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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Zitat:

@rebbe schrieb am 13. Dezember 2014 um 21:43:53 Uhr:

Aber auch dort parken auf den Behindertenparkplätzen oft Leute, die keinen blauen Schild haben, sondern einfach nur Behindertenausweis hinlegen. Das ist aber keine Lösung, wenn man keine GB über 80% hat, kann man auch gut gehen und etwas weiter parken. Ich selbst habe nur 70%, also kann ich als Begleitperson schon helfen. Aber für mich gibt es keine Ermässigung z.B. der KFZ- Steuer oder

@rebbe

Mit der von mir hervorgehobenen Textstelle meist du wahrscheinlich den EU Ausweis.

In A z.B. verlieren die "alten" vor 2001 ausgestelten entsprechenden Ausweise erst mit 1.1.2016 ihre Gültigkeit.

Abgesehen davon ist NICHT ZWINGEND eine Gehbehinderung für den Ausweis nötig.

am 17. Dezember 2014 um 20:37

Hallo,

die Steuerbefreiung gibt es nur bei "G" und "aG". Das sind jeweis 50% oder 100%. Die Parkberechtigng gibt es nur bei "aG" und andere Ausnahmen. Mit dem Ausweis auf einen Behindertenparkplatz ist vom Gesetz her so, als ob man ohne Ticket auf einem Parkplatz steht, also verboten und wenn der richtige kommt, wird der Wagen auch abgeschleppt.

Ciao

Peter

Zitat:

@JoJoMS schrieb am 5. Januar 2009 um 22:59:20 Uhr:

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

was Heist hier Schwer beschädigt, Hasste doch Räder unter deinen wertesten. Ist gut wenn dir der Platz zugewiesen wurde alles klar, aber ansonsten , finde ich es unterste Schublade wenn wirklich Behinderte einen Parkplatz suchen müssen ! Jetzt sagt nicht ihr Hängt im Rolly , ist für mich keine Ausrede , denn ihr könnt auch aus der 3 oder 4 Reihe Parken. Aber Leute die wirklich sehr schlecht Laufen Können , dürfen diese Plätze nicht Benutzen . Warum ???? Es gab ja diese Plätze, wurden ja von den Rolly Fahren ja verschluckt . Da müsste man erstmal anfangen zu unterscheiden. Meine Meinung. Denn ich kann auch sehr Schlecht Laufen . Und darf trotzdem da nicht parken. Mit der Begründung der Stadt Hamm !

Sie haben ja gesunde Unterarmen ,können sie ja damit zum Parkplatz Laufen. Und das war es .

Also warum so ein Aufstand. Kannste 6 Meter weiter stehen, Und mit deinen Ausweis ja kein Problem..

Zitat:

@manya21 schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:37:02 Uhr:

Hallo,

die Steuerbefreiung gibt es nur bei "G" und "aG". Das sind jeweis 50% oder 100%.

Leicht daneben ;)

Ich kenne Leute mit GdB 80 oder 90, die das aG haben. Ich glaub weniger als 80 geht da tatsächlich nicht.

Oder habe ich da was falsch innterpretiert?

Eine Kfz-Steuererleichterung um 50% gibt es mit Merkzeichen "G" oder "Gl" (gehörlos), eine um 100% gibt es nicht nur mit "aG", sondern auch mit "Bl" (blind).

Kfz-Steuern sind aber nur eine relativ lächerliche Ausgabe. Ich habe die Befreiung für einen Youngtimer, der sonst 287 € im Jahr kosten würde. Euro 1 und 1,9 Liter Hubraum eben. Neuere Autos sind günstiger - heute auch bei der Anschaffung in gutem Zustand ;)

Zitat:

@manya21 schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:37:02 Uhr:

Die Parkberechtigng gibt es nur bei "aG" und andere Ausnahmen. Mit dem Ausweis auf einen Behindertenparkplatz ist vom Gesetz her so, als ob man ohne Ticket auf einem Parkplatz steht, also verboten und wenn der richtige kommt, wird der Wagen auch abgeschleppt.

Richtig. Wobei ich da idR auch noch nachsichtig bin. Besonders bei aG. Ich vergesse selbst manchmal den Parkausweis im anderen Auto. Allerdings ist dort, wo ich idR parke, die Parkplatzsituation nicht ganz schlecht und da kann ich mich über meine Blödheit ärgern und muß etwas weiter rollern.

Ich finde aber auch, daß die Praxis beim Vergeben der Merkzeichen etwas sehr rigoros ist. Und das auch noch regional unterschiedlich. Da bekommen Leute oft kein "aG", obwohl sie es mMn dringend brauchen.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 18. Dezember 2014 um 11:26:15 Uhr:

 

was Heist hier Schwer beschädigt, Hasste doch Räder unter deinen wertesten. Ist gut wenn dir der Platz zugewiesen wurde alles klar, aber ansonsten , finde ich es unterste Schublade wenn wirklich Behinderte einen Parkplatz suchen müssen ! Jetzt sagt nicht ihr Hängt im Rolly , ist für mich keine Ausrede , denn ihr könnt auch aus der 3 oder 4 Reihe Parken.

@leuchtturm86

Ich finde, dass du aus welchen Gründen immer "verärgert bist" keine Parkberechtigung zu bekommen.

Empfehlen würde ich dir sich einmal in einen Rollstuhl zu setzen und dies dann selbst mal zu versuchen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du von etwas schreibst wovon du keine Ahnung hast.

Sonst würdes du nicht so einen Blödsinn schreiben.

Manche wollen/können einfach nicht verstehen, das nur mit den Merkzeichen aG ( außergewöhnlich gehbehindert) und BL ( blind) eine Berechtigung haben einen Behindertenparkplatz zu nutzen.

Bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung muss man nicht zwangläufig auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Auch wenn es manchen schwerfällt das zu glauben es einfach so PUNKT.

Darüber zu diskutieren macht überhaupt keinen Sinn.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 18. Dezember 2014 um 11:26:15 Uhr:

 

 

was Heist hier Schwer beschädigt, Hasste doch Räder unter deinen wertesten. Ist gut wenn dir der Platz zugewiesen wurde alles klar, aber ansonsten , finde ich es unterste Schublade wenn wirklich Behinderte einen Parkplatz suchen müssen ! Jetzt sagt nicht ihr Hängt im Rolly , ist für mich keine Ausrede , denn ihr könnt auch aus der 3 oder 4 Reihe Parken. Aber Leute die wirklich sehr schlecht Laufen Können , dürfen diese Plätze nicht Benutzen . Warum ???? Es gab ja diese Plätze, wurden ja von den Rolly Fahren ja verschluckt . Da müsste man erstmal anfangen zu unterscheiden. Meine Meinung. Denn ich kann auch sehr Schlecht Laufen . Und darf trotzdem da nicht parken. Mit der Begründung der Stadt Hamm !

Sie haben ja gesunde Unterarmen ,können sie ja damit zum Parkplatz Laufen. Und das war es .

Ein richtiger Behindertenparkplatz bietet aber nicht nur die Nähe zum Eingang oder Ausgang. Ein Rollstuhlfahrer braucht vor allem Platz. Es nützt nichts, wenn das Auto direkt vor der Tür zum Geschäft parkt, der nächste Wagen aber einen halben Meter weiter steht.

Die meisten, wenn nicht alle Rollifahrer hätten sicher nichts dagegen, wenn ein Parkplatz weiter weg vom Ein-/Ausgang ist, dafür aber entsprechend Platz bietet. Es wird natürlich auch Dankbar angenommen, wenn beides stimmt.

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