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Reifengröße Last und Geschwindigkeitsindex

Themenstarteram 7. März 2022 um 10:34

Guten Tag allerseits ich habe in meinem Fahrzeugschein festgestellt dass ich die unten im Foto gezeigte Fahrzeuggröße fahren darf, ich denke mal XL ist weil mein Touran ein 7-Sitzer ist.

 

Die Frage die ich mir stelle ist das V bis 240 kmh.

Der Wagen ist mit 190 kmh im Fahrzeug angegeben aber Reifen sind im Fahrzeugschein mit 240 kmh angegeben? Darf ich wirklich nur Reifen mit 240 kmh und Xl fahren ?

Schein.jpg
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30 Antworten

Die Geschwindigkeit im Schein und der vorgeschlagene Lastindex(LI) ist nicht bindend. Da gibt es offizielle Regelungen zu. Vor 5/2009 muss man noch einen Zuschlag drauf rechnen (vereinfacht pauschal 9km/h, selbst das teilweise nicht, wenn es schon eine EU-Zulasung ist), danach nicht mehr.

Für dein Auto kannst du also einen T Teifen mit richtigem Lastindex fahren, wenn er nach 1.5.2009 zugelassen wurde. Ich würde aber einen H Reifen nehmen, die sind oft fühlbar steifer.

Außerdem reicht ein 91er Lastindex, 1210/2=605kg< LI 91 (615kg).

Der XL Kram ist unverbindlicher Zusatz, entscheidend ist der errechnete LI aus 8.1 und 8.2 ( je nachdem welcher größer ist).

https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

Erklär das mal einem TÜV Prüfer, der keine Ahnung hat . Allein deshalb würde ich mir Geschwindigkeitsindex und Lastindex nach Fahrzeugscheinvorschlag besorgen.

Oder du hast Lust auf nen Infight.

Und da ich kein Jurist bin und nicht weiß, was das zivilrechtlich bedeutet von einer Empfehlung abzuweichen, bitte auch das bedenken.

Die zulässige Bereifung für Dein Fahrzeug hat einen Lastindex von 92 oder 96 und einen Geschwindigkeits-Index von „T“ oder größer.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 7. März 2022 um 14:15:50 Uhr:

Die zulässige Bereifung für Dein Fahrzeug hat einen Lastindex von 92 oder 96 und einen Geschwindigkeits-Index von „T“ oder größer.

LI 91, wie kommst du auf 92 oder 96 und warum „oder“? Und Geschwindigkeitsindex T nur bei Zulassung vor 1.5.2009.

Sonst 190km/h + 9km/h= 199km/h, also Index U was in der Praxis auf H hinaus läuft.

Nochmal:

Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt.[1] Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn unten stehende Regel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.[2] Genauso kann ein höherer Index verwendet werden.[3]

Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt (siehe § 36 StvZO).

Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 Bearbeiten

Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:

bbH × 0,01 + 6,5 km/h[4]

Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:

205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h

Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Mai 2009 Bearbeiten

Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:

Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.

Es handelt sich beim Touran vom TE um Baujahr 2018.

Da wird zur bbH nix hinzugezählt.:p

Zitat:

@larry100 schrieb am 7. März 2022 um 14:25:34 Uhr:

LI 91, wie kommst du auf 92 oder 96 und warum „oder“?

[...]

LI 92 oder 96 weil es einen 205/60 R16 nur mit diesen beiden gibt. Einfach, oder?

Das restliche besserwisserische Geschwafel kommentiere ich nicht und werde noch nicht einmal herausfinden, was davon wahr oder falsch ist.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 7. März 2022 um 15:38:01 Uhr:

Zitat:

@larry100 schrieb am 7. März 2022 um 14:25:34 Uhr:

LI 91, wie kommst du auf 92 oder 96 und warum „oder“?

[...]

LI 92 oder 96 weil es einen 205/60 R16 nur mit diesen beiden gibt. Einfach, oder?

Das restliche besserwisserische Geschwafel kommentiere ich nicht und werde noch nicht einmal herausfinden, was davon wahr oder falsch ist.

Das war ja nicht die Frage. Wenn man so vorgeht müssen auch LI 94 und 95 mit den entsprechenden Reifen genannt werden. Einfach, oder.

Vielleicht bist du auch zu einfach gestrickt, du Schlaumeier.

@larry100:

Du stellst eine Frage, Fachleute geben Dir kompetente Antworten, und Du kommst mit merkwürdigem Geschwafel, Besserwisserei und Zitaten ums Eck. Was soll z.B WolfgangN-63 anderes erwidern? Sie froh, daß man Dir überhaupt noch antwortet.

Gruß Allgäu

@larry100 hat sich mit seinen Aussagen disqualifiziert.

Fakt ist

a) das Auto hat eine EG-Typgenehmigung, daher genügt bei vmax = 190 der Index "T", es gibt keine Zuschläge

b) die Traglast errechnet sich aus der halben Achslast (höhere der beiden). Da aber nicht die ganze ZB1 fotografiert wurde, kann keine Aussage getroffen werden, denn es können im Feld 22 noch erhöhte Achslasten stehen, z.B. bei Anh.-Betrieb.

Zitat:

@nogel schrieb am 7. März 2022 um 19:25:06 Uhr:

 

Fakt ist

b) die Traglast errechnet sich aus der halben Achslast (höhere der beiden). Da aber nicht die ganze ZB1 fotografiert wurde, kann keine Aussage getroffen werden, denn es können im Feld 22 noch erhöhte Achslasten stehen, z.B. bei Anh.-Betrieb.

Naja, auch nicht so eindeutig.

Unser alter Kombi hatte eine Achslast hinten von 1230kg (also LI91). v-max lag bei 202km/h also "H".

Serienreifen (15.1 und 15.2): 195/65R15 91H

Unter 22 stand der Zusatz: zu 7.1-8.3: H.+45 bei Anhängerbetrieb.

Hätte also lt. deiner Aussage eigentlich ein 92er LI sein müssen.

Zitat:

"LI 92 oder 96 weil es einen 205/60 R16 nur mit diesen beiden gibt. Einfach, oder?"

Ist auch nicht so eindeutig.

Eigentlich sollten die LI eingetragen sein, die es auch wirklich braucht und nicht die, die es bei einer bestimmten Größe nur gibt.

Ich kann z.B. die Seriengröße lt. Schein gar nicht mehr fahren, weil es diese zumindest als SR nicht mehr gibt (205/65R15 94W). Als WR oder GJR gibt es die als H und mit Aufkleber legal fahrbar.

Als SR gibt's den nur als 94V. Wegen des Abschlags bei V (v-max 232km/h) und Achslast von 1290kg (also LI 93) bräuchte ich ein 96V (falls ich jetzt nicht falsch gerechnet habe).

Als GJR gäbe es die Größe als 97V. Nur hier kann man sich aber auf Diskussionen einstellen.

 

Schwieriges Thema, wo man eigentlich nie auf einen gemeinsamen Nenner kommt.

Bei Nachrüstfelgen und -größen wird es noch undurchsichtiger, da hier oft nach den Gegebenheiten vorgegangen wird. Wenn da z.B. gerade ein 93Y Reifen drauf ist, wird 93Y eingetragen. Oder aktuell ein 97Y, auch wenn ein 94W reichen würde. OK, dass es einen 94W z.B. nicht gibt, ist eigentlich nebensächlich. Man könnte als WR/GJR ja auch einen 94H montieren, käme aber nicht in Schwierigkeiten, wenn da 94W stände und nicht 97Y. Die Ordnungshüter sehen "97" und nicht, dass lt. Papieren "94" reichen würden...

 

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 08. März 2022 um 11:44:44 Uhr:

Hätte also lt. deiner Aussage eigentlich ein 92er LI sein müssen.

Genau. Also war der Eintrag falsch.

Zitat:

@hlmd schrieb am 08. März 2022 um 11:44:44 Uhr:

Bei Nachrüstfelgen und -größen wird es noch undurchsichtiger, da hier oft nach den Gegebenheiten vorgegangen wird. Wenn da z.B. gerade ein 93Y Reifen drauf ist, wird 93Y eingetragen. Oder aktuell ein 97Y, auch wenn ein 94W reichen würde. OK

Dann sind diese Eintragungen schlampig. Bei mir stehen immer die niedrigst-möglichen Indizes drin.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. März 2022 um 15:03:42 Uhr:

 

Genau. Also war der Eintrag falsch.

Komisch nur, dass es so ab Werk drin stand.

 

Es gab aber eine Sache, wo ich nicht so richtig eine Antwort bekam:

Dürfte ich 97V Sommerreifen fahren, wenn 94W Reifen eingetragen sind? Die v-max liegt bei 232km/h und die Achslast bei 1290kg (+45kg AHK). Oder geht das nur mit WR/GJR und Aufkleber?

 

Gruß

Zitat:

@nogel schrieb am 8. März 2022 um 15:03:42 Uhr:

Zitat:

@hlmd schrieb am 08. März 2022 um 11:44:44 Uhr:

Hätte also lt. deiner Aussage eigentlich ein 92er LI sein müssen.

Genau. Also war der Eintrag falsch.

Für den genannten Fall gibt es eine Sonderregelung, s. Ziffer 3.

Betriebskennung Reifen

Diese Sonderregelung ist ja gerade die Grundlage für die entsprechenden Einträge.

Interessanterweise gilt das aber nur für die Reifen und nicht für die Räder. Wer also Sonderräder montiert die zwar für die "normale" Achslast genehmigt sind aber nicht für die erhöhte im Anhängerbetrieb, der darf diesen "Aufschlag" nicht nutzen.

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