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Smart hinter Wojnmobil

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 16:29

Ich sah kürzlich in Spanien einen Holländer mit einem Wohnmobil, der seinen Smart mit einer Deichsel an die AHK des Womo angehängt hatte. Aähnliches ist in den USA Ganz und Gäbe (nur haben die keinen Smart hinten dran).

Meine Frage:

1. Ist das in Deutschland ebenfalls erlaubt?

2. Wenn ja, wer liefert einesolche Deichsel bzw. wer baut den Smart entsprechend um?

3. Was kostet solch ein System in Deutschland?

4. Hat jemand bereits Erfahrungen mit diesem System? Der Holländer sagte mir, dass man mit anheängtem Smart nicht rückwärts fahren könne - leuchtet mir ein.

Über einen Nachrich würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen.

Ecki

Eckehardt.Busch€t-online.de

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15 Antworten

Zu 1. Nein, es ist nicht erlaubt und damit erübrigen sich die Punkte 2-4

Diese Deichseln sind nicht erlaubt, kannst dir aber nen Kleinen Transportanhänger mit nem Smart drauf hinten dran hängen, zum Beispiel diesen: drück mich oder diesen: drück mich.

Gruß Ingo

am 3. Dezember 2008 um 19:41

Wenn es erlaubt wäre, warum soll man damit nicht rückwärts fahren können? ich stell mir das gerade so vor, dass die vorderachse des smart auf einer deichsel gestellt wird, und das hinterrad einfach mitläuft, oder? Man kann schließlich auch einen lkw deichselanhänger rückwärts fahren, und muss dies in der LKW prüfung sogar um eine 90° kurve machen... Ich denke aber auch das ein einfacher anhänger die einfachste wahl ist, denn es erfüllt ja genau so seinen zweck, und fahren tut man mit dem wohnmobil ja eh nicht, wenn der smart nicht hintendrauf ist. Dank des niedrigen gewichtes sollte eine 100er zulassung auch kein problem darstellen, wenn man nicht nur offiziel 80 fahren will für den smart reicht ja auch schon fast ein ganz normaler anhänger aus, wie viele einen haben...

Edit: dieser hier würde sogar auch reichen ^^

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Wenn es erlaubt wäre, warum soll man damit nicht rückwärts fahren können? ich stell mir das gerade so vor, dass die vorderachse des smart auf einer deichsel gestellt wird, und das hinterrad einfach mitläuft, oder?

Eigentlich wird die Hinterachse bei solchen Systemen auf die Deichsel gestellt, und die Vorderräder laufen dann halt rückwärts hinterher, hat den Vorteil das die Vorderräder beim Schleppen mitlenken, beim Rückwärtsfahren, entwickeln diese aber dann ein besonderes Eigenleben. Gibt in den USA aber auch noch Systeme wo alle 4 Räder mit laufen, da wird vorn nur so ne Deichsel eingehängt und ne Verbindung zur PKW Bremse hergestell.

Gruß Ingo

Hier ist das ganze mal mit Bildern zu sehen.

Indes erlaubt ist es in Germany deswegen trotzdem nicht!

mirsanmir, du warst schon wieder 7 Sekunden schneller als ich, da muß ich dran arbeiten :D.

Gruß Ingo

Hase und Igel Prinzip ist das! ;)

Und stimmt, da musst Du dran arbeiten! :D

am 3. Dezember 2008 um 22:25

Interessant wäre es bestimmt, aber bestimmt gibt es da einen grund warum das nciht gemacht wird... könnte mir vorstellen, das der smart mit der lenkung sich eigenständig machen könnte, und auf einmal versetzt läuft...

Und wie sieht es mit euch aus? könntet ihr die fahrt genießen? Könnte mir vorstellen das man die ganze zeit über nervös ist, weil es unbekannt ist, und man dem ganzen irgendwie doch nicht vertraut... wenn man beispielsweise eine vollbremsung macht, wie wird dafür gesorgt, das der smart nicht auf einmal zum überholen ausschert? nene, dann doch lieber einen richtigen anhänger. Der muss ja wie schon gesagt nicht sehr groß sein, eine plattform mit 2,2m länge und 1,5m breite sollte ja reichen... und da kann man dann auch fahren, ohne immer ein blick im rückspiegel zu haben...

Es gibt aber auch noch eine ganz andere möglichkeit, die mache ich nämlich, man fährt einfach mit dem smart, und hängt nen wohnwagen dran ^^ Die auswahl ist dann zwar stark eingeschränkt, aber es geht ^^

Ich kenn das aus den sechziger Jahren auch hier in Deutschland, da wurden zwar keine Smarts geschleppt, es waren die Fahrzeuge die man auf dem Flugplatzrennen benutzt hat. Die hatten keine Strassenzulassung wurden über genau solch eine Deichselkonstruktion hinter einem PKW gezogen. Das Problem ist glaube ich bis heute das gleiche, man braucht einen LKW Führerschein um das Gespann fahren zu dürfen. Es sind vier Achsen, der Smart hat mehr als 1 Meter Achsabstand.

Ist halt etwas eingeschlafen hier in Deutschland, Wer fährt schon noch zu einem Flugplatzrennen oder einem Slalom auf dem Supermarktparkplatz.

Heute heisst es Urlaub und es ist das Letzte Rennen :-)

Es geht bestimmt mit dem richtigen Führerschein.

am 4. Dezember 2008 um 4:46

Zitat:

Original geschrieben von Lambda1

Es geht bestimmt mit dem richtigen Führerschein.

Das ist Schritt 1: für das Zugfahrzeug braucht man in D Klasse 2 / CE, sprich: 'ne LKW-Pappe.

Schritt 2: Betriebsfähiges Fahrzeug hintendran ist kein Abschleppen, sondern Schleppen. Dafür baucht man eine Schleppgenehmigung, spätestens da wird's scheitern.

Klippe 3: Ich hab mal irgendwo 'ne Vorschrift gesehen, nach der in D Fahrzeuge keine Anhänger sein dürfen. Müsste ich nachschauen.

Klippe 4: In den USA ist das auch deswegen viel einfacher, weil Lenkradsperren und Vergleichbares dort fremd sind - das erleichtert den Schleppvorgang. In D müsste man vermutlich den Schlüssel im Lenkradschloss lassen oder so.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

In den USA ist das auch deswegen viel einfacher, weil Lenkradsperren und Vergleichbares dort fremd sind - das erleichtert den Schleppvorgang. In D müsste man vermutlich den Schlüssel im Lenkradschloss lassen oder so.

Beim Smart ja nicht, der hat ja keine Lenkradsperre.

Gruß Ingo

Hi,

es gibt in Deutschland einen Wohnwagenfahrer der mal aus versehen ein Ausnahmegenemigung für das ziehen eines PKW bekommen hat.

Sonst ist das aber aus gutem Grund verboten. Deutsch Straßen sind einfach zu eng für so ein Gespann,die Kurvenradien vergrößern sich nämlich deutlich. Auf Amerikanischen Straßen ist das weniger ein Problem.

Für den Smart bietet sich halt wirklich ein gebremster Einachsanhänger an.

Gruß Tobias

 

Steht hier!

 

"Zitat Anfang"

§ 33 StvZo. Schleppen von Fahrzeugen

(1) 1Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. 2Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.

(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:

1.

Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. 2Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. 3Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.

2.

Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.

3.

Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.

4.

Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.

5.

§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.

6.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.

7.

Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. 2Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.

"Zitat Ende"

So einfach ist Deutschland :-)

Es geht aber es darf nicht so einfach sein, wie Arvin S. schon schrieb.

Und die sechziger sind auch schon lange vorbei, da gab es noch Menschen die eine Sondergenehmigung ausgestellt haben. Heutzutage fährt ja kaum noch ein Privatmann Bergrennen oder misst sich auf nem Flugplatz mit Gleichgesinnten;-)

Grundsätzlich ist es möglich :-)

 

am 5. Dezember 2008 um 4:53

Zitat:

Original geschrieben von Ingo.M

Beim Smart ja nicht, der hat ja keine Lenkradsperre.

Kann da die Getriebesperre nicht in die Quere kommen? Man kann den Schlüssel zwar auf "N" abziehen und nicht zwingend auf "R" und damit häten wir Leerlauf, aber wirkt die Sperre wirklich nur auf den Schalthebel? (Man merkt: Getriebe ist für mich 'ne blackbox :D )

Arvin S.

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