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Tagfahrlicht CV

Toyota Corolla (+Verso, Cross) Verso 1 (E120N/E12J)
Themenstarteram 1. November 2010 um 8:25

Hallo,

bitte nicht gleich aufschreien!!!

Ich weiß, dass dazu viel geschrieben wurde und habe auch (fast) alles gelesen...

und trotzdem frage ich mich, ob es neben den ganzen "Bastellösungen" (nicht negativ gemeint) nicht auch eine Lösung von Toyota geben muss.

Die Verkaufen die Autos doch auch in Ländern der EU, in den TFL vorgeschrieben ist (Dänemark, Schweden....). und zwar dauerhaft vorgeschrieben ist, nicht nur für ein paar Monate im Jahr (Polen....).

Dann muss es doch auch eine Werkslösung geben.

Leider reicht mein dänisch (schwedisch.....) nicht aus, um mich auf deren HP durchzukämpfen.

Hat da jemand schon Erfahrungen mit gesammelt.

Such halt eine "Werkslösung" für meinen CV.

Danke

lg

bauheli

Beste Antwort im Thema

Ich denke die Folgekosten waren auf das illegale Xenonlicht und die damit verbundenen Folgen eines Unfalls bezogen.

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Zitat:

Original geschrieben von bauheli

Such halt eine "Werkslösung" für meinen CV.

Werkslösung würde vor allem mal bedeuten: Hauptscheinwerfer mit RL-Zulassung. Dann so ein Modul , fertig.

Hallo, das wollte ich auch haben, gibt es angeblich nicht. Habe mir selber ein Tagfahrlicht eingebaut, war halt mal gut 3 Stunden Arbeit. Habe mir jetzt auch noch (illegales) Xenon-Licht eigebaut, einfach und preiswert. Unterschied wie Tag und Nacht!

Toyota ist halt unflexibel in dieser Hinsicht. Erst bei den neuen Hybridfahrzeugen gibt es Tagfahrlicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nobby47

Habe mir jetzt auch noch (illegales) Xenon-Licht eigebaut, einfach und preiswert.

Was nutzen die preiswerten Anschaffungskosten, wenn die Folgekosten horrend sind...? :confused:

Hallo,

Folgekosten sind nicht das Problem:

Die Leuchten kosten knapp 50.-€, das Problem ist, dass beim Verso für längliche Leuchten kein Einbauort zur Verfügung steht, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht: Der einzig optisch ansprechende Platz ist beim Verso der untere Schlitz im Kühlergrill. Dort habe ich meine Leuchten schraubenlos auf der Oberseite mit doppelseitigem Klebeband fixiert, der "Kühlergrill" klemmt sie direkt ein, ohne irgendwelche Beschädigung und bombenfest. Der Nachteil ist: Der vorgeschriebene mindestabstand zwischen den beiden Lampen ist nicht erreicht. Ich lasse es halt mal darauf ankommen, beim nächsten TÜV. Die meiste Arbeit war das ordentliche verlegen der Kabel und den Anschluß an den Sicherungskasten im Motorraum und an den Anschluss eines Standlichtes..

Jedenfalls ist seit ich die Lampen im Betrieb habe, meine Batterie immer voll geladen.

Ideal wären halt runde Tagfahrleuchten (LED) anstelle der Nebellampen, oder wenigstens diese als Tagfahrleuchten und Kurvenlicht schalten zu können. Toyota ist halt noch nicht so weit gegangen, dass alle Leuchten über den Computer gesteuert werden, wie z.B. bim VW-Passat. Da kann man mit dem Laptop und dem entsprechenden Programm alles umfunktionieren, wie man will!

Die Toyota-werkstätten sind zwar gut, aber unflexibel, sonst könnten sie uns ja auch wenigstens mit der Information versorgen, wie sie das Problem für ihre Fahrzeuge in Schweden gelöst haben.

Es ist überhaupt schwierig, an Insiderinformationen zu gelangen, ich selber suche nach der verschaltung der Front- und Rückfahrkamera an dem NAVI. Leider noch keine Schaltpläne aufgetrieben.

P.S.: Wenn Du Dich für meine Lösung der Tagfahrleuchten interessierst, kann ich ja mal ein paar Bilder einstellen, eben im Moment regnet es aber gerade.,

Gruß Nobby47

Ich denke die Folgekosten waren auf das illegale Xenonlicht und die damit verbundenen Folgen eines Unfalls bezogen.

Zitat:

Original geschrieben von Nobby47

 

Die Toyota-werkstätten sind zwar gut, aber unflexibel, sonst könnten sie uns ja auch wenigstens mit der Information versorgen, wie sie das Problem für ihre Fahrzeuge in Schweden gelöst haben.

Es ist überhaupt schwierig, an Insiderinformationen zu gelangen, ich selber suche nach der verschaltung der Front- und Rückfahrkamera an dem NAVI. Leider noch keine Schaltpläne aufgetrieben.

Gruß Nobby47

Hi Nobby

Jedes Land hat eine eigene Software, die in anderen Ländern den Händlern nicht zur Verfügung steht und deren Aufspielen definitiv zu einem Garantieverlust führt, evtl. aber auch zu einem Verlust der Zulassung führen würde.

So die Aussage meines Händlers aber auch von Toyota Deutschland in Köln.

Schaltpläne gibt's irgendwo zum Runterladen, kosten aber Schweinegeld.

Mein Freundlicher würde mir aber bei Bedarf was kopieren, frag mal bei deinem nach.

Weitere Infos zum aktuellen Verso gibt's auch hier:

http://www.mein-verso.de

Gruß Thomas

Vielen herzlichen Dank!

Gruß Nobby

Ich will ja jetzt nicht mit erhobenem Zeigefinger hier schreiben, aber:

http://www.autobild.de/artikel/illegales-xenon-licht-45211.html

 

Technische Änderungen führen nach Paragraph 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Bei Manipulationen an der Beleuchtungsanlage ist dies eindeutig der Fall.

Wer nun ein Auto trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 50 Euro (drei Punkte). Auch der Versicherungsschutz ist komplett in Gefahr. Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine so genannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23, 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann."

Keine Gnade für illegales Licht beim TÜV

Billig-Xenon bekommen keine Genehmigung, weil die Blendung des Gegenverkehrs bei ihnen 100fach über dem zulässigen Grenzwert liegt. Das entspricht vollem Fernlicht. Abgesehen davon ist es nicht erlaubt, einen Scheinwerfer mit artfremder Lampe zu betreiben. Denn die Typprüfung umfasst den Scheinwerfer inklusive Glühbirne.

Die Anbieter der illegalen Xenon-Blender kümmert das wenig. Sie können angeblich sogar TÜV-Gutachten vorweisen, die Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Leuchtweitenregulierung überflüssig machen. Dass diese Dokumente je eine TÜV-Prüfstelle von innen gesehen haben, darf bezweifelt werden.

Auch bleibt strittig, wer für die beim Einbau beschädigten Scheinwerfer aufkommt. Denn um die Xenonlampen in einen für Glühbirnen ausgelegten Scheinwerfer zu basteln, müssen an der Rückseite des Gehäuses Ausschnitte gesägt werden. Weil die illegale Xenon-Nachrüstung bei der nächsten Hauptuntersuchung auffällt, werden spätestens dann neue Scheinwerfer fällig.

Verkäufer haftet, Fahrer zahlt Bußgeld

Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen.

Hallo, danke für den Hinweis.

Ich habe die Scheinwerfer in der Werkstatt einstellen lassen und fahre im laufenden Verkehr auch mit der Einstellung für beladenes Auto. Bis jetzt hat mich nachts noch niemand angeblinkt, weil er sich gestört fühlte. Auf schwach befahrenen Landstraßen nachts fahre ich mit normaler Einstellung, auch da hat mich noch niemand angeblendet. Auf jeden Fall ist die Fahrbahn wunderbar gleichmäßig auch an den Seiten ausgeleuchtet. Durch die HB-Lampen des Originalscheinwerfers musste auch am Scheinwerfer selber keine Änderung durchgeführt werden. Ich hatte auch nach der Installation damit gerechnet, dass ich nun des öfteren von geblendeten Fahrern angeblinkt werden würde und hätte dann auch die Lampen wieder ausgebaut (habe nur 33 € in einer eBay-Auktion gekostet). Seit dem Einbau halte ich auch die Scheinwerfer immer schön sauber, in der Hoffnung mich nicht unbeliebt zu machen (Ich kann Blender auch nicht leiden). Nun habe ich doch wieder ein schlechtes Gewissen bekommen ...

Gruß Nobby

Hallo Nobby,

ist dir bekannt, dass die TFL die nachträglich eingebauct wurden eigentlcih bei Einsachlten der Fahrzeugbeleuchtung (Stand- bzw. Abblendlicht) ausgehen sollten? Zumindest die TFL mit einer "L" Kennzeichnung. Bei den runden TFL kommt hinzu, dass die Streuscheiben mit der "RL" Kennzeichnung augestattet sein sollten.

Die Fahrzeuge die Werkseitig damit ausgestatte wurden haben vom KBA eine Betriebserlaubnis erhalten, weil die Fahrzeuge der StVZO entsprechen. Deines tut dies nicht. Ne ABE hast du für dein TFL? Wenn nich schau genau auf die Leuchten ob sie als TFL taugen. Wenn ja müssen sie nur noch ordentlcih angeschlossen sein.

Ach ja, auch wenn dein TFL ordnungsgemäß angeschlossen ist schein es laut deiner Schilderung nicht den Bestimmungen der StVZO zu entsprechen.

PS: Bei mir brennt das nachgerüstete TFL beim Einschalten der Zündung und erlisch beim Abstellen des Motors oder beim Einschalten des Stand- bzw. Abblendlciht's.

Viele Grüße

egis-verso

Zitat:

Original geschrieben von Nobby47

Hallo, danke für den Hinweis.

Ich habe die Scheinwerfer in der Werkstatt einstellen lassen und fahre im laufenden Verkehr auch mit der Einstellung für beladenes Auto. Bis jetzt hat mich nachts noch niemand angeblinkt, weil er sich gestört fühlte. Auf schwach befahrenen Landstraßen nachts fahre ich mit normaler Einstellung, auch da hat mich noch niemand angeblendet. Auf jeden Fall ist die Fahrbahn wunderbar gleichmäßig auch an den Seiten ausgeleuchtet. Durch die HB-Lampen des Originalscheinwerfers musste auch am Scheinwerfer selber keine Änderung durchgeführt werden. Ich hatte auch nach der Installation damit gerechnet, dass ich nun des öfteren von geblendeten Fahrern angeblinkt werden würde und hätte dann auch die Lampen wieder ausgebaut (habe nur 33 € in einer eBay-Auktion gekostet). Seit dem Einbau halte ich auch die Scheinwerfer immer schön sauber, in der Hoffnung mich nicht unbeliebt zu machen (Ich kann Blender auch nicht leiden). Nun habe ich doch wieder ein schlechtes Gewissen bekommen ...

Gruß Nobby

Letztendlich mußt DU es verantworten, mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenem Fahrzeug herum zu fahren. Es bleibt verboten. Und der Versicherungsschutz ist auch futsch. Das wäre mir ein zu hoher Preis..

Und ab und zu kommt man auch mal in eine Verkehrskontrolle, da helfen alle Erklärungsversuche nichts.

Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Grüße

Markus

Hallo Nobby47,

bist zwar schon geschimpft worden, aber ich muss noch einen draufgeben.

Wenn Du 18 Jahre alt wärst, hätte ich es verstanden. Jung und dumm...

Aber in deinem Alter ?? Mit illegalem Xenon-Licht rumfahren?

So was unvernünftiges hab ich noch nicht erlebt...

Wenn du erwischt wirst, biste hoffentlich endlich schlauer...

Grüße

Hallo zusasmmen,

Ihr habt mich doch schon bekehrt: Originalbirnen sind wieder drin! 10 Minuten Arbeit, 32€ in den Sand gesetzt sind halt billiger ...

War doch so schön hell ... (fahre aber selten im Dunkeln, da lässt es sich verschmerzen.

Schönes Wochenende!

Zum Thema Abblendlicht:

Ich hab mir bei Suvlights.com die Philips Xtreme Power in HB4 bestellt (mit E-Zulassung). Sobald sie drin sind, werde ich berichten ;)

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