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Schlüsselverlust, was nun...

Mercedes G-Klasse W463
Themenstarteram 3. Oktober 2016 um 20:29

Hallo zusammen

Uns wurde ein elektronischer Schlüssel unseres W463 (2003) gestohlen, und unsere Sorge ist, dass wenn wir das Fahrzeug notwendigerweise wieder am selben Ort abstellen, wo wir bestohlen wurden, dass der G dann ev. einfach so weggefahren werden kann. Damit würden dann auch weitergehende Versicherungsleistungen bestimmt gekürzt.

Lässt sich der noch vorhandene elektronische Schlüssel so umkonfigurieren, dass der andere nicht mehr funktioniert und wir problemlos einen zweiten nachmachen lassen können?

 

Besten Dank für die kurze Aufklärung!

MiKoX

Beste Antwort im Thema

Die entsprechende Schlüsselschiene des geklauten Schlüssels kann der Freundliche sperren, so dass ein Wegfahren nicht mehr möglich ist.

 

Aber mit dem mechanischen Notschlüssel kommt man dann immer noch ins Auto.

 

Also Auto wegschließen oder zusätzlich mechanisch totlegen oder gleich zum Freundlichen damit und Ersatzschlüssel machen lassen sowie die Schließgarnitur tauschen lassen.

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Die entsprechende Schlüsselschiene des geklauten Schlüssels kann der Freundliche sperren, so dass ein Wegfahren nicht mehr möglich ist.

 

Aber mit dem mechanischen Notschlüssel kommt man dann immer noch ins Auto.

 

Also Auto wegschließen oder zusätzlich mechanisch totlegen oder gleich zum Freundlichen damit und Ersatzschlüssel machen lassen sowie die Schließgarnitur tauschen lassen.

Es geht nur so, wie oben schon vorgeschlagen: komplette Schliessung ändern.

Wird ein Fahrzeug von Dieben mit dem richtigen Schlüssel und ohne Einbruchdiebstahlspuren geöffnet und gestohlen, entfällt der Versicherungsschutz. Da kann jetzt in noch folgenden Kommentaren hin und her diskutiert werden wegen der Beweisführung (wer beweist wem was wegen irgendwas ...). Tatsache ist, daß eine Entschädigungszahlung des Versicherers in so einem Fall unwahrscheinlich ist. Sollte dennoch ein Vergleich aus so einem Schadenfall mit dem Versicherer herbeizuführen sein, dann dauert es bis dahin Monate bis Jahre. Anwaltlich teuer ist so eine Streiterei allemal.

Deshalb einmal wechseln bitte. Tut auch weh. Der Schmerz ist aber nur einmal kurz, im Gegensatz zur oben beschriebenen Neverendingstory.

Tipp: Es mag sein, daß oberschlaue Werkstätten kostengünstige Varianten anbieten um den kostspieligen Wechsel der kompletten Schliessung zu umgehen. Dann aber bitte die Wiederherstellung des Einbruchdiebstahlschutzes für das Fahrzeug von diesen Fachleuten schriftlich dokumentieren lassen. Text: Wiederherstellung der Einbruchdiebstahlsicherheit für das Fahrzeug "xyz" nach Schlüsselverlust. Stempel. Unterschrift. Name lesbar.

Gruss, Andreas

am 4. Oktober 2016 um 7:22

ich weiß nicht, wie es technisch beim G aussieht, bei meinem Motorrad hatte ich dasselbe Problem und habe es mit meinem Versicherer geklärt. Ich zitiere mich hier mal selber aus einem Moppedforum:

Interessant wird das erst im Schadensfall und da wollen die alle Schlüssel. Verliert man einen und entscheidet sich, dass man damit leben kann, einen weniger zu haben, lässt den verlorenen aber nicht aus dem Steuergerät austragen, fragt die Versicherung im Zweifel bei Ducati nach. Ist dort nichts dokumentiert, liegt der Schluss nahe, dass man das Mopped verschwinden lassen und dem Komplizen einen Schlüssel überlassen hat. Zumindest ist da großer Ärger vorprogrammiert. Oder sie geben es mir schriftlich, dass sie im Schdensfall keine Probleme machen werden, dann kann es mir auch egal sein.

Laut Ducati Deutschland, mit denen ich deswegen gesprochen habe, wird der Vorgang des Austragens aus der ECU dokumentiert und ist nachvollziehbar. Findet jemand diesen Schlüssel, entsperrt er die Wegfahrsperre nicht mehr, das Lenkerschloss allerdings schon. Meine Versicherung geht aber davon aus, dass man ein Mopped heutzutage aber ohnehin lässig klauen kann, Lenkersperre hin, Wegfahrsperre her und ist auch bei verlorenem Schlüssel bereit, zu regulieren, eben wenn er deaktiviert wurde. Und eben das habe ich mir schriftlich geben lassen, denn die leiden gerne mal an Gedächtnisverlust ;o)

Oft sind solche Fälle in der Privathaftpflicht abgedeckt.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 4. Oktober 2016 um 21:24:36 Uhr:

Oft sind solche Fälle in der Privathaftpflicht abgedeckt.

Definitiv nein. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Ausserdem gibt es im Vertragswerk die sogenannte "Benzinklausel". Alles rund um Kraftfahrzeuge hat nichts mit der privaten Haftpflichtversicherung zu tun.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 4. Oktober 2016 um 21:24:36 Uhr:

Oft sind solche Fälle in der Privathaftpflicht abgedeckt.

Auf Schlüsselverlust an Fremdeigentum/Fremdfahrzeug (nicht Mietwagen) mag das zutreffen mit der Privathaftpflicht. Beim eigenen Fahrzeug soweit ich weiß nicht! Wäre mir jedenfalls neu.

Teilkasko zahlt Schlössertausch nur bei Beschädigung derselben durch versuchten Einbruch/Diebstahl. Oder wenn die Schlüssel AUS dem Auto gestohlen wurden (das Auto aber dagelassen)

Je nachdem WO die Fahrzeugschlüssel entwendet wurden, könnte es sein dass Folgendes zutrifft:

Wem die Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung, dem Haus oder aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden – nur durch Einbruchdiebstahl oder Raub mitversichert – sollte sich zwecks Schadensersatz an seine Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung (gewerbliche Nutzung) wenden. Den fehlenden Schutz durch die Teilkaskoversicherung gleichen diese Versicherungen aus, jedoch keine Folgeschäden.

Zu den Kosten: Es geht evtl auch billiger, am Ende geht es ja oft da drum

Ich hab dieses Jahr 3 alte Tür-Griffe mit Schließzylindern, 1 Tankschloß und 1 Zündschloß für nen 460er G für 120€ erstanden. Die Schließzylinder ließen sich einfach in die ZV einbauen. Jetzt kann rechts und hinten mechanisch mit einem anderen Schlüssel geöffnet werden. Die ZV ver- und entriegelt diese Türen dennoch per Funk mit.

Ich würde das evtl so lösen: Den Schließzylinder in der Tür braucht man ja nur im Falle einer Panne der Elektronik. Also da Schließzylinder evtl vom 460 einbauen und im Notfall diesen mechanischen Schlüssel verwenden . Per Funkschlüssel ansonsten wie gewohnt mit dem bisherigen Schlüssel auf und zu und starten. Wenn der gestohlene Schlüssel ausm System ausgetragen wird, so sollte das eigentlich safe sein.

Aus eigener Erfahrung

Zitat:

@ABW schrieb am 4. Oktober 2016 um 22:13:30 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 4. Oktober 2016 um 21:24:36 Uhr:

Oft sind solche Fälle in der Privathaftpflicht abgedeckt.

Definitiv nein. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Ausserdem gibt es im Vertragswerk die sogenannte "Benzinklausel". Alles rund um Kraftfahrzeuge hat nichts mit der privaten Haftpflichtversicherung zu tun.

Ohne die "Benzinklausel" bleibt noch die Frage, wer den verloren hat.

Verliere ich deinen Schlüssel, zahlt meine HP...

Was soll hier heißen "ohne Benzinklausel"? Diese gilt für alles was mit Kraftfahrzeugen zu tun hat. Das Ablehnungsschreiben des Versicherers wird mit einem Hinweis darauf lediglich aus einem Satz bestehen.

Im Übrigen: Die Eingangsfrage wurde beantwortet. Es handelte sich basierend auf der gestellten Frage anscheinend um einen "einfachen Diebstahl" . Auch deshalb trägt man die Kosten für den Austausch der Schliessung selbst. Alles weitere steht oben.

Es gibt Versicherungsverträge, die haben keine "Benzinklausel" drin.

Bei Altverträgen habe ich das schonmal gesehen.

Ansonsten heist "Benzinklausel" nicht, dass alles was mit Auto zu tun hat ausgeschlossen ist, sondern idr. dass alles was mit "Betrieb von Auto" zu tun hat ausgeschlossen ist. Ob darunter die vorübergehende Aufbewahrung eines Schlüssels fällt, weis ich allerdings so nicht. Nur ein Ansatz. Manchmal sind Autoschlüssel auch in der Hausratsversicherung mit drin.

Das sind alles Versicherungen deren Inhalt von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ist und selbst bei einer Gesellschaft noch unterschiedlich ist, je nach Vertrag. Da muss man im Einzelfall prüfen.

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