ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstbeteiligung auch bei fiktiven Abrechnung

Selbstbeteiligung auch bei fiktiven Abrechnung

Themenstarteram 22. November 2013 um 14:49

Hallo im Forum....

 

Ich hatte kürzlich einen Kaskoschaden fiktiv abrechnen lassen. In der DEVK Partnerwerkstatt,wo auch das GA gemacht wurde, wollte ich die Reparatur nicht durchführen lassen. In einer Fremd-Werkstatt muss ich laut KaskoVertrag 150€ zuzahlen. Ich erfuhr von der DEVK Partnerwerkstatt, dass ich das auch fiktiv abrechnen lassen kann, dh. ich bekomme den Nettobetrag vom GA ausgezahlt.

Meine Versicherung zieht jetzt trotzdem noch die 150€ für Reparatur in Fremdwerkstatt ab.

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Aus den DEVK-Bedingungen:

A2.9.: "Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist (...)"

Fiktive Abrechung = (bisher) keine Mehrwertsteuer angefallen = Nettoauszahlung des Schadenbetrages.

 

"A.2.14. Zusätzliche Bedingungen zum Tarif "Kasko-Mobil"

2.14.1. Beim Tarif Kasko-Mobil besteht bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung, diese im Falle einer Reparatur diese in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.

Wird der Reparaturauftrag nicht einer DEVK-Partnerwerkstatt erteilt, obwohl dies möglich gewesen wäre, gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bzw. erhöht sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag"

Reparatur ist möglich, soll aber nicht in Vertragswerkstatt ausgeführt werden, sondern woanders = EUR 150 zusätzliche SB.

 

Der Versicherer hat also exakt nach den Bedingungen abgerechnet.

Wenn man seine Vertragsbedingungen nicht lesen kann, sollte man nicht gleich mit Worten wie "Abzocke" um sich werfen.

 

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Hat nur noch ein Beitrag der 117. Reinkarnation des rodelnden Mehrfachaccounts gefehlt.

Ich meine der heißt neuerdings Talker-Irgendwas

So isses.

Ja so isser der Hackel-Talker :D

Schön.

 

Aber andere User posten hier regelmäßig geistigen Dünnschiß ohne einen zweiten Account.

 

Das ist mindestens genau so ätzend.

 

Liegt wohl daran, das Sie von Ihrer Ollen (wenn Sie denn eine haben) des öfteren in den Hintern getreten werden und Ihre schlechte Laune dann hier bei MT auslassen müssen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber andere User posten hier regelmäßig geistigen Dünnschiß ohne einen zweiten Account.

Bei denen passt der geistige Dünnschiss eben in einen Account. Oder die haben auch mehrere und stellen sich einfach nur geschickter an ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Liegt wohl daran, das Sie von Ihrer Ollen (wenn Sie denn eine haben) des öfteren in den Hintern getreten werden und Ihre schlechte Laune dann hier bei MT auslassen müssen.

Deswegen sollte man die Olle ja auch zurücktreten. Fürs eigene seelische Gleichgewicht.

Wenn der der dies liest ein Mod ist, bitte jetzt nicht weiterlesen. Danke.

So alle anderen, dann kann ich es ja zugeben. Ich bin auch Dellenzähler und unterhalte mich einfach gerne mit mir selber :D

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

So alle anderen, dann kann ich es ja zugeben. Ich bin auch Dellenzähler und unterhalte mich einfach gerne mit mir selber :D

Das merkt man......:D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Schön.

Aber andere User posten hier regelmäßig geistigen Dünnschiß ohne einen zweiten Account.

Das ist mindestens genau so ätzend.

Dem kann man uneingeschränkt zustimmen. Dies kann man auch hier in diesem Thread sehen, z. B.:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nochmal meine Frage. Kann mein Versicherer bei fiktiver Abrechnung zusätzl. 150€ für eine Fremdwerstatt aufschlagen.

Antwort:

Nein, er kann Sie nicht aufschlagen.

Er kann und darf Sie dir bei der Regulierung des Schadenfalles von der Entschädigungssumme aber abziehen.

Und auch die Antworten der anderen "Konifere" gehören in diese Kategorie.

Was dann noch zusätzlich bemerkenswert ist, daß diese erwiesenermaßen falschen Antworten dieser "Experten" mit insgesamt 31 grünen Daumen bedacht wurden.

Es ist unglaublich...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Es ist unglaublich...

Richtig.

Unglaublich ist, dass du all in One Multitalent mal wieder versuchst mit deinen verbalen Blähungen hier zu punkten.

 

Mit deinem "erwiesenermaßen" Gesülze kannst du auf deinem morschen Äppelkahn vielleicht die eine oder andere Maus hinter den Ofen vorlocken du Selbstdarsteller. 

 

Das war es dann aber auch schon.

 

Es ist wirklich unglaublich........

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Selbstbeteiligung auch bei fiktiven Abrechnung