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Ritzel ändern

Honda VT 600
Themenstarteram 29. Januar 2018 um 17:21

Hi Freunde.

 

Da ich die US 4 Gang Version habe, denke ich darüber nach, das hintere Ritzel zu verkleinern um bei höherer Geschwindigkeit niedrigere Drehzahl zu erreichen.

 

Standard sind hinten 42 Zähne. Auf wie viel kann man den etwa reduzieren ohne größere Probleme?

 

Gruß

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20 Antworten
am 29. Januar 2018 um 19:09

Hallo Yildi88, in wie weit du die Ritzelanzahl reduzieren kannst, kann dir im Prinzip nur der TüV sagen, denn aufgrund von Beschränkungen (Führerschein) dürfen manche Fahrzeuge nur eine bestimmte Motorleistung entwickeln, wenn sie von Führerscheininhabern einer bestimmtemn Kategorie gefahren werden. Allerdings kann ich eine Anekdote zum besten geben, in der ich von einem Zündappfahrer mit einer ZD25 mit einer Ritzelübersetzung 16/30 auf meiner Herkules Prima 5, Ritzelübersetzung 11/52 an einem Berg der mehr als 10% Steigung hatte, absolut weggeblasen wurde. Anzug und Beschleunigung am Berg der Zündapp konnte meine Herkules nichts entgesegensetzen.

MfG Thorsten

Moin Moin !

Märchenstunde

Zitat:

ZD25 mit einer Ritzelübersetzung 16/30

Zitat:

Herkules Prima 5, Ritzelübersetzung 11/52

Also entweder waren die Übersetzungen genau anders herum , oder du hast vergessen , den Motor anzumachen :D

Zitat:

in wie weit du die Ritzelanzahl reduzieren kannst, kann dir im Prinzip nur der TüV sagen, denn aufgrund von Beschränkungen (Führerschein) dürfen manche Fahrzeuge nur eine bestimmte Motorleistung entwickeln,

Erstens hat die Motorleistung mit den Übersetzungen rein gar nichts zu tun , und zweitens ist der Rest der Aussage auch Unfug.

 

An den TE: Die deutsche Version hat auch 4 Gänge, 29 KW und ist mit 150 angegeben.

Solltest du auch 29 KW haben , aber eine niedrigere Endgeschwindigkeit , kannst du doch mit einem einfachen dreisatz das passende Kettenrad errechnen.

Alternativ kannst du natürlich erfragen , welche Zähnezahlen in D Serie sind.

Sollte deine Motorleistung abweichen , musst du eben nach Gefühl und Wellenschlag vorgehen.

MfG Volker

Fehlt dir denn großartig was? Ne rennmaschine wirds nicht. Und ne cruiserypische niedrigere Drehzahl sollte eher wünschenswert sein oder? Überholen= runterschalten?!

wenn ich bei gearing commander nachschaue, dann ist die Übersetzung beim us Modell 16/44/120.

Kannst ja hinten 43 oder 42 Kettenrad montieren.

Aber durchzug wird schon drunter leiden.

Wenn dui zu 2 fährst dann lass es sein.

Zitat:

@SohnOdins666 schrieb am 29. Januar 2018 um 20:09:40 Uhr:

....denn aufgrund von Beschränkungen (Führerschein) dürfen manche Fahrzeuge nur eine bestimmte Motorleistung entwickeln, wenn sie von Führerscheininhabern einer bestimmtemn Kategorie gefahren werden.

Und was hat die Sekundärübersetzung primär mit der Motorleistung zu tun?

Wenn der TÜV dazu was zu sagen hat, dann wegen dem eigentlichen Grund und der nennt sich Schadstoffausstoss. Nachdem der TE die Übersetzung untypischerweise aber länger machen will, wird der nichts dagegen haben.

Mehr als 2 Zähne hinten würde ich aber nicht verkürzen. Sonst zieht die Karre überhaupt nicht mehr. Und um das zu kompensieren würdest du einen Gang niedriger fahren, was wieder mehr Drehzahl bedeutet, sprich genau das, was du vermeiden wolltest. Die Hersteller haben sich in der Regel schon was dabei gedacht.

Ist die Änderung vom Ritzel nicht eintragungspflichtig? Glaub schon...Oder scheiss drauf und lass Dich halt nicht erwischen und ändere es vorm nächsten TÜV zurück ^_^

am 8. Februar 2018 um 15:23

Zitat:

@Manni_74 schrieb am 7. Februar 2018 um 11:17:04 Uhr:

Ist die Änderung vom Ritzel nicht eintragungspflichtig? Glaub schon...Oder scheiss drauf und lass Dich halt nicht erwischen und ändere es vorm nächsten TÜV zurück ^_^

Genau das ist es was ich im Anfangspost sagen wollte. Ritzelübersetzungen müssen vom TüV abgenommen werden. Es gibt eine Toleranz, aber die ist vorher zu erfragen. Denn wenn ich auf dem Prüfstand der P.....ei oder dem TüV stehe dann ist Holland in Not und Polen offen, wenn das nicht eingetragen ist...

am 8. Februar 2018 um 16:04

Zitat:

Die Hersteller haben sich in der Regel schon was dabei gedacht.

Genau so issess, wenn der Hersteller manchmal Wochen oder Monate an einer Übersetzung tüftelt, dann ist es auch verwerflich die zu verändern.

Wenn denn steigere [(wenn dir danach ist und du es darfst, die Motorleistung) denn die Optimal auf die Strasse zu bringen] musst du die Sekundärübersetzung nicht ändern.

 

Zitat:

@SohnOdins666 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:23:24 Uhr:

Denn wenn ich auf dem Prüfstand der P.....ei oder dem TüV stehe dann ist Holland in Not und Polen offen, wenn das nicht eingetragen ist...

Dem Prüfstandsbetreiber interessiert es herzlich wenig, ob die Änderung der Sekundärübersetzung eingetragen ist. Der braucht die genaue Übersetzung nur für die Einstellung in seinem Prüfstand.

Und die Polizei (und/oder TÜV) muss die Änderung der Übersetzung erstmal feststellen. Beim Ritzel vorne sieht mans eh nicht, weil da eine Abdeckung drüber ist und die mit Schlagzahlen eingestanzten Ziffern am (meist mit altem Kettenfett versifften) Kettenrad muss man erstmal finden. Und selbst wenn, wird keiner an den Galgen gehängt. Kostet halt ein paar Euro extra aber das Risiko muss man halt in Kauf nehmen.

Ich hatte auf meiner KTM vorne mal einen Zahn weniger. Ist für extrem kurvige Straßen vielleicht OK. Da wo ich fahre gibts auch mal längere Geraden zwischen den Kurven, da war die kürzere Übersetzung kontraproduktiv. Länger würd ich die Übersetzung nie machen. Erst recht nicht, wenn das Moped eh kein Leistungsmonster ist.

Moin Moin !

Zitat:

Ritzelübersetzungen müssen vom TüV abgenommen werden.

nicht unbedingt

Zitat:

Es gibt eine Toleranz, aber die ist vorher zu erfragen.

Nein

Zitat:

Wenn der TÜV dazu was zu sagen hat, dann wegen dem eigentlichen Grund und der nennt sich Schadstoffausstoss

richtig , und noch mehr das Fahrgeräusch ! Nur diese beiden Punkte sind interessant!

Zitat:

Nachdem der TE die Übersetzung untypischerweise aber länger machen will, wird der nichts dagegen haben

Sehr richtig !

Im übrigen ist die Übersetzung überhaupt nicht in den Papieren eingetragen . Sie wird aber in der ABE des Fzges stehen. Da steht aber z.B. auch der Wärmewert der Zündkerzen drin , und die lässt auch keiner eintragen , wenn er den ändert.

MfG Volker

am 9. Februar 2018 um 18:11

Wenn die Übersetzung in den Papieren drin steht, dann ist sie so Jung dass wie schon erwähnt es um Fahrgeräusche und Emissionen geht. Da ist auch nichts mit länger machen, weil du dann genau wie beim verkürzen nachweisen musst, das sich selbige nicht ändern.

Steht nix in den Papieren, darfst du auch Offiziel ändern.

Wie viel, das musst du wissen bzw ausprobieren.

Zitat:

@SohnOdins666 schrieb am 8. Februar 2018 um 16:23:24 Uhr:

Zitat:

@Manni_74 schrieb am 7. Februar 2018 um 11:17:04 Uhr:

Ist die Änderung vom Ritzel nicht eintragungspflichtig? Glaub schon...Oder scheiss drauf und lass Dich halt nicht erwischen und ändere es vorm nächsten TÜV zurück ^_^

Genau das ist es was ich im Anfangspost sagen wollte. Ritzelübersetzungen müssen vom TüV abgenommen werden. Es gibt eine Toleranz, aber die ist vorher zu erfragen. Denn wenn ich auf dem Prüfstand der P.....ei oder dem TüV stehe dann ist Holland in Not und Polen offen, wenn das nicht eingetragen ist...

So ist es

Ritzel-oder Kettenrad Veränderungen beeinflussen Fahrleistung, Geräusch-u. Abgasemission und sind Bestandteil der ABE. Wenn das nicht eingetragen erlischt die ABE und die Karre verliert ihren Versicherung Schutz. Wenn´s bei leichten Blessuren bleibt wird´s niemanden interessieren. Aber wenn´s echt an´s Eingemachte geht, etwa Personenschäden mit bleibenden Behinderungen oder gar Todesfall, zerlegen sie dir die Karre und dann ist wirklich Holland offen u................

So hat´s mir ein TÜV Ing. erklärt und mein Versicherungsfritze bestätigt.

Ich wollte auch ein anderes Kettenblatt eintragen lassen, keine Chance!, hat keiner gemacht

 

Muss halt jeder selbst wissen ob er das Risiko eingehen will

Wenn dann erlischt die BE...

Allgemein steht man einer Verlängerung eher offen gegenüber. Weil eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch Drehzahlabsenkung keine Emissionen erhöht werden...

@nebu wenn dir das nicht eingetragen wurde, war es ggf ein zu hohe verkürzung oder die haben dir kosten genannt, weil sie kein bock dazu hatten.

Verlängerung würde heißen dass Tacho zu wenig anzeigt, was gar nicht sein darf. Tacho muss vor gehen.

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