dezember 2016 um 16:06:42 Uhr:

Der Händler ist in der Pflicht. (Sachmangelhaftung)

Händler ansprechen, Ölverbrauchsmessung durchführen, ab 0,5 L/1000km hat er nachzubessern.

Hallo,

Wenn der Wagen von einem Audi Vertragshändler ist ist doch eine Gebrauchtwagengarantie dabei. Je nach Garantieumfang ist so ein Schaden bei einem 5 jährigen Audi fast vollständig abgedeckt! Beim Cabrio wird der km Stand ja nicht so hoch sein.

Gruß BSCom

Hallo

Zuerst, braucht der Wagen mehr als 0,5L auf 1000km? Alles was darunter liegt ist laut AUDI kein Mangel.

Ist leider so.

Falls ja, beim Händer den "Sachmangel" schriftlich mitteilen, am besten zuvor Öltagebuch führen.

Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler dem Kunden beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Kaufdatum vorlag. Dies ist eigentlich nicht möglich. Nach einem halben Jahr zieht die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss den Beweis bringen, eher schwierig. Also diese Fristen beachten und im Auge behalten. Es folgt in der Regel eine Ölverbrauchsmessung über ca. 1000km. Je nach Ergebnis wird vom Händler entschieden. Falls eine TPI 1 noch möglich ist, wird diese durchgeführt.

Diese ist aber nicht die beste Lösung, hiermit wird der Verbrauch event. auf unter 0,5L/1000km "gebracht". Dann siehts nicht so gut aus, die Zeit (Frist) läuft ja weiter.

Ist die TPI 1 nicht machbar/möglich (auch Baujahrabhängig) wird die TPI 2 durchgeführt (bei >0,5l/1000km).

Diese Maßnahme ist die einzig sinnvolle (Kolben, Pleuel werden getauscht etc.)

Wünsche dem TE viel Glück.

tdmquaeler

Themenstarteram 8. Dezember 2016 um 19:58

Ich danke für die Zuschriften, diese sind wirklich hilfreich!

Kennt denn keiner jemanden der einen Kulanzantrag durchbekommen hat oder eine Klage gewonnen hat?

Ich hab zwar einen A4 2.0 TFSI, aber das Problem ist ja das selbe. Ich habe aktuell das selbe Problem bei einer Laufleistung von lediglich 40k Kilometer.

 

Kulanz wurden mir 70% auf das Material und 50% auf die Arbeit gewährt. Weitere Versuche eine höhere Kulanz zu bekommen waren erfolglos. Ich muss dazu erwähnen, dass ich Erstbesitzer bin und den Wagen Ende 2010 gekauft habe und alle Services bei Audi gäbe durchführen lassen.

 

Ich habe mich auch anwaltlich beraten lassen, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. Das Problem ist Audi nachzuweisen, dass sie über den Mangel bereits bei Auslieferung Bescheid wussten und mir dadurch bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft haben. Nach Ansicht der Kanzlei ist dies nahezu aussichtslos wenn man nicht irgendwie an Internas kommt, da Audi hierzu nicht auskunftspflichtig ist.

 

Die Rechtsschutzversicherung würde aufgrund von Aussichtslosigkeit wahrscheinlich die Kosten auch nicht übernehmen.

 

Aufgrund dessen beiße ich nun in den sauren Apfel und lasse dem Motor bei Audi am 19. Dezember richten.

 

Wenn du allerdings, wie ich herauslese, den Wagen erst vor kurzem als gebrauchten bei Audi gekauft hast, greift die automatisch die Gewährleistung. Innerhalb von 6 Monaten wird laut Gesetz davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Erwerb bestand. Daher würde ich deinen Händler damit konfrontieren und notfalls auch den Gang zum Anwalt nicht scheuen.

Und wieviel verbraucht er denn nun Öl lieber TE ??:-)

Und die Frage mit dem Kilometerstand ist auch sehr interessant!?

Grüsse

Meiner geht jetzt durch. Bj 11/2009

100% auf Teile. 50 auf den Lohn.......

Was hat er verbraucht,wieviel Kilometer hast du drauf ?

Gruss

Zitat:

@carlos4444 schrieb am 9. Dezember 2016 um 13:39:15 Uhr:

Und wieviel verbraucht er denn nun Öl lieber TE ??:-)

Und die Frage mit dem Kilometerstand ist auch sehr interessant!?

Grüsse

Beim TE scheint sich das Problem wohl erledigt zu haben, oder die Daten sind streng geheim... ;)

Zitat:

@Carlo1975 schrieb am 8. Dezember 2016 um 21:41:22 Uhr:

Ich hab zwar einen A4 2.0 TFSI, aber das Problem ist ja das selbe. Ich habe aktuell das selbe Problem bei einer Laufleistung von lediglich 40k Kilometer.

Kulanz wurden mir 70% auf das Material und 50% auf die Arbeit gewährt. Weitere Versuche eine höhere Kulanz zu bekommen waren erfolglos. Ich muss dazu erwähnen, dass ich Erstbesitzer bin und den Wagen Ende 2010 gekauft habe und alle Services bei Audi gäbe durchführen lassen.

Ich habe mich auch anwaltlich beraten lassen, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. Das Problem ist Audi nachzuweisen, dass sie über den Mangel bereits bei Auslieferung Bescheid wussten und mir dadurch bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft haben. Nach Ansicht der Kanzlei ist dies nahezu aussichtslos wenn man nicht irgendwie an Internas kommt, da Audi hierzu nicht auskunftspflichtig ist.

Die Rechtsschutzversicherung würde aufgrund von Aussichtslosigkeit wahrscheinlich die Kosten auch nicht übernehmen.

Aufgrund dessen beiße ich nun in den sauren Apfel und lasse dem Motor bei Audi am 19. Dezember richten.

Wenn du allerdings, wie ich herauslese, den Wagen erst vor kurzem als gebrauchten bei Audi gekauft hast, greift die automatisch die Gewährleistung. Innerhalb von 6 Monaten wird laut Gesetz davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Erwerb bestand. Daher würde ich deinen Händler damit konfrontieren und notfalls auch den Gang zum Anwalt nicht scheuen.

Lese Mal:

"Die Rechtsschutzversicherung würde aufgrund von Aussichtslosigkeit wahrscheinlich die Kosten auch nicht übernehmen"

Dies ist in Wiederspruch mit was oben geschrieben ist

Themenstarteram 18. Dezember 2016 um 20:44

... ruhig Brauner :)

So schnell erledigt sich das nicht. Den genauen Ölverbrauch habe ich noch nicht exakt ermittelt, gelaufen hat er 60 TSD.

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