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Schutzbrief übernimmt nur 100€ der Abschleppkosten! Frage

Themenstarteram 28. Februar 2018 um 11:17

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit einen Autounfall und im Zuge dessen wurde ich auch ins Krankenhaus gebracht, da ich den Airbag voll in die Fresse bekommen habe. War teilweise nicht richtig bei Bewusstsein und wurde mit RTW in die Notfallambulanz gebracht.

Zweifelsfrei kann man sagen, dass ich selbst die Schuld an dem Unfall trage. Ursache war gesundheitlicher Zwischenfall während der Fahrt. Es war niemand anderes in den Unfall verwickelt. Einziger Gläubiger in diesem Fall war die Stadtverwaltung (Laterne umgeraucht).

Soviel zur Vorgeschichte.

Nun habe ich von der Polizei in Kooperation mit dem Abschleppunternehmen eine Rechnung von etwa 460€ bekommen. Aufgeführt sind zwei Positionen:

Auslage Eigentumssicherung

Grundgebühr für Abtransport von Fahrzeugen

Diese Rechnung habe ich an meine Schutzbrief-Versicherung weitergegeben und heute eine Antwort erhalten. Ergebnis: Es können bei diesem Fall nur 100€ ausgezahlt werden.

Und tatsächlich lässt sich ein Punkt in den Bestimmungen finden, der aussagt das bei nicht von der Versicherung organisierten Transporten nur maximal 100€ gezahlt werden können.

Wie verhält sich das aber nun, wenn man gar nicht in der Lage war die Versicherung zu kontaktieren? Hat man da noch Handhabe? Gibt es noch andere Möglichkeiten das Geld wieder reinzubekommen? Lohnt sich ein Einspruch?

Für was habe ich eine Schutzbrief-Versicherung, wenn man im Fall der Fälle sowieso derjenige ist der zahlt?

Würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen.

Danke.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. März 2018 um 19:48

Abschließend, im Falle das mal jemand ebenfalls vor diesem Problem steht: Ich habe Einspruch bei der Versicherung eingelegt mit der Begründung das ich keine Möglichkeit hatte die Versicherung zu kontaktieren (Krankenwagen, kein Bewusstsein) und die Polizei das Abschleppunternehmen konsultiert hat.

Nach paar Wochen kam dann per Mail die Nachricht das zu den 100€ zusätzlich noch weitere 297€ gezahlt werden. Die restlichen ~65€. die sogenannte "Bearbeitungsgebühr" der Polizei, kann nicht übernommen werden. Somit konnte ich meine Kosten einigermaßen tilgen.

Keine Ahnung ob dies nun Kulanz war oder ob es wirklich eine ultimative Lücke in deren Versicherungsvereinbarung ist.

28 weitere Antworten
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28 Antworten
Themenstarteram 1. März 2018 um 20:17

Habe nochmal paar Screenshots von den Kostenaufstellungen gemacht. Kurios ist es schon, aber meine Karten sind gegen die Polizei leider nichgt so gut. Zumal jeder Einspruch kostenpflichtig ist. Da stehen meine Chancen bei der Versicherung besser. Dort habe ich jetzt erstmal Einspruch eingelegt mit der Aussage, dass dies nicht von mir in Auftrag gegeben wurde.

In Bild1 sieht man die Kostenaufstellung vom Anschreiben der Polizei. Die "Grundgebühr f. Abtransport v. Fahrzeugen" steckt sich die Polizei in die Tasche. Das Darüber sind die reinen Leistungen des Abschleppunternehmens.

In Bild2 ist dann die Aufschlüsselung zum "Auslagen Eigentumssicherung" zu finden. Auch wenn mir die Kosten viel zu hoch vorkommen, denke ich nicht das ich da was machen kann. Die Rechnung wurde vom Abschleppunternehmen an die Polizei gestellt.

Bild1
Bild2

Interessantes Thema,wobei ich die Kostenaufstellung ansich nicht für überteuert halte.

In diese Situation kann ja Jeder von uns mal kommen....:eek:

Überlege gerade was denn der ADAC bei meiner PLus-Mitgliedschaft übernommen hätte, denn die Polizei wird ja wohl ein Bergungsunternehmen in Kooperation mit dem ADAC verständigen?

am 5. März 2018 um 9:23

Zitat:

@Cyan4848 schrieb am 1. März 2018 um 21:17:12 Uhr:

Habe nochmal paar Screenshots von den Kostenaufstellungen gemacht. Kurios ist es schon, aber meine Karten sind gegen die Polizei leider nichgt so gut. Zumal jeder Einspruch kostenpflichtig ist. Da stehen meine Chancen bei der Versicherung besser. Dort habe ich jetzt erstmal Einspruch eingelegt mit der Aussage, dass dies nicht von mir in Auftrag gegeben wurde.

Ich sehe deine Chancen auf beiden Seiten als schlecht an. Die Polizei muss an der Stelle handeln. Sie kann ja nicht das Fahrzeug stehen lassen, bis du wieder fit bist.

Und die Versicherung wird es nicht interessieren warum du nicht der Auftraggeber warst.

P.S.: Auch wenn uns das allen passieren kann, so muss man sich sicher nicht einen Kopf ohne Ende machen, wie man das wohl versichert bekommt. Lieber legt man sich die paar Kröten zur Seite und gut ist.

am 5. März 2018 um 16:22

Wer zahlt bitte 20 € im Jahr für die Schutzbrief (Plusmitgliedschaft) sprichst du eventuell von einer anderen Versicherung?

 

 

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. Februar 2018 um 12:24:45 Uhr:

Tja, der Schutzbrief kostet Dich weniger als 20 Euro im Jahr. Da ist es doch schon mal der 5malige Jahresbeitrag, den die Versicherung übernimmt. :)

Leider ist es aber tatsächlich so, dass wenn man das Abschleppen über die Schutzbrief-Versicherung organisiert, die Kosten in voller Höhe übernommen werden.

Sollte man ohne den Schutzbriefversicherer einzuschalten abgeschleppt werden, so zahlen Sie bis zu 100 Euro.

Du kannst höchstens auf Kulanz hoffen, wenn Du denen schreibst, dass Du nicht in der Lage warst das Abschleppen zu organisieren, mit Krankenbricht, Bescheinigung usw.! Aber wie gesagt, wäre nur auf Kulanz. Du hast kein Anrecht darauf.

am 5. März 2018 um 16:23

Ruf doch mal beim ADAC an und frag selbst nach.

Hier wirst du nur Vermutungen als Antwort bekommen.

Zitat:

@esrany schrieb am 5. März 2018 um 17:22:05 Uhr:

Wer zahlt bitte 20 € im Jahr für die Schutzbrief (Plusmitgliedschaft) sprichst du eventuell von einer anderen Versicherung?

 

Zitat:

@esrany schrieb am 5. März 2018 um 17:22:05 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. Februar 2018 um 12:24:45 Uhr:

Tja, der Schutzbrief kostet Dich weniger als 20 Euro im Jahr. Da ist es doch schon mal der 5malige Jahresbeitrag, den die Versicherung übernimmt. :)

Leider ist es aber tatsächlich so, dass wenn man das Abschleppen über die Schutzbrief-Versicherung organisiert, die Kosten in voller Höhe übernommen werden.

Sollte man ohne den Schutzbriefversicherer einzuschalten abgeschleppt werden, so zahlen Sie bis zu 100 Euro.

Du kannst höchstens auf Kulanz hoffen, wenn Du denen schreibst, dass Du nicht in der Lage warst das Abschleppen zu organisieren, mit Krankenbricht, Bescheinigung usw.! Aber wie gesagt, wäre nur auf Kulanz. Du hast kein Anrecht darauf.

Beim TE war nie vom ADAC oder einer Plus-Mitgliedschaft die Rede.

Themenstarteram 19. März 2018 um 19:48

Abschließend, im Falle das mal jemand ebenfalls vor diesem Problem steht: Ich habe Einspruch bei der Versicherung eingelegt mit der Begründung das ich keine Möglichkeit hatte die Versicherung zu kontaktieren (Krankenwagen, kein Bewusstsein) und die Polizei das Abschleppunternehmen konsultiert hat.

Nach paar Wochen kam dann per Mail die Nachricht das zu den 100€ zusätzlich noch weitere 297€ gezahlt werden. Die restlichen ~65€. die sogenannte "Bearbeitungsgebühr" der Polizei, kann nicht übernommen werden. Somit konnte ich meine Kosten einigermaßen tilgen.

Keine Ahnung ob dies nun Kulanz war oder ob es wirklich eine ultimative Lücke in deren Versicherungsvereinbarung ist.

In Hamburg werden die Autos immer nur an Straßen Rand geschoben wenn der Insasse ins kh gebracht wurde. Schon doof das man deins einfach mitgenommen hat. Aber immerhin haste da das meiste Geld erstattet bekommen.

...das kann schonmal gar nicht sein

Alleine auslaufende Betriebsstoffe oder fehlende Beleuchtung oder Schutzt vor weiterem Vandalismus erfordern ein sicheres Verbringen .

am 21. März 2018 um 10:51

Sind dass die Standard-Gebaren, der ganzen Schutzbriefe über die 0815-Versicherer?

Muss ich dann den eigenen Huk oder Allianz-Zentralen-Hub erst anrufen...damit die Abschlepperei

bezahlt wird am Ende - sonst Vorbehaltregelung ?

...Frage: Wartet man da nicht noch länger auf den Abschlepper, wie eh schon via ADAC ( Letzte

Wartezeit, rund 1,25 h...wg. mürber Batterie )

Warum kann man da nicht den ADAC direkt anrufen und abschleppen lassen?

ps.Adac + hat man auch noch im Sack

am 21. März 2018 um 10:57

Zitat:

@HansJosefMoser schrieb am 21. März 2018 um 11:51:29 Uhr:

Muss ich dann den eigenen Huk oder Allianz-Zentralen-Hub erst anrufen...damit die Abschlepperei

bezahlt wird am Ende - sonst Vorbehaltregelung ?

Klar musst du die anrufen, wenn die zahlen sollen.

Den ADAC musst du übrigens auch anrufen, wenn der zahlen soll. Da rufst du doch auch nicht den Abschlepper direkt an oder doch?

Davon abgesehen ist es nicht sonderlich sinnvoll sich für den gleichen Versicherungsfall mehrfach zu versichern. Das kostet nur unnötig Geld.

Wie schnell der Abschlepper am Ende kommt (ist meist übrigens der gleiche, egal ob nun von der Versicherung oder dem ADAV bestellt) hängt vor allem von dessen Auslastung ab und weniger davon, von wem er beauftragt wird.

am 21. März 2018 um 16:33

@simfer

 

Davon abgesehen ist es nicht sonderlich sinnvoll sich für den gleichen Versicherungsfall mehrfach zu versichern. Das kostet nur unnötig Geld.

Der Schutzbrief ist bei der Haftpflicht schon dabei. Wenn man den nicht nimmt, bezahlt man pro Jahr 3 euro weniger?

Die Frage ist eh, ob man den adac+ kündigt und zukünftig den Schutzbrief her nimmt...aber ob da nun Bergung dabei ist

oder Abtransport im Ausland ? k.A. ...muss man das Kleingedruckte lesen...

Den adac wollte man schon vor Jahren kündigen...aber im Ausland evtl. die elegantere Option. Die streiten sich dann

mit den ausländischen Löffeln herum...wenn es um die Zahlungen geht...

Dann ist es finnaziell ja doch noch gut gelaufen.

Aber eine Frage bleibt: Wer / was gibt dem Abschleppunternehmen das Recht, Dein Eigentum zu entsorgen und dies dann auch noch in Rechnung zu stellen?

Trümmerteile zusammen zu suchen wird nach einem Unfall und Auftrag durch die Polizei verpflichtend sein zur Gefahrenabwehr für andere Verkehrsteilnehmer.

Aber diese zu entsorgen, und dann auch noch kostenpflichtig?

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 23. März 2018 um 08:10:51 Uhr:

...

Aber eine Frage bleibt: Wer / was gibt dem Abschleppunternehmen das Recht, Dein Eigentum zu entsorgen und dies dann auch noch in Rechnung zu stellen?

Trümmerteile zusammen zu suchen wird nach einem Unfall und Auftrag durch die Polizei verpflichtend sein zur Gefahrenabwehr für andere Verkehrsteilnehmer.

Aber diese zu entsorgen, und dann auch noch kostenpflichtig?

Klar, das hört sich zwar komisch an, aber was hätten sie dMn sonst mit den Trümmerteilen machen sollen? Im unfallauto auf die rückbank legen?

Da in der Kostenaufstellung auch nicht differenziert wurde zwischen aufsammeln und entsorgen, sind zudem die Kosten für das reine entsorgen auch nicht bekannt.

 

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