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Schaden Zentralruf?

Themenstarteram 22. November 2022 um 21:06

Hallo, angenommen mir ist jemand mit dem Auto an der Garage hängen geblieben. Dann müsste das doch ein Fall für seine Kfz Haftpflicht sein, nicht? Weiter angenommen die Person zeigt sich unkooperativ, dann könnte ich doch über den Zentralruf und das Kennzeichen die Versicherung ermitteln und mich direkt an diese wenden, ist das auch noch richtig?

Falls ja, wie geht das dann weiter? Kostenvoranschlag, Gutachter, kann man auch fiktiv abrechnen anstatt den Schaden beheben zu lassen?

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33 Antworten

Ich würde den Schaden meiner Wohngebäudeversicherung melden.

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 22. November 2022 um 22:06:06 Uhr:

Hallo, angenommen mir ist jemand mit dem Auto an der Garage hängen geblieben. Dann müsste das doch ein Fall für seine Kfz Haftpflicht sein, nicht? Weiter angenommen die Person zeigt sich unkooperativ, dann könnte ich doch über den Zentralruf und das Kennzeichen die Versicherung ermitteln und mich direkt an diese wenden, ist das auch noch richtig?

Falls ja, wie geht das dann weiter? Kostenvoranschlag, Gutachter, kann man auch fiktiv abrechnen anstatt den Schaden beheben zu lassen?

Ja, du kannst es der Haftpflicht über den Zentralruf melden, diese würde aber nicht den kompletten Schaden bezahlen.

Somit ist der Weg über die Wohngebäudeversicherung unter dem Punkt Fahrzeuganprall die bessere Lösung.

Die Wohngebäudeversicherung nimmt dann die Haftpflicht in Regress.

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 22. November 2022 um 22:07:03 Uhr:

Ich würde den Schaden meiner Wohngebäudeversicherung melden.

Ist denn das Unfallrisiko in der Wohngebäude mitversichert???

War zu meiner aktiven Zeit nicht so.

Ja, und eben sogar zum Neuwert.

Deswegen die Meldung an die Gebäudeversicherung.

Aber es kommt natürlich auf den Tarif an.

In Basis in der Regel nicht, in vielen Premiumtarifen aber marktüblich mitlerweile.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2022 um 22:14:54 Uhr:

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 22. November 2022 um 22:07:03 Uhr:

Ich würde den Schaden meiner Wohngebäudeversicherung melden.

Ist denn das Unfallrisiko in der Wohngebäude mitversichert???

Der Punkt Fahrzeuganprall ist als Unterpunkt mitversichert. Bei einigen Tarifen nur an Gebäuden, bei anderen auch an Mauern und Zäunen.

Ausgeschlossen sind oft, die eigenen Fahrzeuge der Bewohner. ;)

Themenstarteram 22. November 2022 um 21:20

Was heißt es denn, dass die Haftpflicht nicht den kompletten Schaden bezahlen würde? Gebäudeversicherung läuft bei uns über die WEG bzw Hausverwaltung, da müsste ich mich erstmal informieren

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 22. November 2022 um 22:20:58 Uhr:

Was heißt es denn, dass die Haftpflicht nicht den kompletten Schaden bezahlen würde? Gebäudeversicherung läuft bei uns über die WEG bzw Hausverwaltung, da müsste ich mich erstmal informieren

Genau, je nach Alter des Gebäudes

Die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert.

Deine Gebäudeversicherung den Neuwert.

Wenn der jetzt dein Garagentor beschädigt hat und das ist schon 10 Jahre alt, dann wirst du nur einen Teil vom neuen Garagentor ersetzt bekommen.

Kannst du denn beweisen, das besagtes Fahrzeug gegen die Garage gefahren ist ? Die gegnerische Haftpflicht wird sich vermutlich stur stellen und sagen ohne eine polizeiliches Unfallprotokoll machen die gar nichts ! Kann sein, das die den Fahrer anschreiben und um Stellungnahme zum Sachverhalt bitten aber wenn der sagt "Nö, war ich nicht" steht Aussage gegen Aussage ! Das ganze könnte dann in einen langen Rechtsstreit münden und solange der nicht geklärt ist wird die Garage auch nicht repariert !

Da wäre ein weg über die eigene Wohngebäudeversicherung deutlich einfacher !

Zitat:

@Stancer schrieb am 22. November 2022 um 22:26:32 Uhr:

Kannst du denn beweisen, das besagtes Fahrzeug gegen die Garage gefahren ist ? Die gegnerische Haftpflicht wird sich vermutlich stur stellen und sagen ohne eine polizeiliches Unfallprotokoll machen die gar nichts ! Kann sein, das die den Fahrer anschreiben und um Stellungnahme zum Sachverhalt bitten aber wenn der sagt "Nö, war ich nicht" steht Aussage gegen Aussage ! Das ganze könnte dann in einen langen Rechtsstreit münden und solange der nicht geklärt ist wird die Garage auch nicht repariert !

Da wäre ein weg über die eigene Wohngebäudeversicherung deutlich einfacher !

Die Wohngebäudeversicherung fragt auch nach, welches Fahrzeug den Schaden verursacht hat.

Das eigene Fahrzeug wäre ein Ausschluss.

 

Die Beschädigungen müssten auch am Fahrzeug sichtbar sein

Hier handelt es sich wohl um Unfallflucht, also ggf. Anzeige bei der Polizei stellen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2022 um 06:06:47 Uhr:

Hier handelt es sich wohl um Unfallflucht, also ggf. Anzeige bei der Polizei stellen.

Das ist korrekt!

Dann sollte sich der TE aber sicher sein.

Sonst Anzeige gegen unbekannt und den Verdacht äußern.

Themenstarteram 23. November 2022 um 8:36

Naja gegen unbekannt muss die Anzeige garnicht nicht sein, war ja unser ehemaliger Mieter der da dagegen gefahren ist. Außerdem nicht gegen das Garagentor, sondern beim Einfahren an der Fassade/Zarge hängen geblieben. Also ein paar Abplatzer in der Fassade

Sogesehen könnte man auch sicher nachweisen, dass es sein Fahrzeug war, schließlich hat er es uns selbst gesagt und am Auto als solches müsste man die Spuren auch noch sehen

Die Idee mit dem Zentralruf kam nur jetzt, da man sich mit dem Schaden eigentlich noch einig werden wollte, der Mieter nach Auszug aber auf Durchzug geschalten hat und von nichtsmehr wissen möchte

Und die Idee der fiktiven Abrechnung kommt daher, dass die komplette Fassade in 1-2 Jahren sowieso saniert werden soll. Das, was man durch den Schaden von der Versicherung bekommen würde, würde halt in den Topf fließen mit dem dann die ganze Fassade saniert wird

Ich weiß auch garnicht wie hoch so ein Schaden finanziell ausfällt. Ein Stuckateur wird da mit dem Putzeimer vermutlich keine halbe Stunde benötigen? Das kniffligste wäre wahrscheinlich noch den alten Farbton zu treffen

Wenn fiktiv abgerechnet werden soll, dann würde ich nur den Schadenverursacher zur Kasse beten.

Neuwert bei der Wohngebäude gibt es nur, bei tatsächlicher Reparatur.

Aber nicht bei fiktiver Abrechnung.

Schaden dem Zentralruf melden ist eine gute Idee.

Würde ich so machen.

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