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Sind gekaufte Kompletträder nicht rückgabefähig?

Volvo V40 1 (V/644/645)
Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 14:56

Hallo liebe V40 Fahrer,

zunächst etwas rührseliges, ich vermisse meinen V40 sehr - irgendwie werde ich mir dem blöden Skoda Rapid (die Ersatzlösung) nicht wirklich warm.

Aber nicht nur das auch Ihr fehlt mir, wart immer eine kompetente Community und hilfsbereites Forum....sowas gibts bei den Skodas nicht wirklich...

Entschuldigt deshalb wenn ich mich nochmal etwas "OT" an Euch wende, aber vielleicht habt Ihr ja einen Rat.

Fakt ist ich habe mir für die Ersatzlösung einen Satz Komplettwinterräder auf Alus bestellt.

So weit so gut. Als erstes flogen bei der Anlieferung die Klebegewichte in der Verpackung rum. Erster Ärger ich musste doch zum Nachwuchten. Dann hab ich festgestellt die Reifen sind 29, bzw. 33 Monate alt und wurden mir (ja die alte Leier) als Neureifen aus aktueller Produktion verkauft. Ok, Pech, da kann man wohl nichts machen.

Nun aber der Hauptgrund meiner Frage an Euch. Es stellte sich trotz Angabe von HSN und TSN beim Kauf heraus, dass trotz angeblicher Freigabe lt. Händler - wiederum lt. ABE eine Einschränkung für ausgerechnet mein Fahrzeug vorliegt.

Mir wurden Felgen mit einer ET43 verkauft, eigentlich korrekt wäre bei mir aber eine ET38 von Nöten.

Der Händler behauptet nun weiterhin die Räder seien nicht rückgabefähig, weil diese für mich speziell angefertigt wurden. Angeboten hat er diese aber als Komplettradsatz.

Mal völlig abgesehen davon, das er mir für das Nachwuchten und die alte DOT eine Teilerstattung zukommen hat lassen. Das ändert nichts daran, dass er hier falsche Angaben macht.

Herausgefunden habe ich das erst mittels der mitgelieferten ABE.

Aktuell bietet der mir einen Austausch der Felgen an, jedoch nur wenn ich die Räder nochmal auf meine Kosten zu ihm schicke. Weiterhin schränkt er ein, das keine Veränderungen an den Felgen vorgenommen sein dürfen. Klar ich musste sie ja wuchten lassen.....also was wenn er nun behauptet das sei eine entsprechende Veränderung. Ggf. finden sich ja auch noch kleinste spuren der Wuchtmaschine auf der Felgeninnenseite.....

Leute ich bin echt ratlos. Meint ihr ich sollte die Sache mal einem Anwalt übergeben?!

Ober hab ich da wenig Chancen?!

Danke schon mal im voraus und viele Grüße von einem Ex-V40-Fahrer!

jj

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11 Antworten

Was wurde Dir denn laut Kaufvertrag verkauft ? ...bezüglich Einpresstiefe...

Bevor Du einen Anwalt da ran lässt, wirf die Räder doch einfach mal in den Kofferraum und wende Dich an einen Reifenhändler in der Nähe und frage wie die , die Sache handhaben würden. ...bloß erst mal so als Idee...

P.S. Winterräder sind ja jetzt wieder gefragt, vielleicht wirst Du sie dort gleich los...?????

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 7:02

Hi Manni,

ja verkauft wurden mir Winterkompletträder passen für meine V40-Ersatzlösung (also einem Skoda Rapid Spaceback). Auf der Shop-Seite kann man HSN und TSN eingeben und erhält damit angeblich korrekte Auskunft über die Zulassung auf dem eigenen Fahrzeug. Dies hätte lt. Angaben auch gestimmt. Also mein Auto dürfte angeblich diese Kombination fahren.

Es stimmt soweit alles, nur gibt es eben genau eine Einschränkung, nämlich für Fahrzeuge mit 28,8 cm im Durchmesser und 2,5 cm dicken Bremsscheiben. Hier darf die Felge mit der ET43 nicht gefahren werden. Das erschließt sich aber erst aus der mitgelieferten ABE nicht aber aus dem Angebot. Dort wurde explizit auf keine Einschränkungen verwiesen.

Hm, und ich glaub auch kaum, dass sich ein Reifenhändler die knapp drei Jahre alten Winterreifen aufs Lager legt.

Fakt ist ich hab die Räder aufs Auto probiert und die Bremssättel haben an den Speichen Felgenkontakt.

Dadurch bin ich überhaupt erst auf die ET-Problematik gestoßen.

Wenn auf der Homepage des Händlers die Einschränkung bezügl. der Bremsscheibe trotz Auswahl über die Schlüsselnummern nicht genannt wird, kannst Du dich auf eine Fehlberatung berufen und der Händler muß nach seiner Wahl entweder: a) nachbessern (also kostenlos andere Felgen-/Reifenkombination) oder kann b) vom Vertrag zurücktreten (100 % Rückerstattung).

Hast Du online gekauft, so hast Du lt. Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgaberecht. Ob Du nun in dieser Zeit eine Reklamation vorbrachtest, ist nicht relevant. Rückgaberecht geht vor Mängelrüge. Schau dir die AGB des Händlers an - evtl. mußt Du die Kosten für die Rücksendung tragen, jedoch keinen Cent mehr.

Ich hatte vor ein paar Monaten einen ähnlichen Fall mit einem sehr teuren Grill. Es gab aufgrund mangelndem Rechtswissen des Händlers über das Fernabsatzgesetz zwar etwas zähe Kommunikation, aber letztendlich erhielt ich mein Geld zurück.

Nach 33 Monaten Lagerzeit redet man noch immer von einem Neureifen.

...Spargel , irgendwie so was ist mir auch noch durch den Kopf gegangen... Aber er hat ja nun schon die Räder wuchten lassen... aus Sicht dieses Händlers sind sie nun wohl "gebraucht". So sichert der sich dann ab. Irgendwie ja nachvollziehbar... Wer weiß was dort schon WIE zurück kam...

...jj , wenn's in Deinem Bekanntenkreis einen Verkäufer o.ä. gibt frag den doch mal auf was man sich berufen könnte... oder meine Idee von weiter oben mit dem Reifenhändler...

Weiß der Händler schon eindeutig das Du die Räder hast wuchten lassen ? Hat er es schriftlich ?

Sorry, komme erst heute nochmal dazu .....

In meinem Bekanntenkreis gibt es leider keinen Verkäufer, aber ich bin nicht nur Auto-Hobby-Schrauber mit technischer Ausbildung sondern im "Hauptberuf" auch seit -zig Jahren "echter" BWLer, der sich mit dieser Thematik leider nur all zu oft befassen muß, auch schon vor den Zeiten des Internet. Wenn der Händler die Räder gewuchtet hat, ist das genau so sein Problem, wie wenn sie der Käufer wuchten ließ - ohne Wuchten wären sie ja nicht gebrauchsfähig und hätten damit nicht die vom Händler vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllen können bzw. der Kunde hätte deren Gebrauchsfähigkeit nicht prüfen können.

Was mich total stutzig macht: Du hast die Räder nachwuchten lassen, und nachher erst am Auto probiert und dann festgestellt dass sie gar nicht fahrbar wären da die Felgen an der Bremsen anliegen. Wie wäre es mit einer 5mm Distanzscheibe und längeren Radschrauben ?

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 8:03

Hallo zusammen,

Danke an Euch, für Eure hilfreichen Antworten. Auf die Elch-Gemeinde ist halt Verlaß....;-)

Ich bin hartnäckig geblieben und musste letztendlich und nach Rücksprache mit meinem Anwalt nur den Sachmangel, hier die falsche ET erwähnen und in meiner Kommunikation den Namen der Kanzlei nennen und der Händler knickte ein, ließ die Räder auf eigene Kosten abholen und hat mir den vollen Kaufpreis erstattet.

Das Wuchten war hier nicht hinderlich, da es sich sogar um eine "Verbesserung" des gelieferten Produktes handelte, sie ja ohne die Gewichte nicht verkaufsfähig gewesen wären.

Zu Euren Fragen, also die falsche ET ist mir nicht aufgefallen, da ich HSN und TSN beim Bestellvorgang angegeben hatte und mir dieses Komplettrad als auf mein Fahrzeug passend ausgegeben worden war. Die auf der Händlerseite hinterlegte ABE war leider nicht die aktuelle und für mein Fahrzeug gültige.

Grundsätzlich hätte ich ja diese ET auch fahren dürfen, jedoch gibt es genau eine Einschränkung in der aktuellen ABE nämlich bei einer entsprechenden verbauten Bremsscheibe, die hat wohl nicht jede Ausführung meines V40-Ersatzes.

Mir ist das erst beim anprobieren der Räder aufgefallen, dass der Abstand Bremssattel zur Felge gerade mal knapp 1 mm betragen hatte. Da war ich Dank meines V40 und den Spectra Alus ja schon vorgewarnt (die hatten mit den Phase II Bremsscheiben ja auch so wenig Platz, dass stets die ultraflachen Wuchtgewichte drauf mussten). Darauf hin habe ich mir mal die ABE genauer zu durchgelesen und festgestellt, auf der Herstellerseite der Felge gibt es eine neuere ABE, in der zu meinem Fahrzeug diese Einschränkung vermerkt ist.

Das mit den drei Jahre alten Reifen hätte ich ja noch hingenommen, aber so war es eindeutig eine falsche Angabe des Händlers. Der vertickt die Kompletträder übrigens immer noch ohne Einschränkung als für mein Fahrzeugmodell passend. Ich werde wohl nicht der einzige bleiben der sich Räder kauft die nicht zugelassen sind.

Blöd nur wenn jemand nicht so genau darauf achtet und sie einfach montiert und ggf. die Betriebserlaubnis damit erlischt.

Ich finde es schlicht unverantwortlich von der Firma. Wer den Namen wissen möchte den gibts per PM.

Nun hab ich mir die Wintergummis komplett hier vor Ort geholt und sogar aktuelle Pellen drauf, der Preis war übrigens sogar der gleiche.....soviel zum Thema günstiger.

Wieder ein Problem gelöst, ich hoffe Ihr habt nichts dagegen, wenn ich noch ab und an als Ex-Elchfahrer noch hier mitlese und auch mal was reinschreibe.

Danke noch mal und vielleicht ist der Betrag ja auch für die Volvo-Gemeinde hilfreich.

jj

Zitat:

@jjflash schrieb am 23. Oktober 2014 um 10:03:16 Uhr:

Hallo zusammen,

Danke an Euch, für Eure hilfreichen Antworten. Auf die Elch-Gemeinde ist halt Verlaß....;-)

Ich bin hartnäckig geblieben und musste letztendlich und nach Rücksprache mit meinem Anwalt nur den Sachmangel, hier die falsche ET erwähnen und in meiner Kommunikation den Namen der Kanzlei nennen und der Händler knickte ein, ließ die Räder auf eigene Kosten abholen und hat mir den vollen Kaufpreis erstattet.

Das Wuchten war hier nicht hinderlich, da es sich sogar um eine "Verbesserung" des gelieferten Produktes handelte, sie ja ohne die Gewichte nicht verkaufsfähig gewesen wären.

Zu Euren Fragen, also die falsche ET ist mir nicht aufgefallen, da ich HSN und TSN beim Bestellvorgang angegeben hatte und mir dieses Komplettrad als auf mein Fahrzeug passend ausgegeben worden war. Die auf der Händlerseite hinterlegte ABE war leider nicht die aktuelle und für mein Fahrzeug gültige.

Grundsätzlich hätte ich ja diese ET auch fahren dürfen, jedoch gibt es genau eine Einschränkung in der aktuellen ABE nämlich bei einer entsprechenden verbauten Bremsscheibe, die hat wohl nicht jede Ausführung meines V40-Ersatzes.

Mir ist das erst beim anprobieren der Räder aufgefallen, dass der Abstand Bremssattel zur Felge gerade mal knapp 1 mm betragen hatte. Da war ich Dank meines V40 und den Spectra Alus ja schon vorgewarnt (die hatten mit den Phase II Bremsscheiben ja auch so wenig Platz, dass stets die ultraflachen Wuchtgewichte drauf mussten). Darauf hin habe ich mir mal die ABE genauer zu durchgelesen und festgestellt, auf der Herstellerseite der Felge gibt es eine neuere ABE, in der zu meinem Fahrzeug diese Einschränkung vermerkt ist.

Das mit den drei Jahre alten Reifen hätte ich ja noch hingenommen, aber so war es eindeutig eine falsche Angabe des Händlers. Der vertickt die Kompletträder übrigens immer noch ohne Einschränkung als für mein Fahrzeugmodell passend. Ich werde wohl nicht der einzige bleiben der sich Räder kauft die nicht zugelassen sind.

Blöd nur wenn jemand nicht so genau darauf achtet und sie einfach montiert und ggf. die Betriebserlaubnis damit erlischt.

Ich finde es schlicht unverantwortlich von der Firma. Wer den Namen wissen möchte den gibts per PM.

Nun hab ich mir die Wintergummis komplett hier vor Ort geholt und sogar aktuelle Pellen drauf, der Preis war übrigens sogar der gleiche.....soviel zum Thema günstiger.

Wieder ein Problem gelöst, ich hoffe Ihr habt nichts dagegen, wenn ich noch ab und an als Ex-Elchfahrer noch hier mitlese und auch mal was reinschreibe.

Danke noch mal und vielleicht ist der Betrag ja auch für die Volvo-Gemeinde hilfreich.

jj

Geht doch, wenn man weiß, wie es geht. Das Problem ist halt auch, dass die wenigsten Online-Verkäufer (aber auch viele Handwerksbetriebe) keine Ahnung vom BGB, Verbraucherrecht und Fernabsatzgesetz haben. Sind halt keine Kaufleute - obwohl, was da in meiner Zunft so herumrennt, kann man zur Hälfte in der Pfeife rauchen, was wieder - verglichen mit den Meistern in Handwerksberufen - überproportional viele Blindgänger sind.

Aktuelle Rechtssprechung, wann ein Neureifen noch als Neureifen verkauft werden darf: Bei sachgemäßer Lagerung (was beim Reifenhersteller, dem Fachhandel und Werkstätten ja zu 200 % garantiert ist): 8 Jahre (i.W.: a c h t)

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 9:29

Hi Spargel1,

es gibt aber auch ein relativ aktuelles Urteil aus Starnberg (AG Starnberg, AZ. 6C 1725/09), bei dem entschieden wurde, das bereits nach 28 Monaten nicht mehr von einem Neureifen gesprochen werden kann. Entscheidend hierbei ist wohl auch der Zusatz "aus aktueller Produktion". Aber das sind alles Einzelfallentscheidungen.

Nachdem die Sache ja mit 7 Jahren einen TÜV-relevanten Mangel darstellt, würde ich sagen, da ist der Gesetzgeber mal gefordert hier ein klare Regelung zu treffen. Denn acht Jahre halte ich echt für absurd. Aber das kennen wir ja schon zur genüge mit der M+S Kennzeichnung und dem Geeiere hierbei......

Ich glaube mein Händler probiert es einfach auf diese Art seine Käufer zu prellen und seine alten Lagerbestände an den Mann/Frau zu bringen. Viele beachten vielleicht die DOT Nummer erst gar nicht und ich glaube auch nicht, dass jeder der sich dort in einem Reifenfachhandel Kompletträder für sein Auto bestellt und das mit HSN und TSN wirklich nochmal die ABE liest um zu prüfen ob er sie überhaupt fahren darf. Ich möchte nicht wissen wieviele der Käufer dieses Radsatzes ggf. mit erloschener Fahrzeugbetriebserlaubnis durch die Gegend fahren und keine Ahnung davon haben. Das böse Erwachen kommt dann wohl erst beim TÜV oder bei einem Unfall wenn der Gutachter dies feststellt und die Versicherung die Schadensregulierung verweigert. Oder einfach durch die Nutzung am Fahrzeug Schäden entstehen für die dann niemand haften wird.

Also ich bin mir sicher, das er sich rechtlich sehr gut auskennt und genau weiß wie weit er gehen kann. Gekniffen hat er dann erst als er die CC-Adresse meines Anwalts gelesen hat und ihm damit klar wurde hier gibt jemand nicht klein bei - dann hat er ja auch sehr schnell reagiert, ich denke wohl in vollem Bewusstsein dessen was er da verkauft und er eigentlich um Unrecht ist.

Wie auch immer hat alles für mich ein gutes Ende genommen.

Danke nochmal an Euch und viele Grüße an alle Elch-Fahrer!

jj

Dieses Starnberger Urteil ist längst überholt. Der von mir angesprochene Gesetzesentscheid ist ein OLG-Entscheid, stammt aus ca. 2012 und wurde durch einen deutschen Reifenhersteller erstritten. Amtsgerichtsurteile sind sowieso nur Einzelentscheide und gelten nur für ein paar Stundendort, wo sie entschieden wurden - in diesem Fall auf der Dorfstraße von Starnberg.

Recht hast Du, was Wissen und Interesse des Durchschnittsautofahrers betrifft. Oft habe ich in meiner Zeit im Kfz-Konstruktionsbereich Fahrzeuge mit falschen Rädern gesehen. Vor Jahren erlebte ich es, als wir einen Laguna als rollendes Einkaufswägelchen kauften so, dass 185/65x15 drauf waren, obwohl nur 185/70x15 lt. Kfz-Brief zulässig. Als ich den Verkäufer darauf ansprach: "Wieso? Da stehen 185er und die sind auch drauf." Wie viele Autofahrer konnte er mit der Angabe des Querschnittes nichts anfangen. Durchmesser des Rades und damit der Abrollumfang und damit die Tachoanzeige ändern sich, wenn von /65 auf /70 gegangen wird? Und dann kam sein Spruch: "Aber da sind doch auch 195/65 eingetragen - ist doch das gleich wie 185/65." Eine Erhebung, die Pisa bestätigt, aber vom der damaligen (Ein-)bildungsminsterin Schawan schnell in die Schublade gesteckt wurde: 60 % der Deutschen können nicht Prozentrechnen! 60 % - damit ist alles gesagt.

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