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Stundenkilometeranzeige nach Unfall

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 19:13

Hallo Gemeinde,

ich hoffe, dass die wenigsten zu diesem Thema beitragen können, denn es geht um

(m)einen gestrigen Unfall. Stadtverkehr, anderes Fahrzeug will aus einer Nebenstraße durch den Querverkehr auf meine Fahrtrichtung wechseln - und stand plötzlich vor der linken Seite meiner Haube. Sieht aus nach neuer Front mit 1x Xenon, Motorhaube, li Kotflügel, li Tür, neuer Kühler .... Fahrzeug war nicht mehr fahrfähig. Warnblinker ging noch (ohne Relaisgeräusch), MFZ mit KM-Stand: dunkel und: der Tacho stand bei 43km/h, bei erlaubten 50km/h.

Ich weiß, im Jahr 2008 gab es schon einen Fred zu diesem Thema, den möchte ich aber nach 5 Jahren nicht mehr aufwärmen.

Meine Frage: mangels Bremsspuren geht es jetzt um die Frage: wie schnell war ich als Geschädigter (und damit um die Frage: Teilschuld oder nicht). Schnell waren Zeugen da, die sagten ich war zu schnell, was natürlich nicht so gut ist. Also: stoppt der Tacho beim Aufprall (was ich nicht glaube) oder erst, wenn keine Spannung anliegt?

Habe jedenfalls rein präventiv schon mal den Anwalt eingeschaltet..

Gruss

Tom

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11 Antworten

Moin,

wenn du von deiner Unschuld überzeugt bist, lass den Fehlerspeicher auslesen. Evtl. steht in dem ein oder anderen Fehler die dazugehörige Geschwindigkeit.

Die stehengebliebene Tachonadel ist später bei einer Rekonstruktion mal ein Anhaltspunkt, mehr aber auch nicht. Die gefahrenen Geschwindigkeiten werden in jedem Fall noch auf konventionellem Wege geprüft.

Bei der Frage Teilschuld oder nicht (also die Quote) kommt es auf die jeweiligen Vermeidbarkeitsanteile an. Das lässt sich aber ohne Näheres nicht sagen.

Ob die Tachonadel direkt bei der Kollision stoppt oder erst nach Spannungsabfall ist mehr oder weniger vom Zufall geprägt bzw. von einigen Einflussfaktoren, die im Nachhinein nicht mehr rekonstruierbar mehr sein werden. Deshalb ist das nur ein Anhaltspunkt.

Der Zeuge kann auch nicht sagen, ob du 40 oder 50 gefahren bist. "Schnell" ist ja nicht so genau...

Ich würde an Deiner Stelle zu einem Gutachter gehen, der auch Ubfallrekonstruktionen macht. Auch wenn Du den erstmal bezahlen musst, bist Du 1. auf einer ganz sicheren Seite und 2. bekommst Du von der gegnerischen Versicherung diese Kosten ersetzt.

Ich spreche aus eigener Erfahrung. Hatte auch vor Jahren einen Unfall und drei Knallzeugen, die gegen mich ausgesagt haben, aber der Gutachter konnte alles widerlegen.

bis dann.......

Wolf

Moin

grundsätzlich eine gute Idee, trotzdem muss ich teilweise widersprechen. Wenn dann geh zu jemand, der Erfahrung in der Unfallrekonstruktion hat und nicht zu jemand "der auch Unfallrekonstruktionen macht".

Die Versicherung prüft strittige Fälle auch intern. Wenn der hausinterne Gutachter zu dem Schluss kommt, du bist Schuld, bringt dir dein eingeholtes Gutachten auch nichts. Dann zahlt die Versicherung einfach nicht und lässt es auf einen Streit ankommen.

Zudem zählt dein eingeholtes Gutachten (sollte es später ans Gericht gehen) faktisch als Parteigutachten.

Evtl. auch ein alternativer Tipp: Wenn die Versicherung trotz Anwalt nicht zahlen will und du von deiner Unschuld überzeugt bist, strenge ein Schiedsverfahren an. Dann brauchst du zwar einen Gutachter, aber i.d.R. akzeptieren die Versicherungen die Entscheidung und du sparst dir den Gang ans Gericht.

 

Zitat:

Original geschrieben von goldeneroktober

Ich würde an Deiner Stelle zu einem Gutachter gehen, der auch Ubfallrekonstruktionen macht. Auch wenn Du den erstmal bezahlen musst, bist Du 1. auf einer ganz sicheren Seite und 2. bekommst Du von der gegnerischen Versicherung diese Kosten ersetzt.

Ich spreche aus eigener Erfahrung. Hatte auch vor Jahren einen Unfall und drei Knallzeugen, die gegen mich ausgesagt haben, aber der Gutachter konnte alles widerlegen.

bis dann.......

Wolf

stimmt. Ich hätte das "auch" weglassen sollen.

Aus meiner Erfahrung mit Unfällen an modernen Autos bist Du wahrscheinlich mit deutlich mehr als 50 km/h unterwegs gewesen und/oder hast gar nicht gebremst. Sonst wäre nicht so viel kaputt und das Auto vor allem noch fahrbereit. Dass auf dem Tacho 43 km/h stehen ist sicher besser als über 50, aber bringt jetzt erstmal nichts. Dass es keine Bremsspuren gibt, ist bei modernen Autos mit ABS völlig normal.

Ein unabhängiger Gutachter wird die gefahrene Geschwindigkeit und Schuldfrage anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen. Dann musst Du sehen, ob Dir eine Teilschuld eingeräumt wird. Wenn ja, kannst Du versuchen dagegen vorzugehen.

Zitat:

Original geschrieben von icebeer87

Aus meiner Erfahrung mit Unfällen an modernen Autos bist Du wahrscheinlich mit deutlich mehr als 50 km/h unterwegs gewesen und/oder hast gar nicht gebremst. Sonst wäre nicht so viel kaputt und das Auto vor allem noch fahrbereit.

Aha? Er beschreibt doch nur Blechschäden, und "nicht fahrbereit" könnte auch heißen, dass bspw. der Kotflügel auf den Reifen gepresst ist bzw. ein Hinweis auf den zerstörten Kühler sein.

Hier zum Vergleich ein Aufprall mit 64 km/h, da sind "die Beulen" doch "etwas tiefer" als vom TE beschrieben, der ja davon ausgeht bzw. hofft, mit 43 km/h aufgeprallt zu sein.

moin

also ich würde mich nicht nach 3 Sätzen (einseitiger) Unfalllbeschreibung ohne Bilder so weit aus dem Fenster lehnen und eine Geschwindigkeitsprognose abgeben........... Ist aber nur meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von wk205

Aha? Er beschreibt doch nur Blechschäden, und "nicht fahrbereit" könnte auch heißen, dass bspw. der Kotflügel auf den Reifen gepresst ist bzw. ein Hinweis auf den zerstörten Kühler sein.

Bitte genau lesen.

Die linke Tür hat etwas abbekommen (vermutlich Karosserie verzogen, lässt sich deswegen nicht mehr normal öffnen) und die Bordelektronik ist teilweise ausgefallen. Also hat sich höchstwahrscheinlich im Motorraum etwas mehr bewegt als nur der Kühler. Das passiert bei modernen Autos bei Blechschäden in der Stadt normalerweise beides nicht. Könnte dadurch sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Genaueres kann nur ein Gutachter feststellen.

Hört sich nach meiner Erfahrung damit nach 50+ an. Also entweder nicht/kaum gebremst (weil keine Zeit war, Schrecksekunde) oder generell zu schnell gewesen. Genau das wollte der TE wissen.

Themenstarteram 17. Oktober 2013 um 20:47

Zunächst vielen Dank für Eure Kommentare.

Ob ich gebremst habe oder nicht weiß ich nicht mehr - vielleicht ansatzweise. Ging halt alles viel zu schnell. Und ja, der Wagen war nicht mehr fahrfähig, weil "Blech- und Kunststoffteile" auf den linken vorderen Reifen drückten. Auch Lenken war nur noch seeeehr eingeschränkt möglich ....

Gruss

Tom

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 18:57

Nachklapp: Das Gutachten liegt vor: ca. 9.400€, wobei der Xenonscheinwerfer mit DLA(?) mit über 800€ zu buche schlägt. Tür, Motorhaube, Kotflügel, Front lackieren und ganz viele Teile Austauschen (habe das Gutachten nur kurz als Fax überflogen). Natürlich reichlich Arbeitsstunden.... Und die gegnerische Versicherung will nach 5 Tagen immer noch keinen Unfallbericht von mir haben...

Habe jetzt einen Q5 mit Multitronic als Ersatzwagen. Ganz nett, aber die Multitronic - ne, ne, ne

Und natürlich vielen Dank für Eure Meinungen. Wahrscheinlich geht es aus nach dem Motto: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes, oder besser, Richters Hand. Sprich: alles ist möglich.

Gruss

Tom

moin,

naja hört sich ja zumindest nicht nach Totalschaden an.

Trotzdem kein geringer Schaden, deswegen sollte der Unfall schon einigermaßen aufgeklärt werden. Ansonsten droht dir eine Hochstufung in der Versicherung, die du womöglich gar nicht zu vertreten hast (da Teilschuld geringer z.B.). Der Unfallgegner macht ja möglicherweise auch Ansprüche geltend.

Falls du dein Fahrverhalten realistisch und einigermaßen neutral (selbstkritisch) einschätzen kannst, ist evtl.

http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php

eine Hilfe. Dort sind die einschlägigen Urteile zu fast jedem Unfalltyp hinterlegt. Damit kannst du die Quote, die dem Unfall zuzurechnen ist, einigermaßen abschätzen. Ansonsten sollte das auch jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht können (der dir auch die Erfolgsaussichten bzw. das Prozessrisiko erklären können sollte).

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