ForumW203
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. Tempobegrenzung bei Winterreifen

Tempobegrenzung bei Winterreifen

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 20:06

Hallo an alle,

jedes Jahr Winter und jedes Jahr die gleichen Fragen - nur weiss ich die Antwort nicht mehr.

Muss bei S oder T Winterreifen (190km/h) zwingend ein Aufkleber auf das Amaturenbrett oder reicht es im KI die Geschwindigkeit (permanente Speedtronic) zu begrenzen?

Danke für Eure Mühe

Tiny

Beste Antwort im Thema

Zwischen den beiden Bedingungen in §36 steht nicht das Wort "oder". Daher sind beide zu erfüllen. Andernfalls könnte ich ja auch schließen, dass ich die Höchstgeschwindigkeit der Reifen überschreiten kann, solange ein Aufkleber vorhanden ist.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Wenn die (eingetragene, nicht die Gefühlte :p) V-Max Deines Fahrzeugs HÖHER ist als der Geschwindigkeitsindex der gefahrenen Winterreifen (bei Sommerschlappen gilt es nicht), dann MUSS der formschöne Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers platziert werden! :D Ob Speedtronic, freiwillige Selbstbeschränkung, oder der Schwur: Herr Wachtmeister "ich fahre nie schneller als Tempo XXX" ist völilg egal ...

Bitte, gerne :cool:

Grüße

Superlolle

Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 20:52

@superlolle

Danke für deine Antwort. Ich dachte nur, da in der STVO §36 nirgends von einem Aufkleber die Rede ist, sondern nur von: "...im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben..." reicht die Anzeige der permanenten Speedtronic auch.

Aber egal; ich werd mir das Ding ins Handschuhfach legen an den Tacho pappen und gut ist.

Gruss

Tiny

Irgendwie hab ich was im Hinterkopf wegen der Feinstaubplakete mit Display Folie oder so auf jeden Fall leicht ablösbar und mehrfach verwendbar.

Denke sollte auch gehen den Aufkleber auf Displayfolie zu kleben und dann mit Hilfe dieser im Auto anbringen.

Sollte sich leichter wieder lösen lassen als der Aufkleber.

Um die Fragestellung nochmal aufzugreifen:

reicht auch ein Post-it, mit handgeschriebenn max 190 km/h irgendwo an das Armaturenbrett draufgepappt? z.B. in den Aschenbecher hingelegt?

Es ist dann doch komform zu §36 STVZO, spricht die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

Ist doch permamnet da und auch im Blickfeld, denn auf mein Tacho schaue ich nun auch nicht ständig, und mitten auf die Windschutzscheibe klebt sich auch keiner etwas.

So, und wenn wir §36 Abs.1 richtig lesen, dann steht da:

Zitat:

Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

D.h., bei Fahrzeugen wie dem W203, bei dem die Geschwindigkeitsbegrenzung elektronisch eingestellt werden kann, braucht KEINEN Aufkleber mehr im Armaturenbrett! Denn erstens kann das Fahrzeug dann ja nicht schneller als eingestellt fahren und zweitens kommt dann bei erreichen der eingestellten Höchstgeschwindigkeit eine Warnung im Display "Winterreifenbegrenzung XXXkm/h"

Zitat:

Original geschrieben von Bytemaster

D.h., bei Fahrzeugen wie dem W203, bei dem die Geschwindigkeitsbegrenzung elektronisch eingestellt werden kann, braucht KEINEN Aufkleber mehr im Armaturenbrett! Denn erstens kann das Fahrzeug dann ja nicht schneller als eingestellt fahren und zweitens kommt dann bei erreichen der eingestellten Höchstgeschwindigkeit eine Warnung im Display "Winterreifenbegrenzung XXXkm/h"

.

100 Punkte ;) und nicht vergessen bei Montage der Sommerreifen zu löschen. :)

Zitat: "2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Ich bin mir da nicht so sicher, ob das mit der Einstellung nur im KI dann gesetzeskonform ist. Schliesslich kann die zul. Höchstgeschwindigkeit überschritten werden, zumal viele vllt. gar nicht wissen wie man das einstellt. Meine auch mal i.wo gelesen zu haben, dass allein die voreingestellte Begrenzung im KI bei einer Kontrolle nicht anerkannt wird.

Was wäre zB. bei einem Fz., das von mehreren Fahren (zB Firmenauto) verwendet wird ? Keiner der da einsteigt, sucht erst im KI rum, ob die Begrenzung drin ist, wenn er überhaupt dran denkt mit WR nicht Vmax zu fahren. Der vorgeschriebene Kleber im Sichtfeld ist allerdings eindeutig zu sehen.

Zwischen den beiden Bedingungen in §36 steht nicht das Wort "oder". Daher sind beide zu erfüllen. Andernfalls könnte ich ja auch schließen, dass ich die Höchstgeschwindigkeit der Reifen überschreiten kann, solange ein Aufkleber vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von benello

Zitat: "2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Was wäre zB. bei einem Fz., das von mehreren Fahren (zB Firmenauto) verwendet wird ?

Keiner der da einsteigt, sucht erst im KI rum, ob die Begrenzung drin ist,

wenn er überhaupt dran denkt mit WR nicht Vmax zu fahren. Der vorgeschriebene Kleber im Sichtfeld ist allerdings eindeutig zu sehen.

.

Brauch keiner zu suchen da das Fahrzeug dann nicht schneller fährt. :D

Das war vor kurzem auch wieder im E-Klasse-Forum zur Diskussion.

Die gängige Auffassung ist, dass die (nur temporär angezeigte) Limitierung kein Ersatz für die Anbringung eines entsprechenden Hinweises sein kann.

Eine echte Beschränkung ist es auch nicht, da es m.W.n. durch Kickdown einfach zu übergehen ist.

Die Strafe wird im Normalfall gering ausfallen, aber wer keine Lust auf eine Diskussion hat, pappt sich irgendwo nen Hinweis hin - bei mir ne kleine selbstgedruckte Etikette mit "Mit M+S Vmax 210 km/h" neben dem Lichtschalter - im Normalfall für mich nicht zu sehen da hinterm Lenkrad. Und wenn der Schutzmann das kontrollieren sollte (unwahrscheinlich), dann sitz ich kerzengerade mit einem freien Blick darauf!

Zitat:

Original geschrieben von chess77

 

Eine echte Beschränkung ist es auch nicht, da es m.W.n. durch Kickdown einfach zu übergehen ist.

.

Was Du hier ansprichst geht nur mit dem Limiter. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von conny-r

Zitat:

Original geschrieben von chess77

 

Eine echte Beschränkung ist es auch nicht, da es m.W.n. durch Kickdown einfach zu übergehen ist.

.

Was Du hier ansprichst geht nur mit dem Limiter. :rolleyes:

Oh stimmt. Dennoch: Der Gesetzestext ist eindeutig. Die Einstellung im System ändert nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Ergo: Hinweispflicht. Und die Anzeige im KI ist nicht einmal permanent.

Und wer dann zur Strafe 5 Euro oder 25 Euro zahlen darf soll sich dann auf einen Rechtsstreit einlassen? Um die paar Euro geht's ja letztlich auch nicht, eher um den unverklebten Innenraum. Die Kosten/Nutzenrechnung muss jeder für sich selber ausmachen :cool:.

(Ich würde es ja begrüßen, wenn man dort mal am Gesetz nachbessert, vielleicht aber erst nach dem Unfug mit den 2-m-Spuren.) :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. Tempobegrenzung bei Winterreifen