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Regeln in Österreich

Themenstarteram 24. März 2007 um 11:18

hallo zusammen.

werd am sonntag nach össerreich fahren und wollt nur nochmal fragen welche vorschriften es genau auf österreichs autobahnen derzeit gibt.

warnwesten sind klar und tempoplimimit is glaub ich auf 130kmh angesetzt.

was is sonst noch wichtig??

danke für jede antwort!!

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Wo diese Limits gelten, sind sie auch signalisiert. Dasselbe gilt für die IGL-Limits (Luftreinhaltung).

bei IGL ja, die Nachtlimits sind imo nicht unbedingt gut beschildert (kenne die Tauernautobahn näher, da steht es am Anfang und einmal zwischendurch). Wenn man die Autobahn von anfang an fährt ist's gut, aber für später auffahrende muss man es schon wissen...

 

Zitat:

BTW, nicht "Phyrn", sondern "Pyhrn" (gesprochen "pührn") ;)

ups, peinlich, wusste noch, da gehört irgendwo ein h rein, aber nicht mehr wo. danke ;)

am 1. April 2007 um 17:44

das der beträg österreichisch bleibt ist klar, aber es gelten auch österreichische gegebenheiten--> lenkererhebung, bilder von hinten rechtskräftig. das war eigentlich die große novellierung. jedoch werden bei uns auch demnächst bilder von vorne gemacht, um das thema lenkererhebung wegzubekommen.

Denn sonst könnte ich ja in DE hergehen, bilder von vorne sind nicht ok, da der blitzer mich geblendet hat und ich bin aus schreck aufs gas gestiegen. ist übrigens der grund, warum in Ö von hinten geblitzt wird

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666

das der beträg österreichisch bleibt ist klar, aber es gelten auch österreichische gegebenheiten--> lenkererhebung, bilder von hinten rechtskräftig. das war eigentlich die große novellierung. jedoch werden bei uns auch demnächst bilder von vorne gemacht, um das thema lenkererhebung wegzubekommen.

Denn sonst könnte ich ja in DE hergehen, bilder von vorne sind nicht ok, da der blitzer mich geblendet hat und ich bin aus schreck aufs gas gestiegen. ist übrigens der grund, warum in Ö von hinten geblitzt wird

Mit der Novellierung vom 22/03/2007 ziehen nur alle anderen EU-Länder mit dem "Rechtbeihilfeabkommen" gleich, dass es zwischen DE und AT schon ~10 Jahre gibt. Teilweise haben alle diese Länder aber noch gar keine Gesetze dafür, wie sie Amtsbeihilfeersuchen Ihrer EU-Kollegen erfüllen wollen. DE hat das aufgrund der Praxis mit AT aber schon: klick

Es bleibt dabei, dass es in DE keine Halterhaftung für den flissenden Verkehr gibt. In der Praxis läuft der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit der ausländischen Behörden ohne Nachweis des Fahrers ins Leere.

Natürlich bleibt der Anspruch des betroffenen Landes, beim nächten Betreten die Bestrafung nachzuholen.

bye

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