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Reifen

Hallo

Ich fahre einen Vectra C 2.0 GTS Turbo.

Zur Zeit habe ich die Reifengrösse 215 / 50 R 17.

Die Reifen sind sehr teuer. Ich habe nun gehört, dass auch die Grösse 225 / 45 R 17 passen soll?

Ist das richtig? Was sind die Vor- / Nachteile?

Danke für ein Feedbck
Peter

66 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E.


Falsch, im Moment habe ich die orig. 16 GM-Alu-Felge mit 215er Reifen. Nur im Winter habe ich eine 16 Zubehörfelge mit ABE mit 205er Reifen.

Nehmen wir weiter an ich lasse beide Felgen irgendwie eintragen, obwohl es eigentlich nicht in die Papiere passt, und kaufe mir im Winter wieder vier neue Reifen auf 15 Zoll Stahlfelgen mit 195ern, dann brauche ich wieder neue Papiere, richtig?

Nein. Solange Du auf GM-Rädern unterwegs bist, die auf dem Vectra verfügbar waren, brauchst Du gar nichts eintragen.

Für Deine Aluminiumfelgen eines Drittherstellers mit abweichender Bereifung hast Du nach eigener Aussage eine ABE.

Es sind für Dich also keinerlei Eintragungen nötig.

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


Gruß von einem Grünen.

Hallo Herr Grüner!

Vielen Dank!

Mir geht es weniger um eine Kontrolle, denn mir ist auch klar, dass sich keiner der Kollegen mit mir mehr als 120 Minuten auseinandersetzen wird, leider . 😉

Ich habe Panik vor einem selbst verschuldeten Unfall mit hohen Sachschaden, wonach dann festgestellt wird, dass ich die originalen GM-Felgen eigentlich nicht hätte fahren dürfen, aufgrund von Behördenfehlern oder was auch immer.

Aber dann soll sich ein Anwalt damit beschäftigen, mir ist das zu blöd.

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


Nein. Solange Du auf GM-Rädern unterwegs bist, die auf dem Vectra verfügbar waren, brauchst Du gar nichts eintragen.

Für Deine Aluminiumfelgen eines Drittherstellers mit abweichender Bereifung hast Du nach eigener Aussage eine ABE.

Es sind für Dich also keinerlei Eintragungen nötig.

Das wollte ich hören!

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E.


1. Auch auf die Gefahr hin dass Du mich jetzt nicht mehr magst (ist mir eh egal),

2. Die einzige Frage die mir jetzt offen bleibt, wo finde ich die Betriebserlaubnis / die EG-Typengenehmigung für mein Fahrzeug, denn darauf bezieht sich meine Zulassungsbescheinigung.

zu 1)

Woraus schliesst Du das ?? Dies hier ist ein Forum wo man sich doch konstruktiv austauschen kann. Sollte sich hier einer "eingeschnappt" fühlen, so empfehle ich einfach nur zu lesen. Übringens kann auch ein jeder über eine Sache unterschiedlicher Meinung sein - oder ? 😉

zu 2)
Diese Nr. findest Du unter Kz. K in den neuen Unterlagen und im alten Brief auf Seite 4 (ist die, wo das Werk abgestempelt hat, auf dieser schmalen Seite)

Zitat:

Original geschrieben von Schelper


zu 1)
Woraus schliesst Du das ?? Dies hier ist ein Forum wo man sich doch konstruktiv austauschen kann. Sollte sich hier einer "eingeschnappt" fühlen, so empfehle ich einfach nur zu lesen. Übringens kann auch ein jeder über eine Sache unterschiedlicher Meinung sein - oder ? 😉

Gut, dann hatte ich nur Deine 🙄 🙄 zu meinen Fragen mißverstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Schelper


zu 2)
Diese Nr. findest Du unter Kz. K in den neuen Unterlagen und im alten Brief auf Seite 4 (ist die, wo das Werk abgestempelt hat, auf dieser schmalen Seite)

Wenn ich jetzt die (K) Nummer habe, wie komme ich damit an die Liste der zulässigen GM-Räder für z.B. das u.g. Fahrzeug?

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Anfrage an den Hersteller oder die zuständige Verwaltungsbehörde, in dem Fall das Kraftfahrtbundesamt. Etwas anders könnten wir im Zweifelsfall auch nicht machen.

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E.


Hallo Herr Grüner!

Vielen Dank!

Mir geht es weniger um eine Kontrolle, denn mir ist auch klar, dass sich keiner der Kollegen mit mir mehr als 120 Minuten auseinandersetzen wird, leider . 😉

Ich habe Panik vor einem selbst verschuldeten Unfall mit hohen Sachschaden, wonach dann festgestellt wird, dass ich die originalen GM-Felgen eigentlich nicht hätte fahren dürfen, aufgrund von Behördenfehlern oder was auch immer.

Aber dann soll sich ein Anwalt damit beschäftigen, mir ist das zu blöd.

Das wollte ich hören!

Das habe ich doch aber schon weiter oben geschrieben ???

Wenn Du Felgen von anderen Herstellern hast (ABS, BBS, OZ oder was weiß ich) spielt es überhaupt keine Rolle, was im Serienreifen- oder Umrüstkatalog steht.

Du mußt mit den Felgen zum TÜV um diese für Dein Fahrzeug abnehmen zu lassen. Manche Hersteller liefern sogar eine Fahrzeugspezifische ABE mit, dann mußt Du gar nichts machen (außer die ABE immer mitführen).

Eingetragen werden müssen die Felgen in die Fahrzeugpapiere nicht. Es reicht, wenn Du den Prüfbericht mitführst. So mache ich es auch. Ich habe den alten Fz-Schein und die Prüfbescheinigung. Damit gibts dann bei Kontrollen oder der HU keine Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


Anfrage an den Hersteller oder die zuständige Verwaltungsbehörde, in dem Fall das Kraftfahrtbundesamt. Etwas anders könnten wir im Zweifelsfall auch nicht machen.

Dann hoffe ich, dass das KBA oder der Hersteller diese Informationen auch schnell und kostenfrei an Privatpersonen herausgeben, denn sonst hätte man als Verbraucher kaum eine Möglichkeit überhaupt festzustellen, ob das Fahrzeug mit den aktuellen Rädern betrieben werden darf.

Bsp.:

Ein FOH verkauft einen gebrauchten alten Vectra mit originalen GM-Rädern, die jedoch von einem neuen Auto mit einer anderen Motorisierung abgeschraubt wurden und eigentlich nicht benutzt werden dürfen, der Käufer verliert (ohne es zu wissen) die Betriebserlaubnis und im Zweifelsfall auch den Versicherungsschutz.

Man sollte also pro forma alle Räder abnehmen lassen, um auf der sicheren Seite zu stehen, was den Behörden bei jedem Räderwechsel 30 € in die Taschen spült.

Irgendwie blöd, oder?

Wie oft wechselst Du denn die Räder ?

Ich kaufe mir doch keinen teuren Satz Alus, um die dann nach einem halben Jahr zu ersetzen ?

Und mal ehrlich: Sind bei den hohen Preisen nicht auch noch 40 Euro für eine Abnahme drin ?

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Das habe ich doch aber schon weiter oben geschrieben ???

Wenn Du Felgen von anderen Herstellern hast (ABS, BBS, OZ oder was weiß ich) spielt es überhaupt keine Rolle, was im Serienreifen- oder Umrüstkatalog steht.

Du mußt mit den Felgen zum TÜV um diese für Dein Fahrzeug abnehmen zu lassen. Manche Hersteller liefern sogar eine Fahrzeugspezifische ABE mit, dann mußt Du gar nichts machen (außer die ABE immer mitführen).

Eingetragen werden müssen die Felgen in die Fahrzeugpapiere nicht. Es reicht, wenn Du den Prüfbericht mitführst. So mache ich es auch. Ich habe den alten Fz-Schein und die Prüfbescheinigung. Damit gibts dann bei Kontrollen oder der HU keine Probleme.

Danke Kerberos aber es geht mir immernoch um die originalen GM-(Sommer)-Felgen.

Ob die ABE für meine Winterreifen für mein Auto passt kann ich auch noch nicht genau erkennen. Vom Reifenhändler hatte ich z.B. zuerst eine ABE für die falsche Zollgröße bekommen aber das ist eine andere Baustelle.

Passt die Felge denn von ihren technischen Details (Größe, ET) zu den Eintragungen im Fahrzeugschein ?

Dann sehe ich eigentlich keine Probleme.

Es ist löblich, dass Du Dir diese frage stellst - ich würde es jedoch nicht tun.

Begründung
Du fährst eine Felge mit Bereifung, die von ihrer Dimension her auf jeden Fall für den Vectra C freigegeben ist. Sie entspricht in Reifen-Größe, Felgen-Größe und Einpresstiefe genau dem, was im Umrüstkatalog des TüV bzw. in den PEG-Papieren steht.

Einzige Frage: Ist auch die Festigkeit der Felgen gegeben? Sind alle Auflagen erfüllt?

(I) Du fährst keine extreme Motorisierung, hast demnach geringe Achslasten - es reicht also die kleinste Festigkeit der verfügbaren Felgen. Meines wissens ist eh nur eine Felge kritisch. In der BE des Vectras ist nur die Verwendung der 19" 5-Speichen OPC-Felge in ihrem Verwendungsbereich eingeschränkt. Aus der Erinnerung meine ich, dass diese nicht mit allen 3.0 CDTI kombiniert werden darf.

(II) Du fährst keine extreme Größe, wo die Faktoren nötige Tieferlegung (ab 18"😉 und Lenkwinkelbegrenzer (ab 18"😉 zum Tragen kommen.

Du bist auf der absolut sicheren Seite. Mach Dir keinen Kopf. Die Polizei macht es auch nicht. Wir sind nicht der TüV noch sind wir das Straßenverkehrsamt. Wir sind für die Überwachung des technischen Zustandes der Fahrzeuge nicht zuständig. Nur wenn von einem Bauteil eine Betriebsgefährdung nach §19 StVZO ausgeht müssen wir eingreifen. Alles andere ist auf freiwilliger Basis von uns (Rechtshilfe / Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt). Insofern ziehen wir uns mit Sicherheit nicht an so einer Bagatelle hoch.

Mir ist zudem kaum ein Unfall bekannt, wo die Beschaffenheit der Felge kausal war. Ausnahmen bilden gebrochene Felgen, jedoch ist das heute extrem selten und in aller Regel nicht bei Erstausrüsterfelgen zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Passt die Felge denn von ihren technischen Details (Größe, ET) zu den Eintragungen im Fahrzeugschein ?

Dann sehe ich eigentlich keine Probleme.

Konzentriere Dich, das habe ich weiter vorne schon geschrieben. 😉

Alle meine Felgengrößen stehen NICHT im (neuen) Schein.

Zitat:

Original geschrieben von FASTFWD


Du bist auf der absolut sicheren Seite. Mach Dir keinen Kopf. Die Polizei macht es auch nicht. Wir sind nicht der TüV noch sind wir das Straßenverkehrsamt. Wir sind für die Überwachung des technischen Zustandes der Fahrzeuge nicht zuständig. Nur wenn von einem Bauteil eine Betriebsgefährdung nach §19 StVZO ausgeht müssen wir eingreifen. Alles andere ist auf freiwilliger Basis von uns (Rechtshilfe / Amtshilfe für das Straßenverkehrsamt). Insofern ziehen wir uns mit Sicherheit nicht an so einer Bagatelle hoch.

Mir ist zudem kaum ein Unfall bekannt, wo die Beschaffenheit der Felge kausal war. Ausnahmen bilden gebrochene Felgen, jedoch ist das heute extrem selten und in aller Regel nicht bei Erstausrüsterfelgen zu finden.

Ja, das denke ich auch. Ich werde jetzt erst mal wieder beruhigt schlafen können und vielleicht mal eine Anfrage bei Opel oder dem KBA starten, wenn ich mal wieder ein bisschen mehr Zeit habe.

Ich melde mich wieder mit neuen Papieren. Der FOH hatte sie heute in den Zafira gelegt, den ich nach Inspektion und TÜV/AU dort abholte.

Um es kurz zu machen:
Was ich dort nun lese, hat mich zusammen mit Schelpers wiederholter Aussage, der Serienreifenkatalog gelte nicht für Fahrzeug mit EZ vor 10/2005 (Begründung steht noch aus), restlos verunsichert.

Die fünf Größen aus dem alten Fahrzeugschein wurden NICHT umgeschrieben, lediglich die 215/55 R16 93V hat es in die Zulassungsbescheinigung Teil I geschafft. Es wird also nicht die kleinste zulässige Größe eingetragen, schon gar nicht alle. Zufällig fahre ich die genannte Größe im Winter auf Original-Winterkompletträdern, so weit, so gut.

Nun ist es ja so, dass meine Genehmigungsnummer e1*2001/116*0290*00 im aktuellen Serienreifenkatalog enthalten ist. Doch sie taucht weder in Teil I, noch in Teil II auf, in den entspr. Feldern ist ein Strich. Und selbst wenn die örtliche örtliche Zulassungsstelle sie vom alten Fahrzeugbrief übertragen hätte, sie nutzt mir nichts, da daneben auch noch die Versionsnummer nach COC, in meinem Fall 2A25AMCNLJR5 erforderlich ist, um anhand der vorletzten Stelle "R" im Serienreifenkatalog die Reifengruppe aufsuchen zu können. Doch was wurde statt der Versionsnummer eingetragen? Natürlich wieder nur ein Strich.

Der Kfz-Schein wurde übrigens eingezogen, scheidet also als einfacher Nachweis der gültigen Bereifung aus. Der Kfz-Brief wurde mit dem Vermerk "Für diesen entwerteten Kfz.-Brief wurde die neue Zulassungsbesch. Teil II USxxxxxx ausgegeben.". Diese wiederum verweist auf den entwerteten Brief mit dem Hinweis "BISH. ZULASSUNGSBESCHE. TEIL II / BISH. FAHRZEUGBRIEFNR: CVxxxxxx BRIEFVERMERK: M.". Also ist der entwertete Brief nach wie vor wichtig?

Ich habe mir nun eine Kopie des COC ins Fahrzeug gelegt und hoffe, daß das genügt.

Immerhin kann ich dem evtl. noch eintrudelnden geänderten Steuerbescheid wegen fehlendem "PM5 ab Erstzulassung" nun gelassen entgegen sehen.

Genau so steht es bei mir auch in der Zulassungsbescheinigung drin:
215/55 R16 93V als einzige zugelassene Reifengröße.

In meinem alten Brief steht aber auch 205/55 R16 drin (die ich im Winter fahre)

In den COC Papieren stehen eben auch die 205er drin aber laut Schelper sind die ja erst ab dem 1.10.2005 für mich gültig.........mein Auto ist aber 03/2005.

Bedeutet für mich folgendes:

Ich fahre im Winter mit nicht zugelassenen Reifen rum.
Weil im Teil 1 nur die 215er drin stehen.

Wenn ich den alten Brief nicht mehr hätte würde ich ja gar nicht wissen das ich 205er Reifen auch fahren darf.

Wenn ich Tüv habe geht der ja auch nur nach den jetzigen Papieren und nicht nach dem alten Brief.

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