ForumGLK
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLK
  7. Strittige Garantie-Auslegung.

Strittige Garantie-Auslegung.

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 19:50

Mein Fahrzeug: GLK 220 CDI 4Matic, Erstzulassung 22.10.2013

Als der Bordcomputer mich an die fällige B1-Wartung erinnerte

stellte ich am 20.10.15 fest, daß die Garantie am 22.10.2015 abläuft.

Noch am gleichen Tag, den 20.10.15, meldete ich das Fahrzeug bei meiner

Mercedeswerkstatt zur Wartung an mit dem Hinweis, daß die Garantie am

22.10.2015 abläuft und daß sowohl das ECO-Start/Stop-System als auch das Navi

jeweils einmal ausgefallen sind.

Man konnte mir aber erst zum 28.10.15 einen Termin geben und versicherte mir

daß die Garantie bis dahin gewahrt bleibe.

Am 28.10.15 holte ich den GLK ab.

Zu meiner Überraschung fand ich darauf eine Position

"Mischungsverhältnis von Kühlmittelgefrierschutz richtigstellen, auf Dichtheit prüfen"

und mit 25,- Euro + Mehrwertsteuer berechnet.

Eine Ablehnung als Garantieleistung wurde wie folg begründet:

Die Prüfung des Eco- und Navi-Problems seien nicht berechnet worden da ich diese

Probleme mit dem Wartungsauftrag am 20.10.15 und somit vor Ablauf der Garantie

gemeldet habe.

Der Kühlmittelverlust sei aber von mir nicht vor Garantieablauf gemeldet worden

sondern durch die Werkstatt erst am 28.10.15 und somit nach Ablauf der Gerantie

festgestellt worden!

Somit sei eine Berechnung nach Mercedes-Garantiebedingungen unumgänglich.

Erst nach längerer und teilweise heftiger Diskussion äuserte der Mercedes-Mitarbeiter

ein gewisses Versändnis für meine unkundige Meinung und änderte als persönliches

Entgegenkommen die Position in der Rechnung auf "ohne gesonderte Berechnung" ab.

Als geprügelter Bettler mit einem Almosen verließ ich schließlich den Verkaufsraum.

Die Meinungen im Forum würden mich interessieren.

Beste Antwort im Thema

@lulesi

Es geht doch nichts über Formalismen und einfache, ja eindimensionale Betrachtungsweisen, die natürlich auch simple Lösungen nahelegen.

Wieso reduzierst Du den Beitrag des Themenstarters auf den rein monetären Aspekt? Möglicherweise hat der von Dir mit "Aufriss" bezeichnete Beitrag des TS weitere Aspekte. Auch denke ich, dass das ein Forum ist, in welchem jeder mit seinem Beitrag eigene Priotitäten setzen kann, auch wenn ein anderer diese für vernachlässigbar hält. Wer gibt Dir das Recht, nach Lage der Dinge den TS als halsstarrig und dickköpfig zu bezeichnen? Bisschen einfach und schnell! Ist die Garantie zwei Tage vor Ablauf substanziell geringer, schlechter, weniger umfangreich oder eingeschränkt?

Zum Thema: schon was von der Ereignisstheorie in der Schadensregulierung gehört? So wie der TS den Schaden (Kühlwasser) schildert, war das kein plötzliches Ereignis (Schlauchbruch ect), sondern ein schleichender Schadensverlauf, dessen Ursache mit großer Wahrscheinlichkeit noch während der Garantiezeit gesetzt wurde.

Zu guter Letzt: Warum meinen einige immer beurteilen zu müssen welche Themen, welche Beiträge und welche Art des Beitrages nicht in dieses Forum gehören? Was einem nicht passt, zu trivial ist oder stilmäßig den eigenen Geschmack nicht trifft kann man doch einfach ignorieren. Keiner wird gezwungen sich an solchen Themen zu beteiligen. Es ist oft einfacher auf den Schultern anderer stehend die Welt von oben zu betrachten.

Quadrigarius

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Die 25 €, um die es da ging, sind Kleinkram, keine Frage. Aber die rechtlichen und vertraglichen Zusammenhänge sollte man als Kunde kennen, auch seine Pflichten/ Obliegenheiten, ansonsten kann Dir der Händler ja auch einen vom Pferd erzählen.

Und darum ging's ja hier, exemplarisch.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 3. November 2015 um 22:39:31 Uhr:

Hinzuzufügen ist, dass die freiwillige Garantie, so habe ich es bei Mercedes gelesen und auch verstanden überwiegend der gesetzlichen Gewährleistung im Umfang der ersten 6 Monate (Beweisführung beim Garantiegeber) entspricht. Wozu wäre eine freiwillige 2 Jahresgarantie notwendig, die in ihrem Umfang exakt der der gesetzlichen Gewährleistung über den gleichen Zeitraum entspricht

Das würde doch nur bedeuten, dass dem Kunden entwas in scheinbarer Güte zugesagt wird, was ihm schon laut Gesetz zusteht.

Im Gegensatz zu anderen Automarken, wo der Kunde beim Händler kauft und somit Gewährleistung beim Handler und Garantie beim Hersteller bzw. Vertriebsfirma als 100%ige Tochter des Herstellers liegt und man deshalb im Schadenfall 2 Kostenstellen hat, wäre es bei Mercedes noch unsinniger, weil bei einem Großteil der Fahrzeugkäufe der Händler nur als Agentur/Vermittler -ohne Gewährleistungsverpflichtung- auftritt und Mercedes somit Gewährleistungsgeber und Garantiegeber ist.

Quadrigarius

Deshalb geben alle Firmen so gerne Garantien. Weil der Normal-Verbraucher den Unterschied zur Gewährleistung nicht kennt. In der Garantie dürfen sie reinschreiben was sie wollen und sich jede Leistung auch extra bezahlen lassen. Deswegen gibt es das "tolle" Apple Care von Apple ;).

...
"Deswegen gibt es das "tolle" Apple Care von Apple ;)."
...

Stimmt, das ist tatsächlich ein gutes Beispiel :p;):D

@@@quadrigarius, volvo..., ML... ...

einen hochinteressanten Aspekt diskutiert Ihr da und trefft voll den Kern...

in der Tat bleibt außer dem Beweislast-Vorteil nicht sehr viel übrig bei der Garantie. Im Grunde ist es sogar anders herum ... Rückabwicklung, Schadenersatz (alles klar... nur über BGB) ... somit ist es Kalkül bzw. schlau, beim Kunden den Fokus auf die Garantie zu lenken... viele bekommen bei Garantiearbeiten während der Gewährleistung keine Unterlagen über den Auftrag... warum wohl... sie wissen nicht, dass sie den ersten juristischen Schritt im Zweifelsfalle "verschenkt" haben...oder der Quatsch mit der "Dankbarkeit" für Ersatzwagen...

Bei den GW-Verkäufern ist es eigentlich noch schlimmer...da existiert das Wort Gewährleistung gar nicht und BGB ist ein russischer Geheimdienst

Und am verrücktesten wird's ja bei jungen Jungen Sternen, wenn Gewährleistung, Hersteller-Garantie und JS-Garantie sich zeitlich überschneiden...da merkt man auch, dass es eigentlich nichts kostet, noch eine dritte Garantie drauf ... kostet auch nur Papier ...

Grüße

prio

Themenstarteram 4. November 2015 um 20:07

Mit Interesse verfolge ich die Argumente für Gewährleistung oder für Garantie,

zumal wenn beides zeitlich parallel läuft.

Die allgemeine Meinung bevorzugt die Gewährleistung aber ein interessantes

Argument für die Garantie habe ich gefunden.

Gewährleistung gilt grundsätzlich nur für Mängel bestehend vor dem Verkauf

mit den Problemen der Beweislast,

allerdings in einem gesetzlich festgelegten Umfang.

Garantie gilt auch für Mängel die nach dem Kauf erst entstanden sind,

niemand muß beweisen wann er entstanden ist,

allerdings nur in dem vom Garantiegeber gewährten Umfang.

Wenigstens habe ich es so verstanden.

Zitat:

@OttiMotorTalk schrieb am 4. November 2015 um 21:07:05 Uhr:

Mit Interesse verfolge ich die Argumente für Gewährleistung oder für Garantie,

zumal wenn beides zeitlich parallel läuft.

Die allgemeine Meinung bevorzugt die Gewährleistung aber ein interessantes

Argument für die Garantie habe ich gefunden.

Gewährleistung gilt grundsätzlich nur für Mängel bestehend vor dem Verkauf

mit den Problemen der Beweislast,

allerdings in einem gesetzlich festgelegten Umfang.

Garantie gilt auch für Mängel die nach dem Kauf erst entstanden sind,

niemand muß beweisen wann er entstanden ist,

allerdings nur in dem vom Garantiegeber gewährten Umfang.

Wenigstens habe ich es so verstanden.

korrekt @otti

"...mit den Problemen der Beweislast,..." (Gewährleistung)

im ersten halben Jahr nicht

"...allerdings in einem gesetzlich festgelegten Umfang. ..." (Gewährleistung)

der ist umfassender als viele glauben...

"...niemand muß beweisen wann er entstanden ist, ..." (Garantie)

das ist es der Punkt, relevant nach einem halben Jahr

Grüße

prio

 

Hallo,

allerdings sollte man beachten, dass die gesetzliche Gewährleistungspflicht (nicht Garantie) bei Neufahrzeugen 2 Jahre beträgt. Davon unbeeinflusst bleibt natürlich die Beweisumkehrpflicht von 6 Monaten.

Nicht destotrotz sind die 2 Jahre Gewährleistung die MB auf ihre Fzg gibt, einfach nur gesetzlich gefordert. Garantie danach gibts nur gg. Bares.

gruss

tiny

Zitat:

@OttiMotorTalk schrieb am 4. November 2015 um 21:07:05 Uhr:

Mit Interesse verfolge ich die Argumente für Gewährleistung oder für Garantie,

zumal wenn beides zeitlich parallel läuft.

Die allgemeine Meinung bevorzugt die Gewährleistung aber ein interessantes

Argument für die Garantie habe ich gefunden.

Gewährleistung gilt grundsätzlich nur für Mängel bestehend vor dem Verkauf

mit den Problemen der Beweislast,

allerdings in einem gesetzlich festgelegten Umfang.

Garantie gilt auch für Mängel die nach dem Kauf erst entstanden sind,

niemand muß beweisen wann er entstanden ist,

allerdings nur in dem vom Garantiegeber gewährten Umfang.

Wenigstens habe ich es so verstanden.

Das mit der Beweislast ist nicht immer so schwierig wie einem die Hersteller/Händler glauben machen wollen. Wenn ich den Wagen nur bei MB warten lasse kann das auch ausreichen. Ist natürlich immer Einzelfallabhängig.

Bzgl. der Garantie hast du leider nicht recht. Es kommt immer darauf an was konkret in den Garantiebestimmungen steht. Und da kann auch drin stehen, wer was zu beweisen hat.

Vor dem Hintergrund des Begriffs Garantie - besonders der Jungen Sterne Garantie - welche einem gern als die umfassenste Gebrauchtwagengarantie "westlich des Urals" verkauft wird, ist das Kleingedruckte wichtiger als alle blumenreichen Versprechungen. Man liest dort etwa, dass bei einer Laufleistung jenseits der 100.000er Marke die Garantieleistung prozentual verringert wird (bei >140.000km sind es nur noch 40% der Reparatur), dass Dichtungen außer ZK-Dichtung total von der Garantie ausgenommen sind (hatte grade den Terz mit Ölverlust an der Ölwanne, kostet schlappe 3600,- Ocken, das zu reparieren) und auch sonst noch so allerlei.

Und das bei einem Auto, wo schon wegen vergleichsweiser Kleinigkeiten der Motor komplett raus muss, weil sich die Ingenieure wieder ungehemmt austoben durften. Zum K....en!

Unterm Strich: Augenwischerei. Alles Augenwischerei.

Meine Meinung.

Greetz

Dirk

Zitat:

@redskin1 schrieb am 14. November 2015 um 23:22:14 Uhr:

Vor dem Hintergrund des Begriffs Garantie - besonders der Jungen Sterne Garantie - welche einem gern als die umfassenste Gebrauchtwagengarantie "westlich des Urals" verkauft wird, ist das Kleingedruckte wichtiger als alle blumenreichen Versprechungen. Man liest dort etwa, dass bei einer Laufleistung jenseits der 100.000er Marke die Garantieleistung prozentual verringert wird (bei >140.000km sind es nur noch 40% der Reparatur), dass Dichtungen außer ZK-Dichtung total von der Garantie ausgenommen sind (hatte grade den Terz mit Ölverlust an der Ölwanne, kostet schlappe 3600,- Ocken, das zu reparieren) und auch sonst noch so allerlei.

Und das bei einem Auto, wo schon wegen vergleichsweiser Kleinigkeiten der Motor komplett raus muss, weil sich die Ingenieure wieder ungehemmt austoben durften. Zum K....en!

Unterm Strich: Augenwischerei. Alles Augenwischerei.

Meine Meinung.

Greetz

Dirk

Bei der Jungen Sterne Garantie wird mehr versprochen als gehalten. Leider habe ich diese Erfahrung schon vor Jahren gemacht. Das Forum ist voll von negativ Berichten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. GLK
  7. Strittige Garantie-Auslegung.