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Sachmängelhaftung

BMW 3er E46
Themenstarteram 28. Februar 2014 um 18:13

Hallo Leute ich bin neu

ich habe mir vor 2 wochen nen 3er BMW beinem Händler gekauft und heute ist was sehr sehr doofes passiert.

Ich fuhr gerade von der Arbeit nach Hause musste stark bremsen, ok als ich dann weiter fuhr musste ich an einer Ampel ganz normal abbremsen auf einmal stiess mein Fuss ins leere keine Bremswirkung mehr.

Ich ausgestiegen geschaut was das sein könnte schau instinktiv unters Auto was sehe ich da,

hinten links auf der Beifahrer seite tropfts, ich dachte oh nein konnte ja nur die Bremsleitung sein zum glück war meine Stammwerkstatt nicht weit!

In der Werkstatt angekommen Auto hoch gehoben geschaut klar die Bremsleitung durch!(Rost)

So jetzt meine Frage und die Autodaten.

BMW 328i e 46 EZ: 12.1999 214000 Kilometer (Letzter TÜV BERICHT *Bremsleitungen hinten korrosionsgeschwächt * Mängel am selben Tag behoben ) laut Tüv

Händer hat beim kauf unter Zeugen auch gesagt alles ok mit dem Auto es war was an den Bremsleitungen die sie aber gemacht hatten!

Ich habe Schriftlich auf dem Kaufvertrag stehen 1 Jahr Gesetzliche Gewährleistung jetzt wollte ich euch fragen ob jemand weis ob die Greift!

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Was soll jetzt diese Aussage mit Izkümier?? Vlt wars ja auch ein Sven, dann sieht das ganze weißer aus oder was ??

Alter Verwalter. .

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 5. März 2014 um 13:07

Habe es dir mal in das E46 Forum geschoben.

Gruss andi_sco

am 5. März 2014 um 13:53

Hm die Reparatur der alten Bremsleitungen wurde wohl bloß teilweise durchgeführt an den schlimmen Stellen... Wenn laut TÜV die korrodiert sind und das angeblich gemacht wurde, sollte man meiner Meinung nach schon davon ausgehen können, dass die komplett neu gezogen wurden. Würde mal zum Händler fahren und ihn damit konfrontieren. Vielleicht ist er da ja direkt einsichtig und lässt das machen (diesmal hoffentlich richtig...).

ich denke nicht das er erfolg hat, in HU Bericht ist immer allgemein gehalten, wenn der Tüv auf eine bestimmte stelle hinweist, und diese auch behoben wurde ist der Händler im allgemeinen raus.

zudem ist es eh ein verschleisteil was sowieso aus der Haftung fällt!

Die Gewährleistung greift bei einem Händler in dieser Zeit IMMER!!!

Die Gewährleistung wird jedoch meisten umgangen "Verkauf im Kundenauftrag"...aber dies scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

Ich verstehe aber den TE leider nicht, oder ist das im Zeitalter des Internets so? -> RUF DEN HÄNDLER AN!!! :D

Zitat:

Original geschrieben von Quixy

ich denke nicht das er erfolg hat, in HU Bericht ist immer allgemein gehalten, wenn der Tüv auf eine bestimmte stelle hinweist, und diese auch behoben wurde ist der Händler im allgemeinen raus.

zudem ist es eh ein verschleisteil was sowieso aus der Haftung fällt!

Die Bremsleitung ein Verschleißteil?

Zudem wurde das KFZ erst vor zwei Wochen vom Händler bezogen und der wird eher drei Kreuze machen und sich freuen, dass dem TE bei diesem Szenario nichts passiert ist. So ein Auto zu verkaufen kann andere Kreise nach sich ziehen.

da wurde das teilstück von der trennstelle am tank zum rad ersetzt(mehr oder weniger fachgerecht...das kann man auch schöner machen)

kaputt ist da wie es aussieht nun das teil was nciht ersetzt wurde. weil dazu eben der tank raus muss.

ich würde es dem händler einfach mal berichten. im sagen,das man nur von glück reden kann,dass es unter solchen umständen aufgetreten ist und was man nun von ihm,der das auto ja verkauft hat erwarten kann.

Wie schon gesagt:

Kauf ist 2 Wochen her

Beweislast beim Verkäufer

Anrufen oder hinfahren.

Fertig

am 5. März 2014 um 20:10

Ja so siehts aus Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händletr also hingehen und Reparieren ohne Kosten Feddisch.Ausser es war Izkümier dann siehst dunkler aus

Was soll jetzt diese Aussage mit Izkümier?? Vlt wars ja auch ein Sven, dann sieht das ganze weißer aus oder was ??

Alter Verwalter. .

am 6. März 2014 um 7:18

Also sorry - ich versteh auch nicht, wieso es dazu hier einen thread gibt.

Das sieht man doch schon, dass eine Leitung, die neben einem Clip hängt, nicht fachgerecht verlegt wurde.

und dasWort an sich: "Sachmangel" weist doch schon darauf hin, dass die sache an sich mangelhaft ist.

Also ab zum Händler und im vernünftigen Ton mit ihm sprechen, wenn das im ersten Ansatz nicht zielführend ist, dann ab mit dem auto zur Tüv-Prüfstelle wo das Auto geprüft wurde.

Bericht mitnehmen und Auto auf die Bühne nehmen. Den oberprüfer schauen lassen und gar nicht weiter kommentieren ob das so wirklich "i.O." sein soll.

Ich bin mir absolut sicher, dass mindestens einer der beteiligten verdaaaamt schnell handeln wird um einem Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen.

Klarer kann die sache doch gar nicht sein.

Gruß, Frank

Die Verbindungen der Bremsleitungen an den Hinterachsen kordieren mit der Zeit unbemerkt . Ich habe das bei mir beim Fahrwerkstausch auch neulich entdeckt das einer der Verbindungen bei der Fahrerseite Hinterachse die Leitung hinter dem Gummischlauch schon etwas angerostet war habe dann mit der Drahtbürste den Flugrost gelöst, Rostumwandler drauf und danach schön mit Unterboden Schutz versiegelt.

Zum Glück ist ja nichts passiert. Ein Guter Händler übernimmt die Reparatur der Leitungen ohne groß Stress zu machen, ja Bremsleitungen sind Verschleißteile. Aber in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast das es beim Verkauf nicht schon Fehlerhaft war beim Verkäufer. Also muss er haften, wenn er Stress macht drohe mit Rechtsbeistand dann geht das in der Regel ganz schnell.

Nachfolgend nochmal die Definition Sachmängelhaftung beim Autokauf beim Autohändler.

Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler:

Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen bei Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.

Themenstarteram 6. März 2014 um 10:39

Hallo Leute danke für die Antworten!

Also der Stand der Dinge ist wie folgt.......

Der Händler weigert sich zu bezahlen er sagte sogar ich solle doch zum Anwalt gehen das Auto will er auch nicht zurücknehmen!

Also werde ich wohl alles über meinen Anwalt laufen lassen Rechtschutz sei Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Gadjano

Hallo Leute danke für die Antworten!

Also der Stand der Dinge ist wie folgt.......

Der Händler weigert sich zu bezahlen er sagte sogar ich solle doch zum Anwalt gehen das Auto will er auch nicht zurücknehmen!

Also werde ich wohl alles über meinen Anwalt laufen lassen Rechtschutz sei Dank!

Genau eine Verkehrsrechtsschutz für 60 Euro sollte jeder haben der Auto fährt, den Recht bekommen kann teuer werden. Ich habe die neulich auch noch gebraucht als ich geblitzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Sportler-69

Nachfolgend nochmal die Definition Sachmängelhaftung beim Autokauf beim Autohändler.

Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler:

Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen bei Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten 6 Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.

DOCH! Indem sie den Wagen im Kundenauftrag verkaufen.

Verstehe den Verkäufer nicht. Da wird ein Auto mit Gewährleistung verkauft und der stellt sich 2 Tage nach Veräußerung des Wagens quer?

Naja, bin gespannt.

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