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Rote Kennzeichen - Kunden Abgeholt - Fahrzeug Kauf - Verkehrskontrolle

Themenstarteram 13. März 2020 um 17:59

Hallo Miteinander,

 

Erstmal bedanke ich mich bei euch das ich im Forum ein Platz finden darf.

 

Zu meiner momentanen Lage. Ich arbeite derzeit im Autohaus. Ein Kunde hat am Montag ein Fahrzeug bei uns im Hause gekauft. Sein Neffe wollte ebenso ein Fahrzeug bei uns erwerben. So weit so gut, der Neffe Kommt aus München und die Kunden aus Nähe Nürnberg.

Sein Neffe war schon vorher da und wollte noch ein Auto bei mir erwerben. Also wollte er das Fahrzeug Probefahren.

Ich habe alle Einträge gemacht, sein Führerschein und Ausweis hab ich allerdings im Scanner vergessen. Das rote fahrtenbuch habe ich mitgegeben samt Dokumente die man in Regel brauchen würde.

 

Ich habe ihn 1 Stunde erlaubt das Fahrzeug zu fahren. Er meinte auch, dass er gerne beim probefahren seinen Neffen abholen würde.

 

Ca. Einer Stunde kam er zurück mit seinem Neffen den er am Bahnhof abgeholt hat.

Die Polizei soll ihn am Bahnhof rausgezogen haben. Führerschein und Ausweis hatte er leider nicht dabei, das war kein Problem da er anscheinend seinen Namen und Anschrift durchgegeben hatte. Allerdings war es ein Problem, seinen Neffen am Bahnhof abzuholen - so meine es die Polizei. Probefahrten sollte man von A-B fahren und nicht um jemanden zum abholen.

Er hat auch gemeint das er momentan eine Probefahrt macht und auf‘n Weg seinen Neffen abholt da er eh ein Auto gekauft hat und das Fahrzeug heute ausgeliefert wird.

 

Die Polizei hat anscheinend doch eine Anzeige gegen ihn angeleitet - allerdings keine Aussage aufgenommen.

 

Es wurden die Ausweis Dokumente von Kunden gemacht und die Kennzeichen wurden vom Kunden die er mitgenommen hat auch fotografiert.

Zudem soll die Polizei das Fahrzeug , die roten Kennzeichen und die FIN Nummer fotografiert haben.

 

Anscheinend sollen die das an die Zulassungsstelle weitergeben.

 

Jetzt meine Frage, was erwartet den Kunden? Was erwartet mich und den Arbeitgeber?

 

Zudem muss ich auch sagen, das der Kunde der das Fahrzeug gefahren ist meine Jacke anhatte. Kann es sein, dass die Beamten gedacht haben das er Mitarbeiter des Autohauses ist und den Kunden evtl. Abholen fährt? Der Grund warum er die Jacke anhatte ist der weil er ohne Jacke MUC ankam, da das Wetter dort schöner war als hier wie in der Umgebung.

 

Über antworten würde ich mich echt freuen. Ich zerbreche mir schon mein Kopf wie es da weitergehen soll.

 

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2020 um 19:53:32 Uhr:

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

Es ist leicht, empört zu sein, wenn man eine Situation nachträglich aus der Sicht des Allwissenden beurteilt. Was wir hier als Sachverhalt voraussetzen, konnte die Polizei bei der Überprüfung nicht wissen. Die Grenze zur faulen Ausrede bei Missbrauch des roten Kennzeichens ist im Augenblick der Kontrolle eben nicht so einfach zu ziehen, wie hier getan wird.

 

So eindeutig unproblematisch war die Situation eben nicht. Wir kennen auch nicht die weiteren Hintergründe, die zur Kontrolle geführt haben. Das rote Kennzeichen lässt sich leicht mißbräuchlich verwenden. Es liegt an der sorgfältigen Verwendung des Autohändlers und dem Grundvertrauen der Zulassungsstelle darin, dass dieses System funktionieren kann. Gibt es nur ausreichend viele Schlaumeier, die meinen, es mit "cleveren" Ausreden ungestraft missbrauchen zu können, dann schafft der Gesetzgeber es ab. Dann geht hier die Heulerei auch wieder los. Wie seinerzeit bei den Kurzzeitkennzeichen.

 

Grüße vom Ostelch

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Die Kennzeichen sind auf jeden Fall gültig. Und wenn der Neffe an der Probefahrt teilnehmen sollte, darf man ihn auch abholen. Das wird sich alles in Luft auflösen.

Alles bißchen komisch, abwarten bzw. kannst du nicht mal zum P-Revier gehen und das mal klären?

Für das rote Kennzeichen ist die Zulassungsstelle zuständig. Evtl wirft man den Inhaber missbräuchliche Verwendung vor. Wenn es nicht öfter vorkommt und somit der Entzug drohen könnte,ist das Verwarngeld übersichtlich.

Die Fahrt zum Bahnhof könnte evtl nicht unter Probe-,Prüfungs- oder Überführungsfahrt gewertet werden.

@TE

Warte das Schreiben ab und nicht vergessen den Fortgang hier zu posten

Ganz dumm gefragt: Wer bestimmt, wie eine Probefahrt aussehen muss?

Zitat:

@Cicooo schrieb am 13. März 2020 um 18:59:02 Uhr:

Zudem muss ich auch sagen, das der Kunde der das Fahrzeug gefahren ist meine Jacke anhatte. Kann es sein, dass die Beamten gedacht haben das er Mitarbeiter des Autohauses ist und den Kunden evtl. Abholen fährt?

Ja, da gehe ich von aus.

Auf den Kunden dürfte wohl Garnichts zukommen, sondern erstmal auf euer Autohaus als Inhaber der roten Schilder. Mit der Aufklärung, dass es sich um einen Kunden und nicht einen Mitarbeiter gehandelt hat, dürfte das Thema aber durch sein.

Ich sehe kein ernsthaftes Problem darin, wenn der Kunde seine Probefahrt mit etwas Nützlichen verbindet.

Paragraph 16 FZV

Ob das Abholen des Neffen vom Bahnhof als Probe-,Prüfungs- oder Überführungsfahrt zur betrieblichen Verwendung zählt, liegt am Ermessen des SB.

Bissel kritisch dass der Kunde eine Fahrt in privaten Interesse durchgeführt hat, ganz gleich ob er seine Probefahrt damit verbunden hat.

Ich denk aber da könnte nichts kommen.

Mal was zum Lachen - die Ehefrau meines Freundes fuhr mit dem Fahrzeug mit roten Kennzeichen u.a. auch zum Einkaufen. Ergebnis: Anzeige wegen Kfz.-Steuerhinterziehung. Zwischenhalt, um etwas was nicht mit der Probefahrt zu tun hatte, scheint nicht gestattet.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. März 2020 um 19:23:34 Uhr:

Paragraph 16 FZV

Ob das Abholen des Neffen vom Bahnhof als Probe-,Prüfungs- oder Überführungsfahrt zur betrieblichen Verwendung zählt, liegt am Ermessen des SB.

Das Abholen des Neffens mit Sicherheit nicht. Das Abholen des Neffens auf einer Probefahrt dürfte aber meiner Meinung nach wohl bei Ermessensgerechter Entscheidung akzeptabel sein.

Ich habe da aber gar keine Erfahrung wie die Behörden bei dieser Frage ticken. Ggf. wird man schon allein in Hinblick auf die schwierige Beweislage bei festgestellten Verstößen grundsätzlich durchgreifen.

Na zum Lachen ist das nur,wenn es beim Verwarngeld bleibt.

Wenn das Kennzeichen eingezogen wird, ist das nicht lustig für den Händler.

Übliches Verhalten,dass die roten dann verwendet werden, statt ein Fahrzeug richtig anzumelden.

Und die nicht berechtigten Fahrten fallen insbesondere in kleineren Städten auf,auch der Rennleitung natürlich. Die kennen ihre Pappenheimer.

Der hat fünf/sechs Fahrzeuge angemeldet, aber manchmal muss ein nicht angemeldetes Fahrzeug nach einer Reparatur gefahren werden, um anschließend OBD auszulesen.

Dann aber nicht zum Einkaufen.

Zitat:

Dann aber nicht zum Einkaufen.

wieso, die wollte halt auf der Probefahrt probieren, wie der Kofferraum mit Einkäufen zu beladen ist :)

Auf die Späße kann man sich gerne mit dem SB einlassen.

Der Missbrauch roter Dauerkennzeichen wird nicht überall als Lappalie abgewunken

Ist aber typisch deutscher Schwachsinn. Was ändert der Zwischenstopp am Supermarkt an der Probefahrt? Hätte sie an der Tankstelle nur Benzin bunkern dürfen? Oder auch die Tageszeitung?

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