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Tagfahrlicht defekt!

VW up! 1 (AA)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine ganz bescheidene Frage:

Bei meinem VW UP! (Erstzulassung 18.11.2014) ist jetzt das zweite Mal eine Birne des Tagfahrlichtes links durchgebrannt.

Das erste Mal war es im April 2015, jetzt schon wieder. VW berechnet mir jedes Mal 12,70 € für eine neue Birne...

Das sind nun 25,40 € innerhalb von 13 Monaten für ein und das selbe Teil zum Instandsetzen...

VW sagt, normaler Verschleiß! Aber mich ärgert es, weil:

a.) es meine Zeit ist

b.) man das Tagfahrlicht nicht abschalten kann

c.) es prinzipiell in der Gewährleistung enthalten sein müsste- eben weil es nicht abschaltbar ist!

Wie seht Ihr das? Lohnt es sich, beim Händler mal die große Welle zu machen? Und habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2017 um 16:48

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 5. April 2017 um 12:59:06 Uhr:

Die 55W H4 sind schon im Vergleich zu den 21W präsenter. Das TFL reicht zum gesehnwerden aber allemal.

Da würde ich das Gegenteil behaupten. Sprich das Streulicht nach oben weg ist geringer als die Licht, welches von den 21W des Tagfahrlichts kommen. Denn es darf bei Dunkelheit ja nicht blenden und da sind grade mal die 5W angemessen.

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Zitat:

@CrankshaftRotator schrieb am 24. Dezember 2015 um 23:23:41 Uhr:

Zitat:

@opelvectra_gts schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:47:49 Uhr:

Dafür zu sorgen das sein Tagfahrlich nicht funktioniert ist aber auch nicht regelkonform, da es seit 02/11 eine Tagfahrlicht Pflicht für Neuwagen in Deutschland gibt:

Die Regelung gilt nur für Neuhomoligationen, nicht für Neuwagen. Anfang 2012 gab es nich Neuwagen völlig legal ohne Tagfahrleuchten zu kaufen.

Und? Ist der Up in diesem Fall keine Neuhomoligation?

Die Regelung gilt seit 02/11 der Up kam 12/11 auf den Markt. Also 10 Monate NACH inkrafttreten des Gesetzes.

am 25. Dezember 2015 um 0:11

Zitat:

@skeuK schrieb am 24. Dezember 2015 um 08:37:13 Uhr:

13.000 km

Das ist in der Tat arg früh.

An sich werden diese Lampen aber immer sehr anfällig sein. Die sind einfach für diesen Betrieb niemals konzipiert gewesen. Konzipiert waren sie typischer Weise für das Rücklicht und Bremslicht. Letzteres leuchtet eher selten, darum ist auch der Glühfaden für keine hohe Lebensdauer ausgelegt. Nun muss dieser aber überwiegend ran ... das dürfte relativ schnell dann zum Exodus führen.

Osram z.B. gibt die Lebendauern für die Wendel des Tagfahrlichts mit 180/290h an und die des Standlichts mit 1250/4000h (die erste Zahl steht immer für 3% Ausfälle, die zweite Zahl für 63%). Umgedreht wäre es prima, denn grade 180h hat man dann doch irgendwann erreicht. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h Stadtverkehr sind das grade mal 5400km (muss natürlich immer mit Licht aus gefahren worden sein). Wenn die beiden also ganz vorne mit dabei waren, dann kann das schon halbwegs passen (wenn der Schnitt tatsächlich auch so niedrig ist, also praktisch nur Stadtverkehr).

 

Zitat:

@opelvectra_gts schrieb am 24. Dezember 2015 um 23:34:31 Uhr:

Und? Ist der Up in diesem Fall keine Neuhomoligation?

Die Regelung gilt seit 02/11 der Up kam 12/11 auf den Markt. Also 10 Monate NACH inkrafttreten des Gesetzes.

Ist am Ende im Prinzip egal, denn auch hier gilt, was dran ist, muss auch funktionieren.

Und natürlich ist es genauso eine Ordnungswidrigkeit, wenn beide nicht brennen, aber es wird lange nicht so schnell bemerkt.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Dezember 2015 um 01:11:42 Uhr:

Wenn die beiden also ganz vorne mit dabei waren, dann kann das schon halbwegs passen (wenn der Schnitt tatsächlich auch so niedrig ist, also praktisch nur Stadtverkehr).

30 km/h als Schnitt im Stadtverkehr sind sehr realistisch. Zu beachten gilt noch: Einschaltvorgänge verringern die Lebensdauer zusätzlich. VW wäre besser beraten gewesen, wenn es schon nicht für Leuchtdioden gereicht hat, zumindest Halogenglühlampen zu nutzen und diese leicht zu dimmen. Bei Halogen gibt es keine Kolbenschwärzung und die Lebensdauer steigt aufgrund der Dimmung stark an.

Klar 30 km/h sind für Stadtverkehr realistisch, aber nur für den.

Bei allen anderen Verkehrsarten liegen wir eher darüber.

Welche Halogenlampen willst du denn da einbauen?

Gedimmt könnte man sich auch eine ganz normale 21W Lampe vorstellen, die kommt dann doch auf bessere Lebensdauern als die 2-Faden Lampe.

Unterm Strich finde ich das alles aber halb so wild. Kostet nichts und ist schnell erledigt.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Dezember 2015 um 23:21:38 Uhr:

Klar 30 km/h sind für Stadtverkehr realistisch, aber nur für den.

Bei allen anderen Verkehrsarten liegen wir eher darüber.

Welche Halogenlampen willst du denn da einbauen?

Gedimmt könnte man sich auch eine ganz normale 21W Lampe vorstellen, die kommt dann doch auf bessere Lebensdauern als die 2-Faden Lampe.

Unterm Strich finde ich das alles aber halb so wild. Kostet nichts und ist schnell erledigt.

Man hätte zum Beispiel eine H21W verbauen können (dient z.B. als Nebelschlussleuchte bei höherwertigeren Fahrzeugen). Die normale 21 Watt - Funzel zu dimmen, führt dazu, dass man die kaum mehr sieht. Halogenfreie Lampen sind bereits seit Jahrzehnten nicht mehr zeitgemäß, einfach weil sie über die Lebensdauer sehr stark an Leuchtkraft verlieren, weil sich das abgedampfte Wolfram an der Innenseite des Glaskolbens niederschlägt.

Mein 11/2013er up mit 30000 km hat noch die ersten Birnen fürs TFL drin*. Das liegt einfach daran, dass ich reflexartig das Abblendlicht einschalte wenn die natürlichen Lichtverhältnisse nicht perfekt sind. (Himmel bedeckt => Licht an. So in der Fahrschule gelernt, Anfang der 2000er war das die Mode.) Deswegen hatte mich das Thema auch nicht so interessiert nachdem ich wusste, dass bei eingeschaltetem Abblendlicht das kaputte Tagfahrlicht nicht auffällt.

Laut diesem Artikel aus der Zeit braucht TFL etwa 0,02-0,05l/100km mehr ggü. gar keinem Licht, und Abblendlicht 0,1-0,2l/100km ohne Mehrwert für die Sicherheit, da auf die Straßenoberfläche ausgerichtet. Macht etwa 0,1l/100km Mehrverbrauch durch meine falsche Nutzung des Abblendlichts. Ungefähr 20-25 EUR im Jahr. Da kann man schon einige neue Birnchen für das TFL von kaufen.......

 

*Wenn VW da nicht ohne mein Zutun und ohne mich zur Kasse zu bitten was gewechselt hat. Leuchtmittel sind im Wartungsvertrag bestimmt nicht drin.

Hä? Deinen Beitrag verstehe ich jetzt nicht. Warum 0.1l für falsche Nutzung? Und warum ohne Mehrwert für die Sicherheit? So wie du es schreibst, ist die Nutzung doch richtig. Man soll nicht bis zur kompletten Dunkelheit mit TFL fahren. Da hat sich seit der Einführung des TFL nichts geändert. Bei einsetzen der Dämmerung oder anderen eingeschränkten Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht einzuschalten.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 26. Dezember 2015 um 10:55:19 Uhr:

Mein 11/2013er up mit 30000 km hat noch die ersten Birnen fürs TFL drin*. Das liegt einfach daran, dass ich reflexartig das Abblendlicht einschalte wenn die natürlichen Lichtverhältnisse nicht perfekt sind. (Himmel bedeckt => Licht an. So in der Fahrschule gelernt.

Der Up hat dauerbeleuchtete Instrumente, erst wenn diese dunkler werden (Helligkeitssensor), sollte man das Abblendlicht einschalten. Das liegt daran, dass das Abblendlicht, wie der Name schon sagt, abgeblendet ist (in einem Winkel von 15 Grad), um entgegenkommende Fahrzeuge selbst bei völliger Dunkelheit nicht zu blenden. Daher ist es gut geeignet, um als Fahrer selbst zu sehen, jedoch weniger gut, um die Sichtbarkeit des Fahrzeuges für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Das Tagfahrlicht leuchtet höher und blendet leicht, das erhöht die Sichtbarkeit bei heller Umgebung deutlich. Das kann man auch gut erkennen: Einfach mal vor das Fahrzeug stellen, einmal mit Abblend, - einmal mit Tagfahrlicht. Tagsüber erkennt man das Abblendlicht kaum, das Tagfahrlicht hingegen schon. Als Faustregel gilt für Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten, sofern kein Helligkeitssensor oder eine automatische Lichtbetätigung vorhanden ist: Erst Abblendlicht einschalten, wenn es so dunkel ist, dass man das Fahrzeug hinten ohne aktivierte Schlussleuchten nicht mehr gut genug erkennen kann. Viele Fahrschulen wissen das übrigens nicht, jedenfalls wundere ich mich regelmäßig über Fahrschulwagen mit Tagfahrlicht, die selbst bei strahlendem Sonnenschein mit Abblendlicht herumfahren.

Naja, da möchte ich dir aber leicht widersprechen. Wenn man ein paar Meter vom Auto weg steht, ist zwischen Abblendlicht und TFL kein großer Unterschied. Im Gegenteil, dass Abblendlicht sieht man eigentlich besser. Ist ja auch deutlich heller als das TFL. In Skandinavischen Ländern war das Abblendlicht tagsüber Pflicht. Das hätte so wie du es sagst ja dann keinen Sinn gemacht. Ich glaube du verwechselst das mit den Nebelscheinwerfern. Die Leuchten auf den Boden. Wenn das Abblendlicht bei dir auf den Boden Leuchtet, solltest du es evtl. mal einstellen lassen.

Zitat:

@CrankshaftRotator schrieb am 26. Dezember 2015 um 10:20:20 Uhr:

Man hätte zum Beispiel eine H21W verbauen können (dient z.B. als Nebelschlussleuchte bei höherwertigeren Fahrzeugen). Die normale 21 Watt - Funzel zu dimmen, führt dazu, dass man die kaum mehr sieht. Halogenfreie Lampen sind bereits seit Jahrzehnten nicht mehr zeitgemäß, einfach weil sie über die Lebensdauer sehr stark an Leuchtkraft verlieren, weil sich das abgedampfte Wolfram an der Innenseite des Glaskolbens niederschlägt.

Eine H21W ist Lebensdauertechnisch zwar besser, aber auch nicht der totale Hit. Osram gibt sie mit 240/480h an. Und der Nachteil ist dann sicher, dass man zwei Leuchtmittel verbauen muss.

Und das mit den normalen 21W Funzeln dimmen funktioniert sehr gut. Bei meinem Mercedes sind die hinten so ausgeführt als Bremslicht/Rücklicht und Nebelschlussleuchte/Rücklicht. Da habe ich bislang mit 210tkm auf der Uhr noch keine wechseln müssen und ein merkbarer Leuchtkraftverlust ist auch nicht zu registrieren.

Am Tag nehmen sich Abblendlicht und Tagfahrlicht sicher nicht die Welt bzgl. der Sichtbarkeit.

Aber sparen tut man mit dem Abblendlicht sicher nicht. Weder beim Strom, noch bei den Leuchtmitteln.

Aber der Hinweis ist richtig, spätestens wenn es die hinteren Rückleuchten braucht, gehört das Abblendlicht eingeschaltet und das ist sicher deutlich später, als es noch zu Zeiten der Fall war, wo es kein Tagfahrlicht gab. Denn da war sicher die Beleuchtung vorne der kritische Punkt.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 26. Dezember 2015 um 13:06:39 Uhr:

Naja, da möchte ich dir aber leicht widersprechen. Wenn man ein paar Meter vom Auto weg steht, ist zwischen Abblendlicht und TFL kein großer Unterschied. Im Gegenteil, dass Abblendlicht sieht man eigentlich besser. Ist ja auch deutlich heller als das TFL. In Skandinavischen Ländern war das Abblendlicht tagsüber Pflicht. Das hätte so wie du es sagst ja dann keinen Sinn gemacht. Ich glaube du verwechselst das mit den Nebelscheinwerfern. Die Leuchten auf den Boden. Wenn das Abblendlicht bei dir auf den Boden Leuchtet, solltest du es evtl. mal einstellen lassen.

Nein, keine Verwechslung mit Nebelscheinwerfern. Tagfahrleuchten sind tagsüber deutlich besser sichtbar, weil sie viel höher leuchten, ungefähr auf der Höhe des Fernlichtes, nur mit weniger Lichtstärke. Ich hab das schon mehrmals ausprobiert, vielleicht komme ich im Sommer mal dazu, ein paar Bilder zu schießen.

Gut, finde ich nicht aber ist ja auch kein Problem. Ich habe LED TFL. Das ist auf Grund der Lichtfarbe auffälliger aber wenn ich mein Xenon Abblendlicht anschalte ist das schon viel Heller. Bei einem Up mit dem minimalen TFL und dem auch sehr schwachem H4 Abblendlicht ist der Unterschied natürlich nicht so stark. So ist halt jedes Auto anders.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 26. Dezember 2015 um 14:12:02 Uhr:

Gut, finde ich nicht aber ist ja auch kein Problem. Ich habe LED TFL. Das ist auf Grund der Lichtfarbe auffälliger aber wenn ich mein Xenon Abblendlicht anschalte ist das schon viel Heller. Bei einem Up mit dem minimalen TFL und dem auch sehr schwachem H4 Abblendlicht ist der Unterschied natürlich nicht so stark. So ist halt jedes Auto anders.

Es geht nicht um die Helligkeit (die ist beim Abblendlicht natürlich höher, weil ja auch mehr Leistung vorhanden ist), sondern um die Ausrichtung des Lichtkegels. Oder anders gesagt: Legt man sich mit dem Bauch auf die Straße und guckt in Richtung Fahrzeug, ist das Abblendlicht natürlich heller als das Tagfahrlicht, weil man sich dann direkt im Lichtkegel befindet. Auf der üblichen Höhe ist das Tagfahrlicht aber besser sichtbar. Probier´s mal aus.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 26. Dezember 2015 um 11:49:42 Uhr:

Hä? Deinen Beitrag verstehe ich jetzt nicht. Warum 0.1l für falsche Nutzung? Und warum ohne Mehrwert für die Sicherheit? So wie du es schreibst, ist die Nutzung doch richtig. Man soll nicht bis zur kompletten Dunkelheit mit TFL fahren. Da hat sich seit der Einführung des TFL nichts geändert. Bei einsetzen der Dämmerung oder anderen eingeschränkten Sichtverhältnissen ist das Abblendlicht einzuschalten.

Genau dem widerspricht nicht nur Crankshaftrotator, sondern eben auch der verlinkte Artikel. Aufgrund der geeigneteren Ausrichtung steht das TFL trotz weniger Stromverbrauch dem Abblendlicht in puncto Gesehenwerden in nichts nach. Das Abblendlicht braucht aber schon etwas zusätzlichen Sprit. Ergo ist die Verwendung des Abblendlichts allein für Gesehenwerden als Gegenverkehr falsch. Gilt natürlich nicht für das Heck es Fahrzeugs, weswegen Crankshaftrotator ja auch schreibt, dass dann das Licht an muss. Oder eben, wenn man selbst sehen will.

Und wie auch erwähnt, gerade die Fahrschulen haben es vor wenigen Jahren noch sehr, sehr anders gelehrt. Aber da gab es auch noch (so gut wie) kein Tagfahrlicht.

 

 

P.S.: Heißt für mich auch, dass ich das TFL bei Defekt nun doch lieber nicht mit Abblendlicht kaschiere, sondern lieber die Birnen wechsel.

am 26. Dezember 2015 um 18:16

In meinen Golf kann ich das tagfahrlicht mittels Kombination deaktivieren. Sollte beim up auch funktionieren. Da es kein Gesetz gibt, das vorschreibt das es an an sein muss, lass ich es aus. Kann auch kein Beamter was sagen weil meine Beleuchtung ja funktioniert, nur deaktiviert ist

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