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Rückleuchten abdunkeln, erlaubt?

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 13:50

Hallo,

Man Findet im Internet allerhand Folien zum Abdunkeln von Rücklichtern und Scheinwerfern. Habe unter einigen Bewertungen gelesen das es teils nicht erlaubt ist. Soll geahndet werden mit einem Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe. Da ich weder einen Punkt noch eine Geldstrafe möchte wollte ich mal erfragen in wie weit was erlaubt ist. Wie kann ich sicher gehen das mir dies nicht passiert. Unten sind die 2 Folien für die ich mich interessiere (geht um die Verdunklung). Einmal Tiefschwarz und Hellschwarz. Hat jmd Erfahrungen mit dem folieren von Rücklichtern, ob des erlaubt ist oder net? Muss ich das vom TÜV noch abnehmen lassen? Im Vergleich zu bereits getönten Rücklichtern wäre die Folie eine super günstige Alternative! (Rücklichter 160€, Folie 8€)

Danke im voraus:)

 

(Falls des des falsche Unterforum ist, bitte verschieben :D )

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Beste Antwort im Thema

Hallo.

Jegliche Veränderung an Beleuchtungseinrichtungen sind verboten.

Theoretisch könntest Du die Folien verwenden wenn Du danach ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen lässt und dann damit Eintragen lässt. Aber diese Gutachten sind so Teuer das sich außer Hella praktisch alle Hersteller von Material rund ums Licht das sparen, denn die Kunden legen keinen Wert drauf.

Jetzt rate mal warum legale Rücklichter nicht ganz Billig sind.

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Hallo.

Jegliche Veränderung an Beleuchtungseinrichtungen sind verboten.

Theoretisch könntest Du die Folien verwenden wenn Du danach ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen lässt und dann damit Eintragen lässt. Aber diese Gutachten sind so Teuer das sich außer Hella praktisch alle Hersteller von Material rund ums Licht das sparen, denn die Kunden legen keinen Wert drauf.

Jetzt rate mal warum legale Rücklichter nicht ganz Billig sind.

@schwerelosigkeit Rücklichter und Bremslichter sollen rot LEUCHTEN, man soll sie SEHEN. Warum zum T**** willst du die verdunkeln? Weils "geil" aussieht? Wie wäre es denn stattdessen mit einer innenbeleuchteten Nockenwelle, die ist ähnlich nützlich.....

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 14:17

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2016 um 16:02:09 Uhr:

Hallo.

Jegliche Veränderung an Beleuchtungseinrichtungen sind verboten.

Theoretisch könntest Du die Folien verwenden wenn Du danach ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen lässt und dann damit Eintragen lässt. Aber diese Gutachten sind so Teuer das sich außer Hella praktisch alle Hersteller von Material rund ums Licht das sparen, denn die Kunden legen keinen Wert drauf.

Jetzt rate mal warum legale Rücklichter nicht ganz Billig sind.

Was kostet das?

 

Weil die dieses Gutachten besitzen? :D

am 19. Juni 2016 um 14:50

Wenn die Sonne ins Heck scheint sind die glimmenden Leuten dann leider sehr schlecht zu erkennen.

Ich halte darum gar nichts davon, produziert nur eine Unfallgefahr.

Jo, spätestens wenn dir frühmorgens oder spätnachmittags einer reinkracht weil der Hintermannn deine trüben Funzeln nicht gesehen hat, und man deine Rück(nicht-)leuchten gesehen hat wird ersichtluich WIE teuer sowas ist. Verlust des Versicherungsschutzes, Regress der Versicherung, Fahrzeug ohne Zulassung... und wehe der Unfallgegner hat was abbekommen. Dann bist du so gut wie pleite.

Mal abgesehen davon dass man durch solche Maßnahmen bewusst die Schädigung anderer in Kauf geniommen hat. Verkehrsrichter sehen das in aller Regel recht eng...

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 15:24

Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Juni 2016 um 16:17:07 Uhr:

@schwerelosigkeit Rücklichter und Bremslichter sollen rot LEUCHTEN, man soll sie SEHEN. Warum zum T**** willst du die verdunkeln? Weils "geil" aussieht? Wie wäre es denn stattdessen mit einer innenbeleuchteten Nockenwelle, die ist ähnlich nützlich.....

Ja weil es geil aussieht und so zu meinem Konzept passen würde. Man SIEHT sie ja immer noch und rot LEUCHTEN würden sie auch noch. :D

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 15:26

Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Juni 2016 um 17:14:40 Uhr:

Jo, spätestens wenn dir frühmorgens oder spätnachmittags einer reinkracht weil der Hintermannn deine trüben Funzeln nicht gesehen hat, und man deine Rück(nicht-)leuchten gesehen hat wird ersichtluich WIE teuer sowas ist. Verlust des Versicherungsschutzes, Regress der Versicherung, Fahrzeug ohne Zulassung... und wehe der Unfallgegner hat was abbekommen. Dann bist du so gut wie pleite.

Mal abgesehen davon dass man durch solche Maßnahmen bewusst die Schädigung anderer in Kauf geniommen hat. Verkehrsrichter sehen das in aller Regel recht eng...

Wie ist das wenn es eingetragen ist?

Zitat:

@schwerelosigkeit schrieb am 19. Juni 2016 um 17:24:56 Uhr:

Ja weil es geil aussieht und so zu meinem Konzept passen würde. Man SIEHT sie ja immer noch und rot LEUCHTEN würden sie auch noch. :D

Das kannst du doch gar nicht wissen, du kennst die Folie doch gar nicht.

Erlaubt ist hier nur das, was eine Genehmigung besitzt, E-Prüfzeichen oder KBA-Nummer. Manche Teile haben eine ABE, andere sind eintragungspflichtig. Aber alle Teile haben ein Minimum an Qualität, Splitterschutz usw. Damit das Sichergestellt ist kosten Prüfungen auch gerne mal 5.000 €, da muss die Serie die ein Hersteller verkauft natürlich entsprechend groß sein. Hella als Qualitätshersteller macht sowas, China-Ware hat es nicht.

Für was für ein Auto ¿

Es sieht überhaupt nicht geil aus, was soll denn an funktionsschwachen gefährlichen Funzeln "geil" sein?

Du raffst es nicht, oder?

DU DARFST AN DEN LEUCHTEINRICHTUNGEN NICHTS VERÄNDERN . DADURCH VERLIERST DU DIE BETRIEBSERLAUBNIS. DU MACHST DICH DADURCH STRAFBAR (War das jetzt "laut" genug?)

Selbst Anbieter schreiben es rein:

"AGB's

Lasierte (getönte) Rückleuchten!

Wir müssen darauf hinweisen, das lasierte Rückleuchten (auch originale mit E-Prüfzeichen) laut §22a Abs.2 der StVZO ohne Eintragung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sind. Eine Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers. Wir empfehlen Lasierte Rückleuchten ohne Eintragung nur für Show-Cars und Tuningzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs."

Alles was du zun kannst ist Rücklichter mit Zulassungskennzeichnung zu kaufen. Die erfüllen die Forderungen derr StVZO. Die kannst du dann ohne Eintragung einbauen. Manche Hersteller bieten das in ihren Shops für leute dioe sinnfrei ihr Geld ausgeben wollen, an, z.B. BMW. Aber sowas ist teuer. http://www.bmw.de/.../accessoryDetail.accessoryId=8918.html

Wenn der TE mal die Erfahrung bei einer Polizeikontrolle mit Mängelkarte, Bußgeld und Punkte gemacht hat denkt er bestimmt anders darüber. :D

Zitat:

@schwerelosigkeit schrieb am 19. Juni 2016 um 15:50:33 Uhr:

Da ich weder einen Punkt noch eine Geldstrafe möchte wollte ich mal erfragen in wie weit was erlaubt ist. Wie kann ich sicher gehen das mir dies nicht passiert.

Ich hätte da eine todsichere Idee. :D

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 18:24

Also, ich habe hier nicht ohne Grund gefragt. Ich habe kein Bock auf ein Punkt in Flensburg und schon garnet auf die Geldstrafe, als Azubi und ein A. Teures Auto kann ich es mir net leisten :D und JA ES WAR LAUT GENUG! VIELEN DANK. Ich investiere dann doch lieber in andere Teile meines Autos.

 

Danke an alle die es VERNÜNFTIG erklärt haben :)

welches Auto wird es denn?

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