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Schnelle Antwort Auto Tausch sehr dringend

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 18:11

Hi Leute,

ich hab echt ein dringendes Anliegen. Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Themenbereich bin aber habe auf die schnelle nichts besseres gefunden.

 

Ich habe heute Vormittag meinen Wagen gegen einen anderen getauscht. Wir sind beide das jeweils andere Auto probegefahren und eben besichtigt. Er und ich waren einverstanden. Es wurde auch ein schriftliches Dokument ausgestellt (Vertrag). Ich habe alle Mängel die ich wusste gezeigt und gesagt genau wie er. Auch alle Rechnungen von den Reparaturen habe ich ihm gegeben.

Grad schreibt er mir dass ihm der Wagen auf der Heimfahrt heiß gelaufen ist und er nur langsam vorwärts kommt. Ich hatte das beim Gespräch erwähnt das ich das Problem vor ein paar Monaten schonmal hatte. Da hatte ich das Thermostat wechseln lassen und seitdem hatte ich keine Probleme mehr damit. Rechnung von dem Wechsel liegt auch vor.

Er hat schon angedeutet das er den Tausch rückgängig machen möchte. Nun meine Frage. Ist das rechtens? Kann er das einfordern? Ich sage dazu das ich kein Mechaniker bin und auch kein Hobbyschrauber. Habe ich Mitschuld an der Sache? ich hoffe ihr könnt mir schnell antworten. Der Rücktausch soll vielleicht heute noch geschehen :confused:

Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung, wie es bei einem Tausch ist. Finde diese Tauscherei sowieso total bescheuert.

Ob hier irgendwelche Rechte und Pflichten greifen, wie bei einem Kauf? Kann ich mir schon vorstellen.

Wenn man die Sache so behandelt, wie bei einem Kauf, kann der Typ dir nichts anhaben.

Aber mal ehrlich: der Tausch war gerade erst. Der Typ wird böse sein und dir Kummer machen wollen. An deiner Stelle würde ich den Tausch einfach rückgängig machen.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Death-Storm

Im Vertrag steht :

Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeugs erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben und Körper

Tja dann hast du mMn erst mal keine Pflicht das Auto zurück zu nehmen, von einer moralischen mal abgesehen ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 22:09

Danke für eure Eindrücke und Hilfestellungen.

Wir werden das rückgängig machen morgen. SInd uns einig geworden

Danke euch ;)

 

Thread kann geschlossen werden

Ich meine die Bezeichnung wie "Bastlerfahrzeug". Auch in der Anzeige muss man nicht von vorn hinein mit diesen Begriffen rum eiern.

Aber spätestens im Kaufvertrag sollte man die Sachmängelhaftung ausschließen, wie du schon sagst.

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