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Tätigkeitsbericht der Polizei. Wie lange hat der andere Zeit zu reagieren

Themenstarteram 19. September 2023 um 23:18

Moin,

Ich bin heute Nacht leicht gegen ein anderes Auto gekommen. An meinem, sowie seinem Auto war nichts zu erkennen. Ich habe die Polizei verständigt, da der Halter des Fahrzeugs nicht ausfindig zu machen war. Die Polizei hat auch gesagt, dass sie keinen Schaden erkennen am Wagen und sie jetzt nur einen Tätigkeitsbericht verfassen, welcher der Halter zugesendet bekommt und eventuelle Ansprüche geltend machen könnte. Meine Frage ist nun, wie lange hat dieser nun Zeit darauf zu reagieren und zu sagen, da ist doch ein Schaden am Auto? Gibt es da eine Frist? Da nach ein paar Monaten ein Schaden ja auch durch andere Sachen entstanden sein könnte.

Vielen Dank für eventuelle Antworten.

LG

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Im Wiki steht (Versicherungsfall) "bezeichnet ein Schadensereignis, das die Leistungspflicht eines Versicherers auslöst". Ohne Ansprüche besteht keine Leistungspflicht, oder?

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