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Rückgabeprotokoll und Sachverständigen Gutachten stimmen nicht überein

Themenstarteram 28. Dezember 2023 um 11:33

Hallo

ich habe einen Opel Corsa am 17.11. bei meinem Autohändler zurückgegeben. Dort wurde ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt , das sowohl von mir als auch vom Händler unterzeichnet wurde.

Nun bekomme ich eine saftige Rechnung, die habe ich bereits reklamiert, da einige Sachen nicht korrekt sind. Heute habe ich die Antwort bekommen, man zieht von meiner Rechnung ( 2.800,.€) einfach mal die Kosten für die HU ab von 139,--€. Den Rest soll ich zahlen. Angeblich muss die Windschutzscheibe wegen Kratzern getauscht werden ( das wären dann schon mal 798,32 € ) am Heckdeckel die Lackierung verschrammt (145,38€)Tür hinten Lackierung verschrammt (213,45€) das gleiche Tür vorne (257,98€) und die Motorhabe verschrammt (353,78€) all diese Sachen sind nicht im Rückgabeprotokoll erfasst. Das Rückgabeprotokoll ist laut ALD nicht vollständig, aber liegt nicht beim Leasinggeber die Beweislast das diese Sachen tatsächlich schn bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren ?

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65 Antworten
Themenstarteram 29. Dezember 2023 um 8:08

Zitat:

@Ante44 schrieb am 29. Dezember 2023 um 01:11:36 Uhr:

Wurde am 17.11. der Corsa zurückgegeben und ein Protokoll der Rückgabe erstellt oder war ein Gutachter (TÜV, DEKRA) vor Ort, der sich den Wagen angeschaut und ein Schadensprotokoll erstellt hat?

Der Corsa wurde am 17.11.zurückgegeben da wurde das Rückgabeprotokoll erstellt. Es war kein Gutachter vorort, obwohl das eigentlich so vereinbart war. Zudem stand im Gutachten das das Fahrzeug sich in nicht gereinigten Zustand befand bei der Begutachtung...das Auto kam direkt vom Aufbereiter...also muss irgendwas zwischen dem 17.11.und 30.11.passiert sein.

Vielleicht machst du mit dem Leasinggeber mal einen vor Ort Termin, dann schaut ihr euch gemeinsam die Mängel an.

Dann kann man sich immer noch tief in die Augen schauen....

 

 

Wir können das hier eh nicht klären, ob und in welchem Umfang die Mängel vorhanden sind.

 

Und die rechtliche Seite kann auch nur geklärt werden, wenn man wirklich weiß was mit dem Fahrzeug ist.

 

PS: bei allen Gutachten die ich bekommen habe, gab es ausführliche Bilder welche die Mängel dokumentieren.

Ohne ein vollständiges Gutachten, und ohne Bilder würde ich mich erstmal zurücklehnen.

Zitat:

@Hernefan schrieb am 29. Dez. 2023 um 07:48:13 Uhr:

Hatte den Fall selber gehabt. Der TK-Schaden für die Scheibe wurde an den Leasinggeber überwiesen.

Das geht doch aber nur so lange das Fahrzeug auch angemeldet ist. Am Tag der Rückgabe ist das auch kein Problem.

 

Warum soll denn eine Versicherung einen TK Schaden zahlen, wenn dafür die Versicherung erloschen ist?

Themenstarteram 29. Dezember 2023 um 8:44

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Dezember 2023 um 09:10:15 Uhr:

Vielleicht machst du mit dem Leasinggeber mal einen vor Ort Termin, dann schaut ihr euch gemeinsam die Mängel an.

Dann kann man sich immer noch tief in die Augen schauen....

Wir können das hier eh nicht klären, ob und in welchem Umfang die Mängel vorhanden sind.

Und die rechtliche Seite kann auch nur geklärt werden, wenn man wirklich weiß was mit dem Fahrzeug ist.

PS: bei allen Gutachten die ich bekommen habe, gab es ausführliche Bilder welche die Mängel dokumentieren.

Ohne ein vollständiges Gutachten, und ohne Bilder würde ich mich erstmal zurücklehnen.

Das Problem ist das hier im Gutachten Mängel aufgeführt sind die bei der Rückgabe nicht vorhanden waren.Und ich frage mich wer ist hier in der Beweispflicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Dezember 2023 um 09:18:11 Uhr:

Zitat:

@Hernefan schrieb am 29. Dez. 2023 um 07:48:13 Uhr:

Hatte den Fall selber gehabt. Der TK-Schaden für die Scheibe wurde an den Leasinggeber überwiesen.

Das geht doch aber nur so lange das Fahrzeug auch angemeldet ist. Am Tag der Rückgabe ist das auch kein Problem.

 

Warum soll denn eine Versicherung einen TK Schaden zahlen, wenn dafür die Versicherung erloschen ist?

Wenn der Schaden im Gutachten aufgelistet ist, ist der Schaden ja im versicherten Zeitraum aufgetreten.

@ursula0858

Mit dem zitieren klappt noch nicht so richtig, das solltest noch überlegen. Wird sonst sehr unübersichtlich.

 

Du meinst also, die Mängel waren vorher nicht da.

Nun sind die aber da.

Wer hat die Mängel gemacht, wo doch das Auto gar nicht fährt.

Nichts für ungut, aber die allermeisten Leute sehen die Mängel nicht offensichtlich.

Das erlebe ich sehr oft. Man muss eben auch sehen, dass der Gutachter genau dafür da ist, diese zu finden.

Was will ich damit sagen: die Mängel waren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in deinem Gebrauch schon da.

 

Man muss aber auch sagen, dass ein Auto, das direkt vom Aufbereiter kommt eben auch nicht in einem nicht gereinigten Zustand sein kann, d.h. irgendwas dazwischen muss ja passiert sein. Die Frage ist natürlich, was genau das heißt, von außen dreckig, weil es 2 Wochen auf dem Hof stand? Von innen dreckig, weil es vom Autohaus noch 2 Wochen gefahren wurde?

In erster Linie würde ich mir erstmal die Schäden anschauen bzw. mir Bilder schicken lassen, damit ich das beurteilen kann. Dann ordentlichen Widerspruch, da die Schäden bei Rückgabe nicht vorhanden waren. Gibt es Bilder von der Rückgabe? Die mache ich immer bei der Erstellung des Protokolls in Beisein des Kundenbetreuers, sowie eine Videoaufnahme, so kann man in so einem Fall dann einwandfrei beweisen, ob der Schaden bei Rückgabe bestand.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Dezember 2023 um 09:54:33 Uhr:

@ursula0858

Mit dem zitieren klappt noch nicht so richtig, das solltest noch überlegen. Wird sonst sehr unübersichtlich.

Ich habe den Thread diesbezüglich in Ordnung gebracht

@ursula0858

Herzlich willkommen auf Motor-Talk.

Aller Anfang ist schwer.

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Dieser kleine Zitierkurs geht auf Kosten des Hauses :D . Ich hoffe es hilft.

Weiterhin viel Spass auf MT

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Die Schäden müssten dann ja auf die Kappe vom AH gehen, wo Du das Fahrzeug abgegeben hast.

Selbst mit Rückgabeprotokoll wird das Autohaus kaum Lust haben, die Beschädigung zu übernehmen und ohne Bilder wird es richtig schwer.

Ich hoffe Du hast eine RSV :(.

am 29. Dezember 2023 um 19:09

Auf Rückgabeprotokoll und Gutachten wird ja wohl ein Kilometerstand angegeben sein. Und wenn der identisch ist…….

….: ist damit was bewiesen????

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