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Strittige Garantie-Auslegung.

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 19:50

Mein Fahrzeug: GLK 220 CDI 4Matic, Erstzulassung 22.10.2013

Als der Bordcomputer mich an die fällige B1-Wartung erinnerte

stellte ich am 20.10.15 fest, daß die Garantie am 22.10.2015 abläuft.

Noch am gleichen Tag, den 20.10.15, meldete ich das Fahrzeug bei meiner

Mercedeswerkstatt zur Wartung an mit dem Hinweis, daß die Garantie am

22.10.2015 abläuft und daß sowohl das ECO-Start/Stop-System als auch das Navi

jeweils einmal ausgefallen sind.

Man konnte mir aber erst zum 28.10.15 einen Termin geben und versicherte mir

daß die Garantie bis dahin gewahrt bleibe.

Am 28.10.15 holte ich den GLK ab.

Zu meiner Überraschung fand ich darauf eine Position

"Mischungsverhältnis von Kühlmittelgefrierschutz richtigstellen, auf Dichtheit prüfen"

und mit 25,- Euro + Mehrwertsteuer berechnet.

Eine Ablehnung als Garantieleistung wurde wie folg begründet:

Die Prüfung des Eco- und Navi-Problems seien nicht berechnet worden da ich diese

Probleme mit dem Wartungsauftrag am 20.10.15 und somit vor Ablauf der Garantie

gemeldet habe.

Der Kühlmittelverlust sei aber von mir nicht vor Garantieablauf gemeldet worden

sondern durch die Werkstatt erst am 28.10.15 und somit nach Ablauf der Gerantie

festgestellt worden!

Somit sei eine Berechnung nach Mercedes-Garantiebedingungen unumgänglich.

Erst nach längerer und teilweise heftiger Diskussion äuserte der Mercedes-Mitarbeiter

ein gewisses Versändnis für meine unkundige Meinung und änderte als persönliches

Entgegenkommen die Position in der Rechnung auf "ohne gesonderte Berechnung" ab.

Als geprügelter Bettler mit einem Almosen verließ ich schließlich den Verkaufsraum.

Die Meinungen im Forum würden mich interessieren.

Beste Antwort im Thema

@lulesi

Es geht doch nichts über Formalismen und einfache, ja eindimensionale Betrachtungsweisen, die natürlich auch simple Lösungen nahelegen.

Wieso reduzierst Du den Beitrag des Themenstarters auf den rein monetären Aspekt? Möglicherweise hat der von Dir mit "Aufriss" bezeichnete Beitrag des TS weitere Aspekte. Auch denke ich, dass das ein Forum ist, in welchem jeder mit seinem Beitrag eigene Priotitäten setzen kann, auch wenn ein anderer diese für vernachlässigbar hält. Wer gibt Dir das Recht, nach Lage der Dinge den TS als halsstarrig und dickköpfig zu bezeichnen? Bisschen einfach und schnell! Ist die Garantie zwei Tage vor Ablauf substanziell geringer, schlechter, weniger umfangreich oder eingeschränkt?

Zum Thema: schon was von der Ereignisstheorie in der Schadensregulierung gehört? So wie der TS den Schaden (Kühlwasser) schildert, war das kein plötzliches Ereignis (Schlauchbruch ect), sondern ein schleichender Schadensverlauf, dessen Ursache mit großer Wahrscheinlichkeit noch während der Garantiezeit gesetzt wurde.

Zu guter Letzt: Warum meinen einige immer beurteilen zu müssen welche Themen, welche Beiträge und welche Art des Beitrages nicht in dieses Forum gehören? Was einem nicht passt, zu trivial ist oder stilmäßig den eigenen Geschmack nicht trifft kann man doch einfach ignorieren. Keiner wird gezwungen sich an solchen Themen zu beteiligen. Es ist oft einfacher auf den Schultern anderer stehend die Welt von oben zu betrachten.

Quadrigarius

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Hast Du denn die Dichtheitsprüfung beauftragt, resp. einen Mangel reklamiert,

aufgrund dessen diese Prüfung veranlasst war? Versteh ich nicht.

Warum haben die denn das Kühlsystem geprüft? Was war der Grund dafür?

Fakt ist doch, dass eine Handlung ohne Auftrag nicht berechnungsfähig ist.

Insofern ist eine Rücknahme der Rechnung nur folgerichtig,

wenn auch ärgerlich ist, dass man das erst anmahnen muss.

Dietmar

Nachtrag:

Ich war wohl etwas zu schnell beim Lesen Deines Beitrags. Lese ich das richtig, dass Du -neben der Mangelreklamation- auch einen regulären Service beauftragt hast? Wenn ja, und dabei laut des vom Hersteller vorgegebenem Arbeitsumfangs auch das Kühlsystem zu prüfen war, und dabei der Kühlmittelverlust erkannt wurde, dann ist das berechnungsfähig.

Die Garantiedauer war bei Durchführung der Arbeiten bereits abgelaufen. Danach besteht kein Garantieanspruch mehr. Und den Kühlmittelverlust hattest Du bei der Terminvereinbarung ja gar nicht bemängelt. Er wurde erst durch die Werkstatt im Rahmen der Servicearbeiten, also außerhalb der Garantiedauer festgestellt.

Somit ist Dir das Autohaus durch Rücknahme der Rechnung auf dem Kulanzweg, sprich ohne rechtliche Verpflichtung, entgegengekommen.

Ein Mangel unterliegt der Garantie nur dann, wenn er dem Händler noch innerhalb der Garantiedauer mitgeteilt (angezeigt) wird, auch wenn die Behebung erst nach Ablauf der Garantiedauer erfolgt. Die Mängelanzeige sollte man dem Händler immer schriftlich mitteilen, auch wenn das zuvor schon telefonisch erfolgte. Damit ist man auf der sicheren Seite, weil man Datum und Inhalt später belegen kann.

am 31. Oktober 2015 um 9:04

Zitat:

@OttiMotorTalk schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:50:17 Uhr:

Mein Fahrzeug: GLK 220 CDI 4Matic, Erstzulassung 22.10.2013

Als der Bordcomputer mich an die fällige B1-Wartung erinnerte

stellte ich am 20.10.15 fest, daß die Garantie am 22.10.2015 abläuft.

Noch am gleichen Tag, den 20.10.15, meldete ich das Fahrzeug bei meiner

Mercedeswerkstatt zur Wartung an mit dem Hinweis, daß die Garantie am

22.10.2015 abläuft und daß sowohl das ECO-Start/Stop-System als auch das Navi

jeweils einmal ausgefallen sind.

Man konnte mir aber erst zum 28.10.15 einen Termin geben und versicherte mir

daß die Garantie bis dahin gewahrt bleibe.

Am 28.10.15 holte ich den GLK ab.

Zu meiner Überraschung fand ich darauf eine Position

"Mischungsverhältnis von Kühlmittelgefrierschutz richtigstellen, auf Dichtheit prüfen"

und mit 25,- Euro + Mehrwertsteuer berechnet.

Eine Ablehnung als Garantieleistung wurde wie folg begründet:

Die Prüfung des Eco- und Navi-Problems seien nicht berechnet worden da ich diese

Probleme mit dem Wartungsauftrag am 20.10.15 und somit vor Ablauf der Garantie

gemeldet habe.

Der Kühlmittelverlust sei aber von mir nicht vor Garantieablauf gemeldet worden

sondern durch die Werkstatt erst am 28.10.15 und somit nach Ablauf der Gerantie

festgestellt worden!

Somit sei eine Berechnung nach Mercedes-Garantiebedingungen unumgänglich.

Erst nach längerer und teilweise heftiger Diskussion äuserte der Mercedes-Mitarbeiter

ein gewisses Versändnis für meine unkundige Meinung und änderte als persönliches

Entgegenkommen die Position in der Rechnung auf "ohne gesonderte Berechnung" ab.

Als geprügelter Bettler mit einem Almosen verließ ich schließlich den Verkaufsraum.

Die Meinungen im Forum würden mich interessieren.

am 31. Oktober 2015 um 9:12

Hallo,

ich habe schon einiges erlebt im Autohaus und muss mich der Meinung anschließen. Mein Rat, schließe eine "Junge Sterne Garantie 100" ab. Ansonsten kann es teuer werden.... beim nächsten Besuch. Ich habe immer noch ein klingeln im Motor und denke, ich liege damit auf der sicheren Seite wenn was passiert. Warum muss bei der Qualität das Fahrzeug jedes Jahr in die Werkstatt zum Service?

Na dann.

Ich kann nicht verstehen dass man sich wegen 25 Euro aufregt. Die Garantie war schliesslich abgelaufen und Du hattest versäumt den Wagen rechtzeitig in der Werkstatt anzumelden dass der Termin vor dem 22.10 stattfindet.

Themenstarteram 1. November 2015 um 19:37

Sehr geehrte(r) ML430,

wie ich in meinem Artikel erwähnte, hatte man mir zugesagt, daß die Garantie

durch den späteren Wartungstermin gewahrt bleibt. Dies kann auch meine Frau,

die ebenfalls zugegen war, bestätigen.

Zudem schreibst Du ja auch, daß die Arbeit "berechnungsfähig" sei und nicht

etwa "berechnungspflichtig" wie die Werkstatt mit Hinweis auf die

Mercedes-Garantiebedingungen argumentierte.

Bei der, zwar nur mündlich, gemachten Zusage hätte die Werkstatt also auf

die Berechnung verzichten müssen oder zumindest verzichten können, was unter

den gegebenen Umständen angebracht gewesen wäre.

Es ging mir auch nicht um die 25 Euro, ich erklärte sogar, sie trotz meiner

gegensätzlichen Ansicht bezahlen zu wollen. Ich war nur total überrascht und

dann verärgert weil man eine mündliche Zusage nicht einhalten wollte.

Scheinbar bin ich als 72-Jähriger zu unbedarft für die moderne Geschäftswelt,

in der Beziehungen in gegenseitigem Vertrauen wohl als überholt gelten.

Ich akzeptiere eine, nach Ansicht der Werkstatt, notwendige Handlung auch ohne

vorherigen Auftrag, zumal wenn sie mit einem solch verhälnismäßig

geringen Betrag verbunden ist. Dies ist in den vielen Jahren zuvor mit einigen

Fahrzeugen (allerdings bisher kein Mercedes) und deren Vertragswerkstätten

auch schon einigemal vorgekommen.

Ich glaube nicht dass Du mit 72 Jahren zu unbedarft für die Geschäftswelt bist, aber eventuell ein wenig zu dickköpfig oder halsstarrig. Ich hätte Verständnis dafür wenn Du 3 Wochen vor dem Ende der Garantiezeit einen Termin vereinbaren wolltest und die keinen mehr frei hatten.

Wenn Dir aber erst 2 Tage vor dem Ende der garantierzeit einfällt einen Termin zu machen, obwohl Du sogar wusstest dass der Wagen Probleme mit dem Navi und dem Eco Start/Stopp system hattest, dann ist es der Werkstatt schon hoch anzurechnen dass sie die Überprüfung dieser Bauteile trotzdem noch auf Garantie erledigt haben.

Wenn ich mir den Aufriss wegen der 25 Euro hier anschaue, dann kann ich mir vorstellen welchen Eindruck du in der Werkstatt hinterlassen hast, vor allem wenn Du selbst von heftigen Diskussionen sprichst.

Schön für Dich dass Du keine anderen Sorgen hast...

Bezüglich Garantie sollte man jedenfalls folgende Punkte immer beachten:

1)

Grundsätzlich den Ablauftermin irgendwo vermerken, damit man ihn nicht vergisst.

2)

Rechtzeitig (paar Wochen) vor Ablauf einen Werkstatttermin zur Wartung, Ölwechsel o.ä. vereinbaren - auch wenn einem keine Mängel bekannt sind! Wenn welche bekannt sind, kann man sie auch bereits angeben.

3)

Der Werkstatttermin muss auf jeden Fall noch vor dem Garantie-Ablauftermin liegen (weil ja die Werkstatt u.U. auch noch Mängel entdecken könnte).

4)

Bei Abgabe des Wagens im Arbeitsauftrag alle bekannten Mängel schriftlich aufnehmen lassen.

Wenn die Werkstatt dann im Rahmen der regulären Wartungsarbeiten weitere Mängel feststellt, die der Garantie unterliegen, dann sind diese Mängelbeseitigungen ebenfalls kostenlos zu erbringen.

Wer diese Punkte genau beachtet, hat jedenfalls keine Veranlassung, sich mit der Werkstatt später auf irgendwelche Diskussionen einzulassen, denn die erforderlichen Formalien sind damit alle eingehalten.

Dietmar

Zu 2 - was für einen Grund gibst du da an (allg. Durchsicht?), die wollen immer vorher wissen was und warum...

Wie ist es mit den Kosten für den Termin, was wird berechnet?

Hab's grad korrigiert:

z.B. Ölwechsel. Den muss man natürlich auch bezahlen, denn das ist ja kein Mangel.

Eine "allgemeine Durchsicht" mit zu beauftragen, ist auch zweckdienlich.

Die Mängel muss man bei der Anmeldung noch nicht benennen.

Es genügt, wenn sie bei Abgabe des Autos im Arbeitsauftrag fixiert werden.

....gibt ja auch immer so 29,95 Angebote der Niederlassungen/ Händler, Sommer Winter Urlaub - Check...

@lulesi

Es geht doch nichts über Formalismen und einfache, ja eindimensionale Betrachtungsweisen, die natürlich auch simple Lösungen nahelegen.

Wieso reduzierst Du den Beitrag des Themenstarters auf den rein monetären Aspekt? Möglicherweise hat der von Dir mit "Aufriss" bezeichnete Beitrag des TS weitere Aspekte. Auch denke ich, dass das ein Forum ist, in welchem jeder mit seinem Beitrag eigene Priotitäten setzen kann, auch wenn ein anderer diese für vernachlässigbar hält. Wer gibt Dir das Recht, nach Lage der Dinge den TS als halsstarrig und dickköpfig zu bezeichnen? Bisschen einfach und schnell! Ist die Garantie zwei Tage vor Ablauf substanziell geringer, schlechter, weniger umfangreich oder eingeschränkt?

Zum Thema: schon was von der Ereignisstheorie in der Schadensregulierung gehört? So wie der TS den Schaden (Kühlwasser) schildert, war das kein plötzliches Ereignis (Schlauchbruch ect), sondern ein schleichender Schadensverlauf, dessen Ursache mit großer Wahrscheinlichkeit noch während der Garantiezeit gesetzt wurde.

Zu guter Letzt: Warum meinen einige immer beurteilen zu müssen welche Themen, welche Beiträge und welche Art des Beitrages nicht in dieses Forum gehören? Was einem nicht passt, zu trivial ist oder stilmäßig den eigenen Geschmack nicht trifft kann man doch einfach ignorieren. Keiner wird gezwungen sich an solchen Themen zu beteiligen. Es ist oft einfacher auf den Schultern anderer stehend die Welt von oben zu betrachten.

Quadrigarius

...also ich finde es schon clever, sich wichtige Termine wie Garantie-Ablauf eines teuren Wirtschaftsgutes in seinen Outlook-Google-Applecloud-Kalender mit 4 Wochen Vorlauf einzutragen. Mache ich immer so, allerdings war bei mir immer nix zu meckern am Auto und es ging auch eher darum, den Abschluss der Garantie-Verlängerung nicht zu verpassen. Fest steht: Von MB kriegt man eher nix geschenkt, und zu spät ist zu spät, selbst wenn es nur eine "logische Sekunde" des Juristen sein sollte...

@ quadrigarius, drnight

Genau, so schaut's aus ;)

@quadrigarius

Zuerst einmal, ein Absatz zwischendrin hätte Deinen Text deutlich lesbarer gemacht, aber ich versuche trotzdem einmal zu antworten.

1. Ja eine Garantie ist 2 Tage vor Ablauf genauso gültig wie 60 vor Ablauf. Das Problem liegt aber darin dass die Werkstätten üblicherweise - wie z.B. auch in diesem Fall - keinen Termin frei haben und dann ist die Garantie abgelaufen wenn der Wagen in der Werkstatt steht.

2. Ich habe mir erlaubt meine Meinung zu äussern, weil der TE explizit hier nach anderen Meinung gefragt hat. Wenn ihm oder Dir meine Meinung nicht gefällt? Nicht schlimm, ihr dürft ja gerne eine andere haben.

3. Zum Thema Reduzieren auf den Monetären Aspekt. Ich habe gar nichts auf einen Monetären Aspekt reduziert. Ich bin explizit auf die Problematik der verspäteten Terminvereinbarung eingeangen, die ausschliesslich in seinem Einflussbereich lag. Ich konnte lediglich nicht verstehen wie man wegen 25 Euro heftige Diskussionen in der Werkstatt führen kann. (Und anscheint können das andere auch nich)

4. Ich habe ausschliesslich die Fakten gewürdigt, die der TE mitgeteilt hat. Mehr ist uns allen nicht möglich.

5. Ich verwahre mich gegen den Ausdruck "eindimensionale Denkweise". Es gibt halt Stichtage die sind gültig. Die Garantie läuft nur bis zu einem Tag und ist dann beendet. Und ansonsten habe ich alle Fakten die hier offenlegen gewürdigt. Ich habe seinen Text wenigstens gelesen, daher weiss ich auch dass es nicht um ein schleichend ausfallendes Bauteil, sondern nur um fehlenden Frostschutz im Kühlerkreislauf ging. Da gibt es kein unbemerkten schleichenden Verlust des Frostschutz inklusive auffüllen mit Wasser. Solche Fehler haben immer eine Vorgeschichte.

6. Und zu meinem Ausdruck:

"Ich glaube nicht dass Du mit 72 Jahren zu unbedarft für die Geschäftswelt bist, aber eventuell ein wenig zu dickköpfig oder halsstarrig"

Ja das war nicht freundlich, aber so kommt der TE für mich rüber. Warum hatte ich oben begründet.

Wie dem auch sei, ich bin hier jetzt raus

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