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tageweiser Mietwagen für GmbH Geschäftsführer: 1% Regelung ?

Themenstarteram 2. Juni 2018 um 19:01

Guten Tag zusammen,

mit folgender, fiktiver Situation möchte ich eine Diskussion anstoßen:

 

Nehmen wir an, der Geschäftsführer einer GmbH wäre privater Besitzer eines Oberklasse Fahrzeuges (gekauft, finanziert oder privat geleast). Weiter sei unterstellt, dass dieser Eigentümer sein Fahrzeug tageweise an die GmbH zur betrieblichen Nutzung vermietet. Betrieblicher Nutzer des vermieteten Fahrzeuges sei der Geschäftsführer persönlich. Er würde hiermit Kunden besuchen und ähnliche betriebliche Nutzungen vornehmen.

 

Ein Firmenfahrzeug wird dem Geschäftsführer, so sei angenommen, nicht zur Verfügung gestellt (er verfügt ja über sein privates Fahrzeug).

 

Zu diskutieren ist, ob in diesem Beispiel für die Nutzung des vermieteten Fahrzeugs die 1% Regelung zur Anwendung kommen könnte.

 

Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass die Regelung nicht zur Anwendung kommen könnte, weil das gemietete Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke gemietet würde (tageweise). Außerdem würde der Vermieter als Privatperson das Fahrzeug in die Firma fahren können (Zustellung) und auch wieder als Privatperson nach Hause fahren (Abholung). Insofern fände auch die Versteuerung des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anwendung.

Ergänzend stellte sich hier die Frage, ob zur Untermauerung der Gegebenheiten tatsächlich ein Fahrtenbuch zu führen wäre?

 

Für die Tage außerhalb der Vermietung des Fahrzeuges an die GmbH ist ohnehin keine Versteuerung notwendig, da sich das Fahrzeug ja wie geschildert im Privatbesitz befände.

 

Freue mich auf Feedback, Gruß, hawaii

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich würde in diesem Falle den sicher vorhandenen fiktiven Steuerberater befragen

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 3. Juni 2018 um 20:37:04 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. Juni 2018 um 11:30:50 Uhr:

Wenn es steuerlich unbedenklich ist und der Betrieb die Kosten ohne Probleme tragen kann, warum sollte man dann einen Großteil der Kosten privat tragen?

Weil das Finanzamt vielleicht dieses Fahrzeug und den Zweck der Firma nicht unter einen Hut bekommt? Nicht jede Firma bekommt jedes Fahrzeug gegönnt. Einem örtlichen Unternehmer wurde nachträglich sein Cabrio nicht mehr anerkannt, sprich knapp zwei Jahre Neuberechnung und Nachzahlung. Für seine Firma ist im Kern kein Firmenfahrzeug nötig da im Hause tätig, Wohnung über der Firma. Und ein Cabrio spricht neben den wenigen Kilometern die die Firma erfordert auch noch auf einen eher privaten Bedarf hin.

Zwei Steuerrklärungen gingen durch, die Buchprüfung nicht.

Wenn der private Anteil/Interesse deutlich überwiegt oder das Fahrzeug eher auf private Interessen hindeutet dürfte eine Kilometerabrechnung immer besser sein.

;) Siehe auch den Pornoprinzen, dessen Flotte an Luxusfahrzeugen wurde auch nur zu einem kleinen Teil vom Gericht als betrieblich notwendig betrachtet. Der Rest seiner Fahrzeuge muss er jetzt privat zahlen.

Lies den ersten Halbsatz meines Beitrages.

Wo und wie wird denn festgelegt, welches Fahrzeug angemessen ist.

Angenommen mein Freund ist Architekt und selbständig, aber hat keine Angestellten, also ein klassisches Einmannbüro und er fährt mehrmals die Woche zu Baustellen im Umkreis von 100 km und in diverse Büros, für die er zuarbeitet und hat nen guten Umsatz. Was kann er denn dann als Firmenwagen beim Finanzamt angeben? Einen alten Polo, ne neue C-Klasse oder gar einen Maybach? Vorausgesetzt natürlich, die Firma macht noch Gewinn, wenn er so ne teure Kiste fährt und er könnte davon noch leben.

Frage für einen Freund. ;)

Ein Ferrari wurde einem Bestattungsuntenehmer nicht als Firmenwagen durchgelassen. Die Krawallbüchse erschien als 100% nicht betrieblich veranlasst. Ein Architekt könnte wohl auch einen SUV von Bentley betrieblich darstellen.

Anerkannt werden bis zu 2 Euro Kosten pro gefahrenen Kilometer. Alles darüber erscheint unangemessen und wird ggfs. als privat veranlasst angesehen.

Ich weiß nur nicht mehr, wer so entschieden hat, ein Finanzgericht oder der BFH, das lässt sich aber heraus finden.

2 € pro Kilometer? Das wären bei 15.000 km im Jahr ja schon 30.000 €. Zieht man Sprit, Wartung, Steuer und so weiter ab, bleiben noch immer über 20.000 € allein für den jährlichen Wertverlust/Leasingraten übrig. Das sind dann mal richtig schöne Fahrzeuge.

... und ohne Fahrtenbuch kaum darzustellen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2018 um 10:54:52 Uhr:

... und ohne Fahrtenbuch kaum darzustellen.

Verstehe ich nicht.

Die Kosten kann ich dich ganz einfach aus der Buchführung ermitteln, wozu benötigt man da ein Fahrtenbuch? Für die Feststellung ob es notwendiges oder gewillkürtes BV ist benötigt man definitiv kein Fahrtenbuch.

Ja und nein, bei einem Fahrzeugpreis von weit über 100.000 € ist die 1 % Regelung dann doch recht teuer. Daher das Fahrtenbuch.

Ich denke, dass es hier mehrere Probleme gibt.

Einmal die Ertragsteuer. Die Mieteinnahmen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wird über einem längeren Zeitraum ein Verlust vor, ist man in der Liebhaberei.

Umsatzsteuerlich müsste man Betriebsvermögen haben, um die Vorsteuer zu ziehen.

Last but not least die Vertragsbeziehung zwischen GmbH und GF. Wenn nicht fremdüblich, dann vGA.

Würde ich nicht ohne genaue Kenntnis der Sachlage oder eine verbindliche Auskunft entscheiden wollen, ob das geht.

Themenstarteram 4. Juni 2018 um 17:57

In einem anderen Forum sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als „Autovermieter“ sich nicht als Privatperson, sondern Unternehmer wiederfindet. Insofern müsste er sich spätestens dort der 1%-Regelung unterwerfen.

am 4. Juni 2018 um 18:02

Vielleicht äußert sich hier auch noch ein User, der beruflich mit Steuerrecht und/oder den Rechtswissenschaften zu tun hat. Bis jetzt haben wir ja nur Stammtisch Beiträge in diesem Thread, wie sich so etwas steuerrechtlich darstellt.

Der Herr äußerte sich bereits mehrfach mit entsprechenden Hinweisen....

 

Michael

Tageweise ein Auto vom GF mieten, das kann eine GmbH machen.

Allerdings nur für betriebliche Zwecke. Nur wo liegt der Vorteil? Im geringeren zeitlichen Aufwand für die Buchhaltung jedenfalls nicht. Und was heisst "tageweise"? 1 Woche im Monat? Fragen über Fragen.

Was nicht geht, ist folgendes Modell:

Arbeitnehmer besitzt ein Fahrzeug

-> vermietet dieses an seinen Arbeitgeber

-> Arbeitgeber überlässt es ihm uneingeschränkt für private Nutzung (z.B. mit 1%-Regelung bewertet)

Das ist ein klassisches Steuer-Reduzierungs-Modell. Die Verträge wurden ausschließlich zur Erlangung eines Steuervorteils geschlossen, nicht wegen wirtschaftlicher Interessen. Und damit: beim Finanzamt zugestimmt /abgelehnt.

am 4. Juni 2018 um 18:28

Danke @Deloman , endlich eine fundierte und sachliche Einordnung. Damit ist die Thematik vollständig geklärt. Ich wusste, dass sich noch jemand mit professioneller Erfahrung meldet.

Grüße und schönen Abend.

Zitat:

@Deloman schrieb am 4. Juni 2018 um 10:35:25 Uhr:

Anerkannt werden bis zu 2 Euro Kosten pro gefahrenen Kilometer. Alles darüber erscheint unangemessen und wird ggfs. als privat veranlasst angesehen.

Das würde mich mal interessieren... mit Kosten ist was genau gemeint? Nur Leasing oder auch Nebenkosten?

Für 2 Euro kann man ja beinahe alles fahren. Liege mit meinem bei 33 Cent brutto den Kilometer wenn ich mich gerade nicht verrechnet habe und nur im Leasing... viel Luft nach oben anscheinend.

 

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