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Rote Ampel umfahren - verboten?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 20:44

Hallo,

 

gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.

 

An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.

Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.

Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.

Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.

 

 

Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?

Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.

 

 

Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.

Beste Antwort im Thema

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. Februar 2017 um 23:05:52 Uhr:

Wie pfiffig das war weiß der TE ja nun. :)

Und laut aussage des TE war es ja absicht, und somit doch ein Rotlichtverstoß.

Nö.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Februar 2017 um 23:44:01 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. Februar 2017 um 23:05:52 Uhr:

Wie pfiffig das war weiß der TE ja nun. :)

Und laut aussage des TE war es ja absicht, und somit doch ein Rotlichtverstoß.

Nö.

Ich halte es schon für einen Rotlichtverstoß, weil es eben doch nicht das Gleiche ist wie bei dem Tankstellen-Fall - dort verlässt man vorübergehend den geschützten Bereich der Kreuzung, das sehe ich hier hingegen nicht. Das ist eher vergleichbar mit einem VT, der bei Grün für Geradeaus und Rot für Links erst auf der Geradeausspur weiterfährt und dann doch überraschend links abbiegt. (Entscheidung: Rotlichtverstoß)

Aber damit, ob es Absicht war oder nicht, hat die Entscheidung Rotlichtverstoß ja/nein definitiv nichts zu tun, das ist auf jeden Fall richtig.

Bei uns gibt es auch solche Experten, die meinen die Verkehrsregeln wären für alle anderen, und versuchen mit solchen peinlichen Aktionen 10sek Ampelphase zu "sparen"... Leider scheinen die nie erwischt zu werden.

Zitat:

@CV626 schrieb am 24. Februar 2017 um 00:21:31 Uhr:

… Das ist eher vergleichbar mit einem VT, der bei Grün für Geradeaus und Rot für Links erst auf der Geradeausspur weiterfährt und dann doch überraschend links abbiegt. (Entscheidung: Rotlichtverstoß) …

Gerade damit hat dieser Fall ja nichts zu tun, weil der TE eben nicht in den geschützten Bereich eingefahren ist. Bei der von dir geschilderten Geradeausspur, von der man links abbiegt, wurde der geschützte Bereich verletzt. Und nur darauf kommt es an.

Wir haben hier mal wieder die klassische Situation in der der gesunde Menschenverstand und die juristische Sichtweise zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass man eine Regelung die der Verkehrsicherheit dient nicht mit so einem billigen Trick umgehen können darf und die juristische Auffassung ist, dass man jede Art von Regelungslücke zu seinem eigenen Vorteil nutzen darf, egal welche Nachteile das hat. Und natürlich dass man schön blöd ist wenn man sich an die Regeln hält und das Verhalten von asozialen Subjekten durch juristische Spitzfindigkeiten in jeden Fall zu schützen ist.

Es gibt Situationen, in denen finde ich den Rechtsstaat zum Kotzen!

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 24. Februar 2017 um 07:04:43 Uhr:

… Der gesunde Menschenverstand sagt, dass man eine Regelung die der Verkehrsicherheit dient nicht mit so einem billigen Trick umgehen können darf …

Das ist grundsätzlich richtig – nur hat der TE die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt! Noch mal: die Ampel stellt sicher, dass der in Fahrtrichtung dahinter befindliche geschützte Raum nicht verletzt wird. Diese Verletzung hat der TE ja nicht begangen, die Verkehrssicherheit wurde also nicht beeinträchtigt.

Dass der TE eventuell nicht nach links hätte abbiegen dürfen, steht ja auf einem anderen Blatt. "eventuell" deswegen, weil die StVO sagt: "5. Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor." Diese Zeichen 340 oder 295 sind dort nicht, auch sind dort keine Pfeile (Mehrzahl!), sondern nur 1 Pfeil. Der Pfeil hat hier also nach StVO keine Wirkung, der TE darf dort also links abbiegne. Siehe dazu auch das Verkehrsquiz des ADAC.

Wenn Verkehrssicherheit hergestellt werden soll und ein Umfahren verhindert werden soll, muss der Straßenplaner das auch so anlegen, wie es vorgeschrieben ist. Regeln sind ja dazu da, befolgt zu werden, und wenn ich schon Regeln befolgen muss, darf ich die auch sehr eng auslegen.

@ TE

Die Fahrbahnquerung erfolgt hier noch innerhalb des Kreuzungsbereiches, weil Du dich dort in der Abbiegespur dieser Kreuzung bewegst. Meiner Ansicht nach verletzt Du dabei auch den geschützten Bereich der Ampel, die sich links von deiner Hauptfahrrichtung befindet. Für mich ist das ein Rotlichtverstoß. Jedenfalls war es nicht verkehrsgerecht, weil Du dich nicht an die vorgegebene Richtung gehalten hast. Legal wäre das Rechtsabbiegen mit anschließender 180° Wendung und nachfolgendem Rechtsabbiegen. Ein solcher Fahrstil dürfte sich vermehrungsreduzierend auswirken und würde hier nicht auf soviel Widerstand stoßen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Februar 2017 um 08:28:41 Uhr:

[usermention id=4000010]

...Die Fahrbahnquerung erfolgt hier noch innerhalb des Kreuzungsbereiches, weil Du dich dort in der Abbiegespur dieser Kreuzung bewegst. Meiner Ansicht nach verletzt Du dabei auch den geschützten Bereich der Ampel, die sich links von deiner Hauptfahrrichtung befindet. Für mich ist das ein Rotlichtverstoß.

soso,

also muss nach deiner Logik dann jeder VT, der an der Kreuzung auf der Abbiegespur rechts abbiegen will warten, bis die Ampel grün zeigt. Um das Grünlicht zu erkennen, muss er dann ggf. aus dem Auto austeigen, weil er, an der Abbiegestelle stehend, ja schlecht die Ampel erkennen kann...

Eure Rotlichtverstoss-Theorie halte ich für äußerst fragwürdig. Ich würde aber wetten, das es eine Rechtsabbiegepfeil gibt, und die Linien in dem Bereich sehen für mich zumindest so aus, als ob da ein Abbiegen nach links nicht erlaubt wäre. Ist auf den Googlebildern aber für mich schlecht zu erkennen.

Normalerweise haben an solchen Stellen die Abbiegespuren eigene Ampeln. Wenn keine Ampeln da sind, dann kann, wenn die Querung fei ist, auch gefahren werden...

Da hast Du mich missverstanden.

Das Problem wird hier ganz einfach sein, wie der Amtsrichter in Pforzheim die Sache sieht, wenn tatsächlich ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Da hilft die Einschätzung aus dem MT-Forum wenig....

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Februar 2017 um 22:15:14 Uhr:

Zitat:

@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:54:09 Uhr:

Bild ist von google Maps und ich habe die Straßenname durchgestrichen

Auch das posten von Google-Maps-Screenshots ist nicht erlaubt, besser einfach den link zu google-maps posten.

Stimmt nicht, haben wir schon geklärt. Die private Nutzung von Googlemaps Screenshots ist erlaubt, wenn irgendwo eine Quellenangabe drauf ist, auf die Google selbst in den jpg´s ein Logo eindruckt. Man muss sich dann nicht weiter darum kümmern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Februar 2017 um 08:44:27 Uhr:

Da hast Du mich missverstanden.

oder du mich?

Wie soll ich dich denn verstehen, du redest vom Rotlichtverstoss und ich davon, warum das mMn keiner ist...

Zitat:

@lemonshark schrieb am 24. Februar 2017 um 08:53:11 Uhr:

Das Problem wird hier ganz einfach sein, wie der Amtsrichter in Pforzheim die Sache sieht, wenn tatsächlich ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Da hilft die Einschätzung aus dem MT-Forum wenig....

warum soll die "Weisheit der Vielen" hier im Forum (na ja, ähemm) nicht zu Lösungen kommen, die die des Richters in Pforzheim vorausnimmt. Die Frage ist doch gerade, ob es sich lohnt, den Richter mit einem solchen Fall ggf. zu konfrontieren, indem man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt.

Im konkreten Fall ist das aber sehr einfach: ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass ein Rotlichtverstoß durchgeht.

Zitat:

@ulli57 schrieb am 23. Februar 2017 um 22:49:16 Uhr:

[...] Wie kann man für so ne kindische Antwort noch Daumen bekommen ? [...]

Ein @Erwachsener gibt keine kindische Antwort:D

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 24. Februar 2017 um 07:04:43 Uhr:

[...] und die juristische Auffassung ist, dass man jede Art von Regelungslücke zu seinem eigenen Vorteil nutzen darf, egal welche Nachteile das hat. [...]

Macht das nicht Jeder auch bei der Steuererklärung? Erlaubt ist was nicht verboten ist. Und in einem Land, wo die Regierung millionenfachen Rechtsbruch zulässt, ja sogar anordnet, ist doch das alles hier Pillepalle.

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