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Standlicht US Cars und Deutschland

Themenstarteram 18. September 2007 um 20:54

Habe hier schon so einige Diskussionen gelesen über das Thema Standlicht:

Welche Farbe, ob im Blinker oder nicht.

Weiß jemand ob beim amerikanischen Auto die Standlichter (also gelb im Blinker)

in der Regel bei Abblendlicht ausgehen?

Oder ist das ein Defekt? Bei meinem Caddy gehen sie aus und ich habe

so in Erinnerung, dass es Vorschrift ist, dass die Dinger in weiß leuchten müssen

und auch bei Abblendlicht...

Dann müsste ich vor meinem TÜV Termin nochmal auf Ursachenforschung gehen...

Hat jemand von euch die Umrüstung der Beam-Scheinwerfer auf H1/H4 schon mal selbst vorgenommen? Gibt es was zu beachten?

Fragen über Fragen... :-)

Mann, bin froh wenn das alles über die Bühne ist und ich endllich fahren darf...

Greets,

Sam

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22 Antworten

http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/gesetze/stvzo/51b.html

Damit sind rote SML die "in etwa" nach hinten strahlen wohl problemlos zulässig ;)

Themenstarteram 22. September 2007 um 23:04

Ja, guter Hinweis.

Aber die roten SMLs standen ja eigentlich nie in Frage ;)

Geht ja um die SML vorne in gelb, bzw. Standlicht in gelb nach vorne leuchtend...

tach, ich hab nen 91 chrsyler voyager habe vor 5j das standlicht von den hauptscheinwerfen raus und in die Tote seiten beleuchtung rein gebaut is jetzt halt gelbes standlicht wo mit zur seite geht (ausrede seitenmakirung) dan habe ich nebelscheinwerfer reingebaut wo eine standlicht birne mit drin ist bin bis jetzt nie angehalten worten und bin 2x durch den tüv damit einer von tüv sagte die seiten magirung gehöre auch dran weil der scheinwerfer 15cm von fahrzeug aussen mass wech ist, wegen der ramme breite 1920cm eingetragen ;-)

Mal ne Frage weil ich immernoch verunsichert bin:

Ist das in meinem Fall jetzt dann noch legal (siehe Bild):

http://img208.imageshack.us/img208/3815/p1040578kg1.jpg

Fakt ist ich habe weiße Standlichter (unten) die nach vorne zeigen, und orange zur Seite..

Wie war das jetzt nochmal mit der Breite des Fahrzeugs usw.?

Und nochwas: Gibt es ein Gesetz das besagt, dass man das Auto auch von der Seite blinken sehen muss? Bei mir sind die Blinker nur innen bei den Scheinwerfern und in meinen Spiegeln oder Kotflügeln sind sonst keine.

genau so ist es bei meinen unden drin hab ich standlich mit nebelscheinwerfer gab es bei conard.de

das mit dem seitlich blinken hatte ich mich auch mal gefragt, aber schau dir mal die Front eines Einser/zweier Golfs an ;)

Zitat:

Original geschrieben von torjan

das mit dem seitlich blinken hatte ich mich auch mal gefragt, aber schau dir mal die Front eines Einser/zweier Golfs an ;)

Genau das war mir auch im Hinterkopf...

Moin auch,

Bei gelbem Standlicht nach vorn sagt das Gesetz ganz klar "bäh",

hat mich damals als Jungspund auch schonmal Geld und Punkte gekostet (100 DM Bußgeld, 26 DM "Verfahrenskosten" sowie 3 Punkte, das war 1989)

 

Meine Caprice fahr ich seit dem ich sie habe im Serienzustand, heisst: Blinker vorn mit Zweifadenbirnen (5/21), mit dem Abblendlicht sind die 5W mit an, das Blinken mit 21 ist deutlich zu erkennen, zusätzlich sind die gelben Sidemarkers neben den Scheinwerfern als Blinker ausgelegt. Missverständnisse durch andere Verkehrsteilnehmer sollten damit ausgeschlossen sein.

Bislang hat's die Ordnungshüter hier in HH nicht interessiert. Selbst wenn ich 'nem Streifenwagen genau gegenüber an der Kreuzung steh, und ich denk "nu kommt die Kelle" passiert nichts. Scheinbar geht man hier relaxt damit um, oder es gibt wirklich wichtigeres.

Für die HU wird selbstverständlich umgeklemmt (hüstel.. ;)

 

Zum Thema Seitenblinker:

Ich bin der Meinung, mal gelesen zu haben, dass Seitenblinker ab einem bestimmten Baujahr Pflicht bei PKW sind, kann aber im §54 StVZO nichts dazu finden. Da gehts nur um die Pflicht bei Fahrzeugen über 6m Länge.

 

Gruß,

Ralf

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