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Rotes Autokennzeichen ans Motorrad?

Themenstarteram 27. April 2009 um 16:22

Hallo zusammen,

also meine Frage lautet: Kann ich an mein Motorrad (kawasaki Z750) ein Rotes Autokennzeichen dran machen. Ich würde es von einem Freund (Händler) bekommen, um damit zu Kawasaki zu fahren (drosseln lassen) und dann zum TÜV eintragen lassen fahren. Es konnte mir bis jetzt weder die Polizei, ADAC noch mein Händler sagen ob das jetzt legal ist oder nicht. Die Meinungen spalten sich total. Die einen sagen das Nummernschild wäre für alles Kfz zugelassen, die anderen sagen es ist zu breit, der Tüv würde es mir zwar eintragen, aber der Weg ist auf eigenes Risiko...

was soll ichn jetzt machen. Weil son doofes Kurzzeitkennzeichen ist übels aufwändig zu beatragen, da ich unter der Woche keine Zeit dafür finde, und zudem auch noch teuer (wenn man dann nicht zu der versicherung geht)

Wäre nett wenn ich hier ein paar statements bekommen würde ob ihr es riskieren würdet oder ob ihr gar schon erfahrung damit gemacht habt, positiv wie negativ.

Grüßla

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kawagirl

Es konnte mir bis jetzt weder die Polizei, ADAC noch mein Händler sagen ob das jetzt legal ist oder nicht. Die Meinungen spalten sich total. Die einen sagen das Nummernschild wäre für alles Kfz zugelassen, die anderen sagen es ist zu breit, der Tüv würde es mir zwar eintragen, aber der Weg ist auf eigenes Risiko...

Da rollen sich einem ja die Zehennägel auf... so ein Schmarrn. Was für Knaller hast denn da gefragt ?

Es gibt keine "Autokennzeichen" oder "Motorradkennzeichen" und schon gar keins, welches der TÜV einzutragen hat. Es gibt "amtliche Kennzeichen." Das "Rote" wenn nicht als 07er Oldie - Kennzeichen, dient zur Überführungs- und Probefahrten, sowie natürlich auch zu solchen zum Händler und/oder zum TÜV. Dabei handelt es sich nämlich um Überführungen.

Die Zulassungsstelle lehgt bei der Kennzeichenzuteilung fest, welche Form die Kennzeichen für das jeweilige Fahrzeug haben. Dabei gehts aber um fest zugeteilte Schilder, die dauerhaft befestigt werden, was bei dem Roten ja nicht der Fall ist.

So bekommst Du fürs Motorrad standardmäßig ein "Kuchenblech", unter bestimmten Voraussetzungen auch ein schmaleres (Beziehungen sollen auch helfen) Für einen Golf oder Mercedes (Beispiele) zwei längliche, für einen Ami u.U. ein Mini - Kennzeichen wie am Leichtkraftrad für hinten (und vorne) usw.

Welche Form das rote Kennzeichen also hat, ist völlig egal. Du kannst sowohl ein zweizeiliges an ein Auto wie auch ein einzeiliges an ein Motorrad schrauben. Den TÜV hat das gar nicht zu interessieren, der braucht den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung zur Eintragung der Drossel. Wichtig ist, dass der Händlerkumpel das rote Büchlein korrekt ausfüllt, das machen die ungerne, weil jedes neue Büchlein kostet. Korrekt ausgefüllt kann Dir keiner was. Im Büchlein steht oben auch "Fahrzeugart" Man trage "Kraftrad" ein.

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Wo er Recht hat, hat er Recht, der Joker

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

...wenn ich so überleg... an was meine 06er schon Kontrollen standgehalten hat... aber das hat unser Sammler ja schon trefflich erläutert :)

Öööööhm... Duhuuu...  Sammler... wie isn das - meine 06er sieht schon aus wie 4 Wochen in den Sommerferien auf dem Brenner gelegen, also sehr phantasievoll "designed" - is das nu Kennzeichenmissbrauch/Fälschung tralala oder sowas?????????????? *weia*

Aaaargh... war ein SPASS... hau mich ned... autschi, autschi, autschi.... Maaaamaaaaa  :D :p ;)

Nachteil der "Einzeiler": Kamma nich knicken..:D:D:D

am 28. April 2009 um 15:15

hallo,

wenn motorrad in der versicherung zum roten schild aufgeführt sind, darfst damit fahren (natürlich mit entsprechendem führerschein).

Themenstarteram 29. April 2009 um 14:04

Thanks for comments

Jup, also des mit dem Fahren übernimmt mein Freund *grinZ*

also, wenn ich des alles so lese, sind meine zweifel schon restlos beseitigt...

Außderdem denke ich mal wird uns eh keiner aufhalten, da die polizei bei uns nicht so wirklich nen plan hat.. naja.. hehe..

 

also dann seidZ lieb gegrüßt

am 29. April 2009 um 14:24

mich hams mal mit roten kontrolliert... kein ding, stand alles im heft und damit konnt ich weiter...

Zitat:

Original geschrieben von kawagirl

Außderdem denke ich mal wird uns eh keiner aufhalten, da die polizei bei uns nicht so wirklich nen plan hat.. naja.. hehe..

 

also dann seidZ lieb gegrüßt

Polizeipräsidium Mittelfranken und keinen Plan ? :eek:

Täusch' Dich da mal nicht, meine Liebe... :rolleyes:

Nur weil einer nicht gleich wusste, wie sich das mit dem Kennzeichen gestaltet, oder keine Lust hatte, sich schlau zu machen, oder man deren Chef Hauptmannl mal mit dem Messer aufwartet. würde ich nicht alle über einen Kamm scheren. Ich kenn' da nämlich ein paar Kollegen, denen ich eher mit Respekt begegnen würde...:D Allgemein den bayerischen Wächtern insbesondere in Verkehrssachen. Noch größeren verdienen natürlich die aus Baden-Württemberg:D

Wie der Kaluex schon sagte... Fahrzeuge mit roten Kennzeichen werden sehr gerne kontrolliert. Erstens ist das pipieinfach, man muss nämlich nur die Eintragungen im roten Schein mit denen im mitzuführenden Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II vergleichen, das Datum überprüfen und gut.

In mehr als 50 % aller Fälle hat der Fahrzeugführer bedauerlicherweise "vergessen" die Eintragungen vorzunehmen, das wird dann teuer, dieses Fahrzeug ist nämlich schlicht nicht zugelassen.

Jetzadle noch was: Ich habe mal ein wenig recherchiert... Vielleicht habe ich mich ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt und nehme den oben genannten Begriff "Knaller" mit Bedauern zurück oder benutze ihn für mich selbst...

Zumindest in einem Merkblatt der Stadt Gelsenkirchen ist zu lesen, dass die Verwendung einzeiliger Kennzeichen an Krafträdern grundsätzlich nicht zulässig ist...

Für die Links mach' ich ein Extra - Beitragskästchen auf, weils sonst wieder den Text verspult.

(link1)

"Grundsätzlich" heißt für mich allerdings, dass man es unter bestimmten Voraussetzungen eben doch darf.

Allerdings habe ich diese Einschränkung nur in dem Gelsenkirchener Käseblatt gefunden und verständlich ist sie mir auch nicht, da der Verordnungsgeber sie eigentlich nicht vorsieht. Dennoch wird zwischen "einzeiligen" für PKW und "quadratischen" für Krafträder unterschieden.

(link2)

Zwar beträgt für beide (in FDS) die Zuteilungsgebühr 125,90 und das Fahrzeugschein-Heftchen je 15,60, jedoch kostet die Versicherungsgebühr fürs Auto 191,73 und fürs Mopped 46,02

(link 3)

Sodele. Bei Dir ist der Landkreis "Nürnberger Land" zuständig. Hier ists deutlich günstiger als im Schwarzwald und eine Beschränkung für die Verwendung einzeiliger Kennzeichen finde ich auch nicht.

(link 4)

Puuh, halbe Doktorarbeit... aber wenn Auskunft dann auch richtig..

Gruß vom sammler

www.moppedsammler.de

Hier die links:

link 1 Gelsenkirchen

http://stadt.gelsenkirchen.de/.../Merkblatt06er.pdf

link 2 Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Rote_Kennzeichen

Link 3 Freudenstadt

http://www.landkreis-freudenstadt.de/.../11-MB_Rote%20Kennzeichen.pdf

und 4 Nürnberger Land

http://www.nuernberger-land.de/index.php?id=334

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