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Rote Ampel umfahren - verboten?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 20:44

Hallo,

 

gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.

 

An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.

Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.

Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.

Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.

 

 

Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?

Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.

 

 

Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.

Beste Antwort im Thema

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

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Ich hab mal geschaut, das ist ja in Pforzheim jene Kreuzung. Da seh ich einen Richtungspfeil auf der Fahrbahn, der die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung vorgibt, also nach rechts. Man könnte dir eventuell dieses Nichtbeachten vorwerfen, aber bei einem Rotlichtverstoß tu ich mir echt schwer, das würde ich klären lassen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Februar 2017 um 22:30:15 Uhr:

Es wäre noch zu klären, ob da nicht auch eine durchgezogene Linie unkenntlich gemacht wurde...

Nö, wurde sie nicht. Ist in meinem link oben besser zu sehen als im Bild des TE.

Da ist doch die durchgezogene Linie.

Ich seh da keine … das Bild des TE ist 180° gedreht. Bei meinem link kommt der TE aus der Eisenbahn-Unterführung von oben und fährt zunächst nach rechts über den Zebrastreifen (der teilweise schadhafte) Richtung Tunnelstraße und biegt gleich nach links Richtung des anderen Zebrastreifens ab.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. Februar 2017 um 22:39:46 Uhr:

Da ist doch die durchgezogene Linie.

Die hat der TE aber gekonnt umfahren:D, laut seiner Skizze jedenfalls.

Er darf nur nach rechts abbiegen. Geradeaus, wie der TE gefahren ist, darf er wegen der Durchgezogenen Linie nicht.

Schau mal genau hin.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 23. Februar 2017 um 21:47:56 Uhr:

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

Wie kann man für so ne kindische Antwort noch Daumen bekommen ?

@ Ja-Ho

Selbst wenn er die Linie überfahren hätte, immer noch billiger als ein Rotlichtverstoß.

Da geb ich dir recht. Ist ja kein Rotlichtverstoß.

Der TE sollte jetzt erst einmal die Post abwarten und schauen, welcher Verstoß ihm darin konkret vorgeworfen wird.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. Februar 2017 um 22:47:42 Uhr:

Er darf nur nach rechts abbiegen. Geradeaus, wie der TE gefahren ist, darf er wegen der Durchgezogenen Linie nicht.

Schau mal genau hin.

Er kann theoretisch schon den Schlenker fahren, ohne über die durchgezogene Linie zu kommen. Aber selbst wenn er nicht weit genug ausholt und die Linie überfährt, ist das noch kein Rotlichtverstoß, weil er ja den durch die Ampel geschützten Verkehrsraum nicht verletzt. Es bleibt diskussionswürdig … Was der Verkehrsplaner bezwecken wollte, ist klar (eben nicht die Ampel umfahren), aber die Verkehrsführung lässt es trotzdem zu.

Von einem Rotlichtverstoß hab ich doch nichts geschrieben.

Nur darf er nicht ein paar Meter weiter um die Linie zu vermeiden und dann auf die Gegenfahrbahn.

Dazu muss er eine geeignete Wendemöglichkeit anfahren.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Februar 2017 um 22:22:02 Uhr:

Wenn an der Kreuzung beim Zebrastreifen kein Zeichen 209 (nur nach rechts abbiegen) steht, ist das durchaus vor Gericht diskussionswürdig. Die rote Ampel sagt ja nicht, dass man nicht in irgendeine Richtung fahren soll, sondern dass der Kreuzungsbereich hinter der Ampel geschützt ist. Der geschützte Bereich wird beim Umfahren ja nicht verletzt, genauso wie es sich beim allseits bekannten Tankstellen-Urteil verhält: https://www.anwalt.de/.../...-man-eine-rote-ampel-umfahren_049466.html [...]

Das war wohl das Schlüsselurteil, denn seit 2013 gibt es das Delikt "Umfahren einer LZA" nicht mehr. Vorher hat es 30€ gekostet, man konnte allerdings jederzeit erfolgreich widersprechen: "Kraftstoff war mir an der Tanke doch zu teuer", "auf dem Supermarktparkplatz gemerkt, daß ich mein Geld zu Hause vergessen hab" usw.. Seit 2013 umfahre ich wieder regelmäßig LZA :cool:

Aber der TE hat ja nicht über ein anderes Grundstück oder über eine andere Straße (wie er annimmt) die LZA umfahren, sondern über einen nicht dafür gedachten Teil der Kreuzung. Ist schon etwas grenzwertig die Aktion, aber vielleicht kann er die Strafe ja abwehren.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. Februar 2017 um 22:47:42 Uhr:

Er darf nur nach rechts abbiegen. Geradeaus, wie der TE gefahren ist, darf er wegen der Durchgezogenen Linie nicht.

Schau mal genau hin.

Habe ich jetzt schon zum dritten Mal.;) Die grüne Strichellinie, also der Fahrtverlauf des TE, kreuzt nicht die Sperrlinie. Er ist doch nach rechts abgebogen, um dann sofort wieder scharf nach links einzuschlagen. Pfiffig:)

Wie pfiffig das war weiß der TE ja nun. :)

Und laut aussage des TE war es ja absicht, und somit doch ein Rotlichtverstoß.

So wie sich das sehe, liegt der Fall anders als bei einer Tankstelle in der Kreuzungsecke. Wer über die Tankstelle fährt, verlässt dabei den Kreuzungsbereich vorübergehend, und nur deshalb ist es kein Rotlichtverstoß. Der TE hingegen hat den Kreuzungsbereich eben nicht verlassen (Hierzu am besten mal das einschlägige Urteil vom OLG Hamm genau durchlesen, auf das sich hier immer berufen wird). Er ist auf der Kreuzung, ohne sie zu verlassen, in eine Richtung gefahren, in die er Rot hatte. Ergo handelt es sich sehr wohl um einen Rotlichtverstoß.

Und an der Stelle, wo er abgebogen ist, erkenne ich einen Pfeil nach rechts. Dieser Pfeil ist auch ein gültiges Verkehrszeichen und besagt, dass der TE an dieser Stelle eben doch nur nach rechts abbiegen darf, durchgezogene Linie oder nicht. Abgesehen davon ist das so wie es aussieht eine Einbahnstraße, allein schon deshalb kann Linksabbiegen an der Stelle nicht erlaubt sein. Wobei das nur ein kleines Detail ist. Selbst wenn es keine Einbahnstraße sein sollte, bliebe es dabei, dass der TE die Kreuzung eben nicht vorübergehend verlassen hat. Der "Tankstellen-Trick" sollte hier demzufolge nicht anwendbar sein.

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