ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Sixt Vario Finanzierung - Ablauf am Ende

Sixt Vario Finanzierung - Ablauf am Ende

Themenstarteram 9. August 2015 um 5:35

Moin,

ich bin relativ neu hier und habe zu meinem Thema keine konkreten Themen hier im Forum bekommen.

Ich habe vor knapp 21 Monaten ein Fahrzeug bei Sixt mit Kaufoption "geleast". Das Fahrzeug möchte ich grundsätzlich nicht behalten, allerdings will ich es privat weiterverkaufen, da Sixt etliches an Gebühren bzw. Gebühr Kaufoption bei Rückgabe zurückverlangt. Kaufinteressenten gibt es genug. Und ich komme im Endeffekt auch viel günstiger dabei weg. Nur mit dem Ablauf bin ich mir unsicher.

Nun meine Fragen: Ich muss 4 Wochen vorher schriftlich an Sixt erklären, dass ich die Kaufoption ziehe. Diese muss ich dann ja sicher bis zum Ablauf des Leasingvertrages bezahlen. Nun hätte ich natürlich dann auch zügig den Fahrzeugbrief für den Käufer bzw. für die Abmeldung. Wie läuft das ab? Muss man, obwohl man das Fahrzeug kauft trotzdem zum Gutachter?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen in diesem Bereich.

Danke.

Gruß

Alex

Beste Antwort im Thema
am 9. August 2015 um 9:49

Zitat:

@sam_semilia83 schrieb am 9. August 2015 um 11:29:35 Uhr:

Danke für die Antwort, aber das war mir schon klar.

Du bist ja schon ein lustiger Kauz. Zuerst fragst Du, ob Du zum Gutachter musst - dann erhältst Du eine Antwort auf Deine Frage und knallst dem freundlichen User entgegen, dass Dir das schon klar war ... :rolleyes:

Gruß

Der Chaosmanager

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Wenn du den Wagen zum vereinbarten oder angebotenen Preis kaufst, interessiert der Zustand Sixt nicht, die bekommen ja ihr Geld. Warum sollte da ein Gutachter eingeschaltet werden?

Wenn du den Wagen kurz vor Ende ablöst, kannst du ihn weiterverkaufen und bekommst dein Geld vom Käufer gegen Auto und Papiere...

Themenstarteram 9. August 2015 um 9:29

Danke für die Antwort, aber das war mir schon klar. Mir gings nur um den konkreten Zeitablauf. Der Vertrag läuft am 07.11 aus. Und wenn ich bis dahin den Preis bezahle will der neue Käufer ja nicht noch 2 Wochen warten bis Sixt den Brief schickt. Mit solchen Sachen sind die allgemein nämlich sehr langsam. Deswegen dachte ich, ob jemand mit den Abläufen schon Erfahrung gemacht hat.

am 9. August 2015 um 9:49

Zitat:

@sam_semilia83 schrieb am 9. August 2015 um 11:29:35 Uhr:

Danke für die Antwort, aber das war mir schon klar.

Du bist ja schon ein lustiger Kauz. Zuerst fragst Du, ob Du zum Gutachter musst - dann erhältst Du eine Antwort auf Deine Frage und knallst dem freundlichen User entgegen, dass Dir das schon klar war ... :rolleyes:

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 9. August 2015 um 10:07

Ja falsch formuliert. Das mit dem Gutachter wusste ich nicht. Sry...

am 9. August 2015 um 19:03

Also DU wirst für einen gewissen Zeitraum das Geld für das Auto aufbringen müssen (egal wie, kann dir der Käufer natürlich auch leihen).

Quasi verkaufen und dann Sixt auszahlen, das wird nicht funktionieren, falls du darauf hinaus willst.

Zum Gutachter (DEKRA 119 €) musst du immer - auch wenn du das Auto behältst.

am 16. November 2016 um 16:46

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 16. November 2016 um 17:05:35 Uhr:

Zum Gutachter (DEKRA 119 €) musst du immer - auch wenn du das Auto behältst.

Dies ist unter Punkt 16.4 der AGB für das Sixt Vario Leasing anders ausgedrückt. Ein Gutachter ist demnach nur bei Rückgabe des Fahrzeugs zur Schadensbegutachtung erforderlich.

Was sollte ein Gutachter bei Ausübung der Kaufoption auch begutachten?

Gruß

Der Chaosmanager

Vermutlich wegen der Gewährleistung.

Nur weil die die Rückgabeoption nicht gezogen wird (nein, es ist keine Kaufoption, sondern eine Rückgabeoption), leistet niemand hier Gewährleistung. Das Auto ist an sich von Anfang an gekauft.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 16. November 2016 um 17:46:26 Uhr:

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 16. November 2016 um 17:05:35 Uhr:

Zum Gutachter (DEKRA 119 €) musst du immer - auch wenn du das Auto behältst.

Dies ist unter Punkt 16.4 der AGB für das Sixt Vario Leasing anders ausgedrückt. Ein Gutachter ist demnach nur bei Rückgabe des Fahrzeugs zur Schadensbegutachtung erforderlich.

Was sollte ein Gutachter bei Ausübung der Kaufoption auch begutachten?

Gruß

Der Chaosmanager

Bei der Sixt-Vario wurde mir explizit bestätigt, dass die Gutachterkosten immer anfallen, egal ob ich den Wagen übernehme oder nicht. Denn zunächst hat der Berater am Telefon behauptet, die Kosten würden bei einer Übernahme entfallen. In dem mir damals zugeschickten Vertrag stand aber eben, dass die Kosten in jedem Fall anfallen würden. Daher habe ich das mir bestätigen lassen.

Im Übrigen ist die Vario-Finanzierung KEINE wirkliche Finanzierung, sondern ein Leasing-Vertrag mit Kaufoption. Aus diesem Grund haben wir letztendlich das Auto bei BMW gekauft, da ich dieses Mal explizit kein Leasing wollte. Der Sixt-Vertrag wäre aber vom Finanzamt wie reines Leasing behandelt worden.

am 17. November 2016 um 9:22

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. November 2016 um 20:06:09 Uhr:

Nur weil die die Rückgabeoption nicht gezogen wird (nein, es ist keine Kaufoption, sondern eine Rückgabeoption), leistet niemand hier Gewährleistung. Das Auto ist an sich von Anfang an gekauft.

Den Begriff "Kaufoption" habe ich aus den Sixt-AGB, wo dieser Terminus explizit so genannt wird.

Gruß

Der Chaosmanager

am 17. November 2016 um 9:36

Zitat:

@JCzopik schrieb am 16. November 2016 um 20:25:06 Uhr:

Bei der Sixt-Vario wurde mir explizit bestätigt, dass die Gutachterkosten immer anfallen, egal ob ich den Wagen übernehme oder nicht. Denn zunächst hat der Berater am Telefon behauptet, die Kosten würden bei einer Übernahme entfallen. In dem mir damals zugeschickten Vertrag stand aber eben, dass die Kosten in jedem Fall anfallen würden. Daher habe ich das mir bestätigen lassen.

Anscheinend kann man dies mit Logik nicht erklären. Es ist für mich jedenfalls nicht verständlich, weshalb bei Ausübung der Kaufoption ein Gutachten für die Tonne erstellt wird.

Ferner finde ich bemerkenswert, dass in den Sixt AGB für das Vario-Leasing unter Punkt 16.2/16.3 (Ausübung der Kaufoption) auf die "Kaufoptionsbedingungen Vario-Finanzierung" verwiesen wird, diese aber im Gegensatz zu den o. g. AGB nirgends downzuloaden sind.

Zitat:

Im Übrigen ist die Vario-Finanzierung KEINE wirkliche Finanzierung, sondern ein Leasing-Vertrag mit Kaufoption.

Deshalb ist der Titel der AGB auch "AGB für das Vario-Leasing".

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. November 2016 um 20:06:09 Uhr:

Nur weil die die Rückgabeoption nicht gezogen wird (nein, es ist keine Kaufoption, sondern eine Rückgabeoption), leistet niemand hier Gewährleistung. Das Auto ist an sich von Anfang an gekauft.

Es ist nicht gekauft sondern geleast und das Auto gehört Sixt. Da sie bei Kaufoption gewerblicher Verkäufer wären, müssten sie die gesetzliche Gewährleistung geben (mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten) - darum wohl das Gutachten ;)

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 17. November 2016 um 11:46:32 Uhr:

Es ist nicht gekauft sondern geleast und das Auto gehört Sixt. Da sie bei Kaufoption gewerblicher Verkäufer wären, müssten sie die gesetzliche Gewährleistung geben (mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten) - darum wohl das Gutachten ;)

Hast recht, die Produktbezeichnung ist echt irreführend.

Und was heißt "müssten", sie müssen dann wohl.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Sixt Vario Finanzierung - Ablauf am Ende