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Tacho programmieren mit WBHDiag

VW
Themenstarteram 30. April 2013 um 16:02

Hallo Leute,

habe den Tacho in meinem Skoda Superb durch den Absturz des Chinaprogrammes, der beim Adapter dabei war, abgeschossen. Nun hab ich einen "neuen" bestellen müssen und bin nach langer Recherche auf das Programm WBHDiag gestoßen, da mir VCDS derzeit etwas teuer ist für diese einmalige Angelegenheit. Den Login des alten Tachos habe ich, den des neuen ebenfalls und der neue befindet sich im Neumodus mit 0km. Demnach sollte eine Programmierung möglich sein. Bin darauf gestoßen, dass ich in diversen Kanälen was ändern muss. Zunächst muss ich auf das Kombiinstrument zugreifen und anschließend die Schlüssel löschen und neu anlernen. Korrekt? Die Codierzahl des alten Tachos habe ich ebenfalls. Hat jemand eine Anleitung oder bereits Erfahrung mit der Anlernphase mit dieser Software? Würde ungerne was falsch machen, da ein solcher Tacho bei Skoda/VW neu 850€ kostet und man im Internet nur wenige mit Login bekommt.

Vorab bereits vielen Dank.

Gruß Matze

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Grundsätzlich ist eine Tachomanipulation nach § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) seit 2005 in Deutschland strafbar, und wird als Betrug mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet.

*seufz*

Die Diskussion gibt's glaube ich jedes verdammte Mal, wenn jemand was von einem Tacho erzählt.

Nichts für ungut, aber das Zitat oben ist ein klassisches Beispiel für Halbwissen, das aufgrund seiner Aussagekraft halt einfach von Vielen sehr gern zum Totschlagen von Diskussionen benutzt wird, die damit eigentlich nichts zu tun haben, und das sich darum hartnäckig hält.

Erstens hat der Gesetzgeber selbst Tachoanpassungen abgesegnet, wenn die Anpassung nicht der Täuschung dient, sondern der Wiederherstellung des Originalzustandes. Siehe z.B. hier. Wenn's anders wäre, wäre hier auch garantiert schon ein Moderator eingeschritten.

Zweitens gibt'im Internet schlüsselfertige, idiotensichere Programme für alle Arten von Manipulation zu bestellen. Wer seinen Tacho zurück drehen will, besorgt sich so ein Programm (bzw. aus Preisgründen wahrscheinlich einen Chinaklon mit dem er dann sein KI schrottet) und liest nicht hier im Forum stundenlang obskure Threads. Frag Google mal nach "VAG Tachojustierung" und du wirst von Angeboten erschlagen. Keiner der Suchtreffer zeigt hierher.

Das alles hat aber mit dem vorliegenden Problem gar nichts zu tun, denn in diesem Thread geht's um das hier:

Drittens ist die km-Anpassung über Anpassungskanäle auf Tachos im Neuzustand beschränkt und ermöglicht damit keine generelle Tachomanipulation. "Neuzustand" bedeutet, dass bei einem km-Stand unter 100 einmalig ein höherer km-Stand geschrieben werden kann. Eben damit die Werkstatt den km-Stand des alten, ausgetauschten KI übernehmen kann.

Viertens ist das hier diskutierte Vorgehen von VAG genau so vorgesehen und der offizielle Weg, einen Ersatztacho zu verbauen, was auch jeder im (gegen kleines Geld) frei erhältlichen Reparaturleitfaden so nachlesen kann.

Da es hier also um das Erhöhen des Tachostandes geht - und nur dazu ist diese Anleitung zu gebrauchen - ist die ganze Diskussion um Tachomanipulationen in meinen Augen einfach nur kontraproduktiv, da sie absolut nichts mit dem vorliegenden Problem zu tun hat.

Können wir damit Frieden schliessen und uns wieder der Lösung des technischen Problems zuwenden (wer Lust und Zeit hat) - einem unerfahrenen Benutzer durch eine legale, moralisch einwandfreie und von VAG für diesen Fall vorgesehene Prozedur helfen?

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27 Antworten
am 1. Mai 2013 um 3:48

Mich würde mal interessieren, warum Du mit Deinem Problem nicht zum Skoda-Händler gehst?

Hast Du da was zu verbergen?

Du erwartest ja hier, wie man so für umme jeglichen Tachostand manipulieren kann!

Ich hoffe definitiv nicht, daß Du dafür hier eine Anleitung findest!

Wenn es tatsächlich so ist, wie Du geschrieben hast, daß Du Dir den alten Tacho durch einen "Nachbau" zerschossen hast, dann sei ein Mann, verbuche das als Lehrgeld!

Ich bin jedenfalls nicht begeistert davon, wenn man hier lesen kann, wie man den Tacho meines Autos, nachdem es gestohlen wurde, modden kann!!

So long...

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 5:45

Und genau das ist dein Problem: Jeder urteilt hier über irgendwelche Leute ohne die Hintergründe zu kennen. Diejenigen, die etwas manipulieren wollen, werdend dies sicherlich nicht online in Foren erfragen. Ich habe nichts zu verbergen, ich wollte die "Fenster-auf-mit-FB" programmieren, beim Schreiben des Datensatzes in den Tacho (welcher die Konfigurationen speichert) ist das Programm hängen geblieben und nun ist das eeprom nicht mehr richtig beschrieben und lässt sich auch nicht beschreiben. Stattdessen steht nur "def" im Display und der Wagen springt nicht mehr an wegen der WFS. Nun da man hier im Internet diverse Anleitungen dazu findet, nur eben nit mit diesem Tool, sehe ich das jetzt nicht als illegal an. Und da ich Fahrzeugtechnikj studiere, weiß ich in der Regel schon was ich tue und zum Kilometerstand: Der Wagen wurde nun 10 Jahre von meinem Vater gefahren (Erstbesitz) und hat so wenig km, dass sich ein Zurückdrehen ohnehin nicht lohnen würde, da hat mein Astra in den 3 Jahren schon mehr drauf bekommen.

Und warum ich es nicht bei VW/Skoda machen lasse kann ich dir auch sagen:

1) muss der Wagen abgeschleppt werden, steht in der Einfahrt und springt ja nicht mehr an

2) kostet der Tacho bei Skoda 850€ ohne Einbau und Programmierung

3) ist der nächstgelegene Händler nicht der kompetenteste und "weiß nicht, ob er den Tacho anlernen kann", sodass ich bei meinen müsste und den Wagen 40km abzuschleppen wird sicher nicht besonders günstig

Also alles in allem würde der ganze Spaß von vorneweg 1200€ kosten und das kann und möchte ich nicht bezahlen. Die Ersatzteilpreise bei VW sind ja noch perverser als bei Opel.

Falls es nicht gelingen sollte, werde ich den Wagen wohl schlachten, denn die 1200€ können se woanders herholen, jedenfalls nit bei mir.

So ich hoffe ich hab dir damit eine kleine Antwort gegeben.Und hoffe im Gegenzug aber auch, dass du nicht auch mal Probleme hast, die dir im Forum keiner beantworten möchte.

Gruß Matze

Mit WBH-Diag kenn ich mich leider auch nicht aus, aber evtl. findet sich als Alternative hier oder hier jemand mit einer VCDS-Vollversion in deiner Nähe?

Im Raum Lindau/Friedrichshafen/Memmingen könnte ich dir sogar noch meins anbieten.

Du schreibst das du einen Tacho hast, dann musst du beim Freundlichen ja nur noch das Programmieren bezahlen.

Mehr als 100€ kostet das mit sicherheit nicht.

Was das abschleppen betrifft lass dich doch von einem Bekannten in die Werkstatt schleppen oder falls ADAC mitglied dort anrufen vielleicht schleppen die dich hin.

Und ehrlich gesagt weis ich auch nicht warum du so viel herumexperimentieren willst.

Hast du denn nicht schon genug Lehrgeld mit dem Chinakracher bezahlt?

Der neue Tacho war ja auch nicht umsonst wenn der 0 km hat muß es ja ein neuer sein.

Oder haben wir den mit dem Chinakracher auf 0 km gesetzt und es läßt sich nun keine Km Zahl eintragen:-)

Versteh mich nicht falsch ich möchte nicht den Oberlehrer hier vorgeben aber da hat "Triumph BGH 125" nicht unrecht.

Probleme mit Diskussionen zum Thema Tachomanipulationen seh ich hier jetzt wirklich keine. Im vorliegenden Fall geht's ja nicht um Betrug, und wer betrügen will findet weiss Gott genügend idiotensichere Tools dazu, ohne hier mitlesen zu müssen. Da reichen zwei Minuten mit Google völlig aus.

Ich nehme an, der vorliegende "neue" Tacho wurde vor dem Verkauf/Kauf mit VAGdashCAN o.ä. in den Neuzustand versetzt. Darum wohl auch "neu" in Anführungszeichen.

Dass jemand mit einem Chinakracher auf die Nase gefallen ist... tja, ich müsste lügen, wollte ich behaupten dass sich mein Mitleid nicht in sehr engen Grenzen hält. Aber an diesem Punkt sehe ich keinen Grund, warum man den Themenstarter nicht bei der Suche nach einer legalen, moralisch einwandfreien Lösung für sein Problem unterstützen könnte. Wenn "geh doch zum Freundlichen" die einzig akzeptable Antwort wäre, wäre dieses ganze Forum ja überflüssig. ;)

Also: Vorausgesetzt der "neue" Tacho ist in Ordnung und im Neuzustand, sollte das Anlernen kein Problem sein. Weder technisch noch rechtlich.

am 1. Mai 2013 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von intelfreak89

Und genau das ist dein Problem: Jeder urteilt hier über irgendwelche Leute ohne die Hintergründe zu kennen. Diejenigen, die etwas manipulieren wollen, werdend dies sicherlich nicht online in Foren erfragen. Ich habe nichts zu verbergen, ich wollte die "Fenster-auf-mit-FB" programmieren, beim Schreiben des Datensatzes in den Tacho (welcher die Konfigurationen speichert) ist das Programm hängen geblieben und nun ist das eeprom nicht mehr richtig beschrieben und lässt sich auch nicht beschreiben. Stattdessen steht nur "def" im Display und der Wagen springt nicht mehr an wegen der WFS. Nun da man hier im Internet diverse Anleitungen dazu findet, nur eben nit mit diesem Tool, sehe ich das jetzt nicht als illegal an. Und da ich Fahrzeugtechnikj studiere, weiß ich in der Regel schon was ich tue und zum Kilometerstand: Der Wagen wurde nun 10 Jahre von meinem Vater gefahren (Erstbesitz) und hat so wenig km, dass sich ein Zurückdrehen ohnehin nicht lohnen würde, da hat mein Astra in den 3 Jahren schon mehr drauf bekommen.

Und warum ich es nicht bei VW/Skoda machen lasse kann ich dir auch sagen:

1) muss der Wagen abgeschleppt werden, steht in der Einfahrt und springt ja nicht mehr an

2) kostet der Tacho bei Skoda 850€ ohne Einbau und Programmierung

3) ist der nächstgelegene Händler nicht der kompetenteste und "weiß nicht, ob er den Tacho anlernen kann", sodass ich bei meinen müsste und den Wagen 40km abzuschleppen wird sicher nicht besonders günstig

Also alles in allem würde der ganze Spaß von vorneweg 1200€ kosten und das kann und möchte ich nicht bezahlen. Die Ersatzteilpreise bei VW sind ja noch perverser als bei Opel.

Falls es nicht gelingen sollte, werde ich den Wagen wohl schlachten, denn die 1200€ können se woanders herholen, jedenfalls nit bei mir.

So ich hoffe ich hab dir damit eine kleine Antwort gegeben.Und hoffe im Gegenzug aber auch, dass du nicht auch mal Probleme hast, die dir im Forum keiner beantworten möchte.

Gruß Matze

Evtl. erstmal mit gewissen anderen Dingen beschäftigen.

Bei einem 10 Jahre alten Superb hat das Kombi nicht unbedingt was mit dem Funktionsumfang des Zentralsteuergerätes für Komfortelektronik zu tun.

am 1. Mai 2013 um 18:28

Wie du schreibst findest du entsprechende Anleitung zum Anlernen einer Wegfahrsperre Generation III im Netz. Diese sind halt meist auf VCSDS bezogen. Dann lade halt das WBHDiag runter und schau nach, ob du die entsprechenden Steuergeräte erreichst und alle benötigten Funktionen findest. Der Vorgang sollte doch der gleiche sein.

am 2. Mai 2013 um 2:21

Zitat:

NickTheGreek schrieb:

Wenn "geh doch zum Freundlichen" die einzig akzeptable Antwort wäre, wäre dieses ganze Forum ja überflüssig.

Der Meinung bin ich nicht!

Dieses ist ein öffentliches Forum, in dem jeder, auch unangemeldet, lesen kann. Aufgrund seiner Größe, und auch der hohen Priorisierung in Google, ist es eine der ersten Anlaufstellen im Internet.

Grundsätzlich ist eine Tachomanipulation nach § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) seit 2005 in Deutschland strafbar, und wird als Betrug mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet.

Würde Motor-Talk dulden, daß hier Anleitungen dazu veröffentlicht werden, kämen die selbst in arge Bedrängnis!

Der offizielle Weg ist der über den Händler, denn da wird sowas dokumentiert, und ist auch für jeden zukünftigen Käufer schlüssig nachvollziehbar!

Man geht heute davon aus, daß gut 30% aller Tachos bei uns unzulässig manipuliert wurden, und der daraus entstandene Schaden ist immens.

Ich veröffentliche auch nicht im Haustür-Forum, wie man mein supersicheres Haustür-Schloß, oder meine Alarmanlage doch knacken kann, egal, welche Intention der Fragesteller hatte!

Es mag durchaus sein, daß der Einzelne da vielleicht gar nichts Böses im Schilde führt, doch im Interesse der Allgemeinheit muß er dann halt in den sauren Apfel beissen, und einen Fachmann zu Rate ziehen.

so long...

Zitat:

Grundsätzlich ist eine Tachomanipulation nach § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) seit 2005 in Deutschland strafbar, und wird als Betrug mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet.

*seufz*

Die Diskussion gibt's glaube ich jedes verdammte Mal, wenn jemand was von einem Tacho erzählt.

Nichts für ungut, aber das Zitat oben ist ein klassisches Beispiel für Halbwissen, das aufgrund seiner Aussagekraft halt einfach von Vielen sehr gern zum Totschlagen von Diskussionen benutzt wird, die damit eigentlich nichts zu tun haben, und das sich darum hartnäckig hält.

Erstens hat der Gesetzgeber selbst Tachoanpassungen abgesegnet, wenn die Anpassung nicht der Täuschung dient, sondern der Wiederherstellung des Originalzustandes. Siehe z.B. hier. Wenn's anders wäre, wäre hier auch garantiert schon ein Moderator eingeschritten.

Zweitens gibt'im Internet schlüsselfertige, idiotensichere Programme für alle Arten von Manipulation zu bestellen. Wer seinen Tacho zurück drehen will, besorgt sich so ein Programm (bzw. aus Preisgründen wahrscheinlich einen Chinaklon mit dem er dann sein KI schrottet) und liest nicht hier im Forum stundenlang obskure Threads. Frag Google mal nach "VAG Tachojustierung" und du wirst von Angeboten erschlagen. Keiner der Suchtreffer zeigt hierher.

Das alles hat aber mit dem vorliegenden Problem gar nichts zu tun, denn in diesem Thread geht's um das hier:

Drittens ist die km-Anpassung über Anpassungskanäle auf Tachos im Neuzustand beschränkt und ermöglicht damit keine generelle Tachomanipulation. "Neuzustand" bedeutet, dass bei einem km-Stand unter 100 einmalig ein höherer km-Stand geschrieben werden kann. Eben damit die Werkstatt den km-Stand des alten, ausgetauschten KI übernehmen kann.

Viertens ist das hier diskutierte Vorgehen von VAG genau so vorgesehen und der offizielle Weg, einen Ersatztacho zu verbauen, was auch jeder im (gegen kleines Geld) frei erhältlichen Reparaturleitfaden so nachlesen kann.

Da es hier also um das Erhöhen des Tachostandes geht - und nur dazu ist diese Anleitung zu gebrauchen - ist die ganze Diskussion um Tachomanipulationen in meinen Augen einfach nur kontraproduktiv, da sie absolut nichts mit dem vorliegenden Problem zu tun hat.

Können wir damit Frieden schliessen und uns wieder der Lösung des technischen Problems zuwenden (wer Lust und Zeit hat) - einem unerfahrenen Benutzer durch eine legale, moralisch einwandfreie und von VAG für diesen Fall vorgesehene Prozedur helfen?

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 7:32

Hallo nochmals,

dankeschön Nick, über die Liste habe ich tatsächlich einen VCDS User in meiner Nähe gefunden, scheint nur einen Ort weiter zu wohnen.Bin aus dem Saarland. Dankeschön, dass es wenigstens noch Menschen gibt, die mein Problem verstehen und sich nicht auf irgendwas einschießen. Es ging hier nicht um eine Tachomanipulation,sondern lediglich darum, ob es möglich ist, den Tacho und vor allem die Schlüssel mittels WBHDiag anzulernen. Leider ist diese Diskussion etwas aus dem Ruder gelaufen. Ich habe den User mal angeschrieben und werde berichten, ob alles geklappt hat.

Gruß Matze

am 3. Mai 2013 um 1:41

der originale Wortlaut von §22b Straßenverkehrsgesetz (Nachzulesen beim Bundesministerium der Justiz):

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.

die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.

eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Mir ist nicht ganz klar, was da missverstanden werden kann!?

Da steht nichts von "ehrlichen", oder "unehrlichen" Tachomanipulierern!

Daß der Hersteller ein "genulltes" Ersatzteil auf den vorherigen Tachostand, ausdrücklich dokumentiert, einstellt, wird offensichtlich toleriert. Doch daß das jeder selbst machen können soll, garantiert nicht!!

Und nur, weil es in der Bucht Geräte zu kaufen gibt, die sowas machen, ist es noch lange nicht legal!

Im Gegenteil: Siehe Absatz 3.

Interessant ist der Nachsatz (3): Wegen so einem Blödsinn riskiert man unter Umständen, daß das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Auch, wenn das in der Praxis vielleicht noch nicht so oft passiert!

Doch viel interessanter ist da der Verweis auf §47a StGb, der die Gefängnis-Strafe da sozusagen schon fast garantiert!

Naja, vorbestraft ist man dann auf alle Fälle, was einem in Zukunft schon einiges verhageln kann...

so long...

Themenstarteram 3. Mai 2013 um 4:57

Ach Triumph du bist echt ein provokativer Haarspalter muss ich jetzt mal so sagen. Hab ich oben IRGENDWO geschrieben, dass ich wissen will, wie ich DEN TACHOSTAND ändern kann?! Nein hab ich nicht, weil es mir auch da nicht drum geht, sondern ich lediglich wissen wollte, ob man zuhause mit geeigneter Software den Tacho ANLERNEN und die Schlüssel ANLERNEN kann. Mehr wollte ich ursprünglich nicht wissen. Nur was du hier draus gemacht hast ist echt ein Witz. Und meinen Kilometerstand kann ich anhand der Inspektionen einwandfrei nachweisen. Und warum sollte es ein ambitionierter nicht zuhause machen können? isses dir lieber in na Hinterhofwerkstatt?!

Aber wird mir hier echt zu dumm, ich habe meine Infos (die ich mir zusammengesucht hab) und werde mein Glück damit versuchen. Und dir sei nur gesagt: ich hoffe nur, dass dir nie mal ein Teil am Auto kaputt geht. Solche Leute wie du sind meistens die ersten, die sich über die Preise aufregen und dann bei diejenigen kommen, die die Software haben und es dann gemacht haben wollen, aber das wird dann vergessen und ist nie so gewesen.

Ach Triumph, wenn du nur eine Minute in den Link investiert hättest, den ich dazu eingestellt habe, hättest du dir deinen ganzen Vortrag sparen können.

"Ja euer Ehren, das Bundesverfassungsgericht ist zwar der Meinung diese Software sei legal, aber wie Sie an dieser messerscharfen Auslegung des Gesetzes durch einen anonymen Internetnutzer sehen können, hat es sich hier eindeutig geirrt!"

"Meine Güte, Sie haben Recht, Herr Staatsanwalt. Ich verurteile den Angeklagten zu zehn Jahren Haft und ordne die Zerstörung dieser Software an!"

Mal abgesehen davon, dass dieser Thread (abgesehen von deinen fehlgeleiteten verbalen Breitseiten) immer noch nicht das Geringste mit Tachomanipulation oder deren Ermöglichung zu tun hat!

Um zur Abwechslung mal beim tatsächlichen Anliegen des Themenstarters zu bleiben: Die Erklärung, wie die Möglichkeit der einmaligen Erhöhung des km-Standes nach offiziellem Reparaturleitfaden zum Betrug genutzt werden kann, bist du auch nach wie vor schuldig.

Nochmal: Wenn's dir nicht passt was hier diskutiert wird, wende dich an einen Moderator. Der kann diesen Thread schliessen oder auch nicht. Wenn er das tut, dann soll das so sein. Wenn er das nicht tut und du damit ein Problem hast, ist das das, was der Franzose gemeinhin als "persönliches Pech" bezeichnet. Du kannst jedenfalls nicht ernsthaft erwarten, dass alle anderen Beteiligten jede Diskussion im Keim ersticken, bei der du persönlich den Inhalt aus an den Haaren herbeigezogenen Schein-Gründen nicht gut findest.

Für mich ist die Sache damit erledigt. Setzen wir unsere Zeit jetzt wieder sinnvoll ein und wenden uns wieder dem Thema zu. Intelfreak, viel Glück bei der Programmierung und lass uns wissen wie's ausgegangen ist!

Nachtrag - das habe ich anscheinend verpasst zu schreiben - hast du auch das Login fürs Motorsteuergerät? Das brauchst du eventuell, um es ans neue Kombiinstrument anzulernen!

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