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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Da stellt sich dann die Frage, welcher Art diese Öffentlichkeitsarbeit sein muß, um einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

am 12. Juli 2010 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty

Aber viele Nichtbehinderte sehen das halt etwas anderst !

Wie wird der Behindertenparkplatz in der Bevölkerung wahrgenommen?

Wenn genügend Parkpläteze vorhanden sind wird er gar nicht wahrgenommen und es parkt auch kein Unberechtigter darauf!

Wenn der Parkplatzsuchende wiederholt an dem freien Parkplatz vorbei kommt, möglicherweise zwei nebeneinader, dann sagt er sich: Platzverschwendung, da parkt ja keiner. Also kann ich mich kurz darauf stellen!

Das Problem ist, dass der Parkplatz, wenn er belegt ist, akzeptiert wird. Ist dieser jedoch frei, dann wird er "nicht" genutzt, also eine Verschwendung.

Diese Aussagen bedeuten nun nicht, dass ich die Parkplätze unberechtigterweise belege. Die Denke ist allerdings m.E. so, wie ich sie gerade beschrieben habe.

An diesem Bild muss in der Öffentlichkeit gearbeitet werden.

Gruß

Ulicruiser

Das nennt sich selektive Wahrnehmung, wenn ich eine Parkplatz suche sehe ich natürlich sofort den freien Behindertenparkplatz, der aber vieleicht gerade mal 5 Minuten frei ist, da ändert auch kein "in der Öffentlichkeit geabeite" etwas dran. Tatsache ist das es viel zu wenig solcher Parkplätze gibt und Tatsache ist auch das viele von dene die es gibt auch schon mal längere Zeit nicht genutzt werden. Vieleicht sollte man sich als Nichbehinderter Autofahrer öffters mal klar machen was ein unberechtigt belegter Behindertenparkplatz für eine Berechtigten bedeuten kann.

Ich habe es öfters schon erlebt das aus purer Faulheit auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird obwohl 50 Meter weiter genügend freie Parkplätze vorhanden sind. Das Argument das das häufig genannt wird ist, man wäre nur kurz am Geldautomaten oder wollte nur schnell etwas aus der Apotheke holen. Das ich als Berechtigter ohne mein Fahrzeug zuverlassen allerdings nicht feststellen kann ob ich nur ein zwei Minuten warten muss oder sich das Warten nicht lohnt daran denken diese Menschen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64

Das ich als Berechtigter ohne mein Fahrzeug zuverlassen allerdings nicht feststellen kann ob ich nur ein zwei Minuten warten muss oder sich das Warten nicht lohnt daran denken diese Menschen nicht.

Du hast vollkommen recht.

Aber dieses dein Statement ist eigentlich das, was herüber transportiert werden muss. Daren denken viele nicht, denn sie sagen sich, es sind nur 2 Minuten.

Wenn man wartet, dann erwischt man mit Sicherheit Jemanden, der viel länger den Parkplatz belegt.

Gruß

Ulicruiser

Wenn ich schon den Satz, ich bin nur eben...... kann ich soviel Dreisitigkeit nur den Kopf schütteln.

Das nur mal eben ist dann zu 90 % minimum 45 Min.

Ich selbst habe in Mülheim einen für mich eingerichteten Parkplatz mit Nummer. Einer stellte sich auf diesen Parkplatz mit den Worten ich muß nur eben zur Post. Ich möchte dort parken weil es mein Parkplatz ist. Er darauf du hast doch wohl genug Zeit genug und kannst warten und ging.

Klar das ich sofort die Polizei anrief. Die kamen nach ca 10 Minuten. Sie versuchten dann die Telefonnummer des Falschparkers herauszubekommen ( 10 Min). Was allerdings keinen Erfolg hatte. Sie bestellten dann einen Abschleppwagen der ca 20 Minuten brauchte. Das Auto wurde in ca. 5 Minuten aufgeladen. Von dem Falschparker noch keine Spur. Wann er dann letztendlich kam weiß ich nicht weil ich dann mit meinem Rolli nach Hause gefahren bin. 50 Minuten waren es mindestens.

Das verstehen einige wohl unter nur mal eben.;)

am 12. Juli 2010 um 16:41

Dann musste der Falschparker halt mal eben sein Fahrzeug beim Abschleppunternehmen auslösen :-)

Um solchen Vergehen Herr zu werden bin ich inzwische Befürworter des "Singapur-Modells"

Vergesst Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote!

Es geht nichts über eine Nacht im Knast!!!:D

Das Problem lächerlich geringer Strafen beschränkt sich ja nicht nur auf Behindertenparkplätze. In kaum einem anderen Land der Welt sind die Strafen für Verkehrsdelikte im Vergleich zu den Einkommen so gering wie in Deutschland.

Hier muß der Hebel angesetzt werden, wenn man etwas bewirken will.

Wenn dann schon ein Wochenende Knast :D Für die Kosten muß er selbstverständlich auch noch aufkommen.:D Vollpension bei Wasser und Brot ist schließlich teuer, bei den heutigen Brot und Wasserpreisen:D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das Problem lächerlich geringer Strafen beschränkt sich ja nicht nur auf Behindertenparkplätze. In kaum einem anderen Land der Welt sind die Strafen für Verkehrsdelikte im Vergleich zu den Einkommen so gering wie in Deutschland.

Hier muß der Hebel angesetzt werden, wenn man etwas bewirken will.

Finland z.b. Da wird in der Regel Tagessätzen gerechnet, dann wirds richtig teuer;)

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 0:19

Merkt ihr eigentlich, dass wir uns seit Beginn dieses Threads im Kreise drehen ? Gebracht hat es bisher nur eine interne thematische Auseinandersetzung Betroffener.

Fordern kann man viel - und als Themenstarter hab ich das ja auch mal provokativ getan. Nur gibt es eine Hemmschwelle, die wir einfach bislang nich haben sprengen können.

Das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne die erforderliche Berechtigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden kann. Zudem ist ein Schwerbehindertenparkplatz von Unbrechtigten umgehend freizustellen ohne dass es Wartezeit, Gefahr oder Behinderung vorliegen muss. Das Verwarnungsgeld beträgt hier 35 Euro. Alles andere ergibt sich aus der sofortigen Freistellung des Parkplatzes - also das Abschleppen mit den teuren Folgen.

Wir kommen aber nicht über die 35 Euro hinaus, da Vergehen die mit einem Bußgeld ab 40 Euro behaftet sind, führen auch dazu, dass es einen Punkt in Flensburg gibt. Erst dadurch würde es möglich Mehrtäter aufzudecken und entsprechend härter zu sanktionieren, was ja bei Bekanntwerden auch heut schon so gehandhabt wird - aber eben ohne den Punkt in Flensburg.

Meine Einschätzung wäre die, dass erreicht werden müßte, dass das regelwidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bewehrt ist.

Das wäre ein erster wirkungsvoller Schritt. Punkte wollen Verkehrsteilnehmer auf jeden Fall vermeiden - das würde vieles ändern.

Bloss ihr merkt ja, dass es bislang schon viele Erhöhungen im Bußgeld- und Punktebereich gegeben hat - nur an den Schwerbehindertenparkplatz, da will man nicht ran.

Über Teddys Wartezeit bis zu Freiräumung von 50 min. wäre ich ja froh. Bei mir dauert es im Schnitt zwischen 90 und 180 min.. Und richtig : Man weiss eben nicht, wann der Falschparker wiederkommt. Das mag nach 5 Minuten sein - tatsächlich wird dort ganz normal geparkt - auch über Nacht.

LG JoJoMS

am 13. Juli 2010 um 0:36

Das Problem bei Parkverstößen ist, daß man nicht sicher gehen kann, wer sich dort hingestellt hat. Deswegen gibt es dort die Halterhaftung. Bei Strafen, die an die Existenz gehen können, sollte der Täter allerdings schon einwandfrei feststehen. Deswegen passen Halterhaftung und fahrerlaubnisrechtliche Dinge nicht zusammen.

ich habe es ja schon mal gesagt: Momentan gibt es drei Autos, wo der Haltereintrag mit meinem Namen besetzt ist. Beim vierten bin ich inzwischen nur noch in der Versicherungsnehmerschaft. Wenn mein Bruder jetzt plötzlich anfängt, sich mit seinem Auto mit meinem Namen in den Papieren, regelmäßig auf Behindertenparkplätze zu stellen, kann es irgendwie nicht angehen, daß ich dafür meinen Führerschein abgeben muß. Immerhin bin ich aus zwei Gründen aufs Auto angewiesen: 1. kann ich nicht sehr gut laufen (Merkzeichen aG ist so gut wie durch) und 2. gibt es hier keinen brauchbaren ÖPNV.

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 8:53

Grad wegen der Halterhaftung muss man sich sicher sein für wen man Haftung übernimmt. Sonst wärs nur eine neue Ausrede. Und: Die Abschleppkosten mußt du sowieso zahlen. Oder?

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Merkt ihr eigentlich, dass wir uns seit Beginn dieses Threads im Kreise drehen ? Gebracht hat es bisher nur eine interne thematische Auseinandersetzung Betroffener.

Fordern kann man viel - und als Themenstarter hab ich das ja auch mal provokativ getan. Nur gibt es eine Hemmschwelle, die wir einfach bislang nich haben sprengen können.

Das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne die erforderliche Berechtigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden kann. Zudem ist ein Schwerbehindertenparkplatz von Unbrechtigten umgehend freizustellen ohne dass es Wartezeit, Gefahr oder Behinderung vorliegen muss. Das Verwarnungsgeld beträgt hier 35 Euro. Alles andere ergibt sich aus der sofortigen Freistellung des Parkplatzes - also das Abschleppen mit den teuren Folgen.

Wir kommen aber nicht über die 35 Euro hinaus, da Vergehen die mit einem Bußgeld ab 40 Euro behaftet sind, führen auch dazu, dass es einen Punkt in Flensburg gibt. Erst dadurch würde es möglich Mehrtäter aufzudecken und entsprechend härter zu sanktionieren, was ja bei Bekanntwerden auch heut schon so gehandhabt wird - aber eben ohne den Punkt in Flensburg.

Meine Einschätzung wäre die, dass erreicht werden müßte, dass das regelwidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bewehrt ist.

Das wäre ein erster wirkungsvoller Schritt. Punkte wollen Verkehrsteilnehmer auf jeden Fall vermeiden - das würde vieles ändern.

Bloss ihr merkt ja, dass es bislang schon viele Erhöhungen im Bußgeld- und Punktebereich gegeben hat - nur an den Schwerbehindertenparkplatz, da will man nicht ran.

Über Teddys Wartezeit bis zu Freiräumung von 50 min. wäre ich ja froh. Bei mir dauert es im Schnitt zwischen 90 und 180 min.. Und richtig : Man weiss eben nicht, wann der Falschparker wiederkommt. Das mag nach 5 Minuten sein - tatsächlich wird dort ganz normal geparkt - auch über Nacht.

LG JoJoMS

Bei mir ist das auch der Durchschnitt zwischen 90 und 180 Min.

Der von mir geschilderte Fall bezog sich auf jemanden, den hatte ich persönlich angesprochen, er meinte er müsste mal eben...... Er wäre Kurzparker (?)

 

am 14. Juli 2010 um 5:03

Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, fordere ich auch, dass 14 jährigen Dieben die Hand abgehackt wird! Bei Wiederholung die andere plus ein Bein. Nach dem dritten Mal: Galgen!

am 14. Juli 2010 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von Picaschaf

Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, fordere ich auch, dass 14 jährigen Dieben die Hand abgehackt wird! Bei Wiederholung die andere plus ein Bein. Nach dem dritten Mal: Galgen!

Bevor ich dazu einen Kommentar verfasse, würde ich (und andere sicher auch) gerne wissen, auf welchen Post Du Dich mit Deiner Aussage beziehst.

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