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Sachmängel?

Skoda Fabia 2 (5J)
Themenstarteram 5. November 2017 um 13:12

Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir jemand helfen oder hat einen hilfreichen Tipp...

Vor 2 Wochen habe ich mir einen Fabia gekauft. Baujahr 06/2014 mit 39000km Laufleistung.

Bei der Probefahrt und auch bei der Fahrzeugübergabe ist mir nichts aufgefallen.

Einige Tage später, als das Auto nicht mehr so geglänzt hat, sind mir auf der Windschutzscheibe und Heckscheibe unzählige Kratzer aufgefallen, die mich beim Fahren bei tief stehender Sonne und im Dunkeln bei Gegenverkehr oder Straßenlaternen enorm stören.

Der Verkäufer sicherte mir keinerlei Kratzer zu, außer kleinere Kratzer auf Lack, die ja normal sind.

Habe ich Recht auf Sachmängel und somit Nachbesserung der Scheiben oder muss ich das einfach hinnehmen?

Danke schon mal.

16 Antworten

denke du musst sie hinnehmen

Hallo , genau ! Hinnehmen musste dies wohl. Es könnte ja auch in den 2 Wochen passiert sein als du es Gafahren hast . Mfg

Themenstarteram 5. November 2017 um 15:55

Danke, nur wurde nichts der Gleichen im Kaufvertrag vermerkt, also sollte das Auto frei von solcher Sachmängel sein.

Wieso sollte man ein frisch gekauftes Auto so beschädigen? Sonst hätte man es ja nicht gekauft.

Laut Rechtssprechung ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass eben solche Sachmängel bei Übergabe nicht vorliegt, zumindest in den ersten 6 Monaten.

Themenstarteram 5. November 2017 um 16:32

Hier die Bilder zum Schaden

Das ist ja Lustig.

Du hast due Kratzer beim Kauf nicht gesehen.

Jetzt wo du sie in der Heckscheibe siehst, stören sie dich?

Würde mal sagen, beim nächsten Kauf besser schauen.

Bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug wirst du mit Kratzer in den Scheiben leben müssen. Eiskratzen geht nur mal nicht immer spurlos an der Scheibe vorbei.

Gruß,

der_Nordmann

Also in dem Fall hast du den Kürzeren gezogen. Solche Kratzer kann er nicht vertuschen, da hilft leider auch keine Scheibenversiegelung.

Bei einem KFZ mit der Laufleistung ist das als "normaler" Verschleiß zusehen.

Mein Tipp für den Fall das es auf der Frontscheibe auch störende Riefen gibt und eine Teilkaskoversicherung besteht.... ups Steinschlag ... die meisten Werkstätten machen da mit und schicken der Versicherung die Bestätigung da sie ja auch verdienen wollen. ( Ich freue mich schon auf die Moralapostel- Nachrichten dazu:D)

Heckscheiben sind günstig zu bekommen, da kannst für 40-50€ ne normale und gut ausgebaut gebrauchte bekommen und für 60-70€ eine abgedunkelte.

Ärgerlich, aber es gibt eben Leute die noch einen Eiskratzer oder in deinem Fall ne Drahtbürste verwenden um die Scheiben von Frost zu befreien.:rolleyes:

Ebenfalls steht nicht der Verkäufer in der Beweispflicht sonder der Käufer. Du musst beweisen das die Kratzer vorher schon waren. Und wie willste das machen. Lass das über die Teilkasko Versicherung laufen. Kostet dich nur deine Selbstbeteiligung wenn du eine Hast ??.

am 5. November 2017 um 20:38

Ja das ist so wie meine Vorredner sagen. Beim Gebrauchtwagenkauf muss man auf alle Details achten wie ein KFZ-Gutachter. Denn sobald die Kiste vom Hof ist, ist alles egal.

Und bei Neuwagenkauf entlose Wartezeit in kauf nehmen und Betrugsversuche durchschauen wie ein Jurist.

Wie gut das wir in einen Rechtsstaat leben ...

Abwarten, bis du einen Steinschlag hast und dann die Scheibe über die TK tauschen lassen. Das Schadensbild ist leider völlig normal - wo hast du beim Kauf hingeschaut ?

Steinschlag in der Heckscheibe wird aber schwierig der Versicherung zu erklären.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 6. November 2017 um 6:02

Die Kratzer sind auf der kompletten Front-und Heckscheibe verteilt. Die Lichtbrechung erschwert das Fahren enorm, sowohl bei tief stehender Sonne als auch Fahren bei Nacht. Die Rechtssprechung sieht da was anderes vor, wovon ich voll überzeugt bin. Hinnehmen ist keine Option.

dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig mit dem Verkäufer zu reden oder einen Anwalt zu befragen.

Zitat:

@HKLHKL schrieb am 6. November 2017 um 07:02:50 Uhr:

Die Kratzer sind auf der kompletten Front-und Heckscheibe verteilt. Die Lichtbrechung erschwert das Fahren enorm, sowohl bei tief stehender Sonne als auch Fahren bei Nacht. Die Rechtssprechung sieht da was anderes vor, wovon ich voll überzeugt bin. Hinnehmen ist keine Option.

Ok. Dachte nur Heckscheibe, da deine Fotos nur die Heckscheibe zeigen.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@Roomstergirl schrieb am 6. November 2017 um 07:11:07 Uhr:

dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig mit dem Verkäufer zu reden oder einen Anwalt zu befragen.

Das wird lustig. Ich sehe kaum, wie man dem Gericht das als verdeckten Mangel weismachen will.

Eine Windschutzscheibe im Auto wird ja eher weniger übersehen...

Klar, man kann mit dem Verkäufer reden und evtl. mit dem Anwalt drohen. Oder man kennt einen solchen, der einem für lau oder wenig Geld auf Kanzleipapier ein Briefchen schreibt, wirkt oft Wunder. Mit ein bisschen Glück knickt der Verkäufer ein. Wenn nicht, flattert vom Anwalt erstmal ne Rechnung über ein paar hundert € ins Haus, im Klagefall noch die Gerichtskostenvorauszahlung und ein ungewisser Ausgang - wenn es überhaupt zu einem Haupttermin kommt und man sich nicht vergleicht. Mit ner Rechtsschutzversicherung (wenn die sowas überhaupt deckt) bleibt man in jedem Fall auf dem Selbstbehalt sitzen.

Ich fürchte, der TO wird sich friedlich mit dem Verkäufer einigen müssen - besser wäre es gewesen, vorher mal genau hinzuschauen. Mir ist eh nicht klar, wie man das übersehen kann, wenn es wirklich so extrem ist, wie der TO es beschreibt.

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