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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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291 Antworten
am 14. Juli 2010 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Zitat:

Original geschrieben von Picaschaf

Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, fordere ich auch, dass 14 jährigen Dieben die Hand abgehackt wird! Bei Wiederholung die andere plus ein Bein. Nach dem dritten Mal: Galgen!

Bevor ich dazu einen Kommentar verfasse, würde ich (und andere sicher auch) gerne wissen, auf welchen Post Du Dich mit Deiner Aussage beziehst.

Auf den ersten Post bzw. das Tgreadthema an sich.

am 14. Juli 2010 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Picaschaf

Wenn diese Forderung ernst gemeint ist, fordere ich auch, dass 14 jährigen Dieben die Hand abgehackt wird! Bei Wiederholung die andere plus ein Bein. Nach dem dritten Mal: Galgen!

JoJoMS hat ja hier schon eingeräumt, dass er den Titel bewusst provokativ gewählt hat. Im Verlauf der Diskussion sind sich dann aber mehr oder weniger alle einig, dass die Strafen für unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen erhöht werden sollten, wenn auch nicht unbedingt in dem Umfang, der im Eröffnungsposting (quasi als "Verhandlungsbasis") gefordert wurde.

Deinen Beitrag, obwohl er sicherlich ebenso provokativ und (hoffentlich) nicht ganz ernst gemeint ist, finde ich allerdings etwas deplatziert, weil Du damit bei mir den Eindruck erweckst, die ganze bisherige Diskussion ins Lächerliche ziehen zu wollen, ohne sie vollständig verfolgt zu haben.

Ich bin gerne für jedes Späßchen zu haben, aber für mich sieht es so aus, als wolltest Du mit Deinem Spruch einfach nur JoJoMS zu verstehen geben, dass er eine an der Waffel hat. Das hat er aber nicht verdient. Denn wenn man sich mal alles durchliest, was er hier geschrieben hat, wird man feststellen, dass er uns eigentlich nur zum Nachdenken anregen wollte.

Schwamm drüber. Nur eins noch: Wenn's denn schon ein Witz sein muss, der dem Thema nicht zuträglich ist, dann beim nächsten mal bitte ein guter! ;)

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 12:04

Danke Dirk,

richtig - wer den ganzen Thread liest und nicht nur auf Anfang und Ende guckt, der weiss, dass ich von der seinerzeitigen provokativen Forderung abgerückt bin. Das mag auch mit meiner reichhaltigen Erfahrung mit unberechtigten Parkern auf dem mir überlassenem Parkplatz zu tun haben.

Zufrieden kann man mit der Situation der Falschparker nicht sein. Man stelle sich mal vor, dass jemand vor der Garagenausfahrt eines anderen parkt und diesen behindert. Auch damit ist dann ein nicht schwerbehinderter Mensch höchstwahrscheinlich eher unzufrieden. Für einen Schwerbehinderten bedeutet es aber nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern vermeidbare körperliche Belastung durch entfernteres Parken oder Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen oder der Rollstuhl geht mal wieder nicht aus der Heckklappe, weil jemand bis auf 30 cm aufgefahren ist.

Abgesehen davon gibt es einen geringen Prozensatz von gedankenlosen Menschen, die wirklich mal "nur" einen Fehler gemacht haben oder in einer ungewollt sehr schwierigen Situation stecken. Z.B. ein krankes Familienmitglied das man ins Krankenhaus bringen muss. Sicher - da muss man halt abwägen, ob man das Risiko von doch schon erheblichen Kosten für Knöllchen und ggf. Abschleppen auf sich nimmt.

Die Strafen im Titel dieses Threads sind für Deutsche ungewöhnlich, aber fahrt mal nach Amerika oder in den arabischen Raum. Da sind teilweise drakonische Strafen angesagt.

Ich nehme mal an, dass das "Handabhacken oder Beinabhacken" ebenso überzogene Maßnahmen sind, die den Gegenstandpunkt verdeutlichen sollten. Strafen sollten auch angemessen sein. Einfach mal um aufmerksam zu machen, was so ein Schwerbehindertenparkplatz für einen Schwerbehinderten bedeutet.

Man müßte mal überlegen, ob man vor den nächsten Wahlen eine gemeinsame Kampagne in der Politik startet mit dem Ziel, dass ein solcher Parkverstoß doch mit 40 Euro und einem Punkt bewehrt werden sollte. Das würde schon etwas ändern. Es geht nicht um die 5 Euro, sondern um den Punkt. Häufen sich dann Punkte wegen derselben Tat, dann kann man in Flensburg entsprechend darauf reagieren. Bekannterweise kann ein notorischer Falschparker (auch heute schon, sofern man es beweisen kann) mit einem Führerscheinentzug belohnt werden. Begründet wird dies dann damit, dass ein Wiederholungstäter die Straßenverkehrsordnung nicht anerkennt. Es müßte doch auch Interessenvertretungen der Schwerbehinderten geben, die so einer Forderung mehr Gewicht verleihen könnten.

Was meine Überschrift dieses Threads - nochmal ausdrücklich : ich bin schon vor Monaten davon abgerückt !!! - angeht, so verkennt diese Ansatz zugegebenerweise die Verhältnismäßigkeit zu anderen schwerwiegenden Regelverstößen : Alkoholfahrten, Drängler etc. ... .

LG JoJoMS

Die Seite www.parkplatzsuender.de gibt es wieder. Einfach mal nachlesen.

Moin!

Habe ich nichts gegen. Liest sich für mich gut an. Daß das zur Zeit angesetzte Geld zu wenig ist, steht außer Frage. Da könnte es ruhig mit 300 € + ordentlich Punkten + ordentlich Fahrverbot anfangen. Plus 14 Tage als autofahrender Gehandicapter mal das mitmachen zu lassen, was sie denen antun, die den Parkplatz wirklich brauchen.

Aber viel mehr Sinn würde es nach meiner Meinung machen - und die Mittel gibt es dazu - die Parkplätze so auszurüsten, daß kein anderer außer die Berechtigten, dort parken können. Wäre für alle Beteiligten streßfreier....

Themenstarteram 13. November 2010 um 21:30

Sonix00,

prinzipiell geb ich dir mit deiner Forderung nach einer Absicherung der Schwerbehindertenparkplätze recht. Die müßte dann aber so gestaltet sein, dass die öffentlichen Interessen nicht beeinträchtigt werden - weiterhin der StVO entsprechen (Verkehrszeichen und Barrieren) und dann auch noch den Zugang, die Zufahrt zum eigenen Schwerbehindertenparkplatz nicht behindern. Den an Behinderungen hat mal als Parkberechtigter mit Sonderparkplatz schon so reichlich. An was für eine Absicherung hast du gedacht ? Es muss ja auch im Kostenrahmen bleiben. LG JoJoMS

Es ist einfach ein gesellschaftliches Problem. Mit Selbstverständlichkeit wird rücksichtslos mit allen möglichen Ausreden nur mal schnell auf einem gekennzeichneten Platz geparkt. Selbst auf Parkplätzen von Einkaufszentren, die z.B. mit einem Kinderwagensymbol, das keine rechtliche Wirkung hat, stehen dann die Autos ohne Rücksichtnahme. Und da ist ganz einfach bei einigen Zeitgenossen die Welt nicbht mehr in Ordnung. Und die lernen nur, wenn man drastische Strafen verhängt und ggf. sogar die Geeignetheit zim Führen eines Kfz überprüft!

Besonders dreist sind die Falschparker, die noch frech zwischen 2 Fahrzeuge von 2 nebeneinanderliegenden Behindertenparkplätzen parken. Als ich vor ein paar Tagen zum Behindertenparkplatz kam stand einer so nah an meinem Pkw das die Türe nur einen Spalt aufging das selbst meine Frau nicht ins Auto kam.

Selbst das Auto das neben mir auf einem weiteren Behindertenparkplatz stand der O.G. so nah an der Beifahrerseite, das nur ca 20 cm Platz waren. Als der Fahrer mit seiner Frau Rollstuhl das sah konnten beide nur staunen.

Wir haben die Polizei gerufen, die kam nach etwa nach 5 Minuten. Die Polizisten trauten ihre Augen nicht. Es wurde ohne lange Diskussionen der PKW abgeschleppt.

Wenn kein Umdenken bei dieser Problematik erfolgt, werden wir uns zwar nicht immer im Kreis drehen, sondern unsere Einwände werden alle ins LEERE laufen. Solange die Ordnungshüter es als Belastung ansehen, sich um diese Problematik zu kümmern, solange diese für Sie selbst ernannte Ordnungswidrigkeit nach ihren Gutdünken und Laune bewertet werden kann, ändert sich nichts. Solange der Missbrauch von Ausweispapieren, wegen mangelnder Kontrollkapazitäten, nicht kontrolliert wird, wird sich nichts ändern. Wenn der Missbrauch von Behindertenparkplätzen die dem privaten Bereich zugeordnet werden, wie Markthallen, Einkaufszentren, Baumärkten und Anderen, die der Kontrolle der Polizei entzogen sind, nur durch den Betreiber geahndet werden können, solange ändert sich nichts. Solange sich Behinderte, die die Vergünstigung zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes nicht erhalten haben, über die Schwerstbehinderten die diese Berechtigung haben, mokieren, solange ändert sich nichts. Teilweise haben diese Zeitgenossen sogar Recht. Denn sie sehen ja jeden Tag wie scheinbar Behinderte, ohne Mühe sich flott vorwärts bewegen, Sie aber selbst kaum gehen können und die Berechtigung nicht erhalten haben. Dies sind meistens aber diejenigen, die mit dem Ausweis von Oma, Opa oder anderen Berechtigten, ihren Einkaufsgelüsten nachgehen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten diesen Ausweis zu erhalten. Man muss nur der richtigen Gruppierung angehören.

Behindertenparkplätze können zu "Unentlichen Geschichte"  werden. Es ist eine Tatsache: "Wenn es Oben nicht stimmt, stimmt es Unten erst recht nicht".

In diesem Sinne "" Frohe Weihnachten und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr "".

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Besonders dreist sind die Falschparker, die noch frech zwischen 2 Fahrzeuge von 2 nebeneinanderliegenden Behindertenparkplätzen parken. Als ich vor ein paar Tagen zum Behindertenparkplatz kam stand einer so nah an meinem Pkw das die Türe nur einen Spalt aufging das selbst meine Frau nicht ins Auto kam.

Ich versuche wann immer es machbar ist, so zu parken, daß keiner neben meiner Fahrertür die Möglichkeit hat, mir diese zuzustellen. Mauer, Pfosten oder ähnliches suche ich mir da aus. Wenn ich die Tür nicht komplett geöffnet bekomme, kriege ich das linke Bein sonst nicht rein, trotz komplett zurückgefahrenem Sitz...

Aber solche Scherzbolde, die sich, unberechtigt noch dazu, zwischen zwei Autos noch in die Lücke quetschen, hatte ich auch schon erlebt, Abschleppen war dann auch fällig

Hallo,

Das finde ich doch sehr übertrieben man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Seelze 01 

Wie soll man den sonst diese rücksichtslosen Falschparker sonst zu Vernunft bringen als mit drastischen Strafen die richtig weh tun.

Ein Fortschritt wäre schon die Geldstrafe mindestens zu verdoppeln und konsequent abschleppen.

Was macht das für einen Sinn, dem o.g. ein Knöllchen zu verpassen und der steht immer noch da.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Wie soll man den sonst diese rücksichtslosen Falschparker sonst zu Vernunft bringen als mit drastischen Strafen die richtig weh tun.

Ein Fortschritt wäre schon die Geldstrafe mindestens zu verdoppeln und konsequent abschleppen.

Was macht das für einen Sinn, dem o.g. ein Knöllchen zu verpassen und der steht immer noch da.

Es würde schon reichen, wenn das Bußgeld in den Punktebereich gehen würde

Konsequentes Abschleppen natürlich inbegriffen.

Das Punktesystem ist doch fürn PoPo, das einzige was hilft sind Geldbußen die sich am Einkommen orientieren.

Wer Cheyenne fährt und parkt kann auch mal 10.000€ locker machen ;-)

Gruß Castro

Zitat:

Original geschrieben von Castro67

Das Punktesystem ist doch fürn PoPo, das einzige was hilft sind Geldbußen die sich am Einkommen orientieren.

Würde ich so nicht sagen, wenn das einer oft genug macht und jedesmal einen Punkt kassiert, wird irgendwann mal die Bußgeldstelle(?) wach und stuft den als unbelehrbar ein und fällig ist die MPU

Wobei einkommensbhängige Gelstrafen hätten schon was für sich..

(Oder einfach das Fahrzeug eines solchen Kandidaten öffentlich zu Kleinholz verarbeiten, ohne Entschädigung versteht sich (leider Wunschdenken))

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