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Rückgabeprotokoll und Sachverständigen Gutachten stimmen nicht überein

Themenstarteram 28. Dezember 2023 um 11:33

Hallo

ich habe einen Opel Corsa am 17.11. bei meinem Autohändler zurückgegeben. Dort wurde ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt , das sowohl von mir als auch vom Händler unterzeichnet wurde.

Nun bekomme ich eine saftige Rechnung, die habe ich bereits reklamiert, da einige Sachen nicht korrekt sind. Heute habe ich die Antwort bekommen, man zieht von meiner Rechnung ( 2.800,.€) einfach mal die Kosten für die HU ab von 139,--€. Den Rest soll ich zahlen. Angeblich muss die Windschutzscheibe wegen Kratzern getauscht werden ( das wären dann schon mal 798,32 € ) am Heckdeckel die Lackierung verschrammt (145,38€)Tür hinten Lackierung verschrammt (213,45€) das gleiche Tür vorne (257,98€) und die Motorhabe verschrammt (353,78€) all diese Sachen sind nicht im Rückgabeprotokoll erfasst. Das Rückgabeprotokoll ist laut ALD nicht vollständig, aber liegt nicht beim Leasinggeber die Beweislast das diese Sachen tatsächlich schn bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren ?

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65 Antworten

Ich bin grundsätzlich bei der Begutachtung dabei

Das Rücknahmeprotokoll wurde erst nach der Begutachtung erstellt und Schäden mit dem Gutachter, Verkäufer und mir am Fahrzeug besprochen

Läuft das bei ALD anders ?

Steht im Rücknahmeprotokoll vorbehaltlich einer Besichtigung eines Gutachters ? Oder ähnliches ?

Ich kenne es nur das die Scheibe getauscht wird wenn der Tüv diese beanstandet

Themenstarteram 28. Dezember 2023 um 15:12

Das Rücknahmeprotokoll wurde am 17.11.bei der Rückgabe im Autohaus erstellt..das Gutachten der Dekra wurde am 30.11. erstellt. Nein es steht nicht drin vorbehaltlich der Besichtigung eines Gutachters.Der TÜV hat die Scheibe nicht beanstandet.

Ein Rückgabeprotokoll kenne ich eher nur als „Quittung“. Es wird Tag der Rücknahme, Kilometerstand und vollständig abgegebende Papiere und Schlüssel dokumentiert.

Der Gutachter prüft nach Vorgaben vom Leasinggeber-> u.a. Lackdichte, Unfallschäden, verschrammte Felgen etc.. Der Gutachter legt auch die Schadenshöhe fest. Für weitere Verhandlungen ist in der Regel der Leasinggeber Ansprechpartner.

Zitat:

@ursula0858 schrieb am 28. Dezember 2023 um 16:12:01 Uhr:

Das Rücknahmeprotokoll wurde am 17.11.bei der Rückgabe im Autohaus erstellt..das Gutachten der Dekra wurde am 30.11. erstellt. Nein es steht nicht drin vorbehaltlich der Besichtigung eines Gutachters.Der TÜV hat die Scheibe nicht beanstandet.

Mit der Übergabe des Kfz geht auch die Gefahr der Verschlechterung des Gegenstands über; es liegen 13 Tage dazwischen. Es müsste dazu bereits Rechtsprechung geben. Wenn Schäden bei der Abgabe nicht vorhanden waren, jetzt aber fakturiert werden, formuliere einen Widerspruch - dies bitte immer schriftlich. Zudem muss man nur die Wertminderung bei Schäden zahlen, nicht die Reparaturkosten. Offensichtlich ähnelt die Vorgehensweise einiger Rückgaben, bei den noch mal am Ende Geld verdient werden soll.

 

Ich gehe mal davon aus, dass die festgestellten Schrammen vom Leasingnehmer sind.

Basis der Endabrechnung ist das DEKRA-Gutachten. Das Rücknahmeprotoll ist kein Gutachten.

Der Windschutzscheibenschaden wird als TK-Schaden abgerechnet. Geht in der Regel unkompliziert.

Zitat:

@Hernefan schrieb am 28. Dez. 2023 um 22:41:01 Uhr:

Der Windschutzscheibenschaden wird als TK-Schaden abgerechnet. Geht in der Regel unkompliziert.

Das Fahrzeug wird längst abgemeldet sein!

Wurde am 17.11. der Corsa zurückgegeben und ein Protokoll der Rückgabe erstellt oder war ein Gutachter (TÜV, DEKRA) vor Ort, der sich den Wagen angeschaut und ein Schadensprotokoll erstellt hat?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:57:08 Uhr:

Zitat:

@Hernefan schrieb am 28. Dez. 2023 um 22:41:01 Uhr:

Der Windschutzscheibenschaden wird als TK-Schaden abgerechnet. Geht in der Regel unkompliziert.

Das Fahrzeug wird längst abgemeldet sein!

Hatte den Fall selber gehabt. Der TK-Schaden für die Scheibe wurde an den Leasinggeber überwiesen.

Themenstarteram 29. Dezember 2023 um 8:00

Zitat:

@StBMW schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:17:34 Uhr:

 

Mit der Übergabe des Kfz geht auch die Gefahr der Verschlechterung des Gegenstands über; es liegen 13 Tage dazwischen. Es müsste dazu bereits Rechtsprechung geben. Wenn Schäden bei der Abgabe nicht vorhanden waren, jetzt aber fakturiert werden, formuliere einen Widerspruch - dies bitte immer schriftlich. Zudem muss man nur die Wertminderung bei Schäden zahlen, nicht die Reparaturkosten. Offensichtlich ähnelt die Vorgehensweise einiger Rückgaben, bei den noch mal am Ende Geld verdient werden soll.

Ja so scheint es mir leider auch. Dankeschön für die Antwort

Themenstarteram 29. Dezember 2023 um 8:03

Zitat:

@Hernefan schrieb am 28. Dezember 2023 um 22:41:01 Uhr:

Ich gehe mal davon aus, dass die festgestellten Schrammen vom Leasingnehmer sind.

Basis der Endabrechnung ist das DEKRA-Gutachten. Das Rücknahmeprotoll ist kein Gutachten.

Der Windschutzscheibenschaden wird als TK-Schaden abgerechnet. Geht in der Regel unkompliziert.

Wie soll das bitte gehen...das Fahrzeug ist seit 20.11.abgemeldet und die Scheibe war definitiv bei Abgabe noch in Ordnung.

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