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Audi a3 - gerade mal 1 1/2 wochen alt und schaden von ueber 5000€

Themenstarteram 26. November 2009 um 9:41

Moin moin

ich habe folgendes problem. Undzwar hatte meine freundin mit meinem auto nen unfall.

Passiert ist es auf einer strasse die links und rechts kleine einmuendungen hat um den verkehr etwas zu bremsen.

Nun folgendes problem : ihr kam ein auto entgegen das ziehmlich weit auf ihrer spur fuhr. Sie war dann wohl ein wenig " ueberrascht" weil der auf einmal wearend sie diese einmundung passiert hat, auf ihre spur kam. Sie hat aus reflex rueber gezogen und den kantstein hoch.

Resultat : felge kaputt, das rad hin nurnoch am querlenken bis hin dass die antriebswelle gerissen ist. Ob das dsg einen mit bekommen hat muss man sehen.

Der unfallverursacher gibt es voll zu schuld zu haben. Bezahlt den schaden seine versicherung ? Beide sind vollkasko versichert. Muss er das seiner versicherung erstatten?

Weil das ding ist , die beiden kennen sich.

Da es kein schade von paar 100€ sind, wollen wir das ueber versicherung machen. Mindestens 5000€ schaden gescheatz vom freund. Das aber ohne einbau. Ich selbst bin bei der huk, aber halt noch nicht lange.

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13 Antworten

Ob der Unfallgegner "voll Schuld ist" entscheidet seine Versicherung für ihn und wenn die das auch so sehen, kriegst Du von der den Schaden ersetzt - where's a problem?

Themenstarteram 26. November 2009 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ob der Unfallgegner "voll Schuld ist" entscheidet seine Versicherung für ihn und wenn die das auch so sehen, kriegst Du von der den Schaden ersetzt - where's a problem?

Das ding ist, dass diese person angst hat dem schaden selbst nachzahlen zu muessen. Wie gesagt man kennt sich. Jetzt malabgesehn von der sb und steigenden prozenten. Bei ihm ist neahmlich nix am kfz

Es ist vollkommen unrelevant ob man sich kennt oder nicht, wenn jemand anderes einen Schaden hinzufügt so muss er dafür geradestehen ( oder seine Versicherung)

Bei dem von dir beschriebenen Fall mit der Verkehrsberuhigung gehen die Versicherungen in der Regel von einer 50 % Eigenschuld aus, weil sich die Verkehrsteilnehmer eben absprechen müssen wer zuerst fährt, im Zweifelsfall muss man eben auf " Sein Recht" verzichten.

Wenn der Bekannte meint das er Schuld ist so sehen die Versicherungen das noch lange nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wenn der Bekannte meint das er Schuld ist so sehen die Versicherungen das noch lange nicht so.

So schaust aus.

Allein aus der Schilderung des TE würde ich persönlich auch der Freundin eine schuld geben, wenn nicht sogar die hauptschuld.

Es sieht nach Teilschuld aus, wahrscheinlich musst du deine Kaskovers. auch in Anspruch nehmen.

Themenstarteram 26. November 2009 um 13:44

hmm naja okay weis ich bescheid .. danke

Tschuldige, daß ich quer eine Frage stelle. Aber was hätte man da machen müssen um kein Teilschuld zu bekommen? :confused:

Stur geradeaus lenken egal obs frontal kracht, jedoch Vollbremsung einlegen? :confused: Ich hätte auch reflexartig versucht auszuweichen.

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Tschuldige, daß ich quer eine Frage stelle. Aber was hätte man da machen müssen um kein Teilschuld zu bekommen?

wie wärs mit Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit?

Die Schilderung der Situation klingt stark nach Zone 30 ("'links und rechts kleine einmuendungen hat um den verkehr etwas zu bremsen'")

In so einer Zone sollte man eben mit einer Geschwindigkeit unterwegs sein, mit der man problemlos anhalten kann, ohne gleich irgendwo dagegenzufahren...

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Tschuldige, daß ich quer eine Frage stelle. Aber was hätte man da machen müssen um kein Teilschuld zu bekommen? :confused:

Stur geradeaus lenken egal obs frontal kracht, jedoch Vollbremsung einlegen? :confused: Ich hätte auch reflexartig versucht auszuweichen.

Wir wissen nicht, wieviel platz wirklich war....und die schilderung "sie hat sich erschrocken" klingt in erster linie nach fahrfehler durch die frau. und im zweifel muss man anhalten.

Gut, ich hab nicht genau ausgedrückt. Die Frage habe ich allgemein gestellt, also meine Frage ist unabhängig von der TE geschilderte Fall.

Sicher hängt es von viele Faktoren ab. Angenommen es ist kaum Platz fürs "reguläres" Ausweichen da und ich weiche notgedrungen in Richtung Bordsteinkante aus, was aus Platzmangel nicht vermeidbar ist. Und nu?

Bekomme ich Teilschuld, weil ich ausgewichen habe?

Ich spreche nicht von der Situation, wo man die Gefahr frühzeitig erkennen könnte. Weil dann bin ich tatsächlich selber Schuld, wenn ich nicht vorher darauf reagiert habe.

@wrft2009: Das mit Geschwindigkeit kann man schlecht sagen, wenn jemand (vor allem als Gegenverkehr) direkt vor der Nase auf meinen Spur "wechselt". Kann ja schlecht im voraus wissen wohin die anderen plötzlich lenken und sowas ist schnell passiert. Z.B. ein Fahrer wühlt grad in Handschuhfach rum. :eek:

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Gut, ich hab nicht genau ausgedrückt. Die Frage habe ich allgemein gestellt, also meine Frage ist unabhängig von der TE geschilderte Fall.

 

Sicher hängt es von viele Faktoren ab. Angenommen es ist kaum Platz fürs "reguläres" Ausweichen da und ich weiche notgedrungen in Richtung Bordsteinkante aus, was aus Platzmangel nicht vermeidbar ist. Und nu?

Bekomme ich Teilschuld, weil ich ausgewichen habe?

Wenn man weiß wie breit sein Auto ist und man sieht das es nicht passt warum nicht vorher zum Stillstand abbremsen????  Das und nichts anderes ist die einzige Möglichkeit  wenn sich 2 PKWs in einer Engstelle begegnen zu umgehen.

 

Anhand des Spur Spurtgesetzes  braucht man  je schneller man fährt mehr Platz .

Das wird auf jeden Fall eine Mithaftung geben wegen unangemessener Reaktion, wieviel das sein wird, da können wir natürlich hier Kaffeesatzlesen, raten oder wetten...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Gut, ich hab nicht genau ausgedrückt. Die Frage habe ich allgemein gestellt, also meine Frage ist unabhängig von der TE geschilderte Fall.

Sicher hängt es von viele Faktoren ab. Angenommen es ist kaum Platz fürs "reguläres" Ausweichen da und ich weiche notgedrungen in Richtung Bordsteinkante aus, was aus Platzmangel nicht vermeidbar ist. Und nu?

Bekomme ich Teilschuld, weil ich ausgewichen habe?

Wenn man weiß wie breit sein Auto ist und man sieht das es nicht passt warum nicht vorher zum Stillstand abbremsen????  Das und nichts anderes ist die einzige Möglichkeit  wenn sich 2 PKWs in einer Engstelle begegnen zu umgehen.

Das ist soweit richtig, was Du schreibst und ich widerspreche auch nicht. Außerdem... wenn ich bis zum Stillstand schaffe, wozu dann auszuweichen? ;) Ich weiche nur dann aus, wenn ich nicht bis zum Stillstand schaffe.

Und ich wiederhole, es ist eine allgemeinene Frage von mir und daß jemand von der Spur abweicht passiert nicht nur an Engstellen, sondern es kann überall passieren.

Evtl. hast Du das mit "Platzmangel" als Engstelle missverstanden. Das mit Platzmangel meinte ich damit, wenn der Gegenverkehr soweit rüberkommt, daß die Lücke zwischen dem Fahrzeug und Bordsteinkante zu schmal ist.

Sorry, wenn ich schammig formuliert habe. :)

Also nochmal... angenommen:

- Es ist kein Engstelle, die Straße hat normale breite und dort stehen keine Hindernisse.

- Gegenverkehr lenkt wenige Meter vor mir plötzlich in Richtung auf meinen Spur (warum auch immer)

- Ich schaffe nicht mehr rechtzeitig stehenzubleiben.

- Ich fahre mit passende Geschwindigkeit (oder soll ich etwa bei jede Gegenverkehr stehenbleiben weil irgendetwas was passieren könnte? ;) )

Die Frage (was mit Schuldzuweisung betrifft):

Soll ich besser bremsen und frontal krachen? (würd ich ehrlich gesagt nicht trauen)

Oder Ausweichen und meine Fahrwerk mit "Bordsteinküssen" versauen? (wäre evtl. gesünder für die Fahrer)

Richtig ist, was hier auch gesagt wurde, immer mit zu Situationen passende Geschwindigkeit fahren. Das ist korrekt und ich widerspreche keinster Weise. Ich reduziere auch die Tempo wenn ich weiß daß ich evtl. mit Kinder auf die Straße rennend rechnen muß (KiGa-Nähe bzw. Spielplatz).

Zum Schluss möchte ich nur gesagt haben, ich will nicht jemanden verärgern oder daß hier zu eine "Streitereien" ausartet. Und ich hoffe daß ihr auch versteht daß meine Frage evtl. berechtigt ist.

cu Floh

PS: Wenn ich nicht verständlich genug formuliert habe, dann lass mich bitte wissen. Deutsch ist leider nicht unbedingt meine Stärke. ;) :(

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