ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fragen zu Vollkasko mit fiktiver Abrechnung

Fragen zu Vollkasko mit fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 16:49

Hallo zusammen,

ich hatte anfang Juni einen Autounfall, die Schuldfrage wurde polizeilich mir zugeschrieben.

Das Auto ist 11 Jahre alt, aber lückenlos Scheckheftgepflegt von dem Erstbesitzer sowie von mir. Jede Reparatur wurde in der Mercedes Fachwerkstatt durchgeführt.

Das Auto ist Vollkasko versichert, also habe ich einen Vollkasko Schaden gemeldet.

Ich wurde zum Gutachter geschickt und der kam jetzt auf einen Schadenswert von 2800€.

Beim Gutachten wurde der regionale Werkstattlohn angesetzt. Im Gutachten steht, dass von mir keine Angabe zur Reparaturwerkstatt gemacht wurde, ich wurde aber garnicht gefragt.

Die Versicherung hat mit zusenden des Gutachtens direkt die fiktive Abrechnung ausgeführt und das Geld habe ich bereits ohne MwSt und minus Selbstbehalt erhalten.

Ich wollte mir aber von vorn herein die Option zwischen Auszahlen und Reparieren offen halten.

Bei meiner Mercedes Hauswerkstatt hab ich den Schaden vor dem Gutachten mündlich schätzen lassen, hier kam der Meister auf ca. 4.000 bis 4.500€.

Ich bin jetzt mit dem Gutachten zu Mercedes gefahren um prüfen zu lassen, ob sie mir das Auto für den Preis reparieren.

Für diesen Preis natürlich nicht, die Lohnkosten bei Mercedes sind deutlich teurer und die Lohnkosten im Gutachten sehr niedrig angesetzt meinte der Meister dort.

Eben hab ich mit der Versicherung telefoniert, der Sachbearbeiter konnte mir nicht weiterhelfen. Ich soll das Auto halt bei Mercedes reparieren lassen, die Rechnung einreichen und je nach dem, entweder sie übernehmen die Mehrkosten oder nicht. Bei der Preisdifferenz ist mir das aber viel zu heikel!

Ich stell mir jetzt die Frage welche Optionen hab ich.

1. Wie groß ist die Chance, dass die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden?

2. Wenn die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden würden, besteht die Chance, dass die Versicherung die fiktive Abrechnung nachträglich nochmal anpasst? Kann ein Gutachter nachträglich das Gutachten ändern?

Ich möchte mich an dem Unfall nicht bereichern, ich möchte nur einen fairen Wert für den Schaden erhalten.

So wie ich das bis jetzt im Internet gefunden habe, reicht es, wenn das Auto lückenlos in der Fachwerkstatt war (Kundendiest, Ölwechsel, Bremsen, etc.)

Dies könnte ich über Originalrechnungen nachweisen. Wem muß man dies nachweisen?

Vielen Dank schonmal vorab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HDGecko

Hallo,

 

du erzählst das der Meister der Mercedes Werkstatt nur geschätzt hat. Es kann durchaus sein, dass er Falsch liegt. Du kannst in einer anderen Werkstatt noch einmal anfragen, um die Schätzung überprüfen zu lassen.

 

Üblich ist es einen Kostenvoranschlag zu erstellen und diesen bei der Versicherung einzureichen. Bei Daimler kostet der Kostenvoranschlag 100 Euro, wird aber bei der Reparatur verrechnet. Ist deine Versicherung durch Vorlage des Kostenvoranschlags immer noch nicht bereit die echten Kosten zu ersetzen, bleibt dir nur noch die Möglichkeit einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser erstellt ein unabhängiges Gutachten. Damit kannst du vor Gericht gehen. Gibt der Richter dir Recht, muss deine Versicherung die gesamten Gerichtskosten und die entstandenen Kosten für das unabhängige Gutachten tragen sowie deinen Schaden voll erstatten.

 

Bei welcher Versicherung ist dein Fahrzeug versichert? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ist diese beim gleichen Anbieter?

 

Grüße

 

Hoffentlich hast du wenigstens Ahnung vom Versicherungsverkaufen.

Von diesem Thema hier hast du leider keine.

Du gibst hier Tipp die völlig falsch sind und den TE richtig Geld kosten können.

Das hier ist ein Kaskoschaden Herr Versicherungsmakler.

Kaskoschaden = Vertragrecht. 

Was gilt da?

Die gültige AKB.

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schadenhöhe kann man das Sachverständigenverfahren durchführen.

Wenn der TE deinem Super Tipps hier folgt, bleibt er auf der Rechnung des Sachverständigen und den Gerichtskosten sitzen. 

Die Klage wird nämlich von jedem ordentlichen Gericht mit Hinweis auf das SV Verfahren abgewiesen aus vorstehend genannten Gründen.

Man oh man........

Hauptsache ich mal Werbung für mich.....:mad:

 

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Moin,

 

ich würde die Freigabe der Reparaturkosten bei Mercedes vorher mit der Versicherung klären und schriftlich bestätigen lassen.

Also nicht am Telefon mit dem SB diskutieren, sondern schriftlich mit dem Argumenten (Scheckheft usw) die Freigabe der Repa fordern.

 

Ich nehme jetzt mal an, es wurde im GA kein Totalschaden angegeben.

 

am 15. Juli 2013 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von fry2k

Hallo zusammen,

 

Ich stell mir jetzt die Frage welche Optionen hab ich.

1. Wie groß ist die Chance, dass die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden?

100% (sofern kein Totalschaden)

2. Wenn die Kosten für die Reparatur bei Mercedes getragen werden würden, besteht die Chance, dass die Versicherung die fiktive Abrechnung nachträglich nochmal anpasst?

Nein

Kann ein Gutachter nachträglich das Gutachten ändern?

Ja, aber er wird es nicht tun

Ich möchte mich an dem Unfall nicht bereichern, ich möchte nur einen fairen Wert für den Schaden erhalten.

Du bekommst Schadenersatz, so wie es im Vertrag vereinbart ist

So wie ich das bis jetzt im Internet gefunden habe, reicht es, wenn das Auto lückenlos in der Fachwerkstatt war (Kundendiest, Ölwechsel, Bremsen, etc.)

Dies könnte ich über Originalrechnungen nachweisen. Wem muß man dies nachweisen?

Du musst deinem Versicherer nichts nachweisen. In deinem Kaskovertrag ist vereinbart, dass bei fiktiver Abrechnung die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze berücksichtigt werden. Bei durchgeführter Reparatur und Rechnungsvorlage werden die tatsächlichen Kosten erstattet - aber auch nur dann.

Vielen Dank schonmal vorab.

Hallo,

 

du erzählst das der Meister der Mercedes Werkstatt nur geschätzt hat. Es kann durchaus sein, dass er Falsch liegt. Du kannst in einer anderen Werkstatt noch einmal anfragen, um die Schätzung überprüfen zu lassen.

 

Üblich ist es einen Kostenvoranschlag zu erstellen und diesen bei der Versicherung einzureichen. Bei Daimler kostet der Kostenvoranschlag 100 Euro, wird aber bei der Reparatur verrechnet. Ist deine Versicherung durch Vorlage des Kostenvoranschlags immer noch nicht bereit die echten Kosten zu ersetzen, bleibt dir nur noch die Möglichkeit einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser erstellt ein unabhängiges Gutachten. Damit kannst du vor Gericht gehen. Gibt der Richter dir Recht, muss deine Versicherung die gesamten Gerichtskosten und die entstandenen Kosten für das unabhängige Gutachten tragen sowie deinen Schaden voll erstatten.

 

Bei welcher Versicherung ist dein Fahrzeug versichert? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ist diese beim gleichen Anbieter?

 

Grüße

 

editiert

MT-Moderation

Vorerst würde ich dir jedoch empfehlen, das der Meister deiner Werkstatt deinen Fall mit dem Gutachter deiner Versicherung klärt. Meistens kommt es zur Einigung. Gruß

Was mir noch eben eingefallen ist, da das KFZ 11 Jahre jung ist, ist bei den alten Basis-Tarifen in der Kasko der Passus, dass Abzüge Neu für Alt gemacht werden.

 

In den alten Premium-Tarifen ist der Passus nicht enthalten, da wird kein Abzug gemacht.

 

Zitat:

Original geschrieben von HDGecko

Hallo,

 

du erzählst das der Meister der Mercedes Werkstatt nur geschätzt hat. Es kann durchaus sein, dass er Falsch liegt. Du kannst in einer anderen Werkstatt noch einmal anfragen, um die Schätzung überprüfen zu lassen.

 

Üblich ist es einen Kostenvoranschlag zu erstellen und diesen bei der Versicherung einzureichen. Bei Daimler kostet der Kostenvoranschlag 100 Euro, wird aber bei der Reparatur verrechnet. Ist deine Versicherung durch Vorlage des Kostenvoranschlags immer noch nicht bereit die echten Kosten zu ersetzen, bleibt dir nur noch die Möglichkeit einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser erstellt ein unabhängiges Gutachten. Damit kannst du vor Gericht gehen. Gibt der Richter dir Recht, muss deine Versicherung die gesamten Gerichtskosten und die entstandenen Kosten für das unabhängige Gutachten tragen sowie deinen Schaden voll erstatten.

 

Bei welcher Versicherung ist dein Fahrzeug versichert? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ist diese beim gleichen Anbieter?

 

Grüße

 

Hoffentlich hast du wenigstens Ahnung vom Versicherungsverkaufen.

Von diesem Thema hier hast du leider keine.

Du gibst hier Tipp die völlig falsch sind und den TE richtig Geld kosten können.

Das hier ist ein Kaskoschaden Herr Versicherungsmakler.

Kaskoschaden = Vertragrecht. 

Was gilt da?

Die gültige AKB.

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schadenhöhe kann man das Sachverständigenverfahren durchführen.

Wenn der TE deinem Super Tipps hier folgt, bleibt er auf der Rechnung des Sachverständigen und den Gerichtskosten sitzen. 

Die Klage wird nämlich von jedem ordentlichen Gericht mit Hinweis auf das SV Verfahren abgewiesen aus vorstehend genannten Gründen.

Man oh man........

Hauptsache ich mal Werbung für mich.....:mad:

 

Zitat:

Bei Meinungsverscheidenheiten über die Schadenhöhe kann man das Sachverständigenverfahren durchführen.

Mit diesem Sachverständigenverfahren hast du recht , da sich hierbei meist auf die Mitte der Schadenhöhe geeinigt wird, werden die entstehenden Kosten halbiert. Der Fragesteller wird also auch einen Teil des Gutachtens bezahlen und höchstwahrscheinlich nicht das ganze Geld bekommen.

Da der Gutachter nach üblichen Stundensätzen das Gutachten erstellt hat, nehme ich ohnehin an das der Fragesteller das Auto nicht reparieren will und nur noch mehr Geld von der Versicherung rausholen möchte. Schließlich ist das Geld schon auf seinem Konto ;)

der Wiederbeschaffungswert muss auf jeden fall über den brutto-rep-kosten liegen.

wenn du keine werkstattbindung hast bei deiner kasko, kannst reparieren lassen wo du willst.

rechnung einreichen, dann gibt es die differenz auch noch inkl. steuer.

am 17. Juli 2013 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Gutachtenexperte

der Wiederbeschaffungswert muss auf jeden fall über den brutto-rep-kosten liegen.

wenn du keine werkstattbindung hast bei deiner kasko, kannst reparieren lassen wo du willst.

rechnung einreichen, dann gibt es die differenz auch noch inkl. steuer.

Und was willst du hiermit dem TE sagen?

Ich dachte hier wird über eine Rep. gesprochen?!?

AKB hat doch im Prinzip schon alles gesagt.

Entscheidend ist sein letzter Absatz.

Also machen lassen, Rechnung einreichen, Differenz bekommen, Rechnung bezahlen.

Geschichte erledigt. ;)

PS:

Immer vorausgesetzt, dass es eine Reparaturfreigabe seitens der Versicherung gibt und es kein (wirtschaftlicher) Totalschaden ist.

Hallo...

Ich hatte kürzlich einen Kaskoschaden fiktiv abrechnen lassen. In der DEVK Partnerwerkstatt,wo auch das GA gemacht wurde, wollte ich die Reparatur nicht durchführen lassen. In einer Werkstatt muss ich laut Vertrag 150€ zuzahlen. Ich erfuhr von der DEVK Partnerwerkstatt, dass ich das auch fiktiv abrechnen lassen kann, dh. ich bekomme den Nettobetrag vom GA ausgezahlt.

Meine Versicherung zieht jetzt trotzdem noch die 150€ für Reparatur in Fremdwerkstatt ab.

Ich finde das doppelt abgezockt.....kennt jemand so einen Fall oder kann mir einen Tipp geben.

Vielen Dank, Andreas

Um es richtig zu verstehen, es wurde ein "günstiger", da von einer Partnerwerkstatt, Kostenvoranschlag erstellt. Es wird die evtl. vorhandene Selbstbeteiligung abgezogen.

Zusätzlich dazu sollen noch pauschal 150 € abgezogen werden, da es sich um einen Tarif mit Werkstattbindung handelt.

Das kenne ich so nicht. Man müsste mal die Bedingungen lesen, ob dies da ausdrücklich so geregelt ist...

Selbstbeteiligung habe ich Null in der Kasko, mit Werkstattbindung. Lasse ich das Fahrzeug anderswo rep. zahl ich 150 drauf als sogenannte Selbstbeteiligung, da die Versicherungen die Partnerwerkstatt so mit Aufträgen versorgt u. die Kosten eindämmen kann. In meiner Mitsubishi Werkstatt wäre die Rep. um einiges teurer gewesen. Also bin ich zur Partnerwerkstatt meiner Versicherung u. hab dort das Gutachten machen lassen. Bei fiktiver Abrechnung bekommt man den veranschlagten Preis ausgezahlt, abzgl MwSt.

Also nochmal dort 150 für Fremdwerstatt abziehn ....wofür???

Zitat:

Original geschrieben von prs22

 

Also nochmal dort 150 für Fremdwerstatt abziehn ....wofür???

Da es offensichtlich zwei Threads für eine einfache Frage braucht, welche man sich mit dem simplen Lesen der eigenen Vertragsbedingungen auch selbst hätte beantworten können, dann auch hier nochmals die Antwort auf das "Problem" verlinkt: http://www.motor-talk.de/.../...-fiktiven-abrechnung-t4758938.html?...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fragen zu Vollkasko mit fiktiver Abrechnung