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Tagfahrlicht Zulassungsfragen!

Themenstarteram 6. Oktober 2008 um 9:58

Hallo Leute,

ich hab schon viel Über Tagfahrlicht gelesen doch eine wichtige Frage bleibt für mich unbeantwortet.

Es geht um die Tagfahrlichtbänder vom S6 die an einen A8 4E gebaut werden sollen. Nun haben sie zwar eine E1 Zulassung aber die ist doch eigentlich an den S6 gebunden und somit wären Sie nicht legal an einen 4E oder? Denn das schreiben zwar immer die Händler aber ich kann es nicht glauben denn ich kann ja auch einen Fiat Punto Scheinwerfer in meine Audi Front bauen auch wenn die ein E Prüfzeichen haben ?!

Zudem verwirrt mich noch die Steuerung denn beim aktuellen A4 dimmen Sich die TFL auch ab wenn der Blinker blinkt, die S6 Bänder haben diese Funktion nicht.

Ist die vorgeschrieben oder wird Sie beim A4 nur benötigt da die TFL so nah am Blinker sind?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten :) lg

Sascha

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10 Antworten
am 6. Oktober 2008 um 10:07

Hallo,

 

folgendes dazu:

 

Das E1 Prüfkennzeichen ist eine KBA Freigabe für die Lampen , jedoch nicht in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeugmodell.

 

Allerdings ist an die KBA Freigabe eine bestimmte Vorgehensweise gekoppelt. So dürfen sich die Lampen nur in gewisser Höhe am Fahrzeug befinden , der Abstand zueinander ist geregelt etc. Die genauen Maße leigen mir im Moment nicht vor ,  hatte ich mir schon einmal im Netz gegoogelt , da steht einiges darüber.

 

Ausserdem werden die LED leisten vom S6 über das Steuergerät bei Nacht ( also eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt , weil diese sonst viel zu grell wären und blenden würden ) Da weder der normale A6 noch der A8 noch ein anderes Auto dieses Steuergerät bzw. diese  Dimmfunktion hat , gibt es ja in der Bucht bei Car4Style ein entsprechenden Nachrüststeuergerät.

 

Beim A4 ist in der Tat das LED Band beim blinken auch tagsüber abgedimmt , aber nur weil das LED Band direkt über dem Blinker sitzt und dieser unter Umständen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht erkannt werden würde.

 

Beim S6 LED Band ist das nicht notwendig , da es weit genug vom Blinker entfernt sitzt.

 

Gruss Lolli

Themenstarteram 6. Oktober 2008 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von Lollidirk

Hallo,

folgendes dazu:

Das E1 Prüfkennzeichen ist eine KBA Freigabe für die Lampen , jedoch nicht in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeugmodell.

Allerdings ist an die KBA Freigabe eine bestimmte Vorgehensweise gekoppelt. So dürfen sich die Lampen nur in gewisser Höhe am Fahrzeug befinden , der Abstand zueinander ist geregelt etc. Die genauen Maße leigen mir im Moment nicht vor ,  hatte ich mir schon einmal im Netz gegoogelt , da steht einiges darüber.

Ausserdem werden die LED leisten vom S6 über das Steuergerät bei Nacht ( also eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt , weil diese sonst viel zu grell wären und blenden würden ) Da weder der normale A6 noch der A8 noch ein anderes Auto dieses Steuergerät bzw. diese  Dimmfunktion hat , gibt es ja in der Bucht bei Car4Style ein entsprechenden Nachrüststeuergerät.

Beim A4 ist in der Tat das LED Band beim blinken auch tagsüber abgedimmt , aber nur weil das LED Band direkt über dem Blinker sitzt und dieser unter Umständen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht erkannt werden würde.

Beim S6 LED Band ist das nicht notwendig , da es weit genug vom Blinker entfernt sitzt.

Gruss Lolli

Hallo Lolli,

vielen Dank für die Info aber laut Wikipedia heist die E1 Zulassung nur dass das Bauteil in Deutschland abgenommen wurde (http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen) ?!

am 6. Oktober 2008 um 10:24

" Es besteht folglich eine allgemeine Zulassung dieses Fahrzeugteils innerhalb der Europäischen Union (EU)."

 

 

 

steht doch so in dem Wiki-Beitrag ...  und weiter ....

 

"Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE."

 

Heistt im Klartext: es darf an alle Fahrzeuge ohne Eintragung oder Abnahme mitgeführt und betrieben werden, also auch an Deinem A8 !

 

da bleibe doch keine Fragen offen..

 

Gruss Lolli

 

 

 

Themenstarteram 6. Oktober 2008 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von Lollidirk

" Es besteht folglich eine allgemeine Zulassung dieses Fahrzeugteils innerhalb der Europäischen Union (EU)."

 

 

steht doch so in dem Wiki-Beitrag ...  und weiter ....

"Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE."

Heistt im Klartext: es darf an alle Fahrzeuge ohne Eintragung oder Abnahme mitgeführt und betrieben werden, also auch an Deinem A8 !

da bleibe doch keine Fragen offen..

Gruss Lolli

ALso wenn du schon so genau ließt dann darf aber aus der folgende Satz nicht außer Acht gelassen werden ;)

"Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen." Nun ist die Frage ob so eine BEstimmtung auch lauten könnte "nur zu verwenden an Audi S6" denn wie gesagt sonst könnte ich ja auch z.B. ein Lenkrad eines BMW auf meinen AUdi Bauen denn ein E Prüfzeichen hat das ja auch ....

am 6. Oktober 2008 um 10:57

OK , aber ein bauartbedingt nicht passendes Lenkrad ( z.B. das eines Punto ) kann logischerweise nicht an einem A8 montiert werden , da weder Anschlüsse / Nabe noch Steuergeräte/ Airbags etc.  noch sonstiges passen würden.

 

Hier handelt es sich um Lampenkörper in einer geschlossenen Baueinheit , die lediglich mit 12 Volt angesteuert werden.

 

Sicherlich wird in der Typgenehmigung etwas über die Taktung ( Dimmung ) bei Dunkelheit stehen , um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Und über die korrekte Anbringung am Fahrzeug ( Montagemaße ) hab ich ja schon gesprochen.

 

Da müsste man sich die Typgenehmigung dieser Lampen wirklich mal durchlesen ( Hersteller ausfindig machen  / meines Wissens Hella und KBA - Unterlagen / Typgen. anfordern vom Vertrieb  ).

 

jedenfalls können diese Lampen mit E1 KBA Typgenehmigung bei korrekter Montage am Fahrzeug und Dimmung bei Nacht an jedem Fahrzeug betrieben werden.

 

Gruss Lolli

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 8:20

So ich war nun bei TÜV und habe mir nochmal erkundigt. Es ist so das die Leuchten NICHT fest an den S6 gebunden sind. Die Einbauvorschriften nach ECE-R 48 Richtlinie schreiben folgendes vor was einzuhalten ist:

Die Leuchten dürfen nicht tiefer als 250 Millimeter über dem Boden und nicht höher als 1500 mm angebracht werden. Ferner ist ein Abstand der Leuchten von mindestens 600 mm einzuhalten. Die Vorderkanten der einzelnen Reflektoren haben eine parallele Linie mit der Fahrzeugfront zu bilden, die LEDTFL dürfen nicht zur Seite „schielen“. Tagfahrlicht ist nur bei Zündung und ausgeschaltetem Stand-, Abblend- oder Fernlicht zulässig.

am 9. Oktober 2008 um 21:41

jetzt hab ich aber auch mal ne frage, wie ist das jetzt wenn ich nach italien, schweiz oder dänemark fahr? weil da steht ja nur österreich und germany.

@ Master

 

Da dein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, zählt das Recht.

 

Beispiel ein Fahrzeug in Holland getunt mit Höllandischer zulassung darf ja auch in Deutschland fahren, wenn er Urlaub macht.

 

Gruß

 

Stephan

am 15. Oktober 2008 um 13:53

ah ok, dankeschön.

Zitat:

Original geschrieben von apial

So ich war nun bei TÜV und habe mir nochmal erkundigt. Es ist so das die Leuchten NICHT fest an den S6 gebunden sind. Die Einbauvorschriften nach ECE-R 48 Richtlinie schreiben folgendes vor was einzuhalten ist:

Die Leuchten dürfen nicht tiefer als 250 Millimeter über dem Boden und nicht höher als 1500 mm angebracht werden. Ferner ist ein Abstand der Leuchten von mindestens 600 mm einzuhalten. Die Vorderkanten der einzelnen Reflektoren haben eine parallele Linie mit der Fahrzeugfront zu bilden, die LEDTFL dürfen nicht zur Seite „schielen“. Tagfahrlicht ist nur bei Zündung und ausgeschaltetem Stand-, Abblend- oder Fernlicht zulässig.

Soweit ich weis, muss aber für die Standlicht bzw. Begrenzungslicht-Funktion in der Nacht die Unterkante der Leuchte 350 mm über dem Boden sein.

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