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Schneeflocken-Tempolimit gilt auch ohne Schnee
Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.
Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:01:00 Uhr:
...
Himmel, manchmal frage ich mich ernsthaft was in der Fahrschule schief gelaufen ist und sinne über einen Preis, eine Auszeichnung nach wie: "Der goldene Führerschein mit Zitrone" oder so ...
...
Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick ;).
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188 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:05:32 Uhr:
Um ersteres, siehe Ausgangspost.
Danke jetzt wo du es sagst.
Gestern war das so ziemlich in jedem RSS-Feed zu finden, da war dann irgendwann von dem roten Dreieck mit Schneeflocke die rede.
Ich würde immer noch gerne wissen wo das in der StVo steht?
Die Gefahrenzeichen die hier schon erwähnt wurden sind ja die dreieckigen Schilder.
Gruß Metalhead
Zeichen 1007-30 "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung".
Bei dem zugrundeliegenden Urteil (Verkehrsverstoß im Januar!) ist es nachvollziehbar, dass das Tempolimit immer gilt. der Kläger hat wohl mit "winterlichen Straßenverhältnissen" argumentiert, aber das Schild sagt ja etwas ganz anderes. Unerwartetes Glatteis kann es auch bei trockener Straße und Plusgraden geben …
Zitat:
@birscherl schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:41:16 Uhr:
Zeichen 1007-30 "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung".
Bei dem zugrundeliegenden Urteil (Verkehrsverstoß im Januar!) ist es nachvollziehbar, dass das Tempolimit immer gilt. der Kläger hat wohl mit "winterlichen Straßenverhältnissen" argumentiert, aber das Schild sagt ja etwas ganz anderes. Unerwartetes Glatteis kann es auch bei trockener Straße und Plusgraden geben …
Und wo ist dann der Unterschied zu Zeichen 113.
Das ist wohl nur noch bis 2019 gültig, wurde das etwa ersetzt?
Gruß Metalhead
113 ist ein Gefahrenzeichen und kann einzeln verwendet werden, soll aber abgebaut werden.
1007-30 ist ein "Hinweis auf Gefahren" und wird nur als erläuterndes Zusatzzeichen zu einem Zeichen verwendet.
Schön, aber ein Tempolimit mit Zeichen 113 hätte genau den selben Effekt.
Hätte nur den Nachteil daß es verständlich wäre. :D
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2014 um 12:17:33 Uhr:
Schön, aber ein Tempolimit mit Zeichen 113 hätte genau den selben Effekt.
Hätte nur den Nachteil daß es verständlich wäre. :D
Gruß Metalhead
Sehe ich auch so. Zudem das andere Zeichen eben an das "Bei Nässe" Zeichen erinnert, aber scheinbar völlig anders angewendet wird.
Zitat:
@OlliA5 schrieb am 14. Oktober 2014 um 23:30:17 Uhr:
Jetzt gehts los.
Der / Die Richter haben scheinbar einen großen Leeraum im Kopf.
Wie behindert kann man denn sein?!
Unglaublich
Ja echt blöd dass die sich an Recht und Gesetz halten statt den selbsternannten "gesunden Menschenverstand" einiger Poster hier.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Oktober 2014 um 12:17:33 Uhr:
Schön, aber ein Tempolimit mit Zeichen 113 hätte genau den selben Effekt.
Hätte nur den Nachteil daß es verständlich wäre. :D
Gruß Metalhead
Ein Tempolimit OHNE einen Zusatz wäre noch eindeutiger.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 15. Oktober 2014 um 12:24:02 Uhr:
Sehe ich auch so. Zudem das andere Zeichen eben an das "Bei Nässe" Zeichen erinnert, aber scheinbar völlig anders angewendet wird.
....ihr schreibt es ja immer wieder, könnt es aber offensichtlich nicht verstehen. Es steht "Bei Nässe". Hier ist expliziet das Wörtchen "Bei"mit angegeben.
Lese ich die Schilder von oben nach unten - wie es sich gehört - resultiert daraus folgende Gültigkeit:
Bild 1: Es gilt die Geschwindigkeitsbegrennzung von 80 km/h, das Zusatzschild "Bei Nässe" grenzt dies entsprechend ein, dass tatsächlich "Nässe" vorhanden sein muß.
Bild 2: Es gilt die Geschwindigkeitsbegrennzung von 60 km/h, das Zusatzschild "Schneeflocke" (ohne "BEI") grenzt dies ebenfalls insofern ein, dass mögliche Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen herrschen. Da kein "Bei" dabei steht, müssen nicht unbedingt winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Da die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit auf Grund möglicher "Wintergefahren" gültig ist, muss es auf Grund Sinnwidrigkeit im Sommer nicht beachtet werden.
Vielleicht zu vergleichen mit
Bild 3: Hier gilt auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Grund der "Gefahr" von Krötenwanderungen. Sie gilt grundsätzlich auch, auch wenn keine Kröte auf der Straße sitzt. Steht das Schild noch im Winter bei -20 Grad da, liegt auch eine offensichtliche Sinnwidrigkeit vor.
Grundsätzlich sind zwar auch rechtswidrige Verkehrszeichen zu beachten, bei offensichtlicher Willkür oder Sinnwidrigkeit sind sie aber ungültig und eine strafrechtliche Verantwortung kann entfallen.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 15. Oktober 2014 um 14:29:43 Uhr:
Bild 3: Hier gilt auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Grund der "Gefahr" von Krötenwanderungen. Sie gilt grundsätzlich auch, auch wenn keine Kröte auf der Straße sitzt.
Stimmt auch wieder. ;)
Gruß Metalhead
Das Schild mit der Kröte steht aber ganz offensichtlich nicht das ganze Jahr dort.
Ich vermisse in den Erklärungen immer, dass es bei dem Fall um eine elektronisches, dynamisches Schild ging. Zitat:
Zitat:
Ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen zeigte aber nur Tempo 80 an. Darunter hingt das Schneeflocken-Schild.
Wenn es elektronisch gesteuert war, dann gibt es ja irgendeine Regelelektronik welche entschiedet ob limitiert wird oder nicht. Könnte mir vorstellen, dass das eine Rolle bei der Entscheidung gespielt hat.
Ansonsten: wenn es um ein reines Infoschild geht, warum stellt man nicht Gefahrzeichen Nr. 113 dort auf (Rotes Dreieck mit Schneeflocke drin) auf um auf mögliche Gefahren durch Schnee- und Eisglätte hinzuweisen. Und dann das Tempolimit separat drunter. So sieht man die Kombination häufig an Fußgängerüberwegen oder an Bahnübergängen, wo ja ebenfalls Ziel ist das Limit nachvollziehbarer zu machen und zu erreichen, dass es stärker befolgt wird.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 15. Oktober 2014 um 14:41:56 Uhr:
Das Schild mit der Kröte steht aber ganz offensichtlich nicht das ganze Jahr dort.
Das Tempolimit doch auch nicht, oder etwa doch?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 15. Oktober 2014 um 14:29:43 Uhr:
....ihr schreibt es ja immer wieder, könnt es aber offensichtlich nicht verstehen. Es steht "Bei Nässe". Hier ist expliziet das Wörtchen "Bei"mit angegeben.
Lese ich die Schilder von oben nach unten - wie es sich gehört - resultiert daraus folgende Gültigkeit:
Zitire ich doch mal den Kollegen:
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:14:59 Uhr:
Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick ;).
Sind wir schon 2 ... ;)
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 15. Oktober 2014 um 14:29:43 Uhr:
...
Bild 2: Es gilt die Geschwindigkeitsbegrennzung von 60 km/h, das Zusatzschild "Schneeflocke" (ohne "BEI") grenzt dies ebenfalls insofern ein, dass mögliche Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen herrschen. Da kein "Bei" dabei steht, müssen nicht unbedingt winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Da die Geschwindigkeitsbegrenzung explizit auf Grund möglicher "Wintergefahren" gültig ist, muss es auf Grund Sinnwidrigkeit im Sommer nicht beachtet werden.
...
Und wie interpretierst man in diesem Zusammenhang dann das Bild im Anhang?
30km/h wegen eventuell vorhandener LKW?
30km/h für LKW?
30km/h wenn tatsächlich ein LKW in Sicht ist?
Irgendwie ein bisschen schwammig das Ganze...